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H- Kennzeichen Bedingungen

VW T3
Themenstarteram 25. Oktober 2007 um 19:48

Hallo,

welche Bedingungen gelten für das H-Kennzeichen?

Ich würde unserem Bus gerne eine andere Innenausstattung verpassen.

Diese soll schon original sein, aber wird nicht unbedingt zur dazugehörigen Aussenfarbe passen.

Zur Zeit ist der Bus in diesem komischen Braun-Orange mit weißem Dach gehalten mit dazu passender braunen Innenausstattung.

Ich würde aussen gerne dieses dunkle Rot oder Blasse Blau mit weißem Dach lackieren.

Innen bin ich mir noch nicht sicher.

Gibt es Probleme wenn die Farbkombi nicht mehr den Damaligen Kombinationen zwischen INnen und aussen entspricht?

Grüße,

Frank

Beste Antwort im Thema

Hochdach und andere Karosserieumbauten müssen mindestens 20 Jahre im Brief eingetragen (!) sein. Lackierung muß zeitgenössisch sein, also nix Flip-Flop oder quietscheorange aus der Ford-Palette. Der Zustand des Fahrzeuges muß so sein, daß es in diesem Zustand zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung hätte ausgeliefert werden können. Gasanlagen sind ok, wenn sie ebenfalls damals verfügbar waren (es gibt sogar heute nich zwei aktuell einbaubare Anlagen davon;-). Reifen sind schon lange KEIN Thema mehr. Die Dimension muß stimmen, alles andere ist Sache der Verkehrssicherheit.

Die Innenausstattung ist insoweit original zu halten, als sie von außen einsehbar ist. Dies betrifft die Anmutung, nicht das Material selbst. Also roter Samt z.B. darf schon aus Kunstsstoff sein ;-)

Motoren sind ebenfalls nur die zugelassen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme hätten verbaut werden können.

Gruß

Roman

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11 Antworten
am 25. Oktober 2007 um 20:54

Mit zeitgenössischen Farben ist das eigentlich kein Problem, die Kombination aus Innen und Außen sollte da keine Rolle spielen.

Hallo!

Ich hänge mich mal mit rein. :)

Haben einen Verwandten, der einen T2 Bus Baujahr 73 fährt. Bzw. eher seltener fährt. Von daher die Frage nach dem H-Kennzeichen... was gibt es da für Bedingungen dafür?

Danke!

Gruß Markus (der eben jenen Bus später mal haben will^^)

am 26. Oktober 2007 um 9:25

http://www.tuev-sued.de/.../oldtimer#

Danke schonmal!

Werde mich da am besten mal bei der Dekra vor Ort informieren. :)

Konkrete Aussagen findet man nämlich weder auf der Seite des TÜVs noch der Seite der Dekra. Typisch... ;)

Gruß Markus

PS: Im Anhang mal ein Bild des Bullis. :)

am 27. Oktober 2007 um 9:45

Hallo

Ich hatte mal ne Zeit mit Mercedes /8er verbracht und 2003 einen auf H-Kennzeichen gebracht.

Das lief so ab:

Es wird auf jeden Fall eine Vollabnahme fällig, es gibt am Ende ne neue Pappe.

Dazu erscheint man mit plakettenfähigem Auto bei TÜV/DEKRA. Die haben meist einen Prüfer abgestellt für die Historischen, da ist es gut wenn mann die Prüfstelle kennt, evtl. jemanden nach Erfahrungen mit dem Prüfer fragen.

Originalität ist mittelwichtig und in jedem Fall auch Geschmackssache des Prüfers!

D.h. der Motor sollte der Originalmotor oder ein zur Zulassungszeit in Parallelmodelle eingebauter Motor sein, z.B Umbau von kleinem auf großen Benziner.

Da geht es Hauptsächlich um die MKB. Könnte z.B. Probleme machen, wenn man einen T3 Diesel mit nem Golf Dieselmotor hat: Technisch (fast) identisch, aber andere MKB.

Zusatzausbauten sind für die Vollabnahme Tabu (Gasanlage oder Pölumbau).

Diverse Verschleißteile müssen nicht von Original Herstellern sein (Bremsscheiben, Schläuche, Filter ...) aber Bauartgleich.

Innenausstattung muss "nahezu" dem Original entsprechen, d.h. Recaros im Käfer -> nicht gut, andere Teppiche und neu gepolsterte Sitze in modernen Materialien (Optik sollte in Richtung Original gehen) sollte gehen.

Farbe: liegt am Prüfer, bin damals mit typfremdem Lack durchgekommen.

An Kleinigkeiten würd ich mich nicht hochziehen, man braucht keine Teleskopantenne von 1973 einbauen ;-)

Ich hatte auch Teile gemixt, z.B. Nassluftfilter vom Diesel an einem 250er Benziner, hat er wahrscheinlich nicht gemerkt, weil der Filter zu der Zeit ja auch verbaut wurde. Auch bei den Getriebe-Motorkombinationen kann man da bestimmt pusseln, wenn man nicht grade ne TipTronic in einen Käfer baut. Könnte aber passieren, das man einen nachgerüsteten KAT wieder entfernen muss!

Beliebtes Diskussionsthema sind immer wieder die Reifen: schon mal Diagonalreifen im Netz gefunden?

Interessant sind noch kleine rechtliche Details: z.B. vor 1969 -> KEINE AU, hatte auch keine Kopfstützen und Gurte - Egal weil damals noch keine Pflicht!

Die Prüfung gestaltet sich wie eine Einzelabnahme, die schauen schon genau hin! Haben bei mir alles neu eingetragen, unter anderem 40 KG mehr Gewicht, obwohl ich gesagt hab, das liegt am vollen Tank! Bleiben halt Bürokraten.

Eins noch: Sinn des H-Kennzeichens ist es, ERHALTUNGSWERTE Fahrzeuge am Leben zu erhalten.

Wer die letzte Grotte nur günstig versteuern will, kann wahrscheinlich ohne Plakette vom Hof fahren.

Viel Glück

PS: Mein Kumpel fährt einen /8 Diesel mit 2Tank Pöl-Vollumbau, nach der Abnahme eingebaut. Kann mann machen, darf aber nicht auf megaschlaue Polizisten treffen ;-)

Also ich muss dazusagen...vor 10 Jahren ist ein komplett neuer Motor reingekommen...ist aber der selbe, der original verbaut war. Ist das dann egal? Ansonsten ist das Ding vollkommen original. Was will man auch von nem Pfarrer erwarten... :D

(Siehe Bild);)

am 27. Oktober 2007 um 11:56

Wenn die Motorkennbuchstaben gleich sind, brauchst du dir gar keine Sorgen machen.

Also existiert keine zeitliche Vorgabe, wie lange der Motor schon drin sein muss? Das wäre fein...weil das wäre das einzige Problem, dass ich vllt gesehen hätte...

Ansonsten ist der Bus Gold wert... Motor vor 10 Jahren komplett neu, derzeit hat er knapp 7000km runter mit dem AT-Motor. :)

Hallo, ich würde die Diskussion nochmal anfrischen, da sich für mich die Frage nach Erhalt bis H-Kennzeichen oder nicht momentan stellt.

Ist es denn überhaupt möglich für einen T3, ehemals Caravelle, auf Camper mit Reimo PopFlat und Cathago- Innenausbau umgebaut, ein "H" zu bekommen?

am 2. Februar 2010 um 18:19

Fahrzeuge müssen mindestens Zustand 3 haben und auch so erhalten bleiben sonst gibts kein H-Kennzeichen.

Damalige Zeitgenössische Umbauten sind zugelassen.

Ein Campingumbau muß glaub ich spätestens nach 13jahren erfolgt sein sonst nehmen sie ihn nicht mehr ab oder man muß rückbauen.

Am besten zum Tüv vorfahren und fragen was die genau von einem wollen damit man das H-Kennzeichen kriegt.

Ich muß noch 2jahre mit dem H-Kennzeichen warten und dann können die mich mit ihrer Umweltplakette!!!!!!

Hochdach und andere Karosserieumbauten müssen mindestens 20 Jahre im Brief eingetragen (!) sein. Lackierung muß zeitgenössisch sein, also nix Flip-Flop oder quietscheorange aus der Ford-Palette. Der Zustand des Fahrzeuges muß so sein, daß es in diesem Zustand zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung hätte ausgeliefert werden können. Gasanlagen sind ok, wenn sie ebenfalls damals verfügbar waren (es gibt sogar heute nich zwei aktuell einbaubare Anlagen davon;-). Reifen sind schon lange KEIN Thema mehr. Die Dimension muß stimmen, alles andere ist Sache der Verkehrssicherheit.

Die Innenausstattung ist insoweit original zu halten, als sie von außen einsehbar ist. Dies betrifft die Anmutung, nicht das Material selbst. Also roter Samt z.B. darf schon aus Kunstsstoff sein ;-)

Motoren sind ebenfalls nur die zugelassen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme hätten verbaut werden können.

Gruß

Roman

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