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gutachter selbst bezahlen?schreiben vom anwalt bekommen! :(

Themenstarteram 18. November 2006 um 8:21

heyho

aaalso. 2004 ist mir in freiburg ne frau in meinen ex ex fiesta reingefahren. sie schuld. ich auto in die werkstatt gebracht, natürlich auf nen eigenen gutachter gepocht. gutachten erstellt, geld bekommen.

gestern, 2 JAHRE später kommt nen brief von ner anwaltskanzlei (!) - ich hätte 200€ ungrad nicht bezahlt für den gutachter.

häh? wiewas? abgesehen davon dass da nie eine rechnung kam und ich mir sicher bin dass ich damals nicht irgendwas einfach "übersehen" hab...wie kommts?

und dann statt mal anrufen oder nen normalen brief schreiben (und das vielleicht mal zeitlich irgendwie näher als nach 2 jahren) gleich nen brief schreiben lassen von nem anwalt...gehts noch?

zumal ich jetzt 0 und garnicht weiss was das soll....ist das normal dass man den "selber" bezahlen muss? dann hätte ich doch damals die 200€ noch extra ausbezahlt bekommen müssen für den gutachter? ich blicks nicht!

aber wehe wenn die gangster jetz einfach so versuchen noch geld abzuzocken...das bedeutet krieg ;)

lg

Alex

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30 Antworten
am 18. November 2006 um 8:43

Jetzt mal langsam:

1. Hst du damals eine Abrechnung bekommen? Versicherung überweisen, wenn keine Abtretung vorliegt die Gutachterkosten an den Geschädigten. Dies ist im Abrechnungsschreiben der Versicherung ersichtlich.

2. War die Zahlungspflichtige Versicherung die HUK Coburg?

3. Ruf den Gutachter mal an vielleicht bist du irrtümlicher Empfänger, nach zwei Jahren ohne vorher je was gehört zu haben mahnen ist äusserst ungewöhnlich.

4. Den Gutachter muss bei 100 % Haftung des Unfallgegner zu 100 % dessen Versicherungen bezahlen. Ruf die an und Frage.

Mfg

G.o.

Themenstarteram 18. November 2006 um 8:44

ich muss den rechnungskram erst nochmal raussuchen, aber...

JA die gegnerische versicherung war die HUK. jetzt bin ich aber mal gespannt!!

ich weiss noch dass die nicht gerade durch faire praktiken gelänzt haben (verzögerung noch und nöcher, erst nach mehrmaligem fragen alles ausbezahlt, ultra pampig am telefon usw)

aber ohne vorwarnung en schreiben vom anwalt nach immerhin 2 jahren is ja wohl echt total daneben

lg

Alex

Was soll die Aufregung? Gemach, gemach.

Deine Fragen solltest du dem Absender des Forderungsschreiben stellen, das wird sich dann schon klären lassen.

Aber hier mit dieser Info garantiert nicht.

Themenstarteram 18. November 2006 um 8:52

hätte ja sein können dass irgendwer weiss ob das irgendwann mal verjährt oder ob man den normalerweise selbst bezahlen muss (was mir ja jetzt shcon beantwortet wurde)

Zitat:

2. War die Zahlungspflichtige Versicherung die HUK Coburg?

Diese Frage ist typisch.

Der Verfasser ist davon überzeugt, dass der Versicherer zumindest zahlungspflichtig ist.

Darfs ein bisschen Galle sein? Diese Überzeugung kann nur jemand mit einem geringem Qualitätsanspruch an sich haben. Sorry. :)

Wenn 2 Jahre nach dem Abschluss der Regulierung (Auszahlung ist ja längst erfolgt) eine Rechnung vom Anwalt/Gutachter kommt und diese Rechnung nichtmal einen Hinweis auf den Grund der Rechnungslegung an den Geschädigten enthällt, hat entweder der Anwalt oder der Gutachter gepennt...

Der Rechnungsteller kann Dir sicher eine Erklärung liefern. Hier im Forum kann das niemand.

Re: gutachter selbst bezahlen?schreiben vom anwalt bekommen! :(

 

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

aber wehe wenn die gangster jetz einfach so versuchen noch geld abzuzocken...das bedeutet krieg ;)

Sehr ausdrucksstark.

Scherz bei Seite:

Du bestellst den Gutachter und damit geht auch die Rechnung auf Deinen Namen.

Der Unfallverursacher ist erstattungspflichtig, d.h. Du bekommst das Geld für den Gutachter von dessen Versicherung erstattet.

 

Wir können jetzt raten, ob:

- der Gutachter die Rechnungstellung bislang vergessen hat?(Eher unwahrscheinlich da ein Anwaltsschreiben mit Rechnung kam)

- Du die Rechnung einfach ignoriert hast und der fröhlichen Meinung warst da muss sich die gegnerische Versicherung darum kümmernß (Was vollkommen falsch ist. Woher soll die die Gutachterrechnung kennen, wenn diese die nicht bekommen hat?)

- Du das Geld für den Gutachter von der Versicherung erhalten hast, aber dessen Rechnung nicht bezahlt hast? (Das kann schon Mal passieren)

- Du seinerzeit einen RA beauftragt hast und der das Geld nicht an den Gutachter, sondern an Dich oder sich überwiesen hat)

- die gegnerische Versicherung die Gutachterrechnung direkt, aber nicht voll bezahlt hatß (das kommt schon Mal vor, die HUK ist dafür bekannt Gutachter und RAe nicht vollumfänglich zu bezahlen).

Also etwas mehr Fleisch wäre nicht schlecht. ;)

Themenstarteram 18. November 2006 um 9:34

heyho

also viel wirbel um nichts - ich hab den ganzen brief-verkehr eben nochmal rausgekramt. tatsächlich hab ich damals die kohle für den gutachter von der versicherung ausgezahlt bekommen. nur, naja, seitdem hab ich nixmehr von denen gehört. ehrlich, ich ignoriere keine rechnungen! und wie hätte ich das bezahlen sollen ohne rechnung / bankdaten? wahrscheinlich haben die das verschlampt.

nunja. sry für den wirbel...werd ich jetzt wohl die kohle überweisen *knirsch*

200€uronen *heul*

 

lg

Alex

Zitat:

Original geschrieben von RolexTM

nunja. sry für den wirbel...werd ich jetzt wohl die kohle überweisen *knirsch*

200€uronen *heul*

lg

Alex

Nicht weinen... Immerhin hattest Du für 2 Jahre ein zinsfreies Darlehen. Hat doch auch was ;)

Verjährt ist die Rechnung noch nicht.

Themenstarteram 18. November 2006 um 10:25

wo ist die inflation wenn man sie braucht? ;)

Vielleicht wäre es eine Überlegung wert, die 200€ zunächst nicht zu bezahlen. Wenn der Gutachter vielleicht noch einmal 2 Jahre braucht um eine Mahnung zu schreiben, würde es reichen, das Geld nach sagen wir mal 1,5Jahren zu überweisen.

Damit hättest Du die Dein kostenloses Darlehen verlängert. Außerdem würden die 200€ durch die Inflation noch mal weniger wert.

Beispielrechnung:

- Du legst das Geld zu 2,5% Zinsen an:

200€*2,5%+205€*2,5%/2 (für das halbe Jahr)

macht 7,56€ Zinsen

- Die Inflation nehme ich mit 1,5%p.a. an. Wie hoch sie tatsächlich

ist weiß ich natürlich nicht:

200€ *0,985= 197€

197€ *0,9925= 195,52€

Bedeutet:

7,56€ Zinsen+4,48€ Inflation = 12,04€ gespart

 

Für evtl. anfallende Mahngebühren und Anwalts- und Prozesskosten übernehme ich keine Gewähr.

Bitte nehmt den Beitrag nicht so ernst.

Themenstarteram 18. November 2006 um 11:39

du hast vergessen die inflation von den zinsen wegzurechnen! :D

stimmt.

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