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Gutachten für den Führerschein
Hallo allesamt,
Vor wenigen Tagen habe ich eine augenärztliche Untersuchung gemacht. Der Augenarzt sagte, dass auf dem linken Auge kaum Sehkraft vorhanden wäre und dass dieses Problem trotz Brille nicht behebbar wäre (habe unter anderem als Kind geschielt und das räumliche Sehen ist nicht vorhanden). Das rechte Auge sieht auch schlecht. Er meinte, ich bräuchte ein Gutachten vom Arzt, das bestätigt, dass ich fahren kann. Er gibt mir das ok nicht. Die nächste Untersuchung ist dann in 3 Wochen (diesmal mit Tropfen), zwecks Brille.
Wisst ihr wie so eine Untersuchung abläuft? Wo muss ich diese machen? Ich habe gelsen, dass so eine Untersuchung 2-300 € kostet, was ja auch nicht gerade günstig ist.
Nehmen wir mal an, ich würde den Führerschein anfangen und zahle schon die Gebühren. Wenn der Sehtest negativ ausfallen würde, würde ich dann das Geld zurückbekommen.
P..S. den Führerschein möchte ich NUR wegen der Arbeit machen. Auf der Arbeit müsste ich dann einen Crafter fahren.
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63 Antworten
Wenn man sich bei einer Fahrschule anmeldet ist da Geld dafür weg.
Evtl. kann man auf Kulanz hoffen aber ich würde den Sehtest eindeutig zuerst machen.
Ein Augenarzt untersucht Dich und schickt Dich dann zu einem Arzt? Sicher?
Die Frage mit den zurück zu zahlenden Gebühren musst du deinen Fahrlehrer fragen, nicht uns.
Wenn du beruflich Fahren willst / musst, dann wirst du danach häufiger zum Sehtest müssen, als ein "normaler" Autofahrer. Wenn du später den Führerschein wegen schlechter werdenden Werten entzogen bekommst, ist das schlecht. Hängt viel vom beruflichen Fahren ab? Das ist meines Erachtens schon sehr "auf Kante genäht"
Frag mal bei einen Facharzt für Verkehrsmedizin wegen solch einem Gutachten. Die Kosten dafür dürften in dem von dir genannten Bereich liegen.
0.7 auf dem schlechten Auge reichen noch für den Autofürerschein. Gutachten liegt bei gut 100€
Zitat:
@keksemann schrieb am 8. März 2025 um 11:37:23 Uhr:
Ein Augenarzt untersucht Dich und schickt Dich dann zu einem Arzt? Sicher?
Die Frage mit den zurück zu zahlenden Gebühren musst du deinen Fahrlehrer fragen, nicht uns.
Wenn du beruflich Fahren willst / musst, dann wirst du danach häufiger zum Sehtest müssen, als ein "normaler" Autofahrer. Wenn du später den Führerschein wegen schlechter werdenden Werten entzogen bekommst, ist das schlecht. Hängt viel vom beruflichen Fahren ab? Das ist meines Erachtens schon sehr "auf Kante genäht"
Ja, genau, die Praxis erstellt diese Gutachten nicht.
Ja, da hängt viel von ab: ich müsste nur fahren.
Genau all diese Funktionen prüft der Verkehrsmediziner.
Links kaum Sehkraft, rechts auch schlecht, Crafter fahren...
Hoffentlich hast du noch einen Plan B , falls das nichts wird, denn das befürchte ich.
Zitat:
@Ursel1234 schrieb am 8. März 2025 um 11:42:14 Uhr:
0.7 auf dem schlechten Auge reichen noch für den Autofürerschein. Gutachten liegt bei gut 100€
Wenn auf dem linken Auge "kaum Sehkraft vorhanden" ist, dann dürfte das darunter liegen, oder?
Ist es tatsächlich so, dass man für den Führerschein zwei funktionierende Augen braucht und dass das schlechtere ausschlaggebend ist?
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. März 2025 um 13:01:25 Uhr:
Links kaum Sehkraft, rechts auch schlecht, Crafter fahren...
Hoffentlich hast du noch einen Plan B , falls das nichts wird, denn das befürchte ich.
Warum? Die Brille kann doch einiges korrigieren.
Einen Plan B hätte ich dennoch, möchte aber da bleiben, wo ich bin.
Ich kenne Personen mit Glasauge, die Auto fahren dürfen.
Siehe auch https://www.ka-news.de/.../...m-auge-autofahren-6-3-25-art-3115218?...(DOG,von%20mindestens%2060%20Prozent%20verf%C3%BCgt.
Im konkreten Fall gibt es im Führerschein eine Eintragung über die max. Geschwindigkeit.
Die Frage der Berufswahl und der Entscheidung des Arbeitgebers ist zu beachten, der muss informiert werden.
Jetzt.
Eigentlich sollten die Einschränkungen bereits für einen gleichgestellten Schwerbehindertenstatus genügen. Also würde ich den mal als erstes beantragen. Das erleichtert dann ggf. auch andere Alternativen für den beruflichen Werdegang.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 8. März 2025 um 13:54:12 Uhr:
Eigentlich sollten die Einschränkungen bereits für einen gleichgestellten Schwerbehindertenstatus genügen. Also würde ich den mal als erstes beantragen. Das erleichtert dann ggf. auch andere Alternativen für den beruflichen Werdegang.
Wenn ich dem Arzt, der die Augenuntersuchung macht, nichts sage und MIT Brille einigermaßen gut sehe, sollte der Führerschein eigentlich kein Problem sein.
Mir wurde schonmal von anderen Augenärzten gesagt, dass ich gut kompensieren kann.
Ich sehe übrigens auf BEIDEN Augen, auch wenn ein Auge nicht funktionstüchtig ist.
Zitat:
@Stefanie12 schrieb am 8. März 2025 um 14:32:03 Uhr:
Ich sehe übrigens auf BEIDEN Augen, auch wenn ein Auge nicht funktionstüchtig ist.
Ist das nicht ein Widerspruch in sich? Was siehst du denn mit dem nicht funktionstüchtigen Auge?