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Gurtpflicht im Detail
Moin,
Ich bin stolzer Besitzer eines Mercedes w123 200d bj 78
Hinten hat das gute Stück keine Gurte, vorne schon.
Dass ich sowohl hinten als auch vorne Personen befördern darf ist mir klar und auch dass Kinder unter 12 Jahren/150cm nur angeschnallt mit Kindersitz befördert werden dürfen. Aber da ich idR eh keine Kinder mitnehme ist das egal. Die Frage ist muss der Beifahrersitz (mit Gurt) immer belegt sein wenn ich nicht alleine unterwegs bin? Oder kann ich theoretisch alle 3 Sitze hinten (keine Gurte) belegen während der Beifahrersitz leer bleibt? Ich frage weil es ja heißt: "montierte Gurte müssen genutzt werden."
Es sind 5 Plätze eingetragen und ich vertrete die Auffassung dass ich selbst entscheiden darf wer wo sitzt (solange es sich nicht um Kinder handelt)
Dass es besser ist angeschnallt zu fahren ist mir bewusst und ich verbitte mir jede Art von Belehrung dazu, mir geht es einzig und allein um die Gesetzeslage.
Beste Antwort im Thema
Moin,
nach meinem Kenntnisstand darfst Du auch auf der Rückbank Personen mitnehmen, wenn der Beifahrersitz leer bleibt.
Ich mache das mit meinem alten FIAT (siehe unten) des Öfteren, bin auch schon in ´ne Kontrolle gekommen, aber gemeckert hat da bisher von der "Rennleitung" noch keiner.
Gruß, Erik.
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42 Antworten
Die Frage verstehe ich nicht. Klar kannst Du allein fahren. Und wenn hinten keine Gurte sind...da kräht kein Hahn nach.
Wenn Du willst, kannst Du hinten welche einbauen. Oder Du läßt es. Ist völlig egal.
Aber Gurt für den Fahrer/Beifahrer ist seit 10/69??? vorgeschrieben.
Moin,
nach meinem Kenntnisstand darfst Du auch auf der Rückbank Personen mitnehmen, wenn der Beifahrersitz leer bleibt.
Ich mache das mit meinem alten FIAT (siehe unten) des Öfteren, bin auch schon in ´ne Kontrolle gekommen, aber gemeckert hat da bisher von der "Rennleitung" noch keiner.
Gruß, Erik.
Entschuldigung. Ich sehe daß Problem nicht.
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Entschuldigung. Ich sehe daß Problem nicht.
Ne die Frage war ob ich den Beifahrersitz belegen muss wenn ich nicht alleine fahre. Beispiel: ich fahre mit einem Freund und der sitzt hinten. Vorderer Sitz unbelegt. (Vorhandene Gurte müssen genutzt werden?) Ich muss vorne Gurt haben, habe ich auch. Hinten wurden sie erst im Mai '79 Pflicht. Bj 78=keine Gurte hinten.
Die Wortwahl "belegen" war anfangs etwas unklar/irreführend.
Ich kenne keine Vorschrift, in der die Reihenfolge beschrieben wird, in der vorhandene Sitzplätze von den Mitfahrern benutzt werden müssen. Also ist´s egal und bleibt in der freien Entscheidung des Mitfahrers, ob er auf dem Beifahrersitz Platz nimmt oder hinten rechts oder hinten links oder in der dritten Sitzreihe z.B. bei einem Kleinbus.
Einzig und allein die Vorschrift zählt, dass dort, wo Gurte verbaut sind, die Gurte auch angelegt werden müssen.
Selbst bei einem Fahrzeug aus den 60er Jahren müssen die Gurte benutzt werden, sobald diese vorhanden sind/nachträglich eingebaut worden sind.*
Grüsse, motorina.
* = Edit: Inwieweit z.B. das Anlegen eines alten Beckengurtes/Zweipunkgurtes sinnvoll ist, will ich jetzt nicht diskutieren.
Genau so ist es: der Passagier hat die freie Wahl, wo er Platz nimmt. Ist dort ein Gurt montiert, so muss er auch benutzt werden. Dass noch Plätze mit Gurt frei sind spielt dabei keine Rolle.
Nebenbei, auch diese Gurtpflicht ist, so wie sie momentan besteht, auch nur mit heißer Nadel gestrickt. Sinngemäß heißt es dort, dass, wenn in einem offenen mehrspurigen Fahrzeug keine vorgeschriebenen Gurte auf einem Platz vorhanden sind, der dort Sitzende einen Helm tragen muss.
Bei Befolgen dem Wortlaut nach müssen beispielsweise in unserem 74er Käfer Cabrio (offenes mehrspuriges Fahrzeug) die hinten Sitzenden Helme tragen, die vorn Sitzenden nicht. Wie sieht denn das aus? Man wollte damit eine Helmpflicht für Quads einführen, ist aber übers Ziel hinausgeschossen wegen der schlechten Formulierung.
Hi,
es stimmt nicht, daß generell alle montierten/vorhandenen Gurte angelegt werden müssen. In der StVO heißt es:
"§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für..."
Wenn die montierten Gurte nicht vorgeschrieben sind (z.B. in serienmäßig gurtlosen Fahrzeug freiwillig nachgerüstet), gibt es keine Pflicht, diese zu verwenden. Allerdings wird die Versicherung im Unfall-Falle sicher schon nachfragen, worum man sie nicht angelegt hat, um das Verletzungsrisiko zu minimieren, und ggf. eine Mitschuld konstatieren.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Kombi_960
Nebenbei, auch diese Gurtpflicht ist, so wie sie momentan besteht, auch nur mit heißer Nadel gestrickt. Sinngemäß heißt es dort, dass, wenn in einem offenen mehrspurigen Fahrzeug keine vorgeschriebenen Gurte auf einem Platz vorhanden sind, der dort Sitzende einen Helm tragen muss.
Bei Befolgen dem Wortlaut nach müssen beispielsweise in unserem 74er Käfer Cabrio (offenes mehrspuriges Fahrzeug) die hinten Sitzenden Helme tragen, die vorn Sitzenden nicht. Wie sieht denn das aus? Man wollte damit eine Helmpflicht für Quads einführen, ist aber übers Ziel hinausgeschossen wegen der schlechten Formulierung.
Dazu wurde mal eine lustige Anekdote in der Oldtimer-Markt gebracht (tatsächlich so passiert) :
Vier Mann waren mit einem amerikanischen Straßenkreuzer-Cabrio offen unterwegs.
Auf einer Landstraße wurden sie von einem Polizisten angehalten. Er wies sie darauf hin, daß sie hätten
Helme tragen müssen. Dann verteilte er munter Knöllchen. - Die Sache ging dann in den Widerspruch.
- Wie es ausgegangen ist, weiß ich nicht. - Aber schon lustig sowas, vor allem weil der Polizist daß mit den Vergehen ja bierernst gesehen hat
edit : Wenn die Insassen eines Cabrios tatsächlich Helme aufsetzen würden, würden sie wahrscheinlich auch angehalten. - Wegen des verdachts auf heftigen Alkoholkonsum
Zitat:
Original geschrieben von kat2
Hi,
es stimmt nicht, daß generell alle montierten/vorhandenen Gurte angelegt werden müssen. In der StVO heißt es:
"§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für..."
Wenn die montierten Gurte nicht vorgeschrieben sind (z.B. in serienmäßig gurtlosen Fahrzeug freiwillig nachgerüstet), gibt es keine Pflicht, diese zu verwenden. Allerdings wird die Versicherung im Unfall-Falle sicher schon nachfragen, worum man sie nicht angelegt hat, um das Verletzungsrisiko zu minimieren, und ggf. eine Mitschuld konstatieren.
Grüße
Wieso? Was am PKW ein-/angebaut ist muß funktionieren, oder nicht?
Moin Moin !
Zitat:
Wieso? Was am PKW ein-/angebaut ist muß funktionieren, oder nicht?
Ist erstens so nicht richtig ,zweitens trifft das den Sachverhalt hier in keinster Weise (die freiwillig angebrachten Gurte können ja funktionsfähig sein ,müssen aber dennoch nicht angelegt werden )
Die Erklärung war schon erfolgt :
Zitat:
In der StVO heißt es:
"§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für..."
(Hervorhebung durch Fettdruck von mir)
Es handelt sich aber hier eben nicht um vorgeschriebene ,sondern um freiwillig angebrachte Gurte !
Und über eine Anlegepflicht für nicht vorgeschriebene Gurte wirst du nichts finden , existiert also nicht.
(Genauso wenig wie der berühmte "abgelaufene Verbandkasten" ,den gibt es auch nicht ! )
MfG Volker
Zitat:
(Genauso wenig wie der berühmte "abgelaufene Verbandkasten" ,den gibt es auch nicht ! )
... oder den Aussenspiegel rechts. Der ist nämlich (zumindest in CH) auch heute noch nicht vorgeschrieben.
Da das Rechtsüberholen heutzutage aber bald mehr Regel wie Ausnahme ist, empfiehlt es sich einen zu montieren.
Zitat:
Original geschrieben von Traction54
... oder den Aussenspiegel rechts. Der ist nämlich (zumindest in CH) auch heute noch nicht vorgeschrieben.
Da das Rechtsüberholen heutzutage aber bald mehr Regel wie Ausnahme ist, empfiehlt es sich einen zu montieren.
Der ist auch in D noch keine Vorschrift, soweit ich weiß. Allerdings hat der den Vorteil, daß ich, rechtlich gesehen, auf den Innenspiegel verzichten kann (z. B. weil ich meinen Kombi mit Zeugs voll geknallt habe oder die Heckscheibe beschlagen ist) und ich muß beim Rückwärts fahren nicht den Kopf drehen.
Gruß, Erik.
Meiner Ansicht nach müssen Gurte, wenn sie eingebaut sind, auch benutzt werden.
Das stand m.E. in einer der letzten MARKT die ein längeres Special zum nachträglichen Gurteinbau drin hatten und ergibt sich auch aus dem gesunden Menschenverstand.
Polizisten sind meist keine guten Vinkeladvokaten sonst wären sie solche geworden. Ich hätte wenn ich mit dem Oldie unterwegs bin keine Lust auf solchen Stress.
Allerdings
- kann Dich keiner zwingen die Sitzplätze mit Gurten "zuerst" zu belegen und dann erst die gurt-losen,
- hab ich keine Wahl, da mein Oldie weder vorn Gurte hat noch hinten. Dass ich keine nachgerüstet hab, hat wiederum damit zu tun, dass ich meinen 60'er Jahre Wagen nicht mit 70'er Jahre Plastik verunstalten will. Und wenn ich im Jahr 30.000km angeschnallt fahre, kann ich 1.000km gurtlos mit dem Oldie (bei entsprechender Fahrweise) hoffentlich riskieren.