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Gutachtenprofi wer hat Ahnung ? 20“ auf XC60

Volvo XC60 U
Themenstarteram 3. Juli 2020 um 10:06

Ich plane einen Felgenwechsel.

 

Felge ist Aftermarket 9x20 ET45

 

Es liegt ein Gutachten vor indem 235/45 R20 und 245/45 R20 ohne Auflagen für die Reifen montierbar sind.

 

In den Auflagen zum Fahrzeug bin ich auf die Auflage 11B gestossen:

 

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

 

Heißt für mich jetzt, da die beiden Reifengrößen nicht seitens Volvo freigegeben sind muss ich die per 19.3 eintragen lassen.

korrekt?

 

So jetzt gibt es aber noch eine ABE dazu. In dieser ABE steht folgender Bemerkung:

 

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

 

 

Hebt das jetzt die Auflage 11B auf oder nicht ?

 

Danke für euer Wissen

 

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26 Antworten

Ich würde sagen, dass die Eintragung nicht erforderlich ist. Unter Auflage 11b) steht:

Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die Hand lege ich dafür aber nicht ins Feuer :D.

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 11:11

Diese Behördendeutsch ist eine Katastrophe.

am 3. Juli 2020 um 12:24

Hallo Themenstarter, eine sehr interessante Fragestellung, die ich mir vor einem Jahr auch gestellt habe, wobei ich die freundliche Hilfe meine örtlichen TÜV-Stelle genutzt habe.

Aus der Erinnerung habe ich folgende Auskunft bekommen.

Zubehörräder, die eine ABE für das Fahrzeug haben und mit Reifen bestückbar sind, die in den Fahrezeugpapieren eingetragen sind, können, wenn keine anderen Änderungen vorgenommen werden, wie Spurplatten, Tieferlegung, ohne Abnahme und Änderung der Fahrzeugpapiere genutzt/ gefahren werden.

Werden andere Reifengrössen verwendet, die nicht in den Fahrzeugpapieren enthalten sind, ist eine technische Abnahme erforderlich, wie im Themenstart geschildert, da die o.g. Reifengrössen nicht von Volvo freigegeben sind ( https://www.volvocars.com/.../zugelassene-rad--und-reifengrossen ).

Eine ÄNDERUNG der Fahrzeugpapiere durch einen Nachtrag ist beim Vorliegen einer ABE möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Die ABE ist mit der Abnahmebescheinigung aber mitzuführen.

Eine Änderung bzw. Ergänzung der Fahrzeugpapiere ist erst dann erforderlich und zu bezahlen, wenn das Fahrzeug "umgemeldet" wird (= Befassung mit Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle).

Gleiches gilt für Spurplatten pp..

Beachtenswert ist, was auch beim Reifenkauf gelegentlich vergessen wird, der Tragfähigkeitsindex.

Hallo ich sehe das genau so wie Ihr. Aber Volvo sieht das völlig anders. Ich habe mir auch andere Felgen für meinen XC90 besorgt mit entsprechenden Reifen so wie es in der ABE steht. Volvo sagt aber ich darf die nicht fahren weil es keine Software für diese Rad/Reifenkombination gibt und die auch so nicht in den CO Papieren stehen. Ergo falsche Reifengröße, keine Software, keinen Garantieanspruch mehr und das haben die sich von meiner Frau unterschreiben lassen. Was sagt Ihr dazu?

am 3. Juli 2020 um 19:15

Ja, der Wahnsinn hat Methode... und mit dieser Argumentation macht es sich ein VOLVO-Händler sehr einfach und sichert sich so den Absatz breiterer Original-Volvo Felgen. ;-).

Nein, ... im Ernst.

Der Volvo, ob XC60 oder XC90, hat eine Betieibserlaubnis und entsprechende Fahrzeugpapiere. Damit ist das Fahrzeug werks-/herstellerseitig für den Strassenverkehr zugelassen.

Auf Fahrzeugänderungen hat der Hersteller, hier Volvo, nur bedingt eine Einflussmöglichkeit.

Das Stichwort Garantie wird dabei gern benutzt und ist, wenn ein Garantiefall nach einer Änderung eintritt, nicht unproblematisch, wenn ein Händler den Garantiefall ablehnt und damit argumentiert, dass der Schaden bzw. aussergewöhnliche Verschleiss durch ein Zubehörteil verursacht wurde. Hier ist der Händler, rein rechtlich gesehen, nur eine Partei in einem Streitfall, den tatsächlich Gutachter und Richter zu klären haben. Von Vorteil wäre eine entsprechende Rechtschutzversucherung und entsprechende Gelassenheit.

In keinem Fall ist ein Händler aber ein Gutachter, der eine gutachterliche ABE de facto in Abrede stellen bzw rechtswirksam aufheben kann. Deswegen entscheidet der Gutachter, ob die Betriebserlaubnis nach einer Änderung erlischt oder nicht. Wenn ein Fahrzeug im "serienmässigen Zustand" ein Zubehörteil mit ABE bekommt und dies gutachterlich abgenommen wird, darf es im Strassenverkehr gefahren werden.

Ob im o. g. Fall wegen eines anderen, nicht serienmässigen Reifenumfanges eine Tachoangleichung erforderlich ist, muss in der ABE stehen.

Steht davon nichts in der ABE.,... ist nichts zu machen.

Wird in der ABE eine Anpassung vorgeschrieben, so ist diese vorzunehmen, durch eine Softwareanpassung.

Hier kommt wieder der Volvo-Händler ins Spiel, da ein Softwareeingriff unter dem Stichwort GARANTIE nur von einem Volvo-Händler konsequenzenlos durchgeführt werden darf. Der hat aber nur Software für die eigenen Reifenkombinationen.

An dieser Stelle hilft nur der Hinweis, dass es auch für die unterschiedlichen Original-VOLVO- Reifen, 18 und 19 Zoll und 20, 21 und 22 Zoll nicht 5 unterschiedliche Software-Datensätze gibt. Beim XC60 haben z.B. die 18 und 19 Zöller die gleiche Software.

Die richtige, bzw beste Sotfware kann mit einem Reifen-Umfang-Rechner (siehe Internet) schnell ermittelt werden.

(Die optimale Softwareanpassung gibt es aber nicht wirklich, da der Reifenumfang mit zunehmenden Kilometerleistung durch Abrieb immer weiter abnimmt ;-) ).

Im geschilderten Fall würde ich

- einen Kfz-Sachverständigen hinsichtlich der Fahrzeugabnahme und der erforderlichen Anpassungsarbeiten befragen.

- mir einen Händler suchen, der mir bei meinem Individualisierungsvorhaben hilft.

In keinem Fall würde ich eine Garantieverzichtserklärung oder eine andere Erklärung unterschreiben.

Themenstarteram 4. Juli 2020 um 8:01

Guten Morgen Freunde. Gestern bin ich zum TÜV Nord mit meinem Anliegen und dort habe ich gleich zwei TÜV Prüfer mit befasst. De Facto is es so, das im Gutachten unter Auflage 11B eine Abnahme für die Reifengröße erforderlich ist. Da in der ABE aber eine Freistellung unter Punkt 10 für die Berichtigung steht ist es laut Aussage der beiden guten Herren so ohne Eintragung fahrbar. Heißt für mich jetzt rauf bauen und gut.

 

Es wird auch nix von einer Tachoanpassung oder sonstigen Firlefanz erwähnt.

 

Was @bmwm202 da passiert ist für mich ein NoGo. Sowas hätte ich im Leben nicht unterschrieben. Ein Anwalt würde das wieder gerade rücken in meinen Augen.

 

Diese ganze Software für unterschiedliche Räder ist skandalös und nur Geldmacherei sonst nix. Kein anderer Hersteller macht so ein Aufriss darum.

am 4. Juli 2020 um 8:08

Gut Ding braucht professionelle Bewertung. Die TÜV- Gutachter sind entscheidend.

Viel Spass mit den neuen Rädern.

Aus Interesse wäre ein Foto mit den "NEUEN RÄDERN" schön.

WÜNSCHE EIN ERHOLSAMES Wochenende.

@alter V 50 Schwede

Ich habe das ganze jetzt vom Tüv mit abnehmen lassen weil ich auch noch Spurplatten fahre und andere Federn, ich bekomme nächste Woche die Dokumente und lass das dann eintragen. Dann hält ich dem Meister von Volvo den Fahrzeugschein unter die Nase. Entweder er zerreißt das Papier vor mei en Augen oder ich gehe zum Anwalt. Habe zum Glück eine Rechtsschutz Versicherung.

@all

Das mit der Software ist ja auch interessant mir hat der Meister nich weiß machen wollen das es für jede Zollgröße mit der entsprechenden Reifengröße eine eigene Software gibt und nicht wie Alter V 50 Schwede schreibt für mehrere die gleiche. Ich kenne mich auch ganz gut mit Autos und deren Technik aus, auf meine Frage die ich dem Meister mehrmals gestellt habe, wie bitte schön das Auto erkennt das es 22 Zoll 265/35er Reifen drauf hat und nicht die 275/35er original Volvo Räder bekam ich keine Antwort. Weil mir ist keine Technik bekannt die den Unterschied merken könnte, selbst der Tüv Prüfer hat nur mit dem Kopf geschüttelt als er das gehört hat. Laut dem Meister von Volvo wäre es auch seit diesem Jahr neu das jetzt bei jedem eine Software drauf kommt die automatisch erkennt welche Rad/Reifenkombination drauf ist. Und ich weiß immer noch nicht wie das gehen soll. Übrigens meine Frau hat Null Interesse an Autos und der Typ hat sie ahnungslos völlig überrumpelt.

Themenstarteram 4. Juli 2020 um 11:08

Also ich lasse mich da auch auf keine Spielchen ein. Halte ich auch für Quatsch.

 

Ja die Prüfer und deren Aussage sind entscheidend und deshalb ist es ja jetzt abgesegnet.

 

Es geht ja nicht nur um die Tachoanpassung, sondern um die Gewährleistung einer fehlerfreien Funktion von PA, ACC, CitySafety, Notbremsassistent und allen anderen Teilfunktionen von IntelliSafe.

Also Tachoanpassung ist absolut nicht erforderlich weil wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe darf der Radunfang um 2% abweichen. Ich bin bei 0,3%, also fast nichts.

@Dazed79

Wenn es eine ABE gibt dann würde in Deutschland alles auf Herz und Nieren geprüft und dann passt das auch.

Ich bin vor dem XC90 nur BMW gefahren da gab es NIE! Probleme da sind die echt total entspannt und mein 5er war auch bis unter die Decke voll mit Elektronik.

Aber bei Volvo ist es so für Volvos vorgeschrieben. Das hat nix mit BMW zu tun.

@StefanLi

Das war auch nur als Beispiel gedacht. Das dich andere Hersteller nicht so quer stellen. Aber letztendlich hat das KBA das letzte Wort die haben die Felgen von mir und auch von Bambule03 für den XC90 frei gegeben und da kann Volvo machen was Sie wollen.

Also ich würde das nicht so einfach sehen. Die Reifen passen und der Tacho zeigt etwas

mehr an als mit serienmäßigen 255/45/20 Reifen. Das ist in D erlaubt, er darf nur nicht

weniger anzeigen.

Aber beim Thema Gewährleistung hat VOLVO das letzte Wort. Ab Werk gibt es 8x20,

ET 52,5 mit 255/45/20. D.h. die 9x20er Felge ist einen Zoll = 25,4 mm breiter als die

Serie und kommt mit der ET 45 auch 7,5 mm weiter nach außen. D.h. die Hebelwirkung

an der VA+HA verändert sich. Ferner ist bei VOLVO klar vermerkt, dass bei einer Änderung

der Radgröße eine andere Software aufgespielt werden muss.

O-Text VOLVO:

Technische Daten

Felgengröße:

 

8 x 20”

Offset:

 

52,5 mm

Farbcode:

 

455 (Tech Black)

Empfohlene Reifengröße:

 

255/45 R20 105V XL VOL

Gewicht des Zubehörteils:

 

13,2 kg

Foto:

 

VCC10997

Hinweis!

Sollte nicht zusammen mit Schneeketten verwendet werden.

Hinweis!

Dieses Zubehör ist u.U. nicht in allen Ländern verfügbar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren ortsansässigen Volvo-Händler.

Beim Wechsel zu einer neuen Reifengröße muss neue Software heruntergeladen werden. Diese aktualisiert Geschwindigkeitsmesser, Lenkgetriebe und Reifengröße. Wird gemäß einer separaten Routine mit Hilfe von VIDA bestellt.

 

War bei unserem V60CC

auch so bei der Umrüstung von 19 auf 20". Diese Felgen aus dem zubehör hatten aber

auch die originale ET. Mein VOLVO Händler hat mit sowas kein Problem, sagt aber klar,

dass es bei Problemen mit der Radaufhängung, Lager etc. zu Problemen mit der Gewähr-

leistung kommen kann wenn VOLVO direkt gefragt ist.

Das kenne ich von Mercedes, sobald dort andere Räder als die Serie montiert sind, lehnen

die jegliche Gewährleistung an betroffenen Achs- und Aufhänungsteilen ab. ABE hin oder

her das speielt keine Rolle. Denn der Hersteller sagt, dass alle Bauteile auf die originalen

Felgen, Felgenbreiten, Einpresstiefen, Reifenbreiten etc. abgestimmt sind auch was die

Laufleistung etc. betrifft. Breitere Felgen führne zu einer Mehrbeanspruchung der Teile.

Der Hersteller fragt bei Problen immer nach solchen Sachen. Sowas hatte ich mein meinem

ML W164, der wurde dann nach einem Jahr zähen ringens gewandelt.

Bei meinem GLE hatte im letzten Jahr nach 36 tkm der Motor einen kapitalen Motorschaden.

Was glaubt ihr was Mercedes da alles gefragt und geprüft hat, Service, Öl, Chiptuning!!!,

Unfall? usw; usw. Letztendlich waren zwei Pleullager kaputt und Mercedes hat einen kpl.

neuen Motor inkl. neuer Nebenaggregate bezahlt. Was glaubt ihr was gewesen wäre,

wenn die nur die kleinste Kleinigkeit gefunden hätten.

Und da hilft kein Gutacher und auch kein Rechtsanwalt. Bei meinem W164 hat ein externer

Gutachter klarfestgestellt, dass irgend ein Lager im Fahrwerksstrang unrund läuft. Was glaubt

ihr ewas Mercedes gesagt hat? Die hat das gar nicht interessiert und ich denke bei VOLVO

ist das auch nicht anders. Und da hilft auch keine TÜV-Eintragung, denn die sagen nur, ja

es geht. Ich hatte auch jahrelang eine Rad-Reifenkombi auf meinen 4-MATIC Modellen mit

original Mercedes Felgen die es normalerweise für die 4-MATIC Fahrzeuge nicht gab. Die

waren TÜV geprüft und abgenommen. Mein damaliger Händler hat mir immer erklärt,

wenn da mal was am Antribesstrang ist gibt es Probleme. Ich hatte immer einen orginalen

Felgensatz in der Garage, für alle Fälle.

Aufgrund meiner Erfahrungen bei verschiedenen Herstellern gibt es bei mir noch Fahrzeuge

mit Wartungsverträgen, Serien- bzw. original Räder und keine anderen Veränderungen

mehr. Und ich bin ein Freund breiter Räder.

Auch gibt es oft mit anderen Rädern Probleme. Unser V60CC hat mit den 20" an der VA

gestuckert und ist mit den Pirellis hart abgerollt. Das hat sogar meine Frau gemerkt die

sonst nichts mit Autos am Hut hat. Also sind iweder die original 19" VOLVO mit Contis

drauf gekommen und es war Ruhe. Auch solche Erfahrungen habe ich bei verschiedenen

Fahrzeugen gemacht.

In den 80er Jahren konnte man da viel machen, bei Opel Federn eine Windung absägen,

breitere Felgen und Reifen daruf, Luftfilter aufbohren und ein dickes Endrohr anschweißen,

fertig war das Tunig, tief, breit, laut alles gut und die Karre ist auch ncoh gut gefahren.

Bei den heutigen elektronisch vernetzten oder gesteuerten Fahrwerken ist jede Änderung

problematisch.

Aber am Ende muss jeder wissen was ermacht oder nicht. Ich frue mich immer wenn

ich Fahrzeuge sehe die tief und/oder breit sind und frage mich wie die wohle fahren. Und

nicht nur in der Stadt - da merkt man meistens nicht viel - sonder z.B. wie ich zu 95%

auf der Autobahn mit oftmals 500 und mehr km am Tag....da möchte ich es gerne

komfortabel.

Aber nochmal, dass muss jeder für sich alleine entscheiden.

TS

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