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Gutachten in Fahrezugschein eintragen lassen.........
Man kann ja die Gutachten und Abnahmen in den Fahrzeugschein eintragen lassen ne?? Sinvoll??? Kostet???
thx
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20 Antworten
Sorry aber ich versteh deine Frage nich ganz.
Sinnvoll? Musst du selber wissen. Kannst auch alle Gutachten und Papiere vom TÜV in einer Folie im Handschuhfach mit dir führen. Wenn du viel zum Eintragen hast wirds hintenraus immer billiger
Wenn Du nur ein Gutachten hast muss es wohl eingetragen werden, eine ABE nicht.
Eintragung macht sich jedenfalls bei einer Kontrolle immer besser als ein Schnellhefter mit dem Zeugs drin
lies mal die ganzen ABEs durch, da steht oft drin, dass diese ABE für de Originalzustan des Fahrzeugs geschrieben wurde und nur dann gültig ist, z.B. Sportlenkrad ... haust du nun noch andere Felgen rauf ist dieses Gutachten bzw. diese ABE ungültig!!!! Wenn das der schnittlauch immer wüsste wären noch wesentlich weniger Leute unterwegs
Kommt immer drauf an.
Bei ABE`s musst du nicht zwingend etwas eintragen lassen, musst dann nur die Zettelwirtschaft mit dir führen.
Bei Teilen mit Gutachten ist eine Eintragung zwingend erforderlich. Am besten dann nach der Eintragung zur Zulassungsstelle und Fahrzeugbrief mit Fahrzeugschein korrigieren lassen, kostet 10,20.
Eine normale Eintragung nach §19 kostet beim Tüv in der Regel 30-40 Euro.
wenn die sachen in Schein und Brief eingetragen sind, bekommt man die überhaupt mal wieder raus, wenn man den wagen mal wieder gut verkaufen will?
Ja, klar. Mußte eben wieder zum Tüv - der bestätigt Dir, daß alles wieder raus ist und das Fahrzeug Orginalzustand hat und dann schreibt die Zulassungsstelle einen neuen (langweiligen) Fahrzeugschein. Falls Du es im Brief auch stehen hast, dann wird wohl alles durchgetrichen und es kommt noch 'nen Vermerk dazu.
(Stell ich mir toll vor, wenn der nächste Besitzer dann wieder was dazugetragen haben will )
deswegen hab ich bisher gar nichts eintragen lassen.
@daywalker2k3: was du meinst ist die (änderungs)abnahme, die ist zwingend erforderlich. will ja nicht klugscheissen, aber nicht dass wir hier mit den begriffen durcheinanderkommen...
es reicht die bestätigung der änderungsabnahme mitzuführen.
hier wurde doch mal drüber diskutiert das man sachen die eingetragen wurden, auch nach spätestens nach 1,5 Jahren in die Fahrzeugpapiere eintragen muss.
manche haben gesagt muss man nicht (mehr).
Wie ist das also richtig?
also ich habe alles eintragen lassen, das mit den zetteln war mir zu dumm, und sieht auch irgendwie nett aus :-)
also ich fahr auch mit den Abnahmepapieren vom TÜV /Dekra rum, da ich es nicht einsehen nochmal 10€ auszugeben um es im Schein stehen zu haben.
Da führ ich lieber ne Zettelwirtschaft :P
eben, so seh ich das auch. ausserdem sind die zettel verständlicher als die übliche abkürzungsorgie im schein.
@bmxx: soweit ich weiss kann man das nicht pauschal sagen. in den meisten gutachten steht halt drin dass die papiere erst dann berichtigt werden müssen wenn sich die zulassungsstelle sowieso damit befasst.
Zitat:
Original geschrieben von MaGiC-RaBBiT
@bmxx: soweit ich weiss kann man das nicht pauschal sagen. in den meisten gutachten steht halt drin dass die papiere erst dann berichtigt werden müssen wenn sich die zulassungsstelle sowieso damit befasst.
das ist es ja grad, auf dem Zettel wo mein Fahrwerk eingetragen ist steht das gleiche. hier haben dann wieder einige gesagt: Nach den 1,5 Jahren muss ich dann wieder zum TÜV weil das dann nicht mehr gültig ist. Aber ich kann das irgendwie nicht glauben, weil der TÜV hat davon nichts gesagt. *verwirrtschau*