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Gutachten - wie viel bekomme ich von der Versicherung

Hallo,
ich habe heute das Gutachten von einem Unfall bekommen, an dem ich nicht Schuld war:
Reperaturkosten: 2100€ ohne MwSt.
Wiederbeschaffungswert: 2500€ ohne MwSt.
Restwert: 1800€ € ohne MwSt.
Mit wie viel Euronen kann ich jetzt von der gegnerischen Versicherung rechnen?
Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72
Um den Begriff "wirtschaftlichen" Totalschaden mal für einige besser verständlich zu machen:
 
Würdet Ihr das Auto behalten und den Schaden reparieren, wenn ihr die Sache aus eigener Tasche zahlen müsstet?

Das ist aber nicht die Definition im Schadenrecht

Ein Wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Instandsetzungskosten den Wiederbeschafungswert übersteigen.

Die Abrechnungsarten sind etwas anderes.

Was du sicher meinst ist der Wiederbeschaffungsaufwand.

Bei fiktivere Abrechnung WBW-RW

Die einzelnen Abrechnungsarten hat VersVor aber schon richtig beschrieben.

Bei fiktiver Abrechnung gibt es zunächst WBW-RW und nach einer Haltedauer von 6 Monaten die Netto Reparaturkosten.  

Wenn verkauft wird bleibt es bei der Abrechnung WBW-RW

Es gibt folgende Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 

Verkauf des unreparierten Fahrzeugs/Fiktive Abrechnung
Der Anspruchsteller erhält, da er den Restwert des Fahrzeugs durch den Verkauf realisiert, seinen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungsaufwandes ersetzt.

Möglichkeit 2

Weiterbenutzung des Fahrzeugs/dennoch fiktive Abrechnung

Der Anspruchsteller kann die fiktiven Reparaturkosten ersetzt verlangen, wenn er die Durchführung mindestens einer verkehrssicheren Reparatur sowie die Weiterbenutzung des Fahrzeugs für die Dauer von mindestens 6 Monaten nachweist.

Möglichkeit 3

Totalschaden, gleichwohl Reparatur gewünscht (Integritätsinteresse)
Falls der Anspruchsteller sein Fahrzeug trotz Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens reparieren lassen und hierfür Kostenersatz verlangen möchte, so kann er dies nur unter weiteren Voraussetzungen:

-Fachgerechte Reparatur auf der Grundlage des Gutachtens
-Reparaturkosten dürfen nur bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen
-Weitenutzung des Fahrzeugs mindestens 6 Monate

Das ist die sogenannte Opfergrenze.

Also, nicht die Definitionen im Schadenrecht mit den verwendeten "Begriffen" vermischen

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Hi,
grob gerechnet 700€
Wiederbeschaffungswert 2500€ abzüglich Restwert 1800€ -> 700€
Kurz gesagt ein wirtschaftlicher Totalschaden. Außerdem steht dir noch ein Nutzungsausfall zu,je nach Fahrzeuggröße.
Gruß Tobias

Totalschaden, weil Restwert unter Reperaturkosten? Durch einen Umfaller beim Motorrad...unglaublich.
Ich dachte weil die Reperaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert sind, ist es kein Totalschaden.

Zitat:

Original geschrieben von otto2112


Totalschaden, weil Restwert unter Reperaturkosten? Durch einen Umfaller beim Motorrad...unglaublich.
Ich dachte weil die Reperaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert sind, ist es kein Totalschaden.

Willst Du ein KFZ, dass einen Wiederbeschaffungswert von 2500,- hat für über 2000,- reparieren ?
Anschließend ist das Auto doch gar nichts mehr Wert (WBW).

Laut diesem Link wäre das aber doch der 2. Fall oder?
Es handelt sich eher um Schönheitsfehler am Motorrad, die halt bloß etwas kosten, wenn man sie machen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von otto2112


Totalschaden, weil Restwert unter Reperaturkosten? Durch einen Umfaller beim Motorrad...unglaublich.
Ich dachte weil die Reperaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert sind, ist es kein Totalschaden.

"wirtschaftlicher" Totalschaden, wei es sich nicht lohnt das Fahrzeug für 2100,- € zu reparieren, wenn die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert nur 700,- € sind.

Aber du darfst das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und kriegst dann auch die komplette Reparatur bezahlt.

Vorraussetzung allerdings, dass das Fahrzeug vollständig, so wie im Gutachten angegeben repariert wird.

Hi,
nein Totalschaden weil Reparaturkosten deutlich über 700€ liegen die die versicherung zahlen muß ;)
Es gibt noch ne 130% regelung aber das geht sich hier auch net aus.
Es wird davon ausgegangen das du dir für die 700€ + die 1800€ eine gleichwertige Maschine wie vor dem Unfall kaufen kannst.
bei Motorrädern kenne ich mich net so aus,bei PKW ist so ein Fall oft extrem ärgerlich weil man selbst vielleicht ein gepflegtes Fahrzeug hat das man gut kennt,während auf dem Gebrauchtwagenmarkt in der Preisklasse oft nur runtergekommener Schrott verfügbar ist.
Gruß tobias
P.S. ich bin kein Versichungsfachmann,es besteht also noch die Hoffnung das ich mich irre oder einer der Spezi´s hier eine Idee hat :D;)

Hallo,
Du solltest es reparieren lassen sowie Nutzungsausfallentschädigung und Kostenpauschale berechnen.
Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



Aber du darfst das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen und kriegst dann auch die komplette Reparatur bezahlt.
Vorraussetzung allerdings, dass das Fahrzeug vollständig, so wie im Gutachten angegeben repariert wird.

Seit wann und wo steht das?

Zitat:

Original geschrieben von otto2112


Ich dachte weil die Reperaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert sind, ist es kein Totalschaden.

Hallo,

und damit hast Du vollkommen recht. Ein Totalschaden liegt erst dann vor, wenn die Reparaturkosten (brutto + evtl Minderwert) höher sind, als der Wiederbeschaffungswert.

Wieviel die Versicherung zahlen muss, hängt davon ab, was Du machst.

Wenn Du reparieren läßt, die kompletten Reparaturkosten einschl. MwSt.

Wenn Du nicht, oder nur teilweise reparierst, das Fahrzeug aber behälst (mind. 6 Monate), die Netto-Reparaturkosten.

Wenn Du das Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten verkaufst, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet,

d. h. WBW - RW.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Seit wann und wo steht das?

Oberlandesgericht Celle Beschluss vom 22.01.2008 5 W 102/07

Zum Thema Totalschaden noch eine Ergänzung:
Man unterscheidet zwischen einem technischen Totalschaden und einem wirtschaftlichen Totalschaden.
In unserem Falle hier spricht man von einem "wirtschaftlichen Totalschaden".
Wer es genauer wissen möchte: http://de.wikipedia.org/wiki/Totalschaden

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72



In unserem Falle hier spricht man von einem "wirtschaftlichen Totalschaden".

Auch wenn man davon spricht, es ist keiner.

MfG

Bitte um Erklärung warum?

So oben?
Erklär mal mit eigenen Worten, warum das kein wirtschaftlicher Totalschaden sein soll?

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