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H-Kennzeichen

Themenstarteram 7. September 2006 um 20:40

Hallo zusammen.

ich habe vor mir einen alten VW-Käfer mit H-Kennzeichen zu besorgen. jetzt habe ich gehört dass man einen Oldtimer nur als zweitwagen anmelden kann. ist das wahr? kann man wenn das das einzige auto ist überhaupt nichts machen? ich muss halt auch weiter ein fahrzeug anmelden, weil ich sonst in der versicherung wieder um prozente steige. wenn jemand einen rat hat würde ich mich freuen. danke schonmal gruß el-heizo

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16 Antworten

hallo,

eventuell lässt sich Deine Frage hier Oldtimer MT

besser beantworten;)

Grüße Andy

Erkundige dich einfach mal bei den Versicherern. Für die Zulassungsstelle ist es egal ob es Zweit oder Erstwagen ist, du musst nur einen versicherungsnachweis vorlegen.

Die Problematik wird aber von Versicherer zu versicherer anders behandelt. Größere wie die AXA wollen einen angemeldeten Erstwagen, andere wiederum nicht. Ich habe mich für eine lokalere Versicherung entschieden, war günstiger als z.B. die AXA, dafür brauche ich keinen(!) Erstwagen und hab auch sonst keine Beschränkung (KM,...).

Re: H-Kennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von elheizo

jetzt habe ich gehört dass man einen Oldtimer nur als zweitwagen anmelden kann.

Meinst du wirklich "anmelden" - also bei der KFZ-Zulassungsstelle zulassen - oder versichern? Ersteres geht auch ohne Erstwagen/Alltagsfahrzeug (du kannst also ein H-Nummern-Fahrzeug als einzigen Wagen fahren), letzteres geht bei vielen Versicherungen in der Tat nur als Zweitwagen. Da musst du halt mal bei den einzelnen Versicherungen rumfragen.

hmm wir haben meinen käfer da ich noch nicht 23 bin bei der victoria als normales auto versichert, sprich ohne oldtimerversicherung....damit müsste es auch alos erstwagen gehn

Zitat:

Original geschrieben von Lord Kaeferchen

hmm wir haben meinen käfer da ich noch nicht 23 bin bei der victoria als normales auto versichert, sprich ohne oldtimerversicherung....damit müsste es auch alos erstwagen gehn

aber du hast ein h-kennzeichen oder wie?

jab....

H-Kennzeichen, normal versichert als wenn er normal angemeldet wäre... bis erst 17 *sichkleinfühl* und hab den käfe rhalt als erstes auto.... Oldtimerversicherung macht keiner unter 23 jahren :( naja so viel teurer sits ja nu auch ned

wobei das recht diskriminierend ist das es die oldtimer versicherung erst gibt wenn man 23 ist.

bin halt die woche grad 23 geworden, von daher für mich nicht mehr so schlimm, aber an sich hätte man bestimmt gute chancen sich da als 18/19 jähriger durchzuklagen... von wegen gleichstellung....

naja die denken halt ich wäre als führerscheinneuling notorischer heizer.... naja mein käfer ist mit mir bisher nie schneller als 100 gefahren.... meistens nur 90 weil er da leider ist als bei 100 :D

Dann würde ich mir einen anderen Versicherer suchen.... Ich bin 20 und mich hätte keiner abgelehnt (mich hat letztenendes ja auch keiner abgelehnt)...

Sowas ist genau so ein irrglaube wie Mietwagen ab 21...

Hallo,

wollte mal kurz meine Erfahrung kund tun, da es bei mir auch noch nicht so lange her ist, dass ich meinen angemeldet und versichert habe.

Also bei der Zulassung sollte erst oder zweitwagen keine Rolle spielen.

Bei der Versicherung habe ich mich nicht für eine Oldtimerversicherung (oder wie das Ding heisst) entschieden, sondern für eine stinknormale Teilkasko....war im Endeffekt so um die 40 EUR teurer als die andere.

Wenn es wirklich mal hart auf hart kommt, man hat eine "Oldtimerversicherung" und man ist mit seinem Oldi nicht "im Auftrag zur erhaltung des Kulturgutes" unterwegs gewesen (sprich Werkstattbesuch, Oldtimertreffen,etc.) kann einem die Versicherung u.U. einen Strich durch die Rechnung machen und du stehst blöd da mit deinem Schaden.

Keine Ahnung ob das nun auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird aber bei meiner ist es so.

Gruss,

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Eugenkraus

Wenn es wirklich mal hart auf hart kommt, man hat eine "Oldtimerversicherung" und man ist mit seinem Oldi nicht "im Auftrag zur erhaltung des Kulturgutes" unterwegs gewesen (sprich Werkstattbesuch, Oldtimertreffen,etc.) kann einem die Versicherung u.U. einen Strich durch die Rechnung machen und du stehst blöd da mit deinem Schaden.

Keine Ahnung ob das nun auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt wird aber bei meiner ist es so.

Ich kenne mittlerweile zwei verschiedene Oldtimerversicherungen aus eigener langjähriger Erfahrung. Keine hat den von dir hier zitierten Passus im Vertrag. Ich habe als Auflagen nur eine Kilometerbeschränkung auf 5000 km pro Jahr pro Oldtimer (bei meiner ersten Oldtimerversicherung waren es sogar 10.000) und die Verpflichtung, den Wagen überwiegend in einer Garage abzustellen. Außerdem sollte ich ein Erstfahrzeug besitzen. Das habe ich aber mittlerweile verkauft, woraufhin zu meiner Verblüffung meine Versicherung (bei der ich seit vielen Jahren bin, auch mit Nicht-Autoversicherungen) auf das Alltagsfahrzeug von sich aus verzichtete. Das "im Auftrag zur erhaltung des Kulturgutes" (sprich Werkstattbesuch, Oldtimertreffen,etc.)" kenne ich aber als Auflage für die bisherigen 07er-Kennzeichen. Aber das ist eine andere Baustelle.

Zitat:

Original geschrieben von Lord Kaeferchen

naja die denken halt ich wäre als führerscheinneuling notorischer heizer.... naja mein käfer ist mit mir bisher nie schneller als 100 gefahren.... meistens nur 90 weil er da leider ist als bei 100 :D

gibt's zu, die 90-100 fährst du aber immer in der stadt, damit die versicherungen auch recht behalten ;)

klar bin ich jetzt mit 23 auch ein ruhigerer fahrer, was im moment aber auch an meinem 1.6tonnen bus mit 59ps liegt...

... mit dem kann ich auch nicht über 100 kmh fahren, wenn ich den motor noch ein wenig länger benutzen will (120 kmh packt er aber zur not auch noch um einen lkw zu "versägen")

naja ich hab halt das gefühl dass der motor die drehzahlen im 4. bei ca. 90 km/h am liebsten mag... halt 1300er und kurzes getriebe....

und bis in die stadt bin ich bisher nicht gefahren :D

Hallo,

Habe vor zwei Jahren die H-Zulassung für mein 03 Cabrio durchgezogen. Eigentlich nur aus steuerlichen Gründen. Das anstrengeste war der TÜV. Der Ingenieur war der Meinung nur Zustand 1 Fahrzeuge bekämen dieses positive Gutachten für die H-Zulassung. Hab dann einfach den TÜV gewechselt.

Das Fahrzeug ist bis heute völlig normal versichert. Also keine spezielle Oldtimerversicherung. Lohnt sich eigentlich auch nicht wirklich. Versichert bin ich bei der WGV.

Vollkasko jährlich: 30% 59,32 €, 325 € SB

Haftpflicht jährlich: 30% 52,50 €

Mein Versicherungsvertreter empfahl mir damals di VK, weil die TK Einstufung in diesem Zusammenhang nur aus der Typklasse 17, mittlerweile 11, erfolgte.

Reine TK war Typklasse 30 wenn ich es noch recht weiß. Somit war die VK kaum teurer bzw. sogar billiger.

Das Bild ist von vor zwei Jahren. Kurz vor Änderung der Zulassung.

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