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Gutachten nötig?

Themenstarteram 5. Januar 2012 um 14:16

Hallo,

 

ich wollte mir im Internet folgende Felgen bestellen:

 

MAM RS2 titan grey - 17 Zoll [7.5J - ET35 / 7.5J - ET35] mit 225/45 R 17 Reifen.

 

Der Händler schrieb, dass kein Gutachten für meinen BMW 335xi Bj. 09/09 vorhanden ist.

Liegt es an der Größe der Reifen oder an der Felge selber?

Möchte nicht unnötig eine teure Einzelabnahme machen. Was ist, wenn die größe der Felgen und Reifen zugelassen sind bei BMW? Oder was ist, wenn die Größe der Felge im Fahrzeugbrief eingetragen sind? Brauche ich dann noch so ein Gutachten?

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hätt' ich..., wär' ich..., wollt' ich...

Wenn..., aber..., oder..., ob...

Ist doch alles hypothetischer Käse...

Was ist, wenn nach einem Unfall zB mit Menschenschaden, bei dem es richtig in's Geld geht..., ein Gutachter in den zerbröselten Autos feststellt, dass DIE Felgen, die drauf sind, ggf wegen Größengleichheit NICHT extra eingetragen wurden..., weil ein Klugscheisser (hätt' ich... wär'ich..., wollt' ich...) so argumentiert hatte, wie es hier von manchen gesehen wird...

Dann gibt's keinen Versicherungsschutz, weil sich die Versicherung selbstverständlich GENAU DARAN aufhängt und NIX BEZAHLT...

Ist ves DAS wert...???

Kein vernünftiger Mensch fährtmit so einem Risiko freiwillig umher..., oder?

Spätestens in so einem "worst-case" Fall erübrigen sich dann diese blöden Spekulationen, die hier geschrieben stehen "woher will denn der Polizist wissen...?"

Letztlich ist NUR DER HALTER und der FAHRER für das Fahrzeug und die Folgen verantwortlich und NICHT irgendein Polizist (der nur seine Arbeit tut...). Also bitte, was soll das alles hier...?

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Zitat:

Brauche ich dann noch so ein Gutachten?

Selbst wenn die Größe der MAM-Räder vollkommen identisch mit den original BMW-Rädern wäre, benötigst du ein Gutachten.

Im Gutachten steht drin, welche Auflagen zu beachten sind.

Themenstarteram 5. Januar 2012 um 14:36

Okay,

 

aber woher will die Polizei sehen, dass das nicht vll. die originalen BMW Felgen sind?

Denn die Originalen sind auch nur von der Größe gekennzeichnet.

Zitat:

Original geschrieben von Rafusch

Okay,

aber woher will die Polizei sehen, dass das nicht vll. die originalen BMW Felgen sind?

Denn die Originalen sind auch nur von der Größe gekennzeichnet.

Wieso Polizei? Die tragen dir nix ein... ;)

Zitat:

Original geschrieben von s45chBO

Zitat:

Original geschrieben von Rafusch

Okay,

aber woher will die Polizei sehen, dass das nicht vll. die originalen BMW Felgen sind?

Denn die Originalen sind auch nur von der Größe gekennzeichnet.

Wieso Polizei? Die tragen dir nix ein... ;)

nö, aber die kontrollieren....

@topic

weil vielleicht der polizist grundsätzlich der meinung ist für alufelgen ne mängelkarte auszustellen? im normalfall wirds schwer wen so eine kombination schon eingetragen ist zu erkennen obs eingetragen ist oder net. im zweifelsfall wens einer drauf anlegt wird die nummer kontrolliert die eingetragen ist. und wen sich einer auskennt dann will der die original bmw tn sehen.

wiegesagt du brauchst papiere für das ding. egal ob schon die grösse irgendwo steht oder net.

man helfe mir mal auf die sprünge, bei ausländischen autos kenn ich mich net so aus ;) aber das kleine kürzel xi heisst doch allrad? das kann gut sein das dein auto dank des allrads einfach zu schwer für die felgen ist. das gibts öfters. sprich die felgen sind für jeden wagen zulässig nurnet für die allradler. den die haben meist auch eine höhere zuladung/stützlast/anhängelast.

Zitat:

Original geschrieben von Rafusch

... aber woher will die Polizei sehen, dass das nicht vll. die originalen BMW Felgen sind?

Denn die Originalen sind auch nur von der Größe gekennzeichnet.

Das bewegt sich auf der Ebene des Kinderspiels "Räuber und Gendarm".

Im Gegensatz dazu wird von Fahrzeughaltern erwartet, Sorge dafür tragen, dass ihr Fahrzeug sich in einem für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr unbedenklichen Zustand befindet.

Entscheidungen darüber sind aus gutem Grund nicht den Fahrzeughaltern überlassen, die auch nur selten über die erforderliche Sachkompetenz zur Beurteilung verfügen.

Im Gegensatz zu der zitierten Annahme bezieht sich eine Zulassung von Rädern nicht allein auf ein paar Maßangaben, sondern auch auf deren Typ, gekennzeichnet z.B. durch Hersteller und Teilenummer.

Wer glaubt, sich trotz nicht zugelassener Änderungen durchmogeln zu können, der irrt. Möglich, dass Ordnungskräfte und KFZ-Prüfer dies bei einer Kontrolle nicht bemerken. Deren Möglichkeiten zur Überprüfung sind im Zeitalter des Internet aber größer, als man vielleicht glauben möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Im Gegensatz zu der zitierten Annahme bezieht sich eine Zulassung von Rädern nicht allein auf ein paar Maßangaben, sondern auch auf deren Typ, gekennzeichnet z.B. durch Hersteller und Teilenummer.

JEIN...find ich zwar auch immer überraschend, aber serien felgen werden durchaus "sonderrad 7*17 et45 mit reifen 0815" eingetragen....für mich zwar auch unverständlich aber soll durchaus vorkommen ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

JEIN...find ich zwar auch immer überraschend, aber serien felgen werden durchaus "sonderrad 7*17 et45 mit reifen 0815" eingetragen....für mich zwar auch unverständlich aber soll durchaus vorkommen ;)

onkel-howdy, was soll uns das sagen?

Selbstverständlich können Serienräder im Zuge einer Änderungsabnahme für den jeweils vorliegenden Fall wie Sonderräder eingestuft werden (habe ich für mein Fahrzeug auch). Das ist nichts Neues, auch nicht unverständlich.

In diesem Thread ging es aber doch von vornherein um Sonderräder, nicht wahr?

ja...ich wollte damit auf deinen satz:

Zitat:

m Gegensatz zu der zitierten Annahme bezieht sich eine Zulassung von Rädern nicht allein auf ein paar Maßangaben, sondern auch auf deren Typ, gekennzeichnet z.B. durch Hersteller und Teilenummer.

aufmerksam machen. den in der tat kann man hier als "laie" wirklich nicht wissen um welche felge es den jetzt geht. damit will ich natürlich nicht gutheissen das man einfach rirgendwelche felgen die geschickterweise gleich gross sind wie die schon eingetragenen...woher willst du als laie den jetzt wissen ob es sich bei der eintragung "mit sonderrad xy" um eine serienfelge (bzw um DIE montierte) geht oder um eine zubehörfelge? bzw um welche serienfelge es den geht? DAS sollte mein posting bezwecken.

Hätt' ich..., wär' ich..., wollt' ich...

Wenn..., aber..., oder..., ob...

Ist doch alles hypothetischer Käse...

Was ist, wenn nach einem Unfall zB mit Menschenschaden, bei dem es richtig in's Geld geht..., ein Gutachter in den zerbröselten Autos feststellt, dass DIE Felgen, die drauf sind, ggf wegen Größengleichheit NICHT extra eingetragen wurden..., weil ein Klugscheisser (hätt' ich... wär'ich..., wollt' ich...) so argumentiert hatte, wie es hier von manchen gesehen wird...

Dann gibt's keinen Versicherungsschutz, weil sich die Versicherung selbstverständlich GENAU DARAN aufhängt und NIX BEZAHLT...

Ist ves DAS wert...???

Kein vernünftiger Mensch fährtmit so einem Risiko freiwillig umher..., oder?

Spätestens in so einem "worst-case" Fall erübrigen sich dann diese blöden Spekulationen, die hier geschrieben stehen "woher will denn der Polizist wissen...?"

Letztlich ist NUR DER HALTER und der FAHRER für das Fahrzeug und die Folgen verantwortlich und NICHT irgendein Polizist (der nur seine Arbeit tut...). Also bitte, was soll das alles hier...?

Schon mal überlegt dass vielleicht bei einem Auto mit dickem Motor und Allrad -> Viel PS und viel Gewicht <- die Festigkeit eines Rades nicht mehr ausreichen kann? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Rafusch

Was ist, wenn die größe der Felgen und Reifen zugelassen sind bei BMW? Oder was ist, wenn die Größe der Felge im Fahrzeugbrief eingetragen sind? Brauche ich dann noch so ein Gutachten?

Ja, definitiv. Ohne Gutachten geht hier garnichts.

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