1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. H-Kennzeichen und dann tiefer legen ??

H-Kennzeichen und dann tiefer legen ??

Themenstarteram 21. Juli 2008 um 13:36

Hallo !

 

Suche mir grade einen Manta A oder Kadett C.

 

Wenn ich den (original) n H-Kennzeichen verpasse.... darf ich den dann tiefer legen und breitreifen rauf machen ????

also würde die sachen alle aufheben , um den originalzustand wieder herstellen zu können....aber darf man ein PKW mit H Kennzeichen überhaupt so umbauen ???

 

ich mein, das wird wahrscheinlich nicht wirklich jmd interessieren, wenn ich damit 1000 km im Jahr nur sonntags rum fahre.... aber theoretisch wäre das doch illegal...oder ???

Beste Antwort im Thema

Moin,

Lies bitte GENAU was ich sage ! Ich sage überhaupt nicht, dass dein Auto ORIGINAL ist. Du kannst daran alles das dran umbauen, das in irgendeiner Art und Weise zeitgenössisch ist und was du "beweisen" kannst. Und da geht, wenn wir ehrlich sind, bei den meisten Autos, im Speziellen bei US Fahrzeugen und 70/80er Jahre Fahrzeuge eine GANZE MENGE. Häufig werden Dinge die bis 10 Jahre nach Einstellung der Baureihe gemacht werden konnten noch als zeitgenössisch angesehen, ABER hier rennen wir schon durchaus in den Ermessensspielraum des Prüfers rein.

Eine Eintragung in die Papiere sagt aber zuerst einmal nur : Dieser Umbau ist KONFORM mit der STVZO bzw. FZO. Die Aussage, dass dieser Umbau zeitgenössisch und damit "07er" und "H-Kennzeichen" konform ist, wird dadurch ERSTMAL gar nicht ausgesagt. Im Gegenzug schließt eine Eintragung die konformität auch nicht aus.

Das heißt : Ein Umbau der eingetragen ist, KANN zeitgenössisch sein, muss es aber nicht. Obwohl du mit einem 4L 24V Motor in einem Opel GT völlig RECHTENS am Verkehr teilnehmen darfst, wirst du damit trotzdem keinen "H-Segen" erhalten und wenn der PRÜFER bzw. Beamte sich auskennt, auch kein 07er Kennzeichen. Wenn du im Bestandschutz läufst, kann dir das Kennzeichen bei einer nachträglichen Modifikation auch entzogen werden.

Also : Die Aussage ist NICHT, dass ein UMGEBAUTES und TÜV abgesegnetes Auto nicht H oder 07er Fähig ist, sondern das der TÜV Segen nicht automatisch auch "H oder 07" bedeuten muss.

Und das mit der Versicherung ... AUCH genau lesen. Da steht nicht, das JEDE Modifikation gemeldet werden muss, weil sie ein HÖHERES Risiko für die Versicherung darstellt, sondern DAS dies durchaus passieren KANN!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

also an meinem 07er wagen ist alles eingetragen. wiso sollte es da ne mängelkarte geben? weil nixmehr original ist? ok ich hab meine 07er nummer eben noch vor dem grossen schlag im märz2007 gehabt. aber wie bitte soll das gehen?

alles was vor 03/07 gemacht wurde ist ok und alles was danach alus und fahrwerk bekommen hat ist nicht zulässig?

€dit

zum thema versicherung....nochmals die frage: WAS ist an n bissle alufelgen den "erhöhtes sicherheitsrisiko" meldungspflichtig? dann müssten 70% aller zugelassenen autos oder noch mehr nichtmehr versichert sein. den n bissle alus hat heutzutage jeder neuwagen drauf.

@Sotiris ... Es geht nicht darum, ob das REVERSIBEL ist oder nicht. Im Grunde ist alles, mit mehr oder weniger Aufwand reversibel. Bewertet wird nur und ausschließlich der IST Zustand. Gab es Felgen dieses Stils, dieser Dimension mit dieser Bereifung Anno dazumals auf dem Manta A. Soll heißen ... 15 Zoll ATS Felgen mit 205er Bereifung ... stellen vermutlich kein Problem dar. 19 Zoll Niederquerschnitts-Chrom-BlingBling-Felgen, die es damals für diese Autos nicht gab ... stellen dann ein Problem dar. Die "Dimension" der Tieferlegung ist auch gar nicht das Thema ... man konnte auch 1975 schon 100mm Tieferlegen ... nur müßtest du eben die damaligen Techniken verwenden und zeigen können, das XYZ das damals schon gemacht hat.

Auch bei deinen Beispielen bzgl. Verbreitern etc.pp. DAS kommt drauf an. In den 70er Jahren und in den 80er Jahren wurden Manta, Capri, 02er BMW und Co. eben entsprechend verbreitert. Das ist nachweisbar zeitgenössisch, als Beleg dienen da unglaubliche Mengen an Fotos von Tourenwagenrennen. Da sagt ein entsprechend informierter TÜV Beamter zwar vielleicht mit dem Kopf schütteln, aber wenig Argumente bzgl. des H-Kennzeichens vorbringen können. Eben WEIL es das ja gegeben hat. Geht selbst beim 107er SLC oder beim 123er Mercedes, damals gab es schon Brabus und AMG ;)

Und so unter uns ... eine so extreme Tieferlegung wie du sie da vorhast ... tut dem Manta nicht gut. Eine 30er oder 40er Tieferlegung wird dem Fahrspass sicher erhöhen, eine 70er oder 80er Tieferlegung wird das Auto einfach nur kaputt machen, da die Karosseriestruktur dadurch einfach todgekloppt wird. Also übertreib es da mal nicht.

Und richtig ... die 07 dient NICHT dem Spazierenfahren. Das H eigentlich auch nicht, aber da ist es immerhin nicht ausdrücklich VERBOTEN, also kann man dir da normalerweise nichts (ausser du stellst dich unglaublich BLÖD an!).

MFG Kester

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

dann lass die kiste auf 07er nummer zu und gut. kost das selbe....man sollte dann eben sonntags nur zu "treffen" fahren ;)

Eine 07er Nummer ist kein Freibrief für Basteleien!

Ich denke es kommt in erster Linie darauf an, welche Art von Felgen und Tieferlegung du anstrebst:

 

Also 18" Chromfelgen mit Airride-Fahrwerk in nem Käfer geht wohl nicht, aber zeitgenössisches Tuning mit entsprechenden Felgen und Fahrwerksbestandteilen sollte wohl noch im Rahmen des Möglichen liegen.

Gruß,

Der Schill

Zitat:

Original geschrieben von SotiriosKyrgiakos

.... aber theoretisch wäre das doch illegal...oder ???

Stimmt

Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern, da steht alles wissenswerte drin.

Grüsse

Norske

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Eine 07er Nummer ist kein Freibrief für Basteleien!

1) wiso net? bzw was verstehst du unter freibrief?

2) tieferlegen und dicke puschen sind bei einer 07er zulassung 100% zulässig, bei einem h kennzeichen nicht unbedingt.

 

Zitat:

 

2) tieferlegen und dicke puschen sind bei einer 07er zulassung 100% zulässig, bei einem h kennzeichen nicht unbedingt.

Seit der Umstellung auf 30Jahre für ein 07er Kennzeichen haben sich die Bedingungen auch geändert. Eine 07er Zulassung unterliegt den gleichen Bedingungen wie eine H-Zulassung.

Umbauten an Fahrzeugen mit 07er Nummern müssen auch der StVZo entsprechen. Die Versicherung möchte über jede Änderung informiert werden.

Moin,

Da läufst du leider gewaltig auf dem Holzweg ... wenn es irgendwen interessiert, schickt er dich zum TÜV. Der überprüft ob das Fahrzeug sich in einem zeitgenössischem und erhaltenswerten Werten Zustand befindet. Tut dein Auto dies nicht, gibt es eine Lampe.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Eine 07er Nummer ist kein Freibrief für Basteleien!

1) wiso net? bzw was verstehst du unter freibrief?

2) tieferlegen und dicke puschen sind bei einer 07er zulassung 100% zulässig, bei einem h kennzeichen nicht unbedingt.

Mussten sie vorher auch schon. Nur, welcher Polizist weiß schon ... ob manch eine Modifikation nun Zeitgenössisch ist/war ?!

Zitat:

 

Seit der Umstellung auf 30Jahre für ein 07er Kennzeichen haben sich die Bedingungen auch geändert. Eine 07er Zulassung unterliegt den gleichen Bedingungen wie eine H-Zulassung.

Umbauten an Fahrzeugen mit 07er Nummern müssen auch der StVZo entsprechen. Die Versicherung möchte über jede Änderung informiert werden.

Um die Frage zu beantworten ... Für den Manta A und auch den Kadett gab es schon zu Opas und Papas "wilden" Zeiten ... Tuningfelgen und Tieferlegungen. Alles was dem damaligen Zeitgeist und der damaligen Technik entspricht, bekommt man auch mit H-Kennzeichen durch. Es ist in einigen Fällen nur extrem schwer, diesen Sachverhalt nachzuweisen. Wenn du einen Manta A auf Irmscher i2800 TE umbaust, die entsprechenden Fahrwerksmodifikationen und Felgen draufziehst, vergehst du dich zwar ggf. am Manta ... aber würdest dein H-Kennzeichen nicht verlieren, weil diese Modifikationen ja schon 197x vorhanden waren. Baust du nen 4L 24V aus dem Senator ein ... und ein elektronisches Fahrwerk ... dann iss das nicht unter Erhalt des H-Kennzeichens machbar. ABER ... zuerst den NACHWEIS suchen, dann mit dem TÜV reden, dann umbauen. Denn der TÜV Mensch hat im Zweifelsfall das LETZTE Wort, er muss deinem Nachweis schließlich glauben !

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Zitat:

 

2) tieferlegen und dicke puschen sind bei einer 07er zulassung 100% zulässig, bei einem h kennzeichen nicht unbedingt.

Seit der Umstellung auf 30Jahre für ein 07er Kennzeichen haben sich die Bedingungen auch geändert. Eine 07er Zulassung unterliegt den gleichen Bedingungen wie eine H-Zulassung.

Umbauten an Fahrzeugen mit 07er Nummern müssen auch der StVZo entsprechen. Die Versicherung möchte über jede Änderung informiert werden.

joooo. ABER meines bescheiden wissens nach gilt das gutachten nur für die "erhaltenswürdigkeit" und nicht "is alles serie"....

trotzdem interesiert es die versicherung weder bei einem normalen kennzeichen, noch beim 07er ob die kiste tiefergelegt ist oder breite puschen hat....WEN es nicht die vk betrifft, und selbst dann ist es eher relativ. ich hab bei meiner 07er nummer u.a. nen schnellhefter voll mit tüv eintragungen und das intersiert bei der versicherung NIEMANDEN. auch den 3 seitigen fahrzeugschein meines alltagswagen interesiert keinen. wiso auch? wens ein vk fall wird dann ist es mein problem wen nix davon "bekannt" ist.

Moin,

DAS wird deine Versicherung anders sehen, wenn deine Umbauten für den Versicherer ein höheres Versicherungsrisiko bedeuten können. Dann hat er nämlich ein Sonderkündigungsrecht und das Recht dir eine neue Prämie anzubieten.

Das "Problem" (ich setz' das mal absichtlich in Anführungszeichen) ist, das bei einem 07er Kennzeichen durch die nicht vorgesehen Pflicht HU Termine (ist das geändert worden?) die Kontrollierbarkeit nicht gegeben ist. Der Durchschnittspolizist hat nicht die Kenne zu entscheiden, ist das Auto XYZ zeitgenössisch. Er kann dir im Zweifel eine Mängelkarte geben. Du fährst mit gewechselter (jetzt Ordnungsgemäßer Sonderbereifung) Bereifung zum TÜV und zuckst die Schultern, weil du das auch nicht verstehst. Du bekommst die Mängelkarte abgestempelt und bist durch. Denn Stilllegen oder Zwangsbegutachten bekommt der Polizist nur dann durch, wenn er auf akute Gefährdung plädiert. Und DAS ist gar nicht so einfach für den Herren, wenn er da nur ein Fragezeichen auf der Stirn hat.

Das ist einfach nicht kontrollierbar ... ein Papiertiger, wenn wir das so wollen.

MFG Kester

also an meinem 07er wagen ist alles eingetragen. wiso sollte es da ne mängelkarte geben? weil nixmehr original ist? ok ich hab meine 07er nummer eben noch vor dem grossen schlag im märz2007 gehabt. aber wie bitte soll das gehen?

alles was vor 03/07 gemacht wurde ist ok und alles was danach alus und fahrwerk bekommen hat ist nicht zulässig?

€dit

zum thema versicherung....nochmals die frage: WAS ist an n bissle alufelgen den "erhöhtes sicherheitsrisiko" meldungspflichtig? dann müssten 70% aller zugelassenen autos oder noch mehr nichtmehr versichert sein. den n bissle alus hat heutzutage jeder neuwagen drauf.

Themenstarteram 22. Juli 2008 um 6:15

hätt ja nicht gedacht, dass sich aus meiner frage so viel diskusionsbedarf entwickelt... ;)

 

also 07er Nummer is nur für Fahrten zu Oldie-Treffen ud sowas ?

also ich darf damit nicht einfach so ne spazierfahrt machen ?

wenn das so is, wäre das eh nix für mich, und ich muss auf jeden fall H-Kennzeichen haben, weil ich keine lust habe, dann immer mit nem mullmigen Gefühl darum zu fahren.

 

Also wie kann ich das mit dem zeitgemäß verstehen ? wenn ich n Manta 30-30 tiefer lege isses ok, weils die damals schon gab, aber 40-40 gabs damals nicht und schon isses illegal, obwohl es FAST das gleiche is...? (jetz nur ma n beispiel, kA, obs das so gab oder nich *g* )

 

also wollte wie gesagt an dem Manta A alles original lassen, wollte ihn halt "nur" 80-70 tiefer legen und andere Alus drauf machen...sind ja alles auswechselbare teile und kann ja wieder in originalzustand zurückgesetzt werden. selbst wenn das nicht so ganz legal sein sollte... wenn ich nur damit sonntags rumfahre wird mich wohl keine polozist desshalb anhalten..oder ?

also habe jedenfalls schon genug PKW´s mit H Kennzeichen und umbauten gesehen, auch angeschweißte kotflügelverbreiterungen und sowas, und das kan man nicht eben ma so auswechseln wie fahrwerk und räder !

 

das problem wird nur sein....wenn ich das ganze VOR der "H-Abnahme" mache, bekomme ich kein H-Kennzeichen und wenn ichs danach machen, bekomme ich wohl keine eintragung mehr für fahrwerk / felgen, oder ???? :(

zum thema "andere haben das aber"....

es obliegt EINZIG UND ALLEIN dem gutachter ob dein auto h kennzeichen tauglich ist oder net. ist das ein motorsport freak dann gibts auch mit ü bügel, breiten felgen, tiefergelegt, doppelvergaser und gfk breitbau n h kennzeichen. da gibts genug beispiele. es muss eben nur der prüfer das vertreten können.

ist das selbe wie eine einzelabnahme nach §21 bei irgendwelchen teilen. der eine kann das auf seine kappe nehmen, der nächste eben nicht.

ist eine sehr schwammige formulierung das ganze. den was ist zeitgenössisch? an 1er golf´s und mini coopern wurde schon vor 30 jahren gern gebastelt, tiefergelegt und verbreitert...also ist es da zeitgenösisch und bei einem toyota carina gleichen baujahrs eben nicht?

diese diskusion hier kann man ewig führen ohne auf einen punkt zu kommen ;)

Moin,

Lies bitte GENAU was ich sage ! Ich sage überhaupt nicht, dass dein Auto ORIGINAL ist. Du kannst daran alles das dran umbauen, das in irgendeiner Art und Weise zeitgenössisch ist und was du "beweisen" kannst. Und da geht, wenn wir ehrlich sind, bei den meisten Autos, im Speziellen bei US Fahrzeugen und 70/80er Jahre Fahrzeuge eine GANZE MENGE. Häufig werden Dinge die bis 10 Jahre nach Einstellung der Baureihe gemacht werden konnten noch als zeitgenössisch angesehen, ABER hier rennen wir schon durchaus in den Ermessensspielraum des Prüfers rein.

Eine Eintragung in die Papiere sagt aber zuerst einmal nur : Dieser Umbau ist KONFORM mit der STVZO bzw. FZO. Die Aussage, dass dieser Umbau zeitgenössisch und damit "07er" und "H-Kennzeichen" konform ist, wird dadurch ERSTMAL gar nicht ausgesagt. Im Gegenzug schließt eine Eintragung die konformität auch nicht aus.

Das heißt : Ein Umbau der eingetragen ist, KANN zeitgenössisch sein, muss es aber nicht. Obwohl du mit einem 4L 24V Motor in einem Opel GT völlig RECHTENS am Verkehr teilnehmen darfst, wirst du damit trotzdem keinen "H-Segen" erhalten und wenn der PRÜFER bzw. Beamte sich auskennt, auch kein 07er Kennzeichen. Wenn du im Bestandschutz läufst, kann dir das Kennzeichen bei einer nachträglichen Modifikation auch entzogen werden.

Also : Die Aussage ist NICHT, dass ein UMGEBAUTES und TÜV abgesegnetes Auto nicht H oder 07er Fähig ist, sondern das der TÜV Segen nicht automatisch auch "H oder 07" bedeuten muss.

Und das mit der Versicherung ... AUCH genau lesen. Da steht nicht, das JEDE Modifikation gemeldet werden muss, weil sie ein HÖHERES Risiko für die Versicherung darstellt, sondern DAS dies durchaus passieren KANN!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

also an meinem 07er wagen ist alles eingetragen. wiso sollte es da ne mängelkarte geben? weil nixmehr original ist? ok ich hab meine 07er nummer eben noch vor dem grossen schlag im märz2007 gehabt. aber wie bitte soll das gehen?

alles was vor 03/07 gemacht wurde ist ok und alles was danach alus und fahrwerk bekommen hat ist nicht zulässig?

€dit

zum thema versicherung....nochmals die frage: WAS ist an n bissle alufelgen den "erhöhtes sicherheitsrisiko" meldungspflichtig? dann müssten 70% aller zugelassenen autos oder noch mehr nichtmehr versichert sein. den n bissle alus hat heutzutage jeder neuwagen drauf.

@Sotiris ... Es geht nicht darum, ob das REVERSIBEL ist oder nicht. Im Grunde ist alles, mit mehr oder weniger Aufwand reversibel. Bewertet wird nur und ausschließlich der IST Zustand. Gab es Felgen dieses Stils, dieser Dimension mit dieser Bereifung Anno dazumals auf dem Manta A. Soll heißen ... 15 Zoll ATS Felgen mit 205er Bereifung ... stellen vermutlich kein Problem dar. 19 Zoll Niederquerschnitts-Chrom-BlingBling-Felgen, die es damals für diese Autos nicht gab ... stellen dann ein Problem dar. Die "Dimension" der Tieferlegung ist auch gar nicht das Thema ... man konnte auch 1975 schon 100mm Tieferlegen ... nur müßtest du eben die damaligen Techniken verwenden und zeigen können, das XYZ das damals schon gemacht hat.

Auch bei deinen Beispielen bzgl. Verbreitern etc.pp. DAS kommt drauf an. In den 70er Jahren und in den 80er Jahren wurden Manta, Capri, 02er BMW und Co. eben entsprechend verbreitert. Das ist nachweisbar zeitgenössisch, als Beleg dienen da unglaubliche Mengen an Fotos von Tourenwagenrennen. Da sagt ein entsprechend informierter TÜV Beamter zwar vielleicht mit dem Kopf schütteln, aber wenig Argumente bzgl. des H-Kennzeichens vorbringen können. Eben WEIL es das ja gegeben hat. Geht selbst beim 107er SLC oder beim 123er Mercedes, damals gab es schon Brabus und AMG ;)

Und so unter uns ... eine so extreme Tieferlegung wie du sie da vorhast ... tut dem Manta nicht gut. Eine 30er oder 40er Tieferlegung wird dem Fahrspass sicher erhöhen, eine 70er oder 80er Tieferlegung wird das Auto einfach nur kaputt machen, da die Karosseriestruktur dadurch einfach todgekloppt wird. Also übertreib es da mal nicht.

Und richtig ... die 07 dient NICHT dem Spazierenfahren. Das H eigentlich auch nicht, aber da ist es immerhin nicht ausdrücklich VERBOTEN, also kann man dir da normalerweise nichts (ausser du stellst dich unglaublich BLÖD an!).

MFG Kester

Deine Antwort
Ähnliche Themen