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H-Kennzeichen

VW T3 Campingbus
Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 0:32

Hallo,

mein VW T3 Joker hat im Jahr 2012 das H-Kennzeichen erhalten, bitte lassen Sie die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle berichtigen. 2014 wir haben ihr Fahrzeug nach §29 STVZO untersucht. 2016 Prüfplakette wurde nicht zugeteilt, Nachprüfung bis 12.11.2016 erfolgen, Fachwerkstatt mängel behoben,2016 Nachprüfung ohne Mängel,

Prüfplakette erteilt.

Meine Frage: Besitze ich noch das H-kennzeichen und wann wird es entfernt und wie ich es erfahre ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit! Ehrlich,das habe ich unter den ganzen Beiträgen die mit Zitat,Zitat,Zitat gestartet wurden nich gesehen.

Gerade auch nochmal ins Vergnügen gestartet.

Aber so ganz erschließt sich mir jetzt das Prob immer noch nicht.

Fakt: Eingetragenes,Zugelassenes H-Fahrzeug.

Dieses Jahr zur HU,nicht geschafft,dann Nachprüfung bestanden und Plakette wurde geklebt.

Also alles Gut.

Warum sollte unter den Vorraussetzungen die H-Zulassung wiederrufen werden,oder nach der Frage- Wann wird mir das H-Kennzeichen abgenommen-???

HU bestanden,laut Zustand auch die Anforderungen fürs H weiterhin gegeben.

Sonst hätte es keine Plakette gegeben.

In dem Fall das bei der HU alles gut ist,keine Mängel auftreten-ABER-durch Allgemeinzustand,Veränderungen die Gegebenheiten fürs H nicht mehr erfüllt werden gibts auch da keine Plakette.

Zwei Möglichkeiten:

1. Den Zustand fürs H wieder herstellen und nochmal vorführen,eben Nachuntersuchung.

Dann Plakette und alles prima.

2.HU akzeptieren und sagen: Och datt H will ich gar nicht.

In dem Fall gibts erstmal vom Prüferi keine Plakette.

Nur nen P-Bericht.zB.: Fahrzeug ohne Mängel bestanden,Plakette wurde nicht zugeteilt.

Der Grund wird dann vermerkt: Nichterfüllung der Oldtimer-Anforderungen.

Damit,mit den Papieren und den Nr-Schildern muss man zum STVA.

Neue Papers,neue Schilder-eben Normalzulassung.

Und dort bekommste dann auch deine neue HU-Plakette.

Den Fall hab ich selber im Frühjahr(gewollt vom Halter) auch schon durch.

Nur das trifft ja,wie wir nu wissen,alles nicht zu.

HU bestanden und die Plakette wurde geklebt.

Da wird also nix aberkannt oder die H-Schilder abgenommen.

Warum sollte unter den Vorraussetzungen auch was wiederrufen werden?

Die Fakten sofort klar und deutlich in den Anfang gesetzt und man hätte sich viel Tippen sparen können.

Gruß Frank

32 weitere Antworten
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32 Antworten

Hallo,

ich verstehe nur Bahnhof?

Du hast in 2016 HU gemacht,nicht bestanden.Welche Mängel? Nach Rep.HU bestanden.

Wo ist das Problem?

Gruß

Frank

am 26. Oktober 2016 um 8:41

Wenn ich das ganze da oben richtig übersetze: 2012 H-Abnahme aber nicht eingetragen - sprich nicht bei Zulassung gewesen. Dann Fahrzeug entweder außer Betrieb oder einfach so weiter gefahren. 2014 erneut TÜV (Große Abnahme -warum auch immer) - aber als H - aber immer noch nicht in den Papieren. 2016 erneut TÜV - aber durchgerasselt - Mängel behoben.... Plakette erhalten. H- immer noch nicht in den Papieren. Somit würde ich sagen -- H- Abnahme erneut. Und dann sofort eintragen lassen -- AABER!!!! am besten TÜV fragen. Der ING weis es zu 100%.

Griass

Helmut

am 26. Oktober 2016 um 11:43

Hi, lass Dich nicht verrückt machen! Es bleibt Dir überlassen wann Du die Papiere ändern willst!!!

Allerdingst kannst Du ein Bußgeldbescheid bekommen wenn Du in der Umweltzone steht!

Es ist ja unwahrscheinlich das Du ein KAT hast !!!!!!!

Ausserdem bezahlst Du ca. 450 € Steuer statt 192 €!!!

Also Papiere und Nr.Schild ändern!

Mfg. Willi

am 26. Oktober 2016 um 11:48

Zitat:

@Niedabaia schrieb am 26. Oktober 2016 um 10:41:59 Uhr:

Wenn ich das ganze da oben richtig übersetze: 2012 H-Abnahme aber nicht eingetragen - sprich nicht bei Zulassung gewesen. Dann Fahrzeug entweder außer Betrieb oder einfach so weiter gefahren. 2014 erneut TÜV (Große Abnahme -warum auch immer) - aber als H - aber immer noch nicht in den Papieren. 2016 erneut TÜV - aber durchgerasselt - Mängel behoben.... Plakette erhalten. H- immer noch nicht in den Papieren. Somit würde ich sagen -- H- Abnahme erneut. Und dann sofort eintragen lassen -- AABER!!!! am besten TÜV fragen. Der ING weis es zu 100%.

Griass

Helmut

Hi, er kann die Papiere ändern oder nicht, das bleibt jedem selbst überlassen!

Aber es ist verschenktes Geld!

Lg. Willi

Also mir hat man auf'm Straßenverkehrsamt gesagt, nen paar wochen bis zur umschreibung seien kein problem. Aber jahre??? Da kann die kiste doch schon längst so vergammeln sein das er die H kreterien gar nicht mehr erfüllt. Evt. Mal beim Straßenverkehrsamt nachfragen.

Olli

am 26. Oktober 2016 um 15:02

Hi, er kann die Papiere ändern oder nicht, das bleibt jedem selbst überlassen!

Aber es ist verschenktes Geld!

Lg. Willi

Servus - das ist schon klar dass ER entscheidet wann und ob er das eintragen lässt -- aber das war nicht die Frage und auch nicht meine ANtwort. FRAGE: Ist die H-Abnahme noch gültig? So verstehe ich das Ganze.

Und er verschenkt im Falle eines Diesels halt Geld.

Griass

Helmut

am 26. Oktober 2016 um 17:14

Zitat:

@Niedabaia schrieb am 26. Oktober 2016 um 17:02:27 Uhr:

 

Hi, er kann die Papiere ändern oder nicht, das bleibt jedem selbst überlassen!

Aber es ist verschenktes Geld!

Lg. Willi

[/quote

Servus - das ist schon klar dass ER entscheidet wann und ob er das eintragen lässt -- aber das war nicht die Frage und auch nicht meine ANtwort. FRAGE: Ist die H-Abnahme noch gültig? So verstehe ich das Ganze.

Und er verschenkt im Falle eines Diesels halt Geld.

Griass

Helmut

am 26. Oktober 2016 um 17:37

Ja, man will mich einfach nicht verstehen! Man muss alle zwei Jahre zum TÜV! Entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Oldtimer Vorschriften, wird die Oldtimer Zulassung widerrufen!!!

Es gibt für den T3 keinen Kat ! Also darf man nicht in die ausgezeichneten Umweltzonen (Zb. Köln) fahren!!!!

Mit einem Oldtimer überall !

Eine einmalige Oldtimer Abnahme plus normalem TÜV kosten ca. 120€ !

Dann sollte man zur Kfz. Zulassungstelle fahren und die Papiere ändern lassen!

Man wird von der Zulassungstelle benachrichtigt, das sich der Steuerbetrag auf 192€ reduziert hat !!!!

Das ist die Sache doch wert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Mfg.Willi

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 23:13

Zitat:

@jokerwilli82 schrieb am 26. Oktober 2016 um 19:37:33 Uhr:

Ja, man will mich einfach nicht verstehen! Man muss alle zwei Jahre zum TÜV! Entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Oldtimer Vorschriften, wird die Oldtimer Zulassung widerrufen!!!

Es gibt für den T3 keinen Kat ! Also darf man nicht in die ausgezeichneten Umweltzonen (Zb. Köln) fahren!!!!

Mit einem Oldtimer überall !

Eine einmalige Oldtimer Abnahme plus normalem TÜV kosten ca. 120€ !

Dann sollte man zur Kfz. Zulassungstelle fahren und die Papiere ändern lassen!

Man wird von der Zulassungstelle benachrichtigt, das sich der Steuerbetrag auf 192€ reduziert hat !!!!

Das ist die Sache doch wert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Mfg.Willi

Hallo,

ganz hab Ihr und nicht verstanden meine Frage:

Ich habe ein H-Kennzeichen, Eintragung im Jahr 2012, TÜV+AU+Gas+Prüfung im Jahr2014 und 2016 bestanden, wie wird die Oldtimerzulassung widerrufen ????

Ich fahre und zahle noch Oldtimerpreise.

Noch fragen???????????

mfg

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 23:22

Zitat:

@Vinca67 schrieb am 26. Oktober 2016 um 09:55:27 Uhr:

Hallo,

ich verstehe nur Bahnhof?

Du hast in 2016 HU gemacht,nicht bestanden.Welche Mängel? Nach Rep.HU bestanden.

Wo ist das Problem?

Gruß

Frank

Hallo,

der letzte Satz ist meine Frage ???

verstanden

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 23:24

Zitat:

@vwt31982 schrieb am 26. Oktober 2016 um 02:32:21 Uhr:

Hallo,

mein VW T3 Joker hat im Jahr 2012 das H-Kennzeichen erhalten, bitte lassen Sie die Fahrzeugpapiere von der Zulassungsstelle berichtigen, ich habe es getan im Jahr 2012. 2014 wir haben ihr Fahrzeug nach §29 STVZO untersucht. 2016 Prüfplakette wurde nicht zugeteilt, Nachprüfung bis 12.11.2016 erfolgen, Fachwerkstatt mängel behoben,2016 Nachprüfung ohne Mängel,

Prüfplakette erteilt.

Meine Frage: Besitze ich noch das H-kennzeichen und wann wird es entfernt und wie ich es erfahre ?

Danke

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 23:27

Zitat:

@Niedabaia schrieb am 26. Oktober 2016 um 10:41:59 Uhr:

Wenn ich das ganze da oben richtig übersetze: 2012 H-Abnahme aber nicht eingetragen - sprich nicht bei Zulassung gewesen. Dann Fahrzeug entweder außer Betrieb oder einfach so weiter gefahren. 2014 erneut TÜV (Große Abnahme -warum auch immer) - aber als H - aber immer noch nicht in den Papieren. 2016 erneut TÜV - aber durchgerasselt - Mängel behoben.... Plakette erhalten. H- immer noch nicht in den Papieren. Somit würde ich sagen -- H- Abnahme erneut. Und dann sofort eintragen lassen -- AABER!!!! am besten TÜV fragen. Der ING weis es zu 100%.

Griass

Helmut

Hallo,

fast alles verstanden, ich habe es eingetragen und fahre noch H-Kennzeichen also Oldtimer.

mfg

Ahh.

Frage soll wohl lauten: HU nicht bestanden, ist damit automatisch das H kennzeichnen weg. Und wenn ja, wie erfahre ich das?

Okay, ich weiß zwar das im Rahmen der HU und je nach zustand des Fahrzeugs das H kennzeichnen wohl wieder aberkannt werden kann. Aber wie oder wer einen darüber bescheid gibt? Keine Ahnung. Evt. Prüfer fragen. Oder einfach nix machen und gut (keine schlafenden hunde wecken).

Olli

am 27. Oktober 2016 um 8:03

Zitat:

@vwt31982 schrieb am 27. Oktober 2016 um 01:13:36 Uhr:

Zitat:

@jokerwilli82 schrieb am 26. Oktober 2016 um 19:37:33 Uhr:

Ja, man will mich einfach nicht verstehen! Man muss alle zwei Jahre zum TÜV! Entspricht das Fahrzeug nicht mehr den Oldtimer Vorschriften, wird die Oldtimer Zulassung widerrufen!!!

Es gibt für den T3 keinen Kat ! Also darf man nicht in die ausgezeichneten Umweltzonen (Zb. Köln) fahren!!!!

Mit einem Oldtimer überall !

Eine einmalige Oldtimer Abnahme plus normalem TÜV kosten ca. 120€ !

Dann sollte man zur Kfz. Zulassungstelle fahren und die Papiere ändern lassen!

Man wird von der Zulassungstelle benachrichtigt, das sich der Steuerbetrag auf 192€ reduziert hat !!!!

Das ist die Sache doch wert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Mfg.Willi

Hallo,

ganz hab Ihr und nicht verstanden meine Frage:

Ich habe ein H-Kennzeichen, Eintragung im Jahr 2012, TÜV+AU+Gas+Prüfung im Jahr2014 und 2016 bestanden, wie wird die Oldtimerzulassung widerrufen ????

Ich fahre und zahle noch Oldtimerpreise.

Noch fragen???????????

mfg

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