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Gutachter stellt bei Unfallwagen fest, dass bereits Unfall vor dem Kauf vorhanden war

Dacia Duster SR
Themenstarteram 22. Februar 2023 um 10:03

Moin,

ich schildere einmal meinen Fall und komme dann zu meinen Fragen.

Meine Frau hat vor 2 Jahren einen Dacia Duster vom Händler gekauft (13.000€). Nun hatten wir leider einen Unfall. Den Wagen haben wir zum selben Händler und dessen Werkstatt gebracht. Fahrzeug hat Totalschaden (Rep.Kosten=15.000€). Gutachter hat alles bestimmt und es zu Versicherung geschickt. Wert des Wagens unmittelbar vor dem Unfall (13.500€) und Restwert des Unfallwagens 7.090€ (gleichzeitig Angebot erhalten).

Nun zum Wesentlichen. Der Gutachter hat Schäden an dem Wagen vermerkt die schon vor unserem Kauf repariert wurden und diese sind in einem alten Gutachten vermerkt. Diese Schäden zeigen das es sich bei dem Wagen bereits um einen Unfallwagen gehandelt haben muss. Uns wurde der Wagen als unfallfrei verkauft und auch die Reparturen wurden nicht vermerkt.

Vermerk des Gutachter:

"Vorschäden

Bei der Besichtigung wurden reparierte Vorschäden an der Fahrzeugfront rechts (Kotflügel /

Stossfänger / Stossfängerabdeckung / Bereifung) festgestellt.

Hierzu verhält sich unser Schadengutachten vom 07.09.2020, Gutachtennummer J09010P -

1194.

Weiterhin wurden reparierte Vorschäden an der Fahrzeugfront links (Stossfängerabdeckung /

Tür), sowie am Fahrzeugheck (Stossfängerabdeckung) festgestellt.

Die reparierten Vorschäden wurde bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes

berücksichtigt."

Nun zu meinen Fragen. Handelt es sich bei den Vorschäden um ein bereits gekauften Unfallwagen?

Besteht nun noch die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten oder andersweitig rechtlich dagegen anzugehen? Lohnt sich ein zurückgeben des Autos oder lieber einfach den Unfallwagen für 7000€ verkaufen?

Vielleicht habt einer von euch ja gute Anlaufstellen wor man sich beraten lassen kann. Ich bin für jede Hilfe, Ideen und Vorschläge sehr dankbar!

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16 Antworten

Hierzu verhält sich unser Schadengutachten vom 07.09.2020, Gutachtennummer J09010P -

1194.

Wie kommst du auf das Datum

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 10:34

Das hat der Gutachter selbst so vermerkt. Sprich am 7.9.20 wurde diesbezüglich ein Gutachten erstellt.

Hatte der Gutachter das Gutachten 2020 erstellt und jetzt hat er für den neuen Schaden noch eins erstellt.

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 10:40

ja genau. Das sind zwei seperate Gutachten

Hast du die Summe aus dem alten Gutachten

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 10:44

Ich habe alle Infos aus dem aktuellen Gutachten. :D

Nein es geht um das alte Gutachten die Reparaturkosten

Ich würde schon bald sagen das es damals schon ein Wirtschaftlicher Totalschaden war.

der war ja rundum beschädigt

Außerdem solltest Du das Fahrzeug jetzt nicht veräußern, denn wenn Du klagst das Du Geld vom Händler zurück bekommen willst und er im Gegenzug das Fahrzeug, wäre es schlecht wenn es nach Sibirien verkauft wurde. Abmelden der Versicherung vielleicht mitteilen das ein Verkauf wegen laufenden Verfahren nicht möglich ist.

Hinterher kannst du das Fahrzeug immer noch verkaufen.

Wenn der Gutachter jetzt einen Restwert von 7000 Euro geschrieben hat, dann kannst den locker für 2000 Euro mehr verkaufen.

An welchem Punkt kommt ein Honda Accord ins Spiel?

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 11:15

sry, es kann sein das ich es an der falschen Stelle eröffnet habe. Ich bin vom Unfallthema ausgegang.

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 11:19

@CorsaGirl2022 das ist ein guter Punkt. Vielen Dank!

Wenn Du es jetzt über die Versicherung veräußert, bekommst Du genau das was als Wiederbeschaffungswert 13.500 Euro

Ich verkaufe meine immer privat und da kommen dann schon mal 2000 bis 3000 Euro mehr auf den Tisch als was der Gutachter geschrieben.

Themenstarteram 22. Februar 2023 um 12:02

Ich werde auf jeden Fall mal nach dem alten Gutachten fragen.

Ruf den Vorbesitzer an oder Dein Anwalt kann das Gutachten einfordern

Da die Gewährleistung abgelaufen seiin dürfte bleibt als Möglichkeit für Dich nur der Anspruch gegen den früheren Verkäufer wegen dem Verschweigen des Mangels. Dazu musst Du aber dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Vorschaden gewusst hat. Dann kannst Du durchaus den jetzt im Gutachten ausgewiesenen Minderwert einfordern.

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