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Gutachten & Kostenvoranschlag was zahlt Versicherung

Themenstarteram 14. September 2010 um 14:32

Tacho erstmal ,

Hab letzte woche das ?glück? gehabt, dass mit die Heckscheibe von einem VW-Caddy auf meine Motorhaube ist...

 

Jetz hat die Versicherung nen Gutachter geschickt, der hat rausgefunden, dass der Schaden 976€ beträgt, ergo ich bekomme 820€ raus

Hab gleichzeitig aber auch bei dem Lacker in unsrem Dorf nen KVA machen lassen :

1657€ ergo bekomm ich 1392€ raus.

 

Hab irgendwo mal gelesen, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden auch den KVA aktzeptieren muss (hab ja keinen Wirtschaftl Totalschaden)

Stimmt das ??

 

PS: verschiebt mich mal ins richtige Forum weiss net ob das in "Versicherungen" reinpasst :D

Beste Antwort im Thema
am 14. September 2010 um 17:41

Leute, ich will ja nichts sagen. Aber auch ein SV der Versicherung hat nicht solche Tomaten auf den Augen, dass solche Differenzen wie hier erklärbar sind. Immerhin hat er den KVA sicher vorliegen gehabt und wird sich doch ein wenig bei seiner Arbeit gedacht haben.

 

Ich habe so den Eindruck hier wird uns mal wieder nur die halbe Warheit geschildert.

 

In einem Beitrag stand hier das Wort "abgezogen"

 

Bleibt die Frage wer hier wen abziehen will.

 

Alles sehr merkwürdig hier...........

 

Gruß

 

Delle

 

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am 14. September 2010 um 14:46

Geb dem Lackierer die Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung. Dort soll er eine Reparaturkostenübernahme hinfaxen.

(Du willst sicherlich ne Scheibe einstecken :-) Ein Gutachter kennt meist die "normalen" Preise.

(+ 90% Unterschied zum Gutachter erscheinen mir aus der Ferne etwas unglaubwürdig. Wieso besichtigt ein gegerischer Versicherer DEINEN Schaden ? Dazu bist du nicht verpflichtet gewesen.)

Willst du überhaupt reparieren lassen ? Hört sich an wie nein :-)

Themenstarteram 14. September 2010 um 14:49

gut is scheinbar en weng unklar rübergekommen ...

 

Ich hab den Schaden am Auto, den die VW-Caddy fahrerin verursacht hat.

Das heisst für mich es müssen Motorhaube und Stoßstange neu lackiert und entdellt werden.

Dafür war der KVA weil ich von versicherungen schonmal abgezogen wurde.

 

und nein ich will jetzt noch nicht reparieren lassen (nich so kurz vorm Winter)

am 14. September 2010 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von Alph4d0g

gut is scheinbar en weng unklar rübergekommen ...

 

Ich hab den Schaden am Auto, den die VW-Caddy fahrerin verursacht hat.

Das heisst für mich es müssen Motorhaube und Stoßstange neu lackiert und entdellt werden.

Dafür war der KVA weil ich von versicherungen schonmal abgezogen wurde.

 

und nein ich will jetzt noch nicht reparieren lassen (nich so kurz vorm Winter)

Du wirst weiter abgezogen, wenn Du nicht Deinen eigenen Gutachter beauftragst, denn auch der KVA ist nicht vollständig um den Schaden abzuwickeln!

Themenstarteram 14. September 2010 um 15:00

wie nich vollständig steht doch alles mit drin was anfällt oder net ?

Mir gehts eig. nur drum ob die den akzeptieren müssen oder nich ?

am 14. September 2010 um 15:50

muessen sie nicht

am 14. September 2010 um 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

muessen sie nicht

Richtig!

Wo steht im KVA beispielsweise etwas über die Reparaturwürdigkeit? Soll die Versicherung einfach 1392 € zahlen, selbst wenn Dein Fhz. nur noch 1000 € wert ist?

Und so weiter und so fort. Bares verschenkst Du u. U. auch.

am 14. September 2010 um 17:41

Leute, ich will ja nichts sagen. Aber auch ein SV der Versicherung hat nicht solche Tomaten auf den Augen, dass solche Differenzen wie hier erklärbar sind. Immerhin hat er den KVA sicher vorliegen gehabt und wird sich doch ein wenig bei seiner Arbeit gedacht haben.

 

Ich habe so den Eindruck hier wird uns mal wieder nur die halbe Warheit geschildert.

 

In einem Beitrag stand hier das Wort "abgezogen"

 

Bleibt die Frage wer hier wen abziehen will.

 

Alles sehr merkwürdig hier...........

 

Gruß

 

Delle

 

am 14. September 2010 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

In einem Beitrag stand hier das Wort "abgezogen"

Bleibt die Frage wer hier wen abziehen will.

Nicht das Missverständnisse zu dem "abgezogen" in meinem Beitrag aufkommen:

Genau das bezieht sich auf beide Seiten, KVA - Versicherungsgutachten, eben wegen der nicht normalen Differenz. Hatte ich wohl etwas schlecht ausgedrückt. Wieviel Gefälligkeitskostenvoranschläge und -gutachten schon erstellt worden sind wissen wir zur Genüge, dass das von den Versicherern nicht akzeptiert werden kann ist auch klar. KVA und Versicherungsgutachten sind beide parteiisch erstellt, letztendlich soll der reale Schaden ersetzt werden und eine neutrale Schadenermittlung ist dafür der richtige Weg.

Wie der TE es in seinem Beitrag meinte muss er selbst erklären.

 

am 14. September 2010 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

Nicht das Missverständnisse zu dem "abgezogen" in meinem Beitrag aufkommen:

Nein, dich habe ich hier auch ganz sicher nicht gemeint.

 

Gruß

 

Delle

am 14. September 2010 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

  KVA und Versicherungsgutachten sind beide parteiisch erstellt

Sorry, Paddye, aber das ist so nicht richtig:

 

Der Werkstattinhaber hat ein eigenes Interesse daran, den Betrag hoch zu treiben, denn erstens will er den Kunden glücklich machen und zweitens ist es sein eigenes Geld, das er aufschreibt, wenn der Rep-Auftrag kommt.

 

Der SV -von dem wir hier überhaupt nichts wissen, außer dass er vom Versicherer beauftragt wurde. Du weißt selbst, dass das durchaus ein selbständiger SV sein kann, der auch für Versicherungen arbeitet usw.- will zunächst mal ein richtiges Gutachten erstellen, denn er will sich ggf. weder bei seinem Chef noch bei seinem Auftraggeber noch beim Geschädigten dafür rechtfertigen müssen, dass er Mist aufschreibt und der Auftraggeber dadurch Prozesse verliert.

 

Wenn das bei einem SV öfter vorkommt, fällt das auf und hat Folgen. Garantiert. Und das Geld durch solche Aufträge lässt sich kein SV gerne entgehen. Da wette ich.

 

Und nur mit den Stundensätzen ist so eine Differenz nicht zu erklären.

Hafi

am 14. September 2010 um 21:31

Zitat:

......

Der Werkstattinhaber hat ein eigenes Interesse daran, den Betrag hoch zu treiben, denn erstens will er den Kunden glücklich machen und zweitens ist es sein eigenes Geld, das er aufschreibt, wenn der Rep-Auftrag kommt.

Völlig richtig, leider schiessen auch manche SV über das Ziel hinaus. Entweder weil sie aus dem Tal der Ahnungslosen kommen oder aber mit ihren Auftraggeber eine Leiche im Keller haben. Oder eben keine freien und unabhängigen SV sind, eben weil sie grösstenteils Auftraggeber aus der Versicherungsbranche haben.

Zitat:

Der SV -von dem wir hier überhaupt nichts wissen, außer dass er vom Versicherer beauftragt wurde. Du weißt selbst, dass das durchaus ein selbständiger SV sein kann, der auch für Versicherungen arbeitet usw.- will zunächst mal ein richtiges Gutachten erstellen, denn er will sich ggf. weder bei seinem Chef noch bei seinem Auftraggeber noch beim Geschädigten dafür rechtfertigen müssen, dass er Mist aufschreibt und der Auftraggeber dadurch Prozesse verliert.

Ein Gutachten, dass oftmals nach Vorgaben der Versicherung erstellt werden muss und das meine ich mit der "anderen" Partei. Leider ist das gängige Praxis.

Zitat:

Wenn das bei einem SV öfter vorkommt, fällt das auf und hat Folgen. Garantiert. Und das Geld durch solche Aufträge lässt sich kein SV gerne entgehen. Da wette ich.

Sollten inhaltlich falsche Gutachten erstellt werden sind wir wieder in dem berühmten Tal, s. o. zumindest aber bei den abhängigen Gutachtern.

Zitat:

Und nur mit den Stundensätzen ist so eine Differenz nicht zu erklären.

Da gebe ich Dir Recht.

Es ist eben so, "wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing". Das gilt eingeschränkt natürlich auch für die freien und unabhängigen SV in Beziehung zu ihren Auftraggeber, aber wenn diese loyalen SV ihren Leumund erhalten wollen, bleibt alles im Rahmen bis max. an die Höchstgrenze, aber niemals im Bereich des Betruges.

Vielleicht wird in diesem Fall irgendwo in der Mitte die reale Schadenhöhe anzusiedeln sein, wer weiss das schon in einem Thread. Oft genug habe ich SV erlebt, die nur halb hinschauen und vieles übersehen, andererseits habe ich auch Werkstattinhaber erlebt, die sich selbst "betrügen", weil sie etwas vergessen haben aufzuschreiben oder die Nebenarbeiten vernachlässigt haben oder aber auch schnell reich werden wollten.

Ein fader Beigeschmack kann schnell entstehen, hier ist er in jedem Fall vorhanden.

Themenstarteram 15. September 2010 um 8:35

So jetz meld ich mich auch mal wieder zu Wort :D

Also

Der Gutachter kam von der Verischerung (kenne den Herren schon hatte beim letzten "Unfall" meinen Wagen als wirtschaftl. Totalschaden eingestuft => zweites Gutachte siehe da ich darf zum Reparieren fahren)

Das ist einer der Gründe warum ich als der Gutachter da war gleich im Anschluss bei dem Lacker in meinem Dorf nen KVA machen hab lassen.

Fakt ist, dass ich Motorhaube + Stoßstange abbauen, abschleiffen, Dellenreparatur und Lacken mit Metallic Lack bei KEINER normalen Lackiererei für ~ 900€ bekomme.

Ob die 90% Abweichung vom gutachten jetzt gerechtfertigt sind oder nicht kann ich net beurteilen, bin kein Lackierer.

Mir gehts nur drum von der netten Versicherung nicht übers Ohr gehauen zu werden was ja beinahe schonmal der Fall gewesen wäre.

Gutachten wäre nicht nötig gewesen weil selbst bei einer Schadenshöhe von 1600€ nicht einmal ansatzweiße die wahrscheinlichkeit auf einen wirtschaftl. Totalschaden besteht.

 

un' nu nomal von vorn :D

Was kann ich tun ??

Themenstarteram 15. September 2010 um 8:36

wollte eig. nur auf bearbeiten klicken sry

kotflügel hab ich vergessen zu erwähnen

am 15. September 2010 um 9:04

Nachdem Du der gegnerischen Versicherung die "Gelegenheit" gegeben hast, die Schadenhöhe zu ermitteln, werden die gar nichts akzeptieren... Warum auch? Die haben einen SV (egal ob angestellt oder nicht) beauftragt und bezahlt und der hat eine Schadenhöhe ermittelt.... Jetzt kommst Du mit einem KVA von einer Werkstatt, der fast doppelt so hoch ist....:rolleyes:

Mir erscheinen die 900 EUR zwar sehr wenig für den geschilderten Schaden, aber ich befürchte, dass Du in diesem Fall tatsächlich streiten musst....

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