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Gutachten Dolce 20" BLP Felgen
Hallo Audi-Fans,
ich habe vor einiger Zeit Dolce DC20-BLP felgen gekauft, leider ohne Gutachten.
Auf Anfrage bei DolceWheels kam heraus, dass es angeblich kein Festigkeitsgutachten oder sonst was gibt.
Was eigentlich nicht sein kann, da ich bei einigen schon gelesen habe, dass ein Gutachten existieren müsste.
Kann mir jemand Helfen? Ich benötige ein Gutachten (egal welches, ob Vergleichs- oder Festigkeitsgutchten) für die Eintragung. Das würde ein guter Kumpel für mich machen, aber nur mit Papiere.
Würde auch dafür etwas Zahlen.
Danke im Voraus
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33 Antworten
Versteh ich nicht so wirklich... Wenn der Hersteller sagt, es gäbe kein Festigkeitsgutachten, dann taugt das Ganze allenfalls als teurer Metallschrott. Ohne Festigkeitsgutachten keine Chance auf Eintragung.
Mit ABE alles problemlos, ohne ABE mit Gutachten für Fahrzeug XYZ auch noch kein wirkliches Problem, ohne ABE und ohne Fahrzeuggutachten dafür mit Festigkeitsgutachten unter Umständen eine Eintragung möglich - aber ohne GarNix...? No way...
Er verlässt sich auf ein Vergleichsgutachten eines anderen Fahrzeugs gleichen Typs und Felgen. Das ist aber selbst dann mehr eine Gefallenseintragung und nicht wirklich legal, aber besser als nix.
Ja genau, ich hoffe das jemand ein Vergleichsgutachten hat.
P.S. bin eine Frau
Aus dem Eingangsthread habe ich herausgelesen, dass es laut Hersteller kein Festigkeitsgutachten für die Felgen gäbe. Das gibt es aber eigentlich nicht, da die Felgen sonst nur Schrottwert hätten. Das Festigkeitsgutachten ist ja der erste Schritt des Herstellers, sowas überhaupt in Verkehr bringen zu dürfen...
Aber ich denke mal, dass es hier ein Missverständnis gibt. Ein Festigkeitsgutachten des Herstellers für die Felgen wird es wohl schon geben, aber eben kein Gebrauchsgutachten für die Verwendung der Felgen an Fahrzeug XYZ.
Hier kann man mit einem Vergleichsgutachten schon durchaus eine Eintragung erreichen, sofern die Begebenheiten übereinstimmen. Dürfte aber schwierig werden eins zu finden...
tja, wenn man seine Felgen in D verkaufen will, hast Du natürlich recht.
Aber leider interessiert das viele amerikanische oder asiatische Hersteller nicht die Bohne...
Werden ja offiziell in Deutschland vertrieben. Von handgedengelten Replikas aus Fernost würde ich eh abraten...
Nicht alles was in USA oder Asien produziert wird, sind gleichzeitig auch
"handgedengelte Replikas".
Schon mal was von Vossen oder Volk Racing/Rays gehört ?
Und so gibt es noch unzählige andere Hersteller mit traumhaft schönen
und sehr hochwertigen Felgen, für die es oftmals leider keine deutschen
Papiere gibt...
So ist es. Viele Top Felgen aus dem Ausland haben kein deutsches Festigkeitsgutachten. Verkaufen kann man sie trotzdem-mit dem Hinweis "ohne Gutachten". Viele Felgen von z. B. Work, HRE, Volk, ADV1, Rotiform usw. haben kein dt. Gutachten, würde ich aber ohne Bedenken sofort fahren. Ob Dolce dazu gehört möchte ich hier nicht bestimmen...
Die Felgen sehen aber irgendwie handgedengelt aus
Wenn man den Hersteller anschreibt und dieser antwortet das es kein Gutachten gibt, dann wird das so sein. Selbst wenn er nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung hätte, würde er diese sofort "vermarkten" ..
Da es zu den Dolche Felgen wohl überhaupt nichts gibt, kann man die ruhigen Gewissens wieder einschmelzen - mehr wie das Altmetall sind die letztlich nicht wert
So meinte ich das...
Nur gehe ich nach wie vor von einem Missverständnis aus, da kein Hersteller Felgen produzieren wird, ohne dafür zumindest ein Festigkeits- und Tragfähigkeitsgutachten zu haben. Ich denke nach wie vor, dass es hier lediglich kein Verwendungsgutachten für Fahrzeug XYZ gibt.
Dolce Wheels hat in Deutschland verschiedene Vertrags- und Vertriebspartner, also geht wohl alles seinen geregelten Weg und wenn es für Felge XYZ so absolut gar nix an Nachweisen geben soll, dann ist diese Felge wohl für Europa nicht vorgesehen und würde hier auch niemals eingetragen werden.
* * * * *
Vergleichsgutachten heißt ja im Grund nur, dass Felge XYZ zum Beispiel für eine Mercedes E-Klasse zugelassen ist, man die Felgen aber gern an einen Audi A6 montieren möchte. Wären Lochkreis und Mittenzentrierung gleich (was ja nicht der Fall ist) würde ein Gutachter die Daten des Gutachtens herausziehen und schauen, ob die elementarsten Übereinstimmungen wie Achslast, Fahrzeuggewicht, Einpresstiefe und Größe der Felgen zur Originalverwendung und dergleichen passen. Spricht hier nix gegen eine Verwendung auf einem Audi A6, so kann der Prüfer durchaus eine Einzelgenehmigung erteilen.
Vergleichsgutachten mit unterschiedlichen Autos ist noch mal ne Ecke schwieriger bzw heutzutage offiziell gar nicht mehr möglich. Ein anderer A5 mit gleicher Motorisierung wäre realistischer aber immer noch "Grauzone". Aber so machen es tagtäglich die Tuner mit exotischen Felgen...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 27. April 2016 um 08:59:56 Uhr:
Nur gehe ich nach wie vor von einem Missverständnis aus, da kein Hersteller Felgen produzieren wird, ohne dafür zumindest ein Festigkeits- und Tragfähigkeitsgutachten zu haben. Ich denke nach wie vor, dass es hier lediglich kein Verwendungsgutachten für Fahrzeug XYZ gibt.
Du widersprichst Dir doch selber. Hier sagst Du, kein Hersteller würde Felgen ohne Gutachten produzieren, einen Absatz weiter unten sagst du selbst "wohl nicht für Europa vorgesehen".
Nochmal - Festigkeits- und/oder Tragfähigkeitsgutachten brauchst Du (fast) nur in D.
In den USA oder in Asien interessiert das niemanden.
Unzählige Hersteller produzieren Felgen, ohne jemals auch nur einen Gedanken
daran zu verschwenden.
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 27. April 2016 um 08:59:56 Uhr:
Dolce Wheels hat in Deutschland verschiedene Vertrags- und Vertriebspartner, also geht wohl alles seinen geregelten Weg und wenn es für Felge XYZ so absolut gar nix an Nachweisen geben soll, dann ist diese Felge wohl für Europa nicht vorgesehen und würde hier auch niemals eingetragen werden.
* * * * *
Vergleichsgutachten heißt ja im Grund nur, dass Felge XYZ zum Beispiel für eine Mercedes E-Klasse zugelassen ist, man die Felgen aber gern an einen Audi A6 montieren möchte. Wären Lochkreis und Mittenzentrierung gleich (was ja nicht der Fall ist) würde ein Gutachter die Daten des Gutachtens herausziehen und schauen, ob die elementarsten Übereinstimmungen wie Achslast, Fahrzeuggewicht, Einpresstiefe und Größe der Felgen zur Originalverwendung und dergleichen passen. Spricht hier nix gegen eine Verwendung auf einem Audi A6, so kann der Prüfer durchaus eine Einzelgenehmigung erteilen.
Selbst Hersteller mit Deutschlandvertrieb lassen längst nicht alle Felgen auch für
den deutschen Markt prüfen.
Und genau da liegt das Problem - eine Eintragung in D OHNE mind. ein
Festigkeitsgutachten ist legal nicht möglich, auch nicht mit Vergleichsgutachten.
Vergleichsgutachten bezieht sich nämlich nicht auf exakt die gleiche Felge, wie Du schreibst
(dann gäbe es ja eine Festigkeitsprüfung dieser Felge !), sondern auf irgend eine Felge
mit ähnlichen bzw. identischen Werten bezüglich Größe, Breite, ET etc..
Wenn ein Gutachten der Felge (auch wenn für ein anderes Fahrzeug) existieren würde,
wäre dagegen eine Eintragung per Einzelabnahme prinzipiell kein Problem.
Weil, wie gesagt, dann bereits eine Prüfung der Felge bezüglich Festigkeit/Tragfähigkeit
durchgeführt wurde.
Die Zeiten sind lange vorbei, wo eine Einstanzung dieser Werte in die Felge
für eine Eintragung ausgereicht hat...
Zitat:
@kandan schrieb am 27. April 2016 um 09:27:09 Uhr:
Vergleichsgutachten mit unterschiedlichen Autos ist noch mal ne Ecke schwieriger bzw heutzutage offiziell gar nicht mehr möglich. Ein anderer A5 mit gleicher Motorisierung wäre realistischer aber immer noch "Grauzone". Aber so machen es tagtäglich die Tuner mit exotischen Felgen...
Da irrst du !
Wenn für die Felge ein Gutachten existiert - auch für ein anderes Fahrzeug - liegen
alle notwendigen Daten wie Tragfähigkeit und Festigkeit vor.
Deshalb ist dann eine Eintragung per Einzelabnahme kein wirkliches Problem
(vorausgesetzt die Werte passen zum Fahrzeug)...