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H-Kennzeichen Anforderungen

VW Käfer 1303

Hallo zusammen,
habe gerade folgenden Beitrag im W123-Forum gelesen.
https://www.motor-talk.de/.../...ie-hu-bei-oldtimern-t7066234.html?...
Gibt's in der Lufti-Fraktion auch schon diesbezügliche Erfahrungen?
Aus meiner Garage muss das Käferle als erstes zur HU.
Gruß
Jürgen

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13 Antworten

Also ich hab im Oktober 20 meinen kleinen beim TÜV gehabt ( kam aus Italien und brauchte Vollabnahme und H )

Es ist wie schon in deinem Link bemerkt , nicht schwerer wie sonst . Man soll als Prüfer halt jetzt richtig schauen . Es gab wohl zu viele schwarze Schafe und viele Beschwerden ( wurde mir gesagt )

M.W. ist die Voraussetzung für ein H-Kennzeichen ein Zustand entsprechend der Note 3. Und dann ist zu unterscheiden, ob es ein unrestauriertes Original mit Patina ist, oder ein zusammengespachtelter und schlecht lackierter „Karren“ ist, mal übertrieben ausgedrückt. Ja, letztendlich kann und sollte ein Prüfer das H-Kennzeichen dann aberkennen.
Klar ist auch, daß man auch zu einer anderen Prüfstelle fahren kann, dort wo ggf. der/ die Prüfer toleranter sind. In Ballungszentren einfacher, am Land kann es enger werden.

Das ist alles nicht neu. Gab es eigentlich schon immer so. Wurde die letzte Zeit wohl weniger genau betrachtet beim TÜV und es scheint wohl immer mehr schwarze Schafe zu geben.
Wer sein altes Fahrzeug liebt und pflegt (und davon gehe ich mal aus), für den ist das alles kein Problem. Man hat halt keine ungepflegte Rostlaube und versucht damit Steuern zu sparen, sondern man pflegt die Historie.
Bei meinen Fahrzeugen ist es eher so, dass die TÜV'ler lobend über den Zustand reden und meinen, dass sie besser beieinander sind, als viele jüngere Teilnehmer an der 2-jährigen Abnahme.
Da spielen dann kleine Lackfehler keine Rolle...
Man darf und soll halt nicht übertreiben mit seinen grenzwertigen Umbauten...

Ich bin gespannt.
In dem Link von oben gibt es einen weiteren Link.
Da hab ich mal was rauskopiert.

Autobild:
„Ein H-Kennzeichen erfordert ein Original-Fahrwerk und keine Höher- oder Tieferlegung. Außer, diese war damals schon als legales Zubehör im Angebot. Verstell-Achsen, zum Beispiel an der Vorderachse eines VW Käfer, sind nicht zulässig.“

Hier der Link:

https://www.autobild.de/.../...en-klassiker-tuning-umbau-19403643.html

Ich habe ja einen Apal 356 Speedster. Der steht dieses Jahr zur H-Abnahme. Natürlich hat dieses Auto eine verstellbare VA. Und das schon seit 1991...

Ich bin gespannt...

Zitat:

@0950_APAL schrieb am 25. März 2021 um 08:34:53 Uhr:



Autobild:
„Ein H-Kennzeichen erfordert ein Original-Fahrwerk und keine Höher- oder Tieferlegung. Außer, diese war damals schon als legales Zubehör im Angebot. Verstell-Achsen, zum Beispiel an der Vorderachse eines VW Käfer, sind nicht zulässig.“
Hier der Link:
https://www.autobild.de/.../...en-klassiker-tuning-umbau-19403643.html

Ich denke das bezieht sich hierbei auf die alten Käfer, hier wird die 10 Jahres Regel bezogen. Ich weiß nicht ab wann es diese Puma Achsen gab, dachte irgendwas an 70er Jahre, sagen wir mal die gab's ab 72. Dann können alle Käfer die älter als 62 sind diese nicht haben.

Neuere z. B. Mex käfer sollte da keine Probleme darstellen.

So denke ich auch...aber ich warte es mal ab.

Ich werde berichten.

Bisher haben Ratten das H bekommen. Bedeutet das schärfere Auge des TÜV-Prüfers jetzt das Aus für die Ratten? Werden sie beim nächsten TÜV das H aberkennen?

Zitat:

@0950_APAL schrieb am 25. März 2021 um 09:15:26 Uhr:


So denke ich auch...aber ich warte es mal ab.
Ich werde berichten.

Auch wenn der Apal eine Replik ist (bezogen auf den 356), so ist er dann doch in sich original und zwangsläufig - sofern nicht noch grundlegend umgebaut - einer H-Zulassung „würdig“.

Viel Erfolg.

Zitat:

@0950_APAL schrieb am 25. März 2021 um 08:34:53 Uhr:


Autobild:
„Ein H-Kennzeichen erfordert ein Original-Fahrwerk und keine Höher- oder Tieferlegung.

das ist ja schonmal Quatsch...

Zitat:

Außer, diese war damals schon als legales Zubehör im Angebot.

genau.

Zitat:

Verstell-Achsen, zum Beispiel an der Vorderachse eines VW Käfer, sind nicht zulässig.“

Gerade beim Käfer ist doch eigentlich immer schon quasi alles irgendwie umgebaut worden. Und aufgrund der reinen Masse dieser Fahrzeuge zu früheren Zeiten wäre da wohl sehr viel als "zeitgenössisch" zu betrachten. Natürlich muss immer für den Einzelfall der Nachweis geführt werden...

Zitat:

Ich habe ja einen Apal 356 Speedster. Der steht dieses Jahr zur H-Abnahme. Natürlich hat dieses Auto eine verstellbare VA. Und das schon seit 1991...

Auch ein nicht-zeitgenössischer Umbau wird nach 30 Jahren H-Kennzeichen-fähig.

Zeitgenössisch dagegen ist, was in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung "üblich" war.

Beispiel: ein 1982er Käfer mit einem Umbau, den es erst seit 1994 gibt wird 2024 H-fähig.

Zitat:

@Marc_Voss schrieb am 25. März 2021 um 17:00:18 Uhr:


Auch wenn der Apal eine Replik ist (bezogen auf den 356), so ist er dann doch in sich original und zwangsläufig - sofern nicht noch grundlegend umgebaut - einer H-Zulassung „würdig“.

Genau.

Es ist weder ein 356-Oldtimer noch ein Käfer-Oldtimer.

Aber wenn er dieses Jahr 30 wird, dann ist er ein Apal-Replika-Oldtimer.

Zitat:

@schleich-kaefer schrieb am 25. März 2021 um 12:08:54 Uhr:


Bisher haben Ratten das H bekommen.

Ratten sehe ich äußerst kritisch.

Schon bei Hot-Rods wird es schwierig. Auch wenn mein Kollege (US-Car-Fan) grundsätzlich zutreffend argumentiert "Hot-Rods gab es schon vor dem Krieg" bedeutet das nicht, dass ein entsprechender Umbau als zeitgenössisch zu betrachten ist. Das legt die Richtlinie (wie auch für Wohnmobil-Umbauten) eindeutig fest.

Ein Hot-Rod kann also erst 30 Jahre nach dem Umbau zum Oldtimer werden.

Bei einer Ratte kann das auf keinen Fall einfacher sein. Im Gegenteil haben da viele Exemplare ja schon ganz unabhängig von der Oldtimer-Frage Probleme mit der Einhaltung der StVZO

;)

ich kenne viel "Ratten", bei denen der technische Zustand oft um Einiges besser ist als bei den "normalen" Zeitgenossen.

Ich habe da auch so meine Probleme damit.
An sich habe ich es grundsätzlich einfacher mit meinem 84er als viele andere. Aber dennoch stört mich die Vielfalt der Gutachten. Gerade beim Käfer ist sehr vieles Auslegungssache. Gesehen habe ich schon alles mit H. Das geht beim Baja- Umbau los, geht über Ovalis mit Typ4 und VVA und endet beim Frost-Umbau bei dem Mexikaner quasi geköpft wurden. Auch Felgen verstehe ich nicht. Fuchs z.b. ist klar, das ist ja zeitgenössisch. Aber die ganzen Neubaufelgen wie 5-Spoke, Radar oder BRM werden auch oft eingetragen. Auch dreiteilige Fegen sind oft eingetragen. Natürlich sind diese meistens die Kür an Optik, sind aber meistens auch weit weg von der Serie.
Ich habe sogar schon Fahrzeuge gesehen die ein eingetragenes Airride hatten und dieses auch behalten durften!
Auch Bremsen sind so eine Sache. Es gab beim Käfer noch nie eine 4-Kolben Scheibenbremsanlage ringsum mit Innenbelüfteten geschlitzten Scheiben und das wahr auch kein gängiger Umbau. Natürlich, das lässt sich noch mit einem Umbau zur Verbesserung der Sicherheit begründen.
Ein weiteres Theme sind die Änderungen nach bestandenem Gutachten. Bei Erlangung der H-Zulassung werden, zumindest heute, Bilder des Zustands des Fahrzeugs bei der HU gemacht um den ist-Zustand zu dokumentieren. Und was ist dann mit Umbauten nach der HU? Im Innenraum hat man da ja quasi Narrenfreiheit was Umbauten angeht. Eine dicke Anlage hier, Zusatzanzeigen da, eine andere Heckablage, usw. Und dann können natürlich auch Außen noch diverse Anbauteile angebaut werden. Angefangen bei anderen Spiegeln, Schwarze Blinker vorne, lasierte Rückleuchten hinten oder andere Scheinwerfer. Wenn die Bauteile eine ABE besitzen ja auch völlig legal.
Und für mich am schwierigsten ist der Punkt „Patina“. Und da braut definitiv jeder sein eigenes Süppchen. Wer entscheidet denn was eine angemessene Patine ist? Ich war selber bei zwei Prüfern in meiner Umgebung. Der bei der blauen Organisation meinte ich sollte alle pustelchen abschleifen und von einem Lackierer beilackieren lassen. Die Umbauten im Innenraum waren für ihn in Ordnung (Lenkrad aus dem Sparkäfer und andere Sitzbezüge), jedoch soll ich das selbst gebaute Brettchen unter dem Armaturenbrett für den Zigarettenanzünder und die Steuerung der Endstufe ausbauen (warum auch immer, das hätte ja jeder mit etwas Verstand auch locker bis in die 50er so bauen können...).
Beim Prüfer der grünen Organisationen lief es ähnlich. Im Innenraum soll das Brettchen raus sowie die komplett versteckte Anlage unter der Rückbank. Der Lack war für ihn kein Problem, ich soll einfach die Kotflügel neu lackieren (ihm reichte sogar die Dosenlackierung völlig aus).
Da ich ja mit einem Typ4-Umbau liebäugle Habe ich mir einen Motorenbauer gesucht. Dieser hat auch den passenden Prüfer zu Hand der mir VVA, Bremsanlage, Stabis, Motor, Getriebe, und Ölkühler auf H einträgt, sei ja zeitgenössisch (würde ich auch sagen).
Die Bekannten mit ihren Oldis und H sagen alle ich soll die ganzen Sachen einfach nach der HU wieder einbauen, bei der normalen HU würde das ja keinen stören.
Nach diesen Erfahrung bin ich jetzt noch verwirrter als vorher. Es ist demnach einfach nur eine Frage des Prüfers und was ihm gefällt, nichts anderes. Und wenn bescheiße ich denn wenn ich das Brettchen sowie die Anlage zur Abnahme ausbaue?
Den Prüfer? Nein. Er sagt selber ich soll’s doch danach einfach wieder einbauen
Mich selber? Nein. Ich weiß ja im Vorhinein schon das alles wieder rein kommt
Den Staat? Vielleicht. Der weiß aber nichts davon, woher auch. Ich glaube es schaut sich auch nie wieder jemand die gemachten Bilder an.

Deshalb verstehe ich auch nicht mehr was das soll. Sogar intern wissen die Prüfer selber nicht so genau was jetzt eigentlich erhaltungswürdig ist und was nicht.

Deshalb würde ich an deiner Stelle einfach einen Trailer schnappen und bei verschiedenen Prüfstellen einfach mal vorbei fahren und fragen. Der der sagt du kriegst dein H bei dem bleibst du gleich und machst die Abnahme

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