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Gutachten nach Leasingrückgabe

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 10:35

Ich habe meinen Phaeton nach 3 Jahren Leasing bei einem VW-Händler zurückgegeben.

Dieser hat bei der Übergabe keine Schäden auf dem Übergabe-Protokoll vermerkt (außer den stark korrodierten Türen waren da ja auch keine).

Einen Monat nach der Übergabe hat der Händler einen D**-Gutachter beauftragt, der dann die wohl üblichen 2500€ an "Schäden" feststellte. Diese Gutachten wird von der Leasingfirma jetzt als Forderungsgrundlage gegen mich verwenden. Der Forderung habe ich natürlich widersprochen.

Die Frage ist, wie viel Zeit zwischen Rückgabe und Gutachten verstreichen darf damit mit dem Gutachten der Zustand des Fahrzeugs am Rückgabetag festgestellt werden kann. Es wurde auf "bundesweit einheitliche Phaeton-Standards" bei der Bewertung verwiesen, kennt die jemand?

Wie war da bei Euch die Erfahrung, wie viel später wurde das Gutachten nach der Abgabe erstellt?

Beste Antwort im Thema

Da ich beruflich in ähnlicher Tätigkeit unterwegs bin, kurz eine Stellungnahme:

1.) Bei dem von der Volkswagen Leasing eingeschalteten Sachverständigen handelt es sich keinesfalls um einen unabhängigen Sachverständigen, sondern in der Regel um eine Person vom TÜV, welche sich anhand eines Rahmenvertrages zwischen TÜV und der Leasing GmbH das Fahrzeug beim Händler anschaut und eine Liste abarbeitet. Im Detail also ein Parteivortrag der Leasing GmbH.

2.) Ich kann grundsätzlich jedem Leasingnehmer nur dazu raten, direkt vor der Abgabe des Fahrzeuges auf eigene Kosten ein Zustandsprotokoll des Leasinggegenstandes bei einem unabhängigen ÖbuV Sachverständigen in Auftrag zu geben (Kostenpunkt 100-300 €). Danach geht der Wagen in Zeugengegenwart zum Händler. Beim Händler werden sämtliche Unterschriften "unter Vorbehalt" geleistet. Zuvor Inspektionsheft usw. mit den Einträgen abfotografieren.

Damit ist man gegen unberechtigte Forderungen abgesichert. Sehr viele Leasingnachforderungen beinhalten Fehler in der mathematischen Zusammensetzung unter Berücksichtigung der Gesamtnutzungsdauer vom jeweiligen Bauteil, sowie Alter und Laufleistung des Leasinggegenstandes. Bei meinen damaligen Phaetons (unter anderem auch 1%ler) waren wiederholt die heftigsten Fehler bis hin zur falschen Reifengröße vom TÜV Gutachter notiert worden. Die geforderten Rückzahlungen (Beträge zwischen 800,- und 1.850,- €) wurden nach einigem Schriftverkehr stets auf 0,00 € zurückgesetzt. Allerdings hat die grundsätzliche Vorgehensweise im Hause der Volkswagen Leasing GmbH bei uns im Fuhrpark dazu geführt, dass wir heute dort keine Fahrzeuge mehr erwerben.

Gruß, Filou

By the way: Gruß an die verbleibenden alten Hasen hier! ;-))

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am 23. Dezember 2014 um 10:58

Zitat:

@bedofroses schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:35:54 Uhr:

Ich habe meinen Phaeton nach 3 Jahren Leasing bei einem VW-Händler zurückgegeben.

Dieser hat bei der Übergabe keine Schäden auf dem Übergabe-Protokoll vermerkt (außer den stark korrodierten Türen waren da ja auch keine).

Einen Monat nach der Übergabe hat der Händler einen D**-Gutachter beauftragt, der dann die wohl üblichen 2500€ an "Schäden" feststellte. Diese Gutachten wird von der Leasingfirma jetzt als Forderungsgrundlage gegen mich verwenden. Der Forderung habe ich natürlich widersprochen.

Die Frage ist, wie viel Zeit zwischen Rückgabe und Gutachten verstreichen darf damit mit dem Gutachten der Zustand des Fahrzeugs am Rückgabetag festgestellt werden kann. Es wurde auf "bundesweit einheitliche Phaeton-Standards" bei der Bewertung verwiesen, kennt die jemand?

Wie war da bei Euch die Erfahrung, wie viel später wurde das Gutachten nach der Abgabe erstellt?

Ich empfehle Dir einen Anwalt einzuschalten. Rein sachlich gesehen, muss Vorort bei Abgabe das Gutachten gemacht werden, alle spätere Gutachten würde ich nicht akzeptieren.

Es kann ja, dass nach Abgabe noch ein Schaden von VW an dem Fahrzeug verursacht wurde.

Viele Grüße

Moin, diesen Ärger hatte ich bei Audi ebenfalls. Ich hatte das Fahrzeug komplett aufbereiten lassen und sauber auf den Hof gestellt. Gutachter vor Ort hatte daraufhin am Abgabetag ein Gutachten ohne Schäden etc. erstellt. Alles super, sehr entspannt und freundlich.

2 Wochen später bekam ich Post von einem anderen Gutachter, der über 600 km weit weg wohnte und das Fahrzeug mit diversen Schäden angeblich begutachtet hatte. Kratzer hier, Macke da, Fahrzeug komplett dreckig und ungepflegt. Der Wagen hatte in der Zwischenzeit ca. 20 km mehr auf der Uhr als am Abgabetag. Ging letztendlich um 3000 Euro. Ich habe daraufhin einen Anwalt beauftragt, der hat das mit 2 Schreiben geregelt, eins an Audi Premium und das andere an den Gutachter.

Es kam nie wieder ein Schreiben von denen. Aber versuchen kann man es ja...jeden Tag steht ein Dummer auf.

Dieses Geschäftsgebaren scheint durchaus häufiger vorzukommen.

Ein Monat ist definitiv zu spät, die können ja in der Zwischenzeit sonstwas mit dem Auto angestellt haben.

Wenn Du ein Übergabeprotokoll hast, nimm es, geh zum Anwalt und fertig ist die Laube.

Eine echtes Armutszeugnis, welches sich die Klitschen bei Kunden leisten, die ein Fahrzeug im sechstelligen Bereich geordert haben.

Sowas würde ich mir noch nicht mal beim Leasing eines UP bieten lassen.

@TE: Am besten die Namen und / oder den Ort nennen, um den man am besten einen großen Kreis ziehen sollte.

Ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen, was hier beschrieben wird.

Ich habe 4 Phaeton nach Leasingende zurück gegeben. Nur bei einem von denen gab es einen kleinen Schaden, den ich aber auch selber verbockt habe. Da ging es um eine Summe von 800 € für einen Kratzer in der Frontschürtze, der nicht mit Smartrepair zu beseitigen war.

Ansonsten gebe ich meine Leasingfahrzeuge kurz vom Ende immer zu einem Aufbereiter. Da kostet mich das im Schnitt so 300 / 350 € und die Kiste steht danach wie NEU beim Händler.

Fahrzeugabnahme ohne mein Beisein habe ich bisher nie akzeptiert. Mit dem "Leitfaden" von VW für Lesingrückläufer hat das auch immer sehr gut funktioniert.

Bei bisher ca. 20 Leasingrückläufer (VW, BMW, Opel und Ford) habe ich keine negativen Erfahrungen mit den Gutachtern gemacht. Und die vom TE angesprochenen "üblichen 2500€" Schaden ist doch wohl mehr ein Internetmärchen, als Tatsache.

Gruss

pesbod

Darf ich das Gutachten vielleicht mal sehen ? :D

Themenstarteram 24. Dezember 2014 um 10:09

Das Gutachten umfasst ca. 15 Seiten dank der vielen Fotos (die eigentlich nicht viel aussagen, da z.T. unscharf und gedruckt). Im Wesentlichen wurden kleine Kratzer außen und im Leder bemängelt. Dadurch müsste das Leder in Teilen ausgetauscht und Teile des Wagens neu lackiert werden. Und dann hat ein Marder eine Schall-Isolierung am Unterboden angeknabbert, macht in Summe 2.280€. Die Neulackierung der korrodierten Türen wurde mit 0€ aufgeführt.

 

Da das Fahrzeug einen Monat angemeldet im Hof beim Händler stand, hat mir die Leasing 20% Rabatt aus Kulanz angeboten; es könne nicht ganz ausgeschlossen werden, das z.B. der Marder nicht dort geknabbert hat.

 

Bei meinen letzten Phaetonen war die Rücknahme immer unproblematisch, wohl auch, weil ich immer einen neuen geordert hatte.

Schalte einen Anwalt ein.

 

Gruß

Anwalt und die Sache hat sich erledigt. Ein Monat auf dem Hof gestanden, da kann ja alles Mögliche passiert sein.

Vielleicht hat sich der Lehrling auch mal eine Spritztour genehmigt. Auf solche Abzockversuche würde ich jedenfalls keineswegs eingehen. Wenn ein mängelfreies Übergabe Protokoll erstellt wurde, verstehe ich nicht, wieso hinterher Mängel in Rechnung gestellt werden. Bin aber kein Anwalt, also Anruf bei der Rechtsschutz oder Anwalt und ein bisschen Weihnachtspost versandt. Dann müsste sich das erledigt haben.

Gruß und frohe Weihnachten.

Diese "Problematik" kommt mir irgendwie auch bekannt vor.

Fahrzeug wurde zum vereinbarten Termin abgegeben, aber der Gutachter war wohl leider verhindert. Ich habe daher selbst noch ein paar Detailbilder vom Fahrzeug gemacht und auf dem Übergabezettel stand auch "ohne ersichtliche Schäden", wobei jedoch tatsächlich bescheidenes Wetter mit Schneematsch vorherrschte.

Nach ein paar Wochen kam ein Gutachten mit Nachforderungssume xxxx Euro. Darin u.a. eine kaputte Frontscheibe und ein stark verdreckter Innenraum.

Ich habe das Fahrzeug am Tag der Übergabe vom Aufbereiter (der wirklich gute Arbeit geleistet hat) abgeholt und bin sogar mit der Pappe als Teppichschoner gefahren, welche ich jedoch vor Ort beim Händler entsorgt hatte. Es waren also nicht einmal Schuhabdrücke auf dem Teppich.

Daher habe ich mich freundlich an den Händler gewandt und mitgeteilt, dass er doch bitte alle Mängel mit Bilddokumentation übermitteln solle, so dass wir den Aufbereiter in Regress nehmen können. Ebenso verwies ich darauf, dass die Frontscheibe über die Versicherung für 150€ SB anstelle von über 1000€ hätte ersetzt werden können.

Als Antwort kamen aber leider keine Bilder, sondern nur ein Schreiben des Bedauerns für derartige Missverständnisse und das aus Kulanz alles ohne Kostenbeteiligung von uns ersetzt werden würde.

Letztlich wurde das Fahrzeug so auch vom Händler inseriert, ohne das es hier noch einmal zur Innenraumaufbereitung kam (identisches Muster der Saugspuren).

Daher würde ich es einfach mal darauf ankommen lassen. Zumal die meisten Richter ohnehin eine etwas weitläufigere Auffassung von Verschleiß und normaler Gebrauchsspur haben als es sich die Leasinggeber wünschen.

Viel besser ist es, den Sachverhalt zu schildern und der Staatsanwaltschaft zuzusenden. Die möchten dann bitte eine rechtliche Würdigung erstellen. Da Du ein Aktenzeichen bekommst, teilst Du dieses dem Händler einfach mit. Er möchte dann bitte die Antwort der StA abwarten.

Das hört sich doch schon mal gut an.

Du sagst es. Ich habe bisher mit der Phaetonrückgabe noch nie ein Problem gehabt. Wichtig ist die Übergabe. Man sollte nicht vergessen, dass die Beweislast beim Händler liegt und wenn dieser keinen Sachverständigen bei der Übergabe dabei hat, ist es sein Problem.

Bei der Rückgabe unseres Beetle habe ich es mal ganz anders gemacht. Ich habe dem Händler mitgeteilt, dass ein Reporter mitkommt, der einen Bericht über eine Leasingrückgabe erstellen möchte.

War eine problemlose Rückgabe, obwohl mitten auf der Beifahrertür eine Einkaufswagenbeule war.

peso

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 17:11

Tja, es geht in die nächste Runde. Auch ein persönliches Gespräch hat keine Änderung des Standpunktes der Leasing ergeben. Diese besteht auf der unrechtmäßigen Forderung und hat einen Mahnbescheid geschickt.

Sehr traurig, wie VW am Ende einer Leasingzeit mit seinen Kunden umgeht!

Also werde ich jetzt einen Anwalt einschalten der dann hoffentlich eine Klärung bringt.

Wie gesagt, ein Gutachten 4 Wochen nach Abgabe wird als rechtliche Begründung für die unberechtigte Forderung zugrunde gelegt, echt unverschämt.

Nie wieder Leasing bei denen, die gesponserte Leasingrate wird am Ende wieder versucht einzuklagen!

Ich berichte weiter...

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