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Gutachten, aber Reperaturkosten höher
Hallo,
habe einen Sturmschäden am Fahrzeug. Der Gutachter hat die Reperaturkosten um etwas mehr als 100€ weniger geschätzt als es mir meine Werkstatt vorher gesagt hat.
Was kann ich nun machen?
Und die zweite Frage: Wie sieht es bei einer fiktiven Abrechnung aus, wenn ich nach einem halben Jahr das Fahrzeug doch repariere? Erhalte ich dann die MWST. nachträglich?
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27 Antworten
dann sollte deine Werkstatt mal nicht weiter Vorhersagen, dass machen nämlich Hellseher.
Besser wäre es, dem Sachverständigen und dir (Logischerweise auch der Versicherung, denn die muss ja hier das Portmonee aufmachen) nachvollziehbar zu erläutern, wo die 100% Differenz liegen.
Der Sachverständige wird sich dann mit Sicherheit dazu äussern.
Aber, dass ein SV mit seiner Kostenschätzung um (mehr) als 100% daneben liegt,
sorry, dass traue ich nicht einmal dem grössten Sparkommissar zu...
Kannst ja mal über Fortgänge berichten.
Nach erfolgter Reparatur wird die MwSt. in der angefallenen Höhe erstattet. Auch nach einem halben Jahr.
Richtig XAKBX ?
@Dellenzaehler,
Eins Null Null €, macht nix - niemand ist 100%
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
...
Nach erfolgter Reparatur wird die MwSt. in der angefallenen Höhe erstattet. Auch nach einem halben Jahr.
Richtig XAKBX ?
Bin zwar nicht XAKBX aber richtig ist es trotzdem!
Hallo,
also folgendes: Der Gutachter hat die Schadenshöhe auf etwas über 700€ geschätzt. Mit Mwst. Ich habe dann nochmal mit meiner Werkstatt drüber gesprochen und die haben mir dann freundlicher Weisen einen Kostenvoranschlag gemacht. Und sie kommen auf insgesamt etwas über 1000€, auch mit Mwst. Der Gutachter hat unter anderem vergessen die Verbringung mit zu berechnen. Auch die Lohnkosten die der Gutachter berechnet hat sie etwas geringer. Nun habe ich eben bei der Versicherung angerufen und man versuchte mir zu erklären, das ich die Verbringungskosten nicht einfordern kann, wenn sie nicht tatsächlich anfallen.
Ich hatte schonmal einen ähnlichen Fall nach einem Unfall, da wollte mir die gegnerische Versicherung diese Kosten auch nicht erstatten. Hab dies dann aber doch durchgesetzt, weil ich auf einige Urteile zu diesem Thema verwiesen habe. Aber wie es es nun bei einem Sturmschaden? Die Schadensabwicklung läuft ja über die Teilkasko und ich habe 150€ SB und möchte mit der Versicherung fiktiv abrechnen.
Wie ist die weitere Vorgehensweise? Und was für weitere Kosten kann ich geltend machen neben den Reperaturkosten?
Massgeblich sind hier die AKB zu deinem Versicherungsvertrag.
Und da wird mit Sicherheit drin stehen, dass bei fiktiver Abrechnung nur mittlerer Stundenverrechnungssätze zu berücksichtigen sind.
Auch die Verbringung zum Lackierer wirst du nur gegen Nachweis erhalten.
Im Haftpflichtschaden ist das etwas anderes.
Weitere Kosten kannst du im Kaskoschaden nicht geltend machen.
Bei Fiktiver Abrechnung bekommst du also netto Reparaturkosten laut Gutachten minus SB
Bist du dir da 100%ig sicher? Warum ist das bei einem Kaskoschaden anders?
Und was ist AKB? Meine Versicherungsbedingungen? Und was passiert wenn ich den Wagen doch reparieren lassen möchte? Zahlt die Versicherung dann den Preis der Werkstatt oder muss ich die Differenz selbst bezahlen?
Kann ich nichtmal eine Unkostenpauschale in Rechnung stellen?
natürlich bin ich mir da sicher.
Ein Kasko-Schaden ist Vertragsrecht.
Ein Haftpflichschaden ist Schadenersatz.
Wenn du reparieren lässt, werden die Reparaturkosten vollständig übernommen.
Nebenkosten (Unkostenpauschale) bekommst du nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Nebenkosten (Unkostenpauschale) bekommst du nicht.
Hallo Experte, auch im Haftpflichtschadenfall wird vom Versicherer keine Unkostenpauschale erstattet.
Zitat:
Geschädigten eines Verkehrsunfalles, die einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger geltend machen können, wird von Versicherern und Gerichten eine pauschalierte Allgemeine Kostenpauschale zuerkannt, mit der mit dem Unfall zusammenhängende Porto,- Telefon,- und Fahrtkosten u.ä. abgegolten werden. Sie variiert ohne weiteren Nachweis zwischen 20.- € und 30.- € - je nach Gerichtsbezirk. Will der Geschädigte höhere Kosten geltend machen, ist ein konkreter Nachweis erforderlich.
Aber diese Spitzfindigkeit wurde bei MT ja schon häufiger diskutiert.
Ich hab es gewusst.
Natürlich gibt es keine Unkostenpauschale. Das wäre doppelt gemoppelt.
Ich wusste das auch schon vor meiner Zeit bei MT.
Aber, ich wollte hier nicht nicht als Klugscheisser auftreten.
Es reicht mir schon, dass man mich hier als Erbsenzähler tituliert
Habe eben nochmal in meinen Versicherungsbedingungen reingeschaut und konnte nichts finden was mit Verbringungskosten zu tun hat. Wo finde ich Informationen, wie meine Versicherung einen solchen Fall handhabt? Ich bin bei der Huk Coburg versichert falls dies was hilft.
Was mir auch noch nicht ganz einleuchtet: Der Gutachter hat ein Gutachten gemacht auf dessen Basis hätte abgerechnet werden sollen. Nun entscheide ich mich doch um und möchte den Wagen reparieren lassen. Dann werden die Kosten der von mir ausgesuchten Werkstatt bezahlt? Das ist doch merkwürdig. Warum wird dann nicht gleich auf Basis der Kostenaufstellung der Werkstatt verrechnet?
Zitat:
Original geschrieben von blabla2
Habe eben nochmal in meinen Versicherungsbedingungen reingeschaut und konnte nichts finden was mit Verbringungskosten zu tun hat. Wo finde ich Informationen, wie meine Versicherung einen solchen Fall handhabt? Ich bin bei der Huk Coburg versichert falls dies was hilft.
Wenn es in deinen Versicherungsbedinungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sein sollte, dann dürftest du einen Anspruch haben. Entsprechende Ausschlüsse stehen im § 13 (Ersatzleistung) unter II. Beschädigung : (Beispiel) .... ohne konkreten Nachweis einer Reparatur gelten mittlere, ortsübliche Stundenverrechnungssätze .... und ..... wird die Umsatzsteuer nur erstattet, wenn und soweit sie angefallen ist und der Versicherungsnehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist .... und ..... Entsorgungs- und Verbringungskosten, Zuschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung von Ersatzteilen (UPE-Zuschläge) werden nur bei Nachweis ihres Entstehens durch Vorlage einer Rechnung übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von blabla2
Was mir auch noch nicht ganz einleuchtet: Der Gutachter hat ein Gutachten gemacht auf dessen Basis hätte abgerechnet werden sollen. Nun entscheide ich mich doch um und möchte den Wagen reparieren lassen. Dann werden die Kosten der von mir ausgesuchten Werkstatt bezahlt? Das ist doch merkwürdig. Warum wird dann nicht gleich auf Basis der Kostenaufstellung der Werkstatt verrechnet?
Weil auch der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung "mitverdienen" möchte ???
Also ich habe im Vertrag folgende Zeile gefunden unter der Überschrift Ersatzleistungen:
"(5) Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die erforderlichen
Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen
einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten bis zu dem
nach § 13 Abs. 1 bis 3 sich ergebenden Betrag. Entsprechendes gilt
bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Teilen des Fahrzeugs.
Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so
ersetzt der Versicherer die geschätzten Kosten bis zur Höhe der
Wiederbeschaffungskosten. Leistungsgrenze ist dann der um den
Restwert des Fahrzeugs verminderte Wiederbeschaffungswert. Die
Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn und soweit sie tatsächlich
angefallen ist."
Das MWST. gezahlt wird, wenn sie anfällt ist klar. Aber hier steht doch ausdrücklich, das Fracht- und sonstige Transportkosten übernommen werden. Also wohl auch Verbringungskosten z.B.?
Und wie ist das jetzt mit der Unkostenpauschale? Erstattungsfähig oder nicht?