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Gutachten oder ABE Alufelgen

Themenstarteram 18. März 2009 um 15:48

Hi,

weiß jemand wo ich ein Gutachten für die felgen herunterladen kann?

http://autoimport.dk/.../

Felgenbezeichnung des Herstellers:

B6 647 0001

Danke

17 Antworten

Hat die Felgen auch eine KBA Nummer? Soll das eine original Felge sein?? Noch nie gesehen :confused:

Ohne KBA-Nummer ist diese in Deutschland so oder so nicht zugelassen.

Gefunden ^^

Da die Felge scheinbar keine A-Teilenummer hat, weis ich nicht, ob du die hier in D fahren darfst.

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:11

darf ich, das weiß ich :)

Zitat:

Original geschrieben von bandit_chemnitz

darf ich, das weiß ich :)

Ah, darf man fragen woher ^^

Da biste ja mit der .pdf bedient, oder ;)

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:16

weil, der jenige der mir die felgen verkaufen will gerade einen neuen tüv bekommen hat :)))

laut deiner pdf dürfen gar keine 215 gefahren werden? komisch

Zitat:

Original geschrieben von bandit_chemnitz

weil, der jenige der mir die felgen verkaufen will gerade einen neuen tüv bekommen hat :)))

laut deiner pdf dürfen gar keine 215 gefahren werden? komisch

Mit den Felgen, scheinbar nicht :)

Themenstarteram 18. März 2009 um 16:36

doch, sind ja originalfelgen, ich wollte nur für mich ein gutachten haben

Zitat:

Original geschrieben von bandit_chemnitz

doch, sind ja originalfelgen, ich wollte nur für mich ein gutachten haben

Hallo,

ein Gutachten gibt es für Originalfelgen von MB nicht.

Nimm die PDF-Datei, fahre zum TÜV und laß die Felgen eintragen.

Gruß

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von bandit_chemnitz

doch, sind ja originalfelgen, ich wollte nur für mich ein gutachten haben

Hallo,

ein Gutachten gibt es für Originalfelgen von MB nicht.

Nimm die PDF-Datei, fahre zum TÜV und laß die Felgen eintragen.

Gruß

fleibaka

Warum zum TÜV fahren? Damit er ihn auslacht ^^

Sind doch Originale für den 190er. Passt doch alles :)

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

 

Hallo,

ein Gutachten gibt es für Originalfelgen von MB nicht.

Nimm die PDF-Datei, fahre zum TÜV und laß die Felgen eintragen.

Gruß

fleibaka

Warum zum TÜV fahren? Damit er ihn auslacht ^^

Sind doch Originale für den 190er. Passt doch alles :)

Von MB freigegeben bedeutet nicht automatisch, daß diese Felgen ohne Eintragung gefahren werden dürfen.

Ist genau diese Größe in den Papieren vorhanden? Dann einfach montieren, aber wenn nicht: dann zum TÜV

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

 

Warum zum TÜV fahren? Damit er ihn auslacht ^^

Sind doch Originale für den 190er. Passt doch alles :)

Von MB freigegeben bedeutet nicht automatisch, daß diese Felgen ohne Eintragung gefahren werden dürfen.

Ist genau diese Größe in den Papieren vorhanden? Dann einfach montieren, aber wenn nicht: dann zum TÜV

fleibaka

Das sind original 15" Mercedes Felgen. Was soll man da eintragen lassen? Hier kommt es auf die richtige Rad-Reifen-Kombo an, ja. Aber mehr nicht.

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

 

Von MB freigegeben bedeutet nicht automatisch, daß diese Felgen ohne Eintragung gefahren werden dürfen.

Ist genau diese Größe in den Papieren vorhanden? Dann einfach montieren, aber wenn nicht: dann zum TÜV

fleibaka

Das sind original 15" Mercedes Felgen. Was soll man da eintragen lassen? Hier kommt es auf die richtige Rad-Reifen-Kombo an, ja. Aber mehr nicht.

Wenn 6X15 Serie war, muß alles was davon abweicht eingetragen sein bzw. werden, sonst könnte er auch gleich die 17er fahren ohne zum TÜV zu müssen.

Das meinst Du doch wohl nicht, oder?

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

 

Das sind original 15" Mercedes Felgen. Was soll man da eintragen lassen? Hier kommt es auf die richtige Rad-Reifen-Kombo an, ja. Aber mehr nicht.

Wenn 6X15 Serie war, muß alles was davon abweicht eingetragen sein bzw. werden, sonst könnte er auch gleich die 17er fahren ohne zum TÜV zu müssen.

Das meinst Du doch wohl nicht, oder?

fleibaka

Es gibt ja zum Beispiel die Gullideckel in verschiedenen Größen. Desweiteres bekommst du von Mercedes zu den Originalfelgen keine Papiere, kein Gutachten, kein nichts. Wenn du nun zum TÜV fahren willst, was soll der da eintragen? Laut der .pdf sind explizit diese Felgen zur "wahlweisen Verwendung freigegeben". Und wie du in der .pdf siehst, geht es da von 14" bis 17". Kenne auch keinen, der sowas jemals eingetragen hat, wie auch. In den Papieren muss ja nur eine erlaubte Rad-Reifen-Kombo eingetragen sein, mehr nicht. Ob man die dann auch fährt, ist eine andere Frage :)

Die Sportliefelgen waren ja auch 16", da wurde auch nix eingetragen, oder umgetragen. Einfach Felgen ab, neue dran, und fertig.

edit: ich sehe gerade, bei der anderen .pdf hat es wohl die Hälfte verschluckt.

Zitat:

Original geschrieben von DI.S.P.U

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

 

Wenn 6X15 Serie war, muß alles was davon abweicht eingetragen sein bzw. werden, sonst könnte er auch gleich die 17er fahren ohne zum TÜV zu müssen.

Das meinst Du doch wohl nicht, oder?

fleibaka

Es gibt ja zum Beispiel die Gullideckel in verschiedenen Größen. Desweiteres bekommst du von Mercedes zu den Originalfelgen keine Papiere, kein Gutachten, kein nichts. Wenn du nun zum TÜV fahren willst, was soll der da eintragen? Laut der .pdf sind explizit diese Felgen zur "wahlweisen Verwendung freigegeben". Und wie du in der .pdf siehst, geht es da von 14" bis 17". Kenne auch keinen, der sowas jemals eingetragen hat, wie auch. In den Papieren muss ja nur eine erlaubte Rad-Reifen-Kombo eingetragen sein, mehr nicht. Ob man die dann auch fährt, ist eine andere Frage :)

Die Sportliefelgen waren ja auch 16", da wurde auch nix eingetragen, oder umgetragen. Einfach Felgen ab, neue dran, und fertig.

edit: ich sehe gerade, bei der anderen .pdf hat es wohl die Hälfte verschluckt.

Hallo,

der Hinweis befindet sich sogar in Deiner angehängten PDF

6. Abnahme des Anbaus

Nach Durchführung der beschriebenen Umrüstung ist eine unverzügliche

Änderungsabnahme gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO erforderlich, da andernfalls die

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Wird ein Nachweisblatt gemäß §19 Abs. 4 StVZO ausgestellt, ist dieses im Fahrzeug mitzuführen.

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.

Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den

Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen

Also, wenn die Größe nicht in den Papieren eingetragen ist: zum TÜV

fleibaka, der hofft, daß das jetzt geklärt ist

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