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Gutachter hält Schaden für nicht reperaturbedürftig. Rechtens?

Themenstarteram 17. Juni 2014 um 12:57

Hallo liebe Forumsgemeinde,

lange habe ich hier mitgelesen, und heute endlich auch mal angemeldet in der Hoffnung, dass ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.

Letzte Woche ist mir im Zuge des Unwetters in NRW ein Geäst auf die Frontpartie meines Audi A3 (Bj. 2007, 112 tkm) gefallen. Heute bekam ich Besuch von dem durch die Versicherung (HUK) bestellten Dekra-Gutachter.

Folgende Schäden sind aufgetreten:

- starke Verdellungen am linken Kotflügel

- mehrere Beulen auf der Motorhaube

- Kratzer auf dem Scheinwerferglas (Xenonscheinwerfer)

- Kratzer auf der Frontverkleidung unter halb des Scheinwerfers (ca. 6 cm Länge, samt Verfärbung durch Baum)

Der Gutachter behauptet nun es müsse lediglich der Kotflügel ausgetauscht und die Motorhaube instand gesetzt werden (Ich frage mich ob bei ca. 5 versch. Dellen nicht eine neue haube günstiger wäre...). Die beiden Kratzer würden nicht behoben, da der des Scheinwerfers nicht im Bereich des Leuchtkegels sei und die Stoßstange duch diverse Steinschläge (das stimmt leider...) eh schon beschädigt sei.

Das kommt mir allerdings sehr merkwürdig vor. Klar ist es verständlich, dass ich mich durch einen solchen Schaden nicht unbedingt besser als vor dem Schaden stellen sollte, aber mit dieser Begründung eine Regulierung des Teilschadens abzulehnen halte ich doch für sehr fragwürdig.

Was meint ihr dazu, ist das so rechtens oder sollte ich mcih besser an einen Anwalt wenden und evtl. ein Gegengutachten machen lassen?

Beste Grüße und herzlichen Dank im Voraus!

Max

Beste Antwort im Thema

Vergiss erst mal das was Corsadiesel geschrieben hat und gucke in deine Versicherungsklauseln unter "Sachverständigenverfahren" oder "Sachverständigenausschuss". Bevor du Leistungen einklagen kannst ist diese Art eines Schlichtungsverfahrens i.d.R. bei allen Versicherern so vorgegeben.

Würde aber zunächst mit Fotos Versicherung und Gutachter schriftlich davon in Kenntnis setzen dass du ein solches Verfahren anleiern wirst wenn die Regulierung der Schäden verweigert wird.

Kratzer am Scheinwerfer ist wurscht wo der ist, beschädigt ist beschädigt, fertig. "Ist aber keine Beeinträchtigung der Leuchtwirkung" wäre ein Argument bei der Hauptuntersuchung dieses nicht als Mangel einzustufen, aber keins für die Schadenregulierung.

Grundsätzlich hat man bei Kasko wie bei Haftpflicht Anrecht auf eine fachgerechte Instandsetzung, real lassen sich nur wenige Schäden tatsächlich fachgerecht und unsichtbar mittels Smart-Repair beheben. Das ist oft aber eine gute Kompromisslösung. Alternative hieße z.B. bei der Stoßstange dass die komplett neu lackiert wird aber dir da 30% oder mehr von der Rechnung abgezogen werden da die Steinschläge ja zwangsläufig mitbehoben werden. (Wertverbesserung bzw. Abzug Neu für Alt)

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Hallo Max,

ich würde darauf bestehen, dass die entstandenen Schäden beseitigt werden.

Das sollte beim Scheinwerferglaskratzer und dem Kratzer an der Frontverkleidung mit Smart Repair möglich sein. Anspruch auf Komplettlackierung der Stoßstange hast du eher nicht.

Die Motorhaube schaust du dir nach der Reparatur an, die wird vermutlich einwandfrei instandgesetzt werden können.

Liebe Grüße

Herbert

Und da es ein Kaskoschaden ist, zählt nur der Gutachter von der Versicherung.

Ggf wird noch ein gerichtlicher Gutachter bestellt, wenn es zum Prozess kommen sollte.

Ein Gegengutachten muß der Versicherer bei Kaskoschäden nicht akzeptieren.

Vergiss erst mal das was Corsadiesel geschrieben hat und gucke in deine Versicherungsklauseln unter "Sachverständigenverfahren" oder "Sachverständigenausschuss". Bevor du Leistungen einklagen kannst ist diese Art eines Schlichtungsverfahrens i.d.R. bei allen Versicherern so vorgegeben.

Würde aber zunächst mit Fotos Versicherung und Gutachter schriftlich davon in Kenntnis setzen dass du ein solches Verfahren anleiern wirst wenn die Regulierung der Schäden verweigert wird.

Kratzer am Scheinwerfer ist wurscht wo der ist, beschädigt ist beschädigt, fertig. "Ist aber keine Beeinträchtigung der Leuchtwirkung" wäre ein Argument bei der Hauptuntersuchung dieses nicht als Mangel einzustufen, aber keins für die Schadenregulierung.

Grundsätzlich hat man bei Kasko wie bei Haftpflicht Anrecht auf eine fachgerechte Instandsetzung, real lassen sich nur wenige Schäden tatsächlich fachgerecht und unsichtbar mittels Smart-Repair beheben. Das ist oft aber eine gute Kompromisslösung. Alternative hieße z.B. bei der Stoßstange dass die komplett neu lackiert wird aber dir da 30% oder mehr von der Rechnung abgezogen werden da die Steinschläge ja zwangsläufig mitbehoben werden. (Wertverbesserung bzw. Abzug Neu für Alt)

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Das sollte beim Scheinwerferglaskratzer und dem Kratzer an der Frontverkleidung mit Smart Repair möglich sein.

Da ein Polieren von Scheinwerfergläsern nicht zulässig ist, sehe ich da eher keine Möglichkeit für eine Smart-Repair-Lösung...

Bei Audi sollte der komplette Scheiwerfer erneuert werden, ein Austausch des Scheinwerfer Glases durfte nicht möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

...

Da ein Polieren von Scheinwerfergläsern nicht zulässig ist, sehe ich da eher keine Möglichkeit für eine Smart-Repair-Lösung...

Hallo,

kannst du bitte angeben, wo das geschrieben steht.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

...

Da ein Polieren von Scheinwerfergläsern nicht zulässig ist, sehe ich da eher keine Möglichkeit für eine Smart-Repair-Lösung...

Hallo,

kannst du bitte angeben, wo das geschrieben steht.

Liebe Grüße

Herbert

Die Zulassung des Scheinwerfers geht flöten sobald man poliert, weil da durch die Beschaffenheit des Scheinwerfers geändert wird, jegliche Veränderungen an der Beleuchtungsanlage sind verboten.

Zitat:

Original geschrieben von wobPower

...

Die Zulassung des Scheinwerfers geht flöten sobald man poliert, weil da durch die Beschaffenheit des Scheinwerfers geändert wird, jegliche Veränderungen an der Beleuchtungsanlage sind verboten.

Hallo,

ist das nicht etwas weit hergeholt?

Nach der Logik dürfte eine Reparatur der Windschutzscheibe mit Harz erst recht nicht erlaubt sein.

Eine Polycarbonat-Scheibe lässt sich IMO ohne Qualitätseinbuße polieren, sofern die Kratzer nicht sehr tief sind und das fachgerecht gemacht wird.

Liebe Grüße

Herbert

Moin,

das Polieren der Scheinwerfer ist ohne Frage möglich. Allerdings bitte ich zu bedenken, dass gerade auf den Polycarbonatscheinwerfergläsern von Audi eine UV-Schutzschicht ist.

Diese wird durch das Polieren zerstört, daher muss das "Glas" anschliessend neu versiegelt werden.

Wenn die Werkstatt das "vergisst", sehen die Gläser innerhalb von sehr kurzer Zeit so milchig-gelb aus.

Sieht man oft auf der Straße bei älteren Autos.

Im TT Forum haben schon einige Leute ihre Scheinwerfer poliert - es funktioniert gut und ist mit dem UV-Lack auch wieder haltbar.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

ist das nicht etwas weit hergeholt?

Leider nicht, das ist tatsächlich aktuelle Dienstanweisung für die Prüforganisationen. Polieren plus ggf. lackieren = Verändern = Bauartgenehmigung erloschen. Unabhängig ob das technische Nachteile bringt wenn gut gemacht ist dies zunächst rein formal richtig.

Wenn es allerdings so gut gemacht wurde dass man nichts von sieht dass da nachträglich ... ;)

Damit ist aber klar dass im Schadenfall eine Politur oder sonstige Kratzerbeseitigung nicht in Frage kommt.

Bei Windschutzscheiben gibt es eine Scheibenreparaturrichtlinie die genau festlegt wie und in welchen Bereichen eine Reparatur erfolgen darf ohne dass die Bauartgenehmigung der Scheibe erlischt. (Noch) gibt es etwas vergleichbares für Scheinwerfer leider nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Leider nicht, das ist tatsächlich aktuelle Dienstanweisung für die Prüforganisationen. Polieren plus ggf. lackieren = Verändern = Bauartgenehmigung erloschen. Unabhängig ob das technische Nachteile bringt wenn gut gemacht ist dies zunächst rein formal richtig.

Wenn es allerdings so gut gemacht wurde dass man nichts von sieht dass da nachträglich ... ;)

Ist halt wie mit der Reparatur von Alu-Felgen...

Zitat:

Damit ist aber klar dass im Schadenfall eine Politur oder sonstige Kratzerbeseitigung nicht in Frage kommt.

eben: wie bei den Alu-Felgen ;-)

 

 

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