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Gutachten BBS

Themenstarteram 14. März 2008 um 17:15

Hallo,

ich habe bei Ebay BBS Felgen CH ersteigert 7,5 * 17

Bei Gutachten steht jedoch leider kein TSI drin (zu Neu???)

Gibt das Probleme beim TÜV???

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. März 2008 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Zitat:

Original geschrieben von misternobody

Nein so geht das nicht!

Bei einem Kaufvertrag gehe ich eine Zahlungsverpflichtung und der andere eine Lieferverpflichtung ein!

D.h. der Verkäufer muss die Ware liefern wie beschrieben, daher gebe ich natürlich dem Verkäufer eine

Möglichkeit die Ware nochmals und diesmal richtig zu liefern.

Möchte er, oder kann er dies nicht, habe ich das Recht zu Mindern!

Er hat auch Rechte ;)

Er kann dir einfach sagen, gib die Ware zurück und du bekommst das Geld wieder denn er kann auch zurücktreten :D

Er hat dir das geliefert was auch beschrieben war, hast auch auf Reifen geboten aus dem Jahre 2002...

Wäre dies nicht drin, keine Frage --> dann hast du Recht !!!

Einfach so mindern kann man nie !!!

Aber versuch dein Glück, ich sage es klappt nicht ;)

Sooo nun hab ich meine 200 Euro Minderung bekommen!!!

Er kann eben nicht einfach eine Rückgabe verlangen ... ich habe ein Liefer- oder Minderungsrecht!

Die Meisten Kunden kennen sich im Recht nicht aus ... dies ist natürlich ein Vorteil für die Verkäufer ... mit mir nicht ;-)

Ich hoffe nun ich hab nächste Woche keine Pobs beim TÜV!!!

Ende der Woche gibt es dann mein EBAYSCHNÄPPCHEN auf Golfx.de zu anschauen!!!

525 EURO´s für 4 neue BBS CH mit 4 gut abgehangenen Reifen ;-)))

 

ach ja hier noch die AGB´s des Verkäufer (dies gilt für alle Verkäufer):

6.2 Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.

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18 Antworten
am 14. März 2008 um 17:28

von der größe her sollten die keine probleme machen.

was ham die für ne einpresstiefe?

ET 35, 45 oder 48 is des meistens...?

35 kann und wird wahrs. probleme machen...

TSI is ja nur ne andere motortechnik und soviel ich weiß wurde da nix an der achse usw verändert... bin mir aber net sicher... fahr halt mal zum tüv und frag ;) fragen kostet ja nix :D

Themenstarteram 14. März 2008 um 17:30

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

 

... war der Preis O.K. ???

am 14. März 2008 um 17:35

ah ET 42... hmmm... da hab ich kp sry aber dürfte gehen...

joa preis find ich ok für reifen + felgensatz...

Zitat:

Original geschrieben von misternobody

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

 

... war der Preis O.K. ???

Preis ist O.K. jedoch sind die Reifen schon 6 Jahre alt !!!

Themenstarteram 16. März 2008 um 7:53

... ja das habe ich leider auch zu spät gesehen!

In der Anzeige stand NEU!!!

Das heißt höchstens 5 Jahre alt!

Werde daher Minderung verlangen ... so 200 Euro´s

Was meint ihr halten die noch 2 Jahre durch ... das Profil ist Nagelneu und laut Conti sind die mind. 10 Jahre O.K.

Preis ist ok.

Reifenalter ist schon blöd.

Klar halten die. Sogar länger als normal ;) Pass halt nur im Nassen bissl auf.

Würde auch Minderung verlangen, da das mit den 5 Jahren richtig ist bei Neuware. Aber ob es gesetzlich geregelt ist ist fraglich.

 

Passen tun die. Wenn der Tüv´ler die net abnimmt (was ist nicht glaube), wende dich an den Händler oder BBS (gibt es die noch?) und lass dir was schicken. 

Es wird keinen Cent geben...

Steht doch drin mit dem Reifenalter, hat keine Infos vorenthalten der Verkäufer !!!

Klar ist alles "neu" da es unbenutzt ist ;)

Er gibt auch zwei Jahre Reifen - Garantie...

Themenstarteram 16. März 2008 um 8:41

Ein Urteil:

Anlass für diesen Hinweis ist ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Az.: 82 C 460/02), wonach Pneus ohne besondere Kennzeichnung selbst dann als Neureifen verkauft werden dürfen, wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.

Es steht ganz groß in der Anzeige "NEU": das gilt !!! nicht das Kleingedruckte ... da gibt es auch Urteile für!

Außerdem ist der älteste 07/02 und nicht 08/02 wie in der Anzeige!!!

Na ja schauen wir mal ... wenn nicht gibt´s ja eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle.

Eine Rücksendung kommt nicht in Frage dafür gefallen mir die Felgen zu gut ;-)

 

Er wird ganz einfach sagen, gib die Räder doch zurück...

Wenn nicht dann kannst du nur akzeptieren !!!

Am Preis wird er nix machen müssen, warum auch...

Hier wirst du nix erreichen, schon gar keine 200 EUR loooooooooooool

Themenstarteram 16. März 2008 um 15:11

Nein so geht das nicht!

Bei einem Kaufvertrag gehe ich eine Zahlungsverpflichtung und der andere eine Lieferverpflichtung ein!

D.h. der Verkäufer muss die Ware liefern wie beschrieben, daher gebe ich natürlich dem Verkäufer eine

Möglichkeit die Ware nochmals und diesmal richtig zu liefern.

Möchte er, oder kann er dies nicht, habe ich das Recht zu Mindern!

Zitat:

Original geschrieben von misternobody

Nein so geht das nicht!

Bei einem Kaufvertrag gehe ich eine Zahlungsverpflichtung und der andere eine Lieferverpflichtung ein!

D.h. der Verkäufer muss die Ware liefern wie beschrieben, daher gebe ich natürlich dem Verkäufer eine

Möglichkeit die Ware nochmals und diesmal richtig zu liefern.

Möchte er, oder kann er dies nicht, habe ich das Recht zu Mindern!

Er hat auch Rechte ;)

Er kann dir einfach sagen, gib die Ware zurück und du bekommst das Geld wieder denn er kann auch zurücktreten :D

Er hat dir das geliefert was auch beschrieben war, hast auch auf Reifen geboten aus dem Jahre 2002...

Wäre dies nicht drin, keine Frage --> dann hast du Recht !!!

Einfach so mindern kann man nie !!!

Aber versuch dein Glück, ich sage es klappt nicht ;)

Themenstarteram 21. März 2008 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Zitat:

Original geschrieben von misternobody

Nein so geht das nicht!

Bei einem Kaufvertrag gehe ich eine Zahlungsverpflichtung und der andere eine Lieferverpflichtung ein!

D.h. der Verkäufer muss die Ware liefern wie beschrieben, daher gebe ich natürlich dem Verkäufer eine

Möglichkeit die Ware nochmals und diesmal richtig zu liefern.

Möchte er, oder kann er dies nicht, habe ich das Recht zu Mindern!

Er hat auch Rechte ;)

Er kann dir einfach sagen, gib die Ware zurück und du bekommst das Geld wieder denn er kann auch zurücktreten :D

Er hat dir das geliefert was auch beschrieben war, hast auch auf Reifen geboten aus dem Jahre 2002...

Wäre dies nicht drin, keine Frage --> dann hast du Recht !!!

Einfach so mindern kann man nie !!!

Aber versuch dein Glück, ich sage es klappt nicht ;)

Sooo nun hab ich meine 200 Euro Minderung bekommen!!!

Er kann eben nicht einfach eine Rückgabe verlangen ... ich habe ein Liefer- oder Minderungsrecht!

Die Meisten Kunden kennen sich im Recht nicht aus ... dies ist natürlich ein Vorteil für die Verkäufer ... mit mir nicht ;-)

Ich hoffe nun ich hab nächste Woche keine Pobs beim TÜV!!!

Ende der Woche gibt es dann mein EBAYSCHNÄPPCHEN auf Golfx.de zu anschauen!!!

525 EURO´s für 4 neue BBS CH mit 4 gut abgehangenen Reifen ;-)))

 

ach ja hier noch die AGB´s des Verkäufer (dies gilt für alle Verkäufer):

6.2 Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.

Armes Deutschland...

Themenstarteram 26. April 2008 um 18:03

Mein Auto ist nun mit dem EBAY-Schnäppchen ONLINE!!!

http://golfx.de/6.html

Mir gefällts trotz dass er etwas zu hoch ist.

Als nächstes muss der TUI Aufkleber runter ... schrecklich!

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