ForumOldtimer
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. H-Kennzeichen Veränderrungen

H-Kennzeichen Veränderrungen

Themenstarteram 10. April 2012 um 18:54

Moin,

bin neu im Forum also Tach auch^^. Hab zwar noch kein Auto, aber bald ist das auch soweit.

Ich hab vor mit ein Oldtimer zu kaufen, aber ich weiß auch noch nicht welchen.

Na ja,

Ich hab mich grad gefragt wie das so ist mit einer H-Zulassung. Die bekommt man ja nur wenn das auto relativ original ist. Wie ist das denn, wenn man einmal eine H-zulassung bekommen hat aber dann der Motor vom z.B. Ford Taunus Kaputt gegangen.

Wenn vorher ein 2,3L V6 drinne war und der dann gegen ein heilen 2,9L V6 Getauscht wurde. Würde man dann noch eine Zulassung bekommmen? Denn veränderrungen an Leistung und Motor sind ja nicht erlaubt.

Generell wie sieht das mit Zylinder schleifen aus? Zählt das schon als Leistungssteigerung?

Bekommt man so ne H-zulassung eingendlich nur einmal? Also ich frag mich ob man das Auto nur einmal zulassen muss und das immer normal zum TÜV. Oder muss man die Hzulassung auch alle 2 Jahre erneuern.

LG Ceddy

 

Ähnliche Themen
16 Antworten
am 10. April 2012 um 19:30

Hallo und wilkommen ,

lese Dir doch einmal den Anforderungskatalog vom Tüv durch.

Danach bist Du bestimmt schon ein wenig schlauer.

Anforderungen H Kennzeichen

Gruß Marcus

Willkommen im Forum, schön dass Du Dich für alte Autos interessierst.

Dein Thema wurde bereits 100te Male hier abgehandelt und Du solltest Dich als Erstes mit der Suchfunktion beschäftigen.

Der Suchbegriff "H-Kennzeichen" liefert über 2000 Treffer. ;)

am 10. April 2012 um 19:48

Techn. Änderungen bis zu 10Jahre nach EZ sind kein Problem, sind sie später erfolgt, muss man warten, bis die Änderungen 20Jahre zurück liegen. Die Abnahme zum H wird nur einmalig abgenommen. Bei der HU wird überprüft ob das "Erscheinungsbild" noch stimmig ist.

Bsp. nach nachträglicher Umrüstung auf 17 Zollfelgen oä. oder Tieferlegung die damals nicht möglich war, weil der Hersteller noch gar nicht existiert hat, kann das H bei der HU entzogen werden.

Es ist eine irrige Annahme das Änderungen am Fzg. 20 Jahre später legitimiert werden. Die besagten 17" Felgen wären dann auch nach 20 Jahren am Ford Capri z.B. Bj.69 z.B. 2005 durch Aussitzen der 1985er Montage legalisiert. 1979 gab es noch keine 17" Alufelgen o.ä.

Der Prolog im Anf.-katalolg inspiriert immer zu dieser Annahme.

Es gilt immer noch:- entweder innerhalb der ersten 10 jahre eingetragen, oder es wäre innerhalb der ersten 10 Jahre möglich gewesen, nur man hat es nicht gemacht.

Danach geht nix mehr.

am 11. April 2012 um 8:30

Da geht mehr, ein Bekannter von mir fährt einen 1000er NSU den er von Ende der 80er bis 1992 für den Rennsport total umgebaut hat, damals gab es den NSU schon mehr als 10 Jahre nicht mehr, der hat das H ohne Mängel bekommen, da er auch die Auflagen der StZVO erfüllt.

Der war übrigens auch über Ostern in Schladen zu sehen.

Dann hat er ihn zeitgemäß umgebaut. Ich kann jederzeit eine Pagode mit nem 6.3er Motor ausrüsten, muss mich nur am Original orientieren, was es ja ein Mal gab.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Der war übrigens auch über Ostern in Schladen zu sehen.

Auf Schladen hab ich auch so einen Mustand als Eleanor-Verschnitt mit dicken Blingbling felgen und allesamt Edelbrock und MSD Zeugs gesehen.

Der hatte auch sein H-Kennzeichen :rolleyes:

Ohne jetzt genau die Felgen und Bj. ect. zu kennen, gibt es immer 2 Möglichkeiten:- a) man fährt mit 'schönen, neuen, modernen, Felgen zum Treffen, zum TÜV anschliessend rüstet man wieder um.

b) es sind sog. originale Nachbauten oder wirklich alte.

Den NSU TT gab es 1973 schon mit 3-teiligen BBS und TÜV in Einzelabnahme.

 

Aktuelle zu den 17" Zöllern:- wurde vor 3 Jahren auf'm 71er Käfer eingetragen, der letzes Jahr erstmal das 'H' beim örtlichen TÜV entzogen bekam. Der TÜV prüfer wurde vorgeladen, der hat nun arge Probleme mit seinen anderen sog. 'H'zulassungen und seinen Kunden. Zog schon gute Kreise bei jeden Prüfer, ob DEKRA, KÜSS, TÜV der jedem davon erzählte, wenn man mit getunten Karren auftauchte die 'H' haben, hier in der Gegend.

 

So wird es immer irgendwie gehen. Entscheidend ist 2 Jahre später bei einer anderen Prüfstelle. :)

 

ähhhh das sich das h kennzeichen seit NOVEMBER 2011 geändert hat und dieser blödsinn von wegen 10 nach dem baujahr etc. ich denke leute die hier posten sollten sowas wissen...:rolleyes:

auch der hier verlinkte link zum tüv is schnee von gestern und nicht zutreffend...http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...e-anforderungen-4317044.html

anforderungskataloge verlinke ich nicht, da sollte man selbst schon n bissle suchen.

alles in allem finde ich es schlimm das vermeintliche fachleute hier nichtmal die gängige praxis beherschen und nur nachplappern was seit jahren durch die stammtische geht.

im übrigen hat, hatte und wird immer haben der zuständige "tüv mensch" immer das letzte wort. und wen der eben auf 17" felgen und gfk breitbauten steht dann gibts eben auch hierfür ein h. selbst rot rods mit h gibts zur genüge. und da kratzt keiner bei der hu das h von der nummer...

@topic

ja solche umbauten -> motor is möglich. wen es den wagen mit dem motor gab -> kein thema. auch leistungssteigerungen sind möglich, wen sie zeitgenössisch sind. dabei spielts keine rolle ob man den motor jetzt grad tunt oder ob das jemand schon vor 30 jahren gemacht hat.

@onkel-howdy:- Du hast das nicht richtig verstanden.

Es besteht weiter die Pflicht nachzuweisen das Änderungen innerhalb der ersten 10 jahre nach EZ möglichen gewesen WÄREN.

Einen Käfer Bj. 71 mit den damals üblichen bis 1981 möglichen Mitteln also, nachträglich aufzupeppen ist seit 2007 möglich. Kein Problem.

Davor mußte es schon eingetragen sein, aber bis max. 1981 im Brief. Nachträglich ging damals gar nix. Da galt was im Brief steht + den kleineren Ausnahmen im Abf.-katalog, wie 1 oder 2 Nummern grössere Reifen als Serie. Wenn du so einen gnädigen Prüfer fandest.

 

Die besagten 17" Zöller gab es 1981 nicht, zumindest nicht für'n Käfer, ergo geht's auch nicht nachträglich weil es dann eben nicht mehr zeitgenössisch ist.

Das zeitgenössische ist eben definiert als 10 Jahre n. EZ. Ein Kompromiss der betreffenden Entscheider(u.a.DEUVET) zu denen die absolut nur original forderten.

 

Moin,

Nahezu alles, was als Zeitgenössisch bekannt ist, bekommt man auch heute noch durch. Das wäre z.B. eine Webervergaseranlage z.B. auch einem Alfa, BMW usw. eine Schricknocke in einem Ford, allgemeines klassisches Tuning - solange du nicht in die Extreme gehst. Der Nachweis ist bei eher exotischen Teilen aber verflucht schwer - und hier bist du halt in der Bringschuld - der Gutachter muss dich nicht widerlegen. Wenn man es nicht übertreibt, wird öfters mal ein Auge zugedrückt. Du musst dir aber im Klaren sein - dass du bei diesen Dingen voll im Ermessensspielraum des PRüfers bist. Es empfiehlt sich bei jeder dieser Ideen IMMER mal beim Prüfer vorbeizuschauen und mit ihm zu reden.

Wenn du sagen wir mal, heute einen 81er Taunus auch z.B. einen 24V Cosworthmotor umbaust - dann verlierst du zuerst mal das Recht auf das H-Kennzeichen. Wäre aber vermutlich, wegen der Euro2 oder D3 Möglichkeit nicht mal tragisch. Fraglich ist da dann eher die generelle Zulassungsfähigkeit. Ein "Recht" auf ein H-Kennzeichen hättest du dann - dem Rechtstext zufolge - in exakt 20 Jahren ab Umbaudatum. Dann würde der Umbau als zeitgenössisch für das Jahr 2012 angesehen werden - aber ob ich solange warten wollte ?!? ;)

@Flatfour - häufig ist die Lebensrealität hier auch ein kleines bisschen anders - im Normalfall wird +10 Jahre ab Ende der Baureihe akzeptiert.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

 

 

@Flatfour - häufig ist die Lebensrealität hier auch ein kleines bisschen anders - im Normalfall wird +10 Jahre ab Ende der Baureihe akzeptiert.

 

MFG Kester

Das hiesse im Klartext das ein 53er Käfer 2001 seine 17er Zöller mit 245/45-17 abbauen musste für die O.-zulassung und 30 Jahre später -also 2031- diese als zeitgenössisch eintragen lassen kann? Wer's glaubt.....

Ich sehe den Wortlaut anders.

'Nichtzeitgenössisches Zubehör das vor 30 Jahren verbaut war, ist als O.-zulassung möglich' bezieht sich m.E. auf den z.B. oben genannten NSU TT der die Felgen z.B. vor über 30 Jahren schon bei Rennen drauf hatte, die aber damals keiner im StV fuhr weil die kein TÜV eintrug. Das ist nicht zeitgenössisch in meinen Augen. Die kann er dann neuerdings mit 'H' legalisieren.

Alles andere widerspricht dem Sinn der 'H'-zulassung und dem Gesetzestext, der eigentlich ausschlaggebend ist. Dieser Anf.-katalog dient ja nur der in etwa gleichen Behandlung/Beurteilung von Kiel bis München. Mehr nicht.

Einschränkend muss ich allerdings sagen, daß dieser Text mit 30jahren ect. einiges an dehnbaren Auslegungen enthält.

Wie schon angedeutet, die +10 jahre Regelung als 'kann nachträglich, wenn es damals möglich..' gibt es schon seit 2007.

 

Und die Behauptung ab ende der Baureihe zählen die +10jahre entspricht ja gerade dem Käfer, den sehr alten vor allen, die dann heute schon mit FordV6-Motoren und dicken Pellen mit 'H' demnach fahren dürften.

Schön wenn es so wäre. Meine Erfahrungen u.a. mit Tunern und denen vom TÜV, DEKRA und GTÜ die eine H-zulassung machen sind aber komplett anders.

Vielleicht redet ihr mal mit denen an der Front, die tagtäglich H-zulassung machen. Da geht einiges, klar, aber sehr vieles trotz der neuen Regelung nicht. Mit Sicherheit nicht das was hier erzählt wird was so im allgemeinen, im wahren Leben angeblich gemacht wird. Gerade das äussere Erscheinungsbild muss passen. Zeitlich passen.

Und die Jungs von DEKRA, TÜV, KÜSS u.a. warten oft nur auf die Fehler der anderen.

Der besagte Käfer musste übrigens zurückgerüstet werden auf 15" lt. neuem GA. oder das 'H' wäre weg. Er hat sich für eine normale Zulassung mit Saisonkennzeichen entschieden.

 

 

Moin,

Du redest von EXTREMEN ... ich hingegen von Standardmodifikationen.

Einen aktuellen GTI Motor muss der TÜV Prüfer überhaupt nicht eintragen, wenn du keine Gutachtenarmada bereitstellst.

Im übrigen wird dir auch bekannt sein, dass der Käfer, in seiner Bauzeit einige Modifikationen erfahren hat - die hier für hinreichende Unterscheidungs- und Trennmerkmale darstellen...

Also bitte realitätsnah bleiben.

MFG Kester

Ich bleibe schon realitätsnah, no fear, aber wie schon gesagt, geh' an die Zulassungsfront, und du wirst dich schier erschrecken was da NICHT geht. Selbst bei popeligen Webervergasern.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Oldtimer
  5. H-Kennzeichen Veränderrungen