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Gutachter Ja oder Nein!!

Themenstarteram 25. September 2015 um 13:42

Hallo zusammen,

brauche eure Hilfe weil ich nicht weiß was ich machen Soll.

Mir ist jemand in Auto gefahren auf dem Parkplatz. Es ist ist so passiert das ein Großer Transporter mit Anhänger an meiner Fahrertür hängen geblieben ist.

Beschädigt ist die Fahrertür ( langer tiefer Kratzer, mit einer kleine Delle und ganz leicht der Spiegel).

Auto war abgeschlossen und ich war nicht am Auto.

Nach dem Einkauf sah ich denn Schaden der Unfall verursacher wartete auf mich. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.

Da ich 100% nicht schuld bin wird der Schaden von der Versicherung zu 100 übernommen.

Die Versicherung hat mein VW Autohaus informiert.

Ich bekam einen Termin. Als ich bei VW war, sagte man mir, das ich ein recht auf einen Gutachter hätte und das ich das nicht wie gefördert von der Versicherung über ein Kostenvoranschlag laufen lassen soll.

Da ich immer schlecher bei der Wertminderung rauskomme.

Er meinte der Schaden wäre ca 2000€ - 2500€ ( Neue Tür, Spiegel, Lackieren, Arbeitszeit)

Also rief ich Bei der Versicherung an und sagte, das ich einen Gutachter holen werde.

Die Versicherung meinte, das in meine Fall kein Gutachten gebraucht wird und das ein Kostenvoranschlag voll ausreichen würde. Denn Wertverlust bekomme ich auch. (Rechnet dann die Versicherung aus). Als ich drauf bestand das ich ein Gutachter will, sagte man mir, das Sie denn Gutachter aber nicht bezahlen werden, da ich die Kosten nach oben treibe und das es mein pflicht ist die Kosten so klein wie möglich zuhallten!

Dazu kam noch der Hinweis das eine Kratzer und eine Delle nicht für ein Gutachter reicht das wäre ein bagatellschaden. Ich solle mich doch mal informieren im Netz.

Bei dem Hinweis das ich ein Schaden von 2000€ bis 2500€ habe, wurde wiederholte man nur die aussage .... Guthachter wird in meinen Fall nicht benödigt .... bla bla bla.

Tatsächlich habe ich im Netz gesucht und habe da so ein Artikel gefunden wo ein geparkter Corsa angefahren wurde. Die Frau hat auch ein Gutachter geholt und hat verloren vor Gericht.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll!!!

Habe halt keine lust nachher denn Gutachter selber zubezahlen und vielleicht dann auch noch meine Selbstbeteiligung von meiner Rechtschutzversicherung. Dann wären sicher 800€ weg.

Könnt ihr mir Tipps geben was ich machen soll!

Oder was würdet Ihr machen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß Surfuser

Beste Antwort im Thema

hier die standartantwort:

du hast recht auf einen rechtsbeistand ab ca. 500€ (Begatellgrenze)

du ahst recht auf einen sachverständen ab ca. 750€ (Begatellgrenze)

du hast recht auf eine sach- und fachgerechte reparatur oder alternativ barauszahlung.

du hast recht auf einen leihwagen oder nutzungsausfall

du hast recht auf eine unkostenpauschale von 25-30€ (je nach Bundesland)

wenn die versicherung so frech ist und versucht Dich mit Androhung die Kostne nicht zu übernehmen einschüchtern möchte, dann ist damit eigentlich schon alles gesagt.

--> ab zum anwalt für Verkehrs und Versicherungsrecht (kein Wald und Wiesen Anwalt).

Nicht falsch verstehen - ich bin eigentlich kein fan davon durch sachverständigen- und RA-Kosten den Schaden in die Höhe zu treiben, aber wer so agiert darf keine andere REaktion erwarten.

gruß und viel glück

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Mit einer kleinen Delle und einem Kratzer eine neue Tür? Frag mal bei einem anderen VW-Haus, was das Kosten soll. Gutachter für den Minischaden würde ich auch nicht in Auftrag geben.

Themenstarteram 25. September 2015 um 14:05

So habe mal Bilder dazu.

Grüße surfuser

Zitat:

@surfuser schrieb am 25. September 2015 um 15:42:49 Uhr:

 

Also rief ich Bei der Versicherung an und sagte, das ich einen Gutachter holen werde.

Die Versicherung meinte, das in meine Fall kein Gutachten gebraucht wird und das ein Kostenvoranschlag voll ausreichen würde. Denn Wertverlust bekomme ich auch. (Rechnet dann die Versicherung aus). Als ich drauf bestand das ich ein Gutachter will, sagte man mir, das Sie denn Gutachter aber nicht bezahlen werden, da ich die Kosten nach oben treibe und das es mein pflicht ist die Kosten so klein wie möglich zuhallten!

Dazu kam noch der Hinweis das eine Kratzer und eine Delle nicht für ein Gutachter reicht das wäre ein bagatellschaden. Ich solle mich doch mal informieren im Netz.

Bei dem Hinweis das ich ein Schaden von 2000€ bis 2500€ habe, wurde wiederholte man nur die aussage .... Guthachter wird in meinen Fall nicht benödigt .... bla bla bla.

Wenn die Versicherung sagt das Sie kein Gutachten benötigt dann bezahlt die Versicherung auch keinen Gutachter. Auch eine Wertminderung wird es bei dem kleinen Schaden nicht geben. Für die Zeit der Instandsetzung steht Dir aber ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zu. Auch eine Kostenpauschale von 15 bis 20 € muß die Versicherung zahlen.

Deswegen ne neue Tür? Die neue Tür haut dir der Richter um die Ohren. Spachteln und lackieren. Das wars.

hier die standartantwort:

du hast recht auf einen rechtsbeistand ab ca. 500€ (Begatellgrenze)

du ahst recht auf einen sachverständen ab ca. 750€ (Begatellgrenze)

du hast recht auf eine sach- und fachgerechte reparatur oder alternativ barauszahlung.

du hast recht auf einen leihwagen oder nutzungsausfall

du hast recht auf eine unkostenpauschale von 25-30€ (je nach Bundesland)

wenn die versicherung so frech ist und versucht Dich mit Androhung die Kostne nicht zu übernehmen einschüchtern möchte, dann ist damit eigentlich schon alles gesagt.

--> ab zum anwalt für Verkehrs und Versicherungsrecht (kein Wald und Wiesen Anwalt).

Nicht falsch verstehen - ich bin eigentlich kein fan davon durch sachverständigen- und RA-Kosten den Schaden in die Höhe zu treiben, aber wer so agiert darf keine andere REaktion erwarten.

gruß und viel glück

Zitat:

@Klein57 schrieb am 25. September 2015 um 17:06:42 Uhr:

Wenn die Versicherung sagt das Sie kein Gutachten benötigt dann bezahlt die Versicherung auch keinen Gutachter. Auch eine Wertminderung wird es bei dem kleinen Schaden nicht geben.

Bei welcher Versicherung arbeitest du? :eek:

Je nach Fahrzeugalter, Laufleistung und evtl. Vorschäden gibt es natürlich eine Wertminderung. Die Schadenhöhe dürfte etwa passen, eine Instandsetzung der Tür ist nach den Fotos nicht in einer halben Stunde gemacht und so teuer ist eine neue Tür nicht. Abgesehen davon das Spachteln gerade bei einer Tür nichts mit fachgerechter Instandsetzung zu tun hat sondern mit billig hinpfuschen.

Da ist die neue Tür schnell die wirtschaftlichere Instandsetzung. Dazu Kotflügel und hintere Tür einlackieren, von Bagatellschaden sind wir da ein ganzes Stück weg.

Bei der Schadenhöhe und Wertminderung klar den Gutachter, alleine schon um was in der Hand zu haben was die Versicherung hinterher alles meint nicht bezahlen zu müssen. Wertminderung ist hier ein Punkt, ohne Gutachten erzählen die dann noch was von Beilackieren wäre nicht nötig und ähnlichen Käse.

Und wenn die schon am Telefon erzählen bei 2000-2500€ zahlen die keinen Gutachter und damit eine klar rechtswidrige Aussage machen ...

Deine Rechtschutzversicherung wird übrigens nicht tangiert, Anwaltskosten würden wenn du das über einen regeln lässt bei eindeutiger Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung beglichen und nicht von deiner Rechtschutzversicherung.

 

Zitat:

@Raghul schrieb am 25. September 2015 um 17:28:15 Uhr:

Deswegen ne neue Tür? Die neue Tür haut dir der Richter um die Ohren. Spachteln und lackieren. Das wars.

Damit der Spachtel beim 100. Türzuschlagen wieder rausfällt? :):):confused:

am 25. September 2015 um 18:14

Zitat:

@Raghul schrieb am 25. September 2015 um 17:28:15 Uhr:

Deswegen ne neue Tür? Die neue Tür haut dir der Richter um die Ohren. Spachteln und lackieren. Das wars.

Genau, und wenn dir der Richter die Tür um die Ohren haut fällt der Spachtel wieder ab. :-)

Wenn schon etwas unwissend was die Rechte eines Geschädigten angeht, dann wäre vielleicht nicht die schlechteste Idee mal die Finger von der Tastaur zu lassen.

Gruß Frank,

der seine Rechte zum Glück kennt.

Themenstarteram 25. September 2015 um 18:31

Zitat:

@Raghul schrieb am 25. September 2015 um 17:28:15 Uhr:

Deswegen ne neue Tür? Die neue Tür haut dir der Richter um die Ohren. Spachteln und lackieren. Das wars.

Ja genau wieso noch lackieren .... ein schwarzer edding tut`s doch auch !!!!

Da wird es einen schlecht bei so Antworten !!!

Gruß Surfuser

 

 

Du darfst hier nicht alle Antworten ernst nehmen.

Hier treiben sich auch Bösartige herum.

Nun zu Deinem Problem:

Ab 750 € hast Du ein Recht auf einen von Dir bestimmten Gutachter !!!

Alles andere ist Blödsinn.

Zitat:

Als ich drauf bestand das ich ein Gutachter will, sagte man mir, das Sie denn Gutachter aber nicht bezahlen werden, da ich die Kosten nach oben treibe und das es mein pflicht ist die Kosten so klein wie möglich zuhallten!

Dazu kam noch der Hinweis das eine Kratzer und eine Delle nicht für ein Gutachter reicht das wäre ein bagatellschaden.

Wenn an deinem Auto kein für dich offensichtlicher Bagatellschaden, mit einer Schadenshöhe unter 715 € vorliegt, hast du das Recht dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl besichtigen zu lassen. Die Kosten hierfür gehören zum Schaden und sind vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu übernehmen.

Da dein Schaden, nach Angaben des Autohauses deutlich höher liegt, solltest du den Rat vom Autohaus auch befolgen und einen unabhängigen Sachverständigen deines Vertrauens beauftragen.

Zitat:

@Klein57 schrieb am 25. September 2015 um 17:06:42 Uhr:

Wenn die Versicherung sagt das Sie kein Gutachten benötigt dann bezahlt die Versicherung auch keinen Gutachter.

doch den bezahlt sie, da hier kein Bagatellschaden unter 715 € vorliegt

Auch eine Wertminderung wird es bei dem kleinen Schaden nicht geben.

bei einer beschädigten Tür kann durchaus eine merkantile Wertminderung gegeben sein, das hängt vom Zustand, Modell, Alter usw. des Autos ab

Für die Zeit der Instandsetzung steht Dir aber ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zu.

Mietwagen oder Nutzungsausfall wär richtig!

Auch eine Kostenpauschale von 15 bis 20 € muß die Versicherung zahlen.

Die Kostenpauschle kann durchaus auch über 25 € liegen, das ist vom Gericht abhängig

@surfuser

Ich denke, dass Du noch auf einen Anwalt gut verzichten kannst. Schicke der gegnerischen Versicherung einfach eine Mail mit dem Hinweis, dass Du Dir einen Sachverständigen nimmst. Als Begründung für Deinen Schritt nennst Du: AG Kiel, Urteil v.. 0.11.2011, Az.: 113 C 145/11

Dieses Urteil bezieht sich auf einen Fall, der Deinem sehr ähnlich ist:

Als ein Autofahrer rückwärts aus einer Parklücke ausparken wollte, streifte er einen anderen Wagen leicht. Der Geschädigte beauftragte einen Sachverständigen für die Ermittlung des Schadens. Aber der Versicherer weigerte sich, die Gutachterkosten in Höhe von etwa 323 Euro zu übernehmen.

Für solche Fälle haben die Gerichte inzwischen eine Bagatellgrenze anerkannt. Ab einer Schadenshöhe von 700 Euro ist die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Geschädigten rechtens. Er muss bei einem Schaden ab dieser Höhe sich nicht mehr mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Das bestätigte auch das Gericht und verurteilte den Versicherer zur Erstattung der Sachverständigenkosten.

 

Themenstarteram 26. September 2015 um 9:26

Also erstmal vielen vielen Dank für die Antworten und Hilfe.

Denke ich weiß was ich am Montag machen werde.

 

Einen Kfz Gutachten holen und Sicherheitshalber ein Termin beim Anwalt erstmal nur zur Beratung.

 

Eine Frage hätte ich noch.

Weiß nicht genau ob jetzt die vw Werkstatt denn Kostenvoranschlag schon geschickt hat an die Versicherung, kann ich trotzdem noch einen Gutachter holen? Wird er dann noch anerkannt?

 

Vielen Dank

Gruß Surfuser

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