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Gutachter akzeptieren?
Abend,
mir ist letztes Jahr einer beim ausparken an mein Auto geschrammt. Da ich das aber ohne Zeugen nicht beweisen konnte und der andere das Gegenteil behauptet hat, musste ich das seiner Versicherung melden und er tat das gleicher bei meiner. Meine Versicherung hat jetzt auf eine 50/50 Regelung entschieden. Somit müsste ICH 50% seines Schadens bezahlen, da es aufgrund der ansonsten drohenden Heraufstufung für mich günstiger wäre.
Jetzt kam aber die Aufforderung von der gegnerischen Versicherung nach einem Termin zur Gegenüberstellung der Fahrzeuge vor einem Gutachter. Dieser ist eine Dame von der DEKRA. Nun frage ich mich, sollte ich dies mitmachen oder nicht bzw. auf einen neutralen Gutachter setzen den ich mir selber aussuche???
Falls ich dies ablehne, werden die von der gegnerischen Versicherung ja bestimmt keinen Cent meines Schadens übernehmen, oder?? Wer muss übrigens den Gutachter der DEKRA bezahlen, geht das am Ende auch auf meine Rechnung?? Und wenn ich das nun ablehne und mir selbst nen Gutachter suche, wer muss den bezahlen?
Wäre über viele sachliche Antworten dankbar.
Beste Antwort im Thema
wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragt hat, bezahlt die auch die Kosten.
Wieso hast du ein problem mit der gegenüberstellung??
Ist ja vielleicht für dich günstig...
wenn sich aus der nachbesichtigung etwas negatives für dich ergibt, kannst du immer noch zum anwalt gehen.
der freut sich bestimmt bei dem streitwert...
grüsse
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19 Antworten
hallo,wenn du dir 100% sicher bist auf jeden fall , denn sonst werden sie dir etwas unterstellen. hatte auch mal das problem.da wollte sich einer die ganze seite lackieren lasen auf meiner kosten.hatte mit dem motorrad von hinten radlauf einschlag und seitenscheibe mit spiegel getroffen.
nach dem gutachter hatte dann jemand nach geholfen ! und das paste mit dem unfall bild nicht über ein .
ich muss sagen ich hatte mich bei der versicherung beschwert ! und dadurch den stein ins rollen gebracht.und der andere bekam mecker !!!!!!!!!! wegen versuchten betrug. mfg fritz
Auch wenn es hier nicht gerne gelesen wird, Du brauchst einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Abwicklung für Dich übernimmt. Ohne Anwalt hast Du keine "Waffengleichheit", die Versicherung hat entsprechend ausgebildete Juristen oder bist Du Jurist? Der Anwalt kann Dir dann auch näheres zu dem Sachverständigen sagen, in wie weit dieser evtl. abzulehnen ist.
wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragt hat, bezahlt die auch die Kosten.
Wieso hast du ein problem mit der gegenüberstellung??
Ist ja vielleicht für dich günstig...
wenn sich aus der nachbesichtigung etwas negatives für dich ergibt, kannst du immer noch zum anwalt gehen.
der freut sich bestimmt bei dem streitwert...
grüsse
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Auch wenn es hier nicht gerne gelesen wird, Du brauchst einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Abwicklung für Dich übernimmt. Ohne Anwalt hast Du keine "Waffengleichheit", die Versicherung hat entsprechend ausgebildete Juristen oder bist Du Jurist? Der Anwalt kann Dir dann auch näheres zu dem Sachverständigen sagen, in wie weit dieser evtl. abzulehnen ist.
Man braucht nicht immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Jeder rennt immer gleich zum Anwalt (jaja, gutes Recht usw.) aber was soll der denn in diesem Fall machen?
Er droht, er setzt Fristen und im Endeffekt fragt er doch eh: "Haben Sie ne Rechtschutz? Gewährt die Deckung? Ja = Klagen / Nein = es könnten evtl. Kosten auf sie zukommen wenn wir in den Prozess gehen."
Das Ende vom Lied....50% Kohle wie vorher auch und nix ist besser.
Die Versicherung bestellt den Gutachter, also bezahlt sie ihn auch. Schildere dem SV den Unfall genau so wie er passiert ist. Die Fahrzeuge werden gegenübergestellt, fotografiert, vermessen und dann viel Glück.
Auch ein SV kann in manchen Angelegenheiten nicht feststellen wer wem den Schaden zugefügt hat. Oft kann er´s, weil die Spuren so oder so laufen (bin kein SV.....DELLE?? sag mal was *g*) und manchmal ist´s einfach unmöglich und dann bekommst Du weil es "unaufklärbar" ist 50%.
J
Grundsätzlich habe ich keine Angst vor einer Gegenüberstellung. Jedoch frage ich mich, ob die Damen von der DEKRA wirklich unvoreingenommen ist, da Sie ja von der Versicherung geschickt wurde, die mir meinen Schaden ersetzen soll. Für mich stellt sich somti die Frage, ob ich auf eine ehrliche Arbeit der Sachverständigen zählen kann oder befüchten muss, ein Gefälligkeitsgutachten verpasst zu bekommen. Hat mit nem gegnerischen Gutachter schon jemand Erfahrungen sammeln können?
Zitat:
Original geschrieben von jogibaerle2000
Grundsätzlich habe ich keine Angst vor einer Gegenüberstellung. Jedoch frage ich mich, ob die Damen von der DEKRA wirklich unvoreingenommen ist, da Sie ja von der Versicherung geschickt wurde, die mir meinen Schaden ersetzen soll. Für mich stellt sich somti die Frage, ob ich auf eine ehrliche Arbeit der Sachverständigen zählen kann oder befüchten muss, ein Gefälligkeitsgutachten verpasst zu bekommen. Hat mit nem gegnerischen Gutachter schon jemand Erfahrungen sammeln können?
Ergebnis des Gutachtens abwarten und dann ggfs. Anwalt einschalten und/oder Gegengutachten erstellen lassen.
Gegengutachten muss selbst bezahlt werden, wenn dieser das Ergebnis des ersten Gutachtens bestätigt.
Hier gilt wie so oft: Je länger die Sache dauert, dest teurer wird diese unabhängig von der Schuldfrage.
O.
Sicher bin ich kein Freund der grünen Männchen, dass habe ich hier schon wohl des öfteren zum Ausdruck gebracht.
Aber irgend jemand muss hier ja nun einmal Licht in das Dunkel bringen.
Entscheiden, ob das Gutachten tendenziell erstellt wurde, kann man erst dann, wenn das Gutachten vorliegt und gegebenenfalls überprüft wurde.
Wobei ich in solch einen Fall nicht ernsthaft unterstellen möchte -nicht einmal den Grünen Männchen- das hier etwas zu irgend einer Seite verschoben wird.
@ TE
Du kannst natürlich auch einen SV deine Vertrauen zur Gegenüberstellung mitbringen.
Aber der wird sicher nicht umsonst für dich tätig werden.
Gruß
Delle
Ich kann die Kritik an den "grünen Männchen" nicht ganz nachvollziehen.
Weder sind sie einseitig zu Gunsten der Versicherung tätig (der einzige Prozess, den ich mal gegen einen Sachverständigen geführt habe, war gegen De*ra) noch sind sie zugunsten der Geschädigten tätig, weil sie in der Regel einfach die Positionen, von denen sie wissen, dass sie Zoff bringen (Verbringungskosten z.B) gesondert ausweisen, nach dem Motto: "Wenn in der vom AS angegebenen Werkstatt repariert wird, fallen Verbringungskosten an").
Da gibt es genug andere Partei-SV, die ich als Geschädigter nicht würde haben wollen , weil sie mir am Ende nur Ärger einbringen, wenn das Gutachten nix taugt...
Und nein: ich beauftrage De*ra beruflich nicht. Ich bekomme sie nur als Fremd-SV auf den Tisch.
Gruß
Hafi
@Hafi
wieviel Beweise (Guatchten) braucht du denn von mir, damit du deine Meinung ändert ?
Ein Sachverständiger, egal ob angestellt oder feriberuflich tätig, der je nach Aufraggeber zu einem anderen Ergebnis kommt, erstellt sehr wohl tendenzielle Gutachten.
Unb ich spreche hier nicht von gesondert ausgewiesenen Verbringungskosten und UPE Auschlägen, nein, ich spreche hier von Postionen im Gutachten, die den Geschädigten richtig Geld kosten.
Und das mit den UPE Aufschlägen hatten wir doch auch schon geklärt........
Also nix hier vom Saulus zum Paulus mit den Grünkitteln.
Gruß
Delle
@Delle:
Ja, ich weiß, dass das ein "rotes" oder besser "grünes" Tuch für Dich ist.
Aber (ohne Dir zu nahe treten zu wollen) ich habe halt einfach mehr tendenzielle Gutachten von sogenannten freien Sachverständigen in der Hand als von T*V oder De*ra.
Und das ist aus meiner Sicht auch leicht erklärbar:
Der SV, der bei einer Organisation angestellt ist, hat kein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Begutachtungsergebnis, denn er ist fest angestellt und bekommt sein Geld so oder so jeden Monat.
Ein selbständiger SV ist immer auch Freiberufler, also Unternehmer. Und damit hat er sehr wohl ein Interesse daran, dass sein Kunde mit dem Ergenis seiner Arbeit zufrieden ist.
Und dann ist die Versuchung einfach groß, dem Auftraggeber eher mal "einen Gefallen zu tun" und sich vom neutralen SV zum Interessenvertreter des Geschädigten zu wandeln.
Da wird dann halt z.B. mit dem nichtssagenden Standardsatz "Zum Unfallhergang liegen keine Informationen vor" begründet, warum die Heckklappe mit reingerechnet wurde, obwohl bei dem Unfall nur der Stoßfänger getroffen wurde.
Brauchst Du noch mehr Beispiele?
Ich weiß, dass das nicht die Regel ist. Keine Frage. Aber es kommt halt vor.
Du kannst mir daher nicht weiß machen, dass alle freien SV die Objektivität erfunden haben und angestellte SV tendentiell sind.
Das stimmt definitiv nicht.
Schönes WE
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@Delle:
Ja, ich weiß, dass das ein "rotes" oder besser "grünes" Tuch für Dich ist.
Richtig, die sind ein Rotes Tuch für mich........
Aber (ohne Dir zu nahe treten zu wollen) ich habe halt einfach mehr tendenzielle Gutachten von sogenannten freien Sachverständigen in der Hand als von T*V oder De*ra.
Und das ist aus meiner Sicht auch leicht erklärbar:
Der SV, der bei einer Organisation angestellt ist, hat kein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Begutachtungsergebnis, denn er ist fest angestellt und bekommt sein Geld so oder so jeden Monat.
Das grüne Männchen, macht das auch sicher nicht aus seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse. Er macht macht das so, weil ihm das sein Arbeitgeber vorschreibt und der hat genauso ein Interesse an Wirtschaftlichkeit, oder besser an Aufträgen wie der Freiberufler.
Oder willst du hier ernsthaft die Behauptung aufstellen, die Versicherungswirtschaft beauftragt den DEKRA weil er völlig frei und weisungsneutral seine Gutachten erstellt ? LOL.......
Ein selbständiger SV ist immer auch Freiberufler, also Unternehmer. Und damit hat er sehr wohl ein Interesse daran, dass sein Kunde mit dem Ergenis seiner Arbeit zufrieden ist.
Aha, das heist also jeder AS ist auch ein Beschei......er, weil er den Freiberufler zu einem Überzogenen Gutachten drängt ? Gähn..........
Mal darüber nachgedacht, dass es auch Anspruchsteller gibt, die einfach nur ein weisungsfrei erstelltes Gutachten haben möchten, so ganz ohne kostenlose Autowäsche, Garantie für die nächsten 38,6 Jahre auf alles möglich und unmögliche am Auto?.......
Ja Hafi, solche Anspruchsteller gibt es in Echt, wirklich kein Scheiß ich schwör`s.....
Und dann ist die Versuchung einfach groß, dem Auftraggeber eher mal "einen Gefallen zu tun" und sich vom neutralen SV zum Interessenvertreter des Geschädigten zu wandeln.
Da wird dann halt z.B. mit dem nichtssagenden Standardsatz "Zum Unfallhergang liegen keine Informationen vor" begründet, warum die Heckklappe mit reingerechnet wurde, obwohl bei dem Unfall nur der Stoßfänger getroffen wurde.
Janee........ist klar und beim grünen Männchen steht dieser Satz natürlich nicht im Gutachen, weil die wissen natürlich alles vom Unfallhergang und sind überhaupt die schlauesten......
Brauchst Du noch mehr Beispiele?
Nein, ich habe genug Beispiele Kontra DEKRA in meinem Archiv.
Und wenn ich dir die mal alle Zeige bekommst du einen roten Kopf, ganz bestimmt........
Ich weiß, dass das nicht die Regel ist. Keine Frage. Aber es kommt halt vor.
Du kannst mir daher nicht weiß machen, dass alle freien SV die Objektivität erfunden haben und angestellte SV tendentiell sind.
Das stimmt definitiv nicht.
Ich habe nicht behauptet, dass alle Freiberuflichen SV die Objektivität erfunden haben.
Aber ich behaupte nach wie wor, dass die grünen Männchen -und nur von denen Reden wir hier im Moment- weisungsgebunden sind und ihre Aufräge so ausführen (müssen) wie es der Auftraggeber vorgibt.
Ob die das alle wirklich wollen oder nicht, dass lassen wir mal dahingestellt.
Und das machen die auch dann, wenn Sie vom Anspruchsteller beauftragt werden, weil es sonst nämlich Mecker von oben gibt. So sieht das aus mein Lieber.
Gern kann ich dir auch mal die Verknüpfung zwischen Prüfgeschäft und KH- Schadengeschäft erklären...........oder lieber doch nicht......
OK, wir kochen alle nur mit Wasser und müssen leben, auch hat jeder SV sicherlich einen Ermessenspielraum, keine Frage.
Aber Hafi, erzähle hier bitte keine Märchen von der unbefleckten DEKRA Jungfrau, die ja achso neutral -weil nur angestellt- alles richtig macht........
Auch dir ein schönes Wochenende.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Er macht macht das so, weil ihm das sein Arbeitgeber vorschreibt
Dafür hätte ich tatsächlich gerne Beispiele. Man kommt ja immer so schlecht an diese internen Arbeitsanweisungen als Außenstehender.
Oder willst du hier ernsthaft die Behauptung aufstellen, die Versicherungswirtschaft beauftragt den DEKRA weil er völlig frei und weisungsneutral seine Gutachten erstellt ? LOL.......
Ich weiß nicht, warum die "die Versicherungswirtschaft" den De*ra beauftragt. Wir tun das, wie gesagt nicht. Daher erfüllen sie jedenfalls nicht unsere Weisungen, wenn ein Geschädigter sie beauftragt. Und wenn der De*ra von Gerichten beauftragt wird, wird es wohl gerichtliche Absprachen geben?
Wenn Versicherer ihre Kasko-Gutachten oder die von ihnen vermittelten KH-Gutachten vom DE*RA machen lassen, liegt das primär daran, dass sie keine eigene Infrastruktur dafür haben und weil die Preise vom Drittanbieter stimmen.
Als Versicherer brauche ich eine Sachverständigenorganisation, die in der Lage ist, innerhalb von ein oder zwei Tagen bundesweit eine Fahrzeugbesichtigung durchzuführen. Da gibt es halt nicht viele, die das anbieten (können).
Ganz simpel.
Aha, das heist also jeder AS ist auch ein Beschei......er, weil er den Freiberufler zu einem Überzogenen Gutachten drängt ? Gähn..........
Meinst Du? Ich glaub das nicht. Darum steht´s wohl in meinem Post auch nirgends.
Mal darüber nachgedacht, dass es auch Anspruchsteller gibt, die einfach nur ein weisungsfrei erstelltes Gutachten haben möchten
Ja, das sind die meisten. Und die anderen kriegen wir. Nicht immer. Aber immer öfter.
Aber ich behaupte nach wie wor, dass die grünen Männchen -und nur von denen Reden wir hier im Moment- weisungsgebunden sind und ihre Aufräge so ausführen (müssen) wie es der Auftraggeber vorgibt.
Das ist jetzt interessant, wenn man überlegt, wer in der Regel der Auftraggeber im KH-Fall ist...
Aber Hafi, erzähle hier bitte keine Märchen von der unbefleckten DEKRA Jungfrau, die ja achso neutral -weil nur angestellt- alles richtig macht........
Das tue ich nicht. Warum auch? Bei großen Versicherern werden heute alle Gutachten intern geprüft. Dabei ist vollkommen wurscht, ob das vom T*V, vom DE*RA oder von SV Anton Klötenstock in Pusemuckel ist.
Und wenn aus unserer Sicht was nicht passt, wird es abgezogen oder nachgefragt, warum das so oder so kalkuliert wurde. Hauptsache, die Akte ist möglichst unproblematisch erledigt. Für besondere Emotionen pro oder contra bestimmte SV fehlt uns in der Regel einfach die Zeit.Aber ist ja letztlich egal: Der TE wollte wissen, ob Bedenken bestehen. Und es ist wie meistens im Leben. Die einen sagen so, die anderen anders...
Mach gut
Hafi
Stimmt Hafi, Versicherungsfuzzis kommen an solche Interna`s ausserhalb der Geschäftszeiten nicht heran, warum auch, Sie brauchen ja nur zu Ihrem Vorgesetzten gehen und fragen, der besorgt Sie dann schnell........
Unsereins sammelt sowas wie andere Leute Briefmarken.......
Hafi, nun mal im Ernst: Logisch gibt es diese Anweisungen, oder meinst du ich erzähle dir hier einen vom Pferd?......
Da steht dann aber drüber Vereinbahrung zwischen ........und .........., oder Richtlinien für die Abwicklung von Gutachtenaufträgen zwischen.......und ...........
Und darin werden nicht die "Preise der Drittanbieter" oder die "Bundesweite Verfügbarkeit" festgelegt.
Tja, ist halt wie bei Lidl, da hat es auch niiiiiiiiie Kameras auf dem Klo oder Krankenlisten gegeben.......
Und was die von dir angesprochenen Gerichtsaufträge betrifft, da kann ich dir gern auch etwas zu erzählen.
Das mein Lieber, ist schlicht und ergreifend Faulheit und Desinteresse der Richterschaft und begründet sich nur mit dem Bekanntheitsgrad des Namen D***A.
Die ZPO schreibt nämlich sogar vor, dass für jedes in Frage kommende Fachgebiet ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vorrangig mit der Gutachtenerstattung zu beauftagen ist. Die Beauftragung einer Organisation ist da nicht vorgesehen. Nur leider sind die meisten Advokaten auch zu faul oder zu unwissend um dem Gerichten das mal mitzuteilen. Und deswegen bekommen die Grünkittel die Akten. So "einfach" ist das in der Praxis.
Hafi schreibt:
Aber ist ja letztlich egal: Der TE wollte wissen, ob Bedenken bestehen. Und es ist wie meistens im Leben. Die einen sagen so, die anderen anders...
Hierzu verweist Delle auf seinen Beitrag vom 3. April 2009 um 20:11:12 Uhr
In diesem Sinne.......
CU
Delle
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Auch wenn es hier nicht gerne gelesen wird, Du brauchst einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der die Abwicklung für Dich übernimmt.
Auch wenn es hier nicht gerne gelesen wird: LEUTE, ich habe die ultimative Idee, wie ich meinen Beitragscounter hochtreiben kann!
Ich gehe nun durch sämtliche Kfz-Foren und antworte jedem, der ein technisches Problem hat: "Du brauchst eine gute Werkstatt - gehe dort hin".
Somit habe ich den Tipp gegeben, der gleichzusetzen ist, mit dieser Anwaltsleier hier (von Leuten, die sonst eben auch nicht mehr zu bieten haben) und darüber hinaus habe ich nichts falsches geschrieben.
Dass damit nicht wirklich jemanden geholfen ist und ich den Fragestellern nebenbei noch unterstelle, dass die so dumm sind, dass sie nicht einmal die Funktion einer Werkstatt (oder eines Anwaltes kennen) und deshalb hier dumm nachfragen müssen ist doch egal oder?
Leute das ist DIE IDEE!