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Gutachten falsch

Themenstarteram 19. September 2011 um 7:53

Hallo zusammen,

Brauche mal Hilfe.

Ich hatte einen kaskounfall, meine Versicherung hat

Einen Gutachter geschickt welcher alles aufgenommen hat

Gutachten erstellt hat ect. Ich habe dann mit der Versicherung abgerechnet als Totalschaden, habe das geld von der Versicherung

Erhalten und mittlerweile ein anderes Auto bestellt.

Jetzt kommt der Gutachter und sagt er hätte sich beim gutachten

Um 2 Jahre verhauen und das Auto zu jung angesetz - steht tatsächlich

Auch 2 Jahre jünger im Gutachten. Aufgefallen ist es bis heute bisher aber

Niemandem... Darf der Gutachter nun nachträglich das gutachten abändern

Bzw. Kann ich mich dagegen wehren - hab ja mit dem Geld gerechnet und

Schon ein anderes Auto bestellt.. Er sagt er hätte keinen Kfz-Schein gehabt

Und die falschen daten von den Werkstatt-auftragspapieren abgeschrieben..., er muss doch normalerweise die Papiere prüfen???

Danke für Eure Tips!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Als Normalo-Verbraucher ist man sicherlich nicht verpflichtet - und auch nicht in der Lage - das Gutachten auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Man wird wohl als Verbraucher von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen können, wenn man mal von Extremfällen absieht (Wenn z.B. durch Tippfehler statt 1000.00 Euro 100000 Euro stehen sollte oder so...)

 

Ja klar kann man sich Doof stellen.

 

Du willst hier aber nicht ernsthaft behaupten, dass jemand die Erstzulassung seines Fahrzeuges nicht kennt und sich bei einem Schaden nicht informiert, welchen Wert sein Fahrzeug hat, allein schon um die Richtigkeit des Gutachten zu prüfen.......:rolleyes:

 

Ob das hier so über die Bühne geht, lassen wir mal dahingestellt. Ist im übrigen rechtliche Würdigung und davon haben hier die wenigsten Ahnung. 

 

 

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20 Antworten

Google mal nach "Entreicherung"

oder ungerechtfertigter Bereicherung...

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

oder ungerechtfertigter Bereicherung...

jep......:)

 

Und niemand hat etwas gemerkt, ist schon klar......:rolleyes:

Hallo,

was steht denn im Gutachten bezüglich der Unterlagen/Technischen Daten des Fahrzeuges!?

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

oder ungerechtfertigter Bereicherung...

jep......:)

Und niemand hat etwas gemerkt, ist schon klar......:rolleyes:

Als Normalo-Verbraucher ist man sicherlich nicht verpflichtet - und auch nicht in der Lage - das Gutachten auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Man wird wohl als Verbraucher von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen können, wenn man mal von Extremfällen absieht (Wenn z.B. durch Tippfehler statt 1000.00 Euro 100000 Euro stehen sollte oder so...)

Und wenn man die Erstattung in ein neues Fahrzeug reinvestiert hat, ist das Geld verbraucht. Der Anspruch aus ungerechtfertihter Bereicherung besteht dann, lässt sich aber durch Einrede der Entreicherung abwenden.

 

Die KFZ Versicherung kann sich am Gutachter bzw. dessen Versicherung schadlos halten.

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Als Normalo-Verbraucher ist man sicherlich nicht verpflichtet - und auch nicht in der Lage - das Gutachten auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Man wird wohl als Verbraucher von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen können, wenn man mal von Extremfällen absieht (Wenn z.B. durch Tippfehler statt 1000.00 Euro 100000 Euro stehen sollte oder so...)

 

Ja klar kann man sich Doof stellen.

 

Du willst hier aber nicht ernsthaft behaupten, dass jemand die Erstzulassung seines Fahrzeuges nicht kennt und sich bei einem Schaden nicht informiert, welchen Wert sein Fahrzeug hat, allein schon um die Richtigkeit des Gutachten zu prüfen.......:rolleyes:

 

Ob das hier so über die Bühne geht, lassen wir mal dahingestellt. Ist im übrigen rechtliche Würdigung und davon haben hier die wenigsten Ahnung. 

 

 

ich glaub, da muss man sich garnicht besonders doof anstellen.

Also ich muss immer wieder die EZ Daten nachschlagen, wenn ich einen Versicherungsvergleich starte... hab das nicht im Kopf...

Und ich glaub net, dass jeder hier ein KFZ Sachverständiger ist... Wenn man ein Gutachten bekommt, wo die Schadenssumme einigermaßen plausibel ist (und vielleicht auch etwas mehr, als man erwartet hat), dann sind die meissten Leute doch erstmal zufrieden und fieseln nicht das Gutachten durch..

Hier sollte man nicht die Schuld dem VN zuschieben. Den schwarzen Peter hat hier sicherlich in erster Linie der Gutachter... der kassiert einen guten dreistelligen Betrag für seine Expertise, da kann man erwarten, dass zumindest das BJ / EZ stimmt... und den zweiten schwarzen Peter hat die KFZ-Versicherung... Das Fahrzeug ist ja schließlich (Kaskoschaden) incl. EZ-Daten erfasst ... wenn die für einen Kasko-schaden bei einem 5-Jahre alten Fahrzeug ein Gutachten für ein 3 Jahre altes Auto akzeptieren, dann sind die selbst schuld....

Also nochmal... der TE hat plausibel geschildert, dass er von dem Fehler überrascht ist, und das Geld bereits ausgegeben hat. Für mich ein klarer Fall von Entreicherung... daher der Tipp an den TE. Mir unverständlich, dass man hier in dem Forum diesen Tip dem TE nicht geben will, und nur Betrugsabsichten unterstellt...

@ Delle,

fangen wir mal anders an:

Was machst du als Sv, wenn du diesen Fehler in einem Gutachten von dir entdeckst?

Darfst / musst du rein rechtlich dein Gutachten abändern?

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Also nochmal... der TE hat plausibel geschildert, dass er von dem Fehler überrascht ist, und das Geld bereits ausgegeben hat. Für mich ein klarer Fall von Entreicherung... daher der Tipp an den TE.

Das sehe ich aber nicht so!

Ich zitiere:

Zitat:

Die Möglichkeit, sich auf Entreicherung zu berufen, ist eine der Voraussetzungen des Bereicherungsrechts und markiert insbesondere den Unterschied zum Schadensersatzrecht.

(das Zitat stammt von hier: http://www.rechtslexikon24.net/d/entreicherung/entreicherung.htm)

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ Delle,

 

fangen wir mal anders an:

 

Was machst du als Sv, wenn du diesen Fehler in einem Gutachten von dir entdeckst?

Darfst / musst du rein rechtlich dein Gutachten abändern?

selbstverständlich muss ich mein Gutachten korrigieren, wenn es fehlerhaft ist.

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

 

Also nochmal... der TE hat plausibel geschildert, dass er von dem Fehler überrascht ist, und das Geld bereits ausgegeben hat. Für mich ein klarer Fall von Entreicherung... daher der Tipp an den TE. Mir unverständlich, dass man hier in dem Forum diesen Tip dem TE nicht geben will, und nur Betrugsabsichten unterstellt...

Schön, dass du dich hier zum Robin Hood für den TE aufschwingst......:rolleyes:

 

Aber blos weil das für dich unverständlich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass deine "Rechtsaufassung" und deine Meinung zur Plausibilität hier Gottes Gebot ist.

 

Jeder hat so seine Meinung......

 

Und wie steht der VN da? Er hat aufgrund einer Gutachtenabrechnung ein neues Fahrzeug bestellt und ist dem Verkäufer gegenüber in der Pflicht.

Versucht mal einen Kaufvertrag wieder zu stornieren. Das machen die gern, wenn man denen 20% vom Kaufpreis überweist.

Ich denke auch, dass es ein Vermögensschaden vom Gutachter ist. Er bekommt ja nun wirklich einen 3stelligen Betrag. Der Gutachter kann nur hoffen, dass es bei der Versicherungsgesellschaft niemandem auffällt.

Was hat das Honorar des SV mit dem Thema hier zu tun?

 

Gar nichts.

 

Der SV hat einen Fehler gemacht und diesen bemerkt. Wer arbeitet macht Fehler, dass ist nun mal so.

 

Und sicher wird der SV sein Gutachten auch korrigieren. Ich glaube nicht, dass er so dumm ist und das unterlässt. 

 

Auch wird er wohl seine Vermögenschadenhafptlicht- Versicherung einschalten, dass ist naheliegend.

 

Nur ob das Thema damit dann erledigt ist, dass wird man sehen.

Ich gestehe:

Wenn ich ein Gutachten bekomme, interessiert mich zu allererst das was unten rechts steht, nämlich der Betrag. Dann schau ich noch, ob im Gutachten die vorhandenen Schäden korrekt aufgelistet sind. Jedoch ob die Fahrzeugangaben stimmen, habe ich bisher nie überprüft, und das, obwohl ich "Autofreak" bin.

Ich kann also durchaus nachvollziehen, wenn das dem TE nicht aufgefallen ist. :)

Gruß Martin

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