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Gurtwarnsystem - Rechtliches
So da immer die Frage auftaucht pb das deaktivieren nun erlaubt sei oder nich, mal dazu ein Post.
Bitte nur antworten, wenn Fakten vorliegen, und nicht, das hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen.
Nehmen wir uns hierzu die StVZO (Straßenverkehrszulassungordnung)
In der StVZO ist vom Gesetzgeber geregelt, wie Pkw (wie in diesem Fall) auszusehen habe, welche Kriterien sie erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu werden.
Wenn man nun ein neues Auto kauft, sind diese Kriterien bereits vorab geprüft worden. Dies geschieht, indem VW einen Prototyp zum TÜV schickt, der dann durchgeprüft wirde, ob alle Richtlinien etc eingehalten wurden. Dies ist im Falle des Golf V geschehen, sonst würde er ja nicht auf den Straßen rumfahren. Also hat der Golf V eine Betriebserlaubnis erhalten.
Diese Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn die Richtlinien der StVZO nicht mehr erfüllt werden.
In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen.
Sicherheitsrelevant ist es immer dann, wenn die Fahreigenschaft des Ver verändert werden, beispielsweise tieferlegen, Heckspoiler usw. Das ist im Falle des Gurtwarnsystems nicht der Fall.
Ich kann aber auch im Innenraum veränderungen vornehmen, wodurch die Sicherheit der Insassen gefährdet wird. Das ist dann gegeben, wenn ich Dolche oder ähnliches installiere.
Dies geschieht im Falle des Gurtwarners nicht. Der Fahrgast kann sich nach wie vor anschnallen und wird durch das Rückhaktesystem nach den Richtlinien, die sich aus der StVZO ergeben geschützt.
Durch das Abschalten des Pieptons ist das Gurtwarnsystem auch nicht deaktiviert worden, da das entsprechende Lämpchen im Cockpit aufleuchtet.
Dazu kommt noch, dass das Piepsen nicht als Garantie angesehen werden kann, dass sich der Fahrgast anschnallt.
Festzustellen bleibt also, dass das Deaktivieren des Gurtwarntones keine Veränderung an sicherheitrelevanten Bauteilen ist. Hiermit erlischt nach der StVZO nicht die Betriebserlaubnis
In einem Post wurde auf den NASCAP Crash Test verwiesen.
Im Crashtest müssen wiederrum bestimmte Bediungungen erfüllt werden. Hierzu zählen lediglich die Crahstest eigenschaften. Nicht das Gurtwarnsystem.
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen.
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71 Antworten
Das ist zwar interessant, aber noch ein thread zu dem Thema? Das wird doch langsam etwas unübersichtlich, oder?
http://www.motor-talk.de/t742410/f217/s/thread.html
und
http://www.motor-talk.de/t736140/f217/s/thread.html
sollten doch reichen.
ja bloß das die andern threads nun mit dem rechtlichen nichts mehr zu tun haben.
und mein andere thread artet ja auch gerade aus. Nur das rechtliche gehört da ja nich hin. Nun haben wir eine Thread, der zeigt, wo es gemacht wird, einen wo geschriebn wurde, dass sich die Leute anschnallen sollen und die unterschiede zwischen den Modellen aufzählt und einen für rechtliches, fand das ne gute idee.
LaWienen ist der beste Beweis, dass das Erstellen von Threads süchtig macht. *kopfschüttel*
Es geht nur um einen Piepton...
(Ok, er nervt mich auch, aber das Problem ist wohl zu meiner Zufriedenheit mit MJ 06 gelöst. aber macht mal was ihr meint mit den threads.)
@ hansihase
weiß nich was du fürn prob hast, ich helf hier ein wenig, und du machst alles nieder.
ich kanns auch sein lassen, nur die anderen sind dankbar über infos. kannst ja die threads meiden, bei denen ich was poste.
ich glaube das meinte er mit seinem zugegeben Orginelen post
gruß SirBIB
wenn er das meint, soll er es schreiben
@ DjLaWienen,
Zitat:
Bitte nur antworten, wenn Fakten vorliegen, und nicht, das hab ich mal gehört oder irgendwo gelesen.
Zählt das wenn es in der StVZO Steht?
Zitat:
Diese Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn die Richtlinien der StVZO nicht mehr erfüllt werden. In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen
Danach ist diese Aussage FALSCH! Woher nimmst du diese These?
In diesem Fall interessiert nur die Veränderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen
STVZO §19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Und jetzt denk mal über Punkt 2 nach!! Hast du dich jemals intensiv mit der ZO oder VO beschäfftigt???
Wenn man Dich zur Rechenschaft ziehen will, geht das Notfalls §1 Abs 2 Stvo
Re: Gurtwarnsystem - Rechtliches
Zitat:
Original geschrieben von DjLaWienen
In einem Post wurde auf den NASCAP Crash Test verwiesen.
Im Crashtest müssen wiederrum bestimmte Bediungungen erfüllt werden. Hierzu zählen lediglich die Crahstest eigenschaften. Nicht das Gurtwarnsystem.
falsch. der euroncap bewertet gurtwarner ebenfalls mit punkten. s. auch hier
Zitat:
Test Scores: Front 13 (81%) Side 18 (100%) Belt Reminder 2 Overall 33 Pedestrian 19 (53%) Child Protection 37 (76%)
Fakt also: ohne gurtwarner erreicht der Golf V anstelle von 5 Sternen nur 4 - das ergebnis wird also verfälscht.
und wie mein vorredner schon sagte: durch den fehlenden gurtwarner können verkehrsteilnehmer (= fahrer/beifahrer) gefähredet werden, weil sie den gurt vergessen. ergo erlischt die betriebserlaubnis.
die begründung mit der Betriebserlaubnis ist doch ....
Was wollen die machen wenn man eben bei einem Unfall eben angeschnallt ist.
Da soll dir mal einer beweisen das der fehlende peipton daran schuld war.
man man man
MfG
peter
Zitat:
Original geschrieben von JuppSchmitz
(Ok, er nervt mich auch, aber das Problem ist wohl zu meiner Zufriedenheit mit MJ 06 gelöst. aber macht mal was ihr meint mit den threads.)
Was soll sich denn da ändern?
Zitat:
Original geschrieben von Sp3kul4tiuS
Was wollen die machen wenn man eben bei einem Unfall eben angeschnallt ist.
Da soll dir mal einer beweisen das der fehlende peipton daran schuld war.
man man man
wenn die BE erloschen ist, ist sie erloschen. dann spielt es auch keine rolle wenn sie nicht relevant war. wenn du bei glatteis die rolle machst und nachher wird ein illegales chiptuning festgestellt, bist du auch dran
ist nur die Frage, ob diese erlischt wenn nur der Piepton weg ist.
Denn wie DJLaWienen gesagt hatte wird ja NICHT der gesamte Gurtwarner ausgeschaltet, sondern NUR der Piepton. Denn es gibt zum Warner ja noch die Anzeige im Tacho/Display.
Insofern wäre der gesamte Warner noch nicht komplett abgeschaltet.