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Gurtpflicht im Oldtimer???

Bovor ich meine Frage stelle, will ich kurz schildern, was ich bisher selbst herausgefunden habe:
Neu zugelassenen Pkw in Deutschland müssen seit mit dem 1. Januar 1974 mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen ausgerüstet sein. Ferner müssen seit dem 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist alle Fahrzeuge, die nach dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen nachgerüstet werden. D.h. alle Fahrzeuge die z.Z. in Deutschland zugelassen sind, und die nach dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, müssen über Sicherheitsgurte verfügen, und diese müssen gemäß der geltenden Gurtpflicht auch angelegt werden.
In Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, und welche nicht mit Gurten ausgerüstet sind, kann und muß man die Gurtpflicht natürlich nicht beachten. Denn wo keine Gurte sind, weil sie nicht vorgeschrieben sind, braucht man diese auch nicht zu nutzen. So weit, so klar!
Wie sieht es nun aber bei Fahrzeugen aus, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, und trotzdem über Sicherheitsgurte verfügen? Nach den mir vorliegenden Informationen, die zu verifizieren mir jedoch noch nicht gelungen ist, müssen Gurte nur dort verwendet werden, wo sie vorgeschrieben sind. Dies würde bedeuten, daß in Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1970 erstmal zugelassen wurden, die Sicherheitsgurte nicht genutzt werden müssen, selbst wenn sie vorhanden sind.
Wer hat hier Kenntnis über die genaue Gesetzeslage und kann dies bestätigen b.z.w. widerlegen?
Hinzufügen möchte ich noch, daß selbstverständlich auch in einem Fahrzeug, welches vor dem 1. April 1970 erstmal zugelassen wurde, das Tragen des Sicherheitsgurtes sehr sinnvoll ist. Darauf muß also nicht mehr explizit hingewiesen werden.:)

Beste Antwort im Thema

Bovor ich meine Frage stelle, will ich kurz schildern, was ich bisher selbst herausgefunden habe:
Neu zugelassenen Pkw in Deutschland müssen seit mit dem 1. Januar 1974 mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen ausgerüstet sein. Ferner müssen seit dem 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist alle Fahrzeuge, die nach dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen nachgerüstet werden. D.h. alle Fahrzeuge die z.Z. in Deutschland zugelassen sind, und die nach dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, müssen über Sicherheitsgurte verfügen, und diese müssen gemäß der geltenden Gurtpflicht auch angelegt werden.
In Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, und welche nicht mit Gurten ausgerüstet sind, kann und muß man die Gurtpflicht natürlich nicht beachten. Denn wo keine Gurte sind, weil sie nicht vorgeschrieben sind, braucht man diese auch nicht zu nutzen. So weit, so klar!
Wie sieht es nun aber bei Fahrzeugen aus, die vor dem 1. April 1970 erstmals zugelassen wurden, und trotzdem über Sicherheitsgurte verfügen? Nach den mir vorliegenden Informationen, die zu verifizieren mir jedoch noch nicht gelungen ist, müssen Gurte nur dort verwendet werden, wo sie vorgeschrieben sind. Dies würde bedeuten, daß in Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1970 erstmal zugelassen wurden, die Sicherheitsgurte nicht genutzt werden müssen, selbst wenn sie vorhanden sind.
Wer hat hier Kenntnis über die genaue Gesetzeslage und kann dies bestätigen b.z.w. widerlegen?
Hinzufügen möchte ich noch, daß selbstverständlich auch in einem Fahrzeug, welches vor dem 1. April 1970 erstmal zugelassen wurde, das Tragen des Sicherheitsgurtes sehr sinnvoll ist. Darauf muß also nicht mehr explizit hingewiesen werden.:)

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Eine interessante Frage. Der § 21a STVO sagt eindeutig das VORGESCHRIEBENE Gurte benutzt werden müssen. Was dann eigentlich im Umkehrschluß bedeutet, daß NICHT vorgeschriebene Gurte auch nicht benutzt werden müssen, wie z.B. die erwähnten Baujahre. Nun kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen Gurt da - Gurt muß auch benutzt werden. Nur gefunden habe ich diesbezüglich auch nichts.

interessante frage. vielleicht jemanden im bekanntenkreis, der beruflich in grün rumläuft und die frage beantworten kann?
oder sind das schon vorgeschriebene gurte, weil sie zur serienausstattung gehören?

Moin,
in den Bau und Betriebsvorschriften kann man das finden.
Es kommt nicht auf das Baujahr an, sondern auf die Sitze !
Sitze für die Gurte vorgeschrieben sind, müssen verbaut und benutzt werden.
Wenn man z.B. in einem Käfer Bj. 69 neuere Sitze ( z.B. aus Md.90 ) verbaut, so müssen Gurte nachgerüstet werden.
Es gibt auch Fahrzeuge, welche bereits vor 1970 ´Serienmäßig mit Gurten ausgerüstet waren und diese dürfen dann auch nicht demontiert werden, bzw. müssen auch bei Umrüstung noch vorhanden sein.
In der Praxis ist dieses oftmals nicht auf den ersten Blick zu erkennen und dürfte auch in einer Kontrolle schwer nachzuvollziehen sein.
Bei einem Unfall würde die Versicherung dann aber bestimmt genauer recherchieren...

Ich kann mich noch darann erinnern das wir damals Gurte nachgebaut haben - diese vom TÜV abnehmen lassen mußten und auch Eingetragen wurden - also dann bestandteil der Fahrzeuge wahren. ( auch Oltimer) Also bestand/besteht Gurtpflicht  bei diesen Fahrzeugen!
In unserem Classic Club gibt es aber noch genügend Oldis die keine Gurte haben und auch eine Straßenzulassung haben !

PS;: Mit den Kopfstützen verhält es sich ähnlich - ich glaube sogar das das gekoppelt war - Gurte / Kopfstütze ! Also alles was ne Kopfstütze hatte mußte auch Gurte haben, oder andersrum !!

Wobei dann wieder der § 21 a greifen würde. Im Bußgeldkatalog wird jedenfalls nur davon gesprochen, daß der Gurt angelegt werden muß. Daraus schließe ich : Gurt da - Gurt muß verwendet werden.

Vorhande Gurte müssen benutzt werden sofern sie vom TÜV eingetragen wurden. Allerdings gibt es da unter Oldtimerfreunden immer wieder Streit was nun gilt und bis zur letzten Instanz wurde wohl auch noch kein Verfahren durchgefochten, somit besteht noch ein kleiner Rest Rechtsunsicherheit!

OK Leute, erst mal vielen Dank für die Antworten. Anscheinend ist die Gesetzeslage in dem Punkt wirklich nicht ganz eindeutig oder aber es meldet sich noch jemand der der den ultimativen Durchblick hat.:)

Zitat:

Original geschrieben von Fordscene-bb



PS;: Mit den Kopfstützen verhält es sich ähnlich - ich glaube sogar das das gekoppelt war - Gurte / Kopfstütze ! Also alles was ne Kopfstütze hatte mußte auch Gurte haben, oder andersrum !!

Ne, es gibt genug Autos die zwar ab Werk Gurte, aber keine Kopfstützen haben, mein VW 1600 zum Beispiel...

Umgekehrt habe ich das auch schon oft gesehen, Kopfstützen, aber keine Gurte.

der Habicht

Die Kopfstütze war an den 3-Punkt-Gurt gekoppelt, sprich es waren keine 3-Punkt-Gurte ohne Kopfstütze erlaubt ;)

Der Wagen hat 3-Punkt-Gurte...natürlich nur vorne :)
der Habicht

Gerichtsbeschluss Gurtpflicht bei Fahrzeugen vor 1970.
Nach langem hin und her, hier die Entscheidung als Link:
Gerichtsbeschluß Gurtpflicht bei Fahrzeugen vor 1970
Grüsse aus Stuttgart
Alexander

Zitat:

Original geschrieben von jugendtraum


Gerichtsbeschluss Gurtpflicht bei Fahrzeugen vor 1970.
Nach langem hin und her, hier die Entscheidung als Link:
Gerichtsbeschluss Gurtpflicht bei Fahrzeugen vor 1970
Grüsse aus Stuttgart
Alexander

Der geht nicht,der Link

:(

jetzt geht er..war ein dreher drin!!

Jep, danke.Nur schade, daß man für solche offensichtliche Sachen noch zum Gericht rennen muß :rolleyes:

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