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H oder 07 Zulassung?

Themenstarteram 31. Januar 2010 um 13:12

Hallo,

 

ich fahre einen 1971er VW Käfer 1302 mit H-Zulassung, ist Vollkasko versichert usw.

Jetzt habe ich mir noch einen 70er Oldsmobile Toronado gekauft, welcher bisher noch nicht in D zugelassen war.

H-Zulassung ist bei dem Auto eigentlich kein Thema, wird er bekommen!

 

Aber ich habe jetzt gelesen, dass man für Autos >30 Jahre noch 07er Nummern zugeteilt bekommt.

 

Welche Vor- und Nachteile haben eine 07er Nummer für mich?

Wäre die Versicherung teurer?

Kann ich Käfer und Toro auf einer Nummer fahren?

Und somit nur einmal VS und Steuer zahlen?

 

Muss der Wagen zum TÜV und Licht etc. umgerüstet werden für 07er Nummer?

 

Danke

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal19xx

Aber ich habe jetzt gelesen, dass man für Autos >30 Jahre noch 07er Nummern zugeteilt bekommt.

1 Welche Vor- und Nachteile haben eine 07er Nummer für mich?

2 Wäre die Versicherung teurer?

3 Kann ich Käfer und Toro auf einer Nummer fahren?

4 Und somit nur einmal VS und Steuer zahlen?

5 Muss der Wagen zum TÜV und Licht etc. umgerüstet werden für 07er Nummer?

1. Vorteile - mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen möglich, keine HU mehr, das Fahrzeug muss nicht in einem "erhaltenswerten Zustand " sein

Nachteile - voll eigenverantwortlich für den technischen Zustand, Fahren nur zur technischen Prüfung und zu Events, keine Einkaufsfahrt oder Sommerspritztour damit erlaubt, KM begrenzung, Alltagsfahrzeug benötigt und nachzuweisen, teils nur zeitlich befristete Zuteilung, deine Fahrerakte sollte sauber sein, kann jederzeit entzogen werden

2. musst du vergleichen

3. ja

4. nein je nach Fahrzeuganzahl staffelt sich die Steuer und auch die VS ist pro Fahrzeug gestaffelt

5. nein

Nachteil gegenüber der H-Zulassung, du darfst damit nicht herumfahren wie du willst, also nichts mit Alltagswagen!!!

Du bekommst ein Kennzeichen, das sogenannte Sammelkennzeichen, was an dich als zuverlässige Person gebunden ist, nicht an die Fz., die müssen aber die Voraussetzungen erfüllen also die 30 Jahre oder wenn vor der Neuregelung schon zugeteilt dann halt die 20 Jahre, da ist der Besitzstandsschutz drin. Da es an dich gebunden ist und nicht an der Auto, kannst du auch nicht die Schilder an zwei Autos drauf packen, da du eh nur eins hast, umschrauben ist angesagt. Ich meine geregelt sind nur Fahrten zur Erprobung usw. also nicht täglich damit zur Arbeit, ähnlich wie bei den Händler 06er Nummern.

HU und AU ist gesetzlich nicht erforderlich, aber einige Ämter möchten dennoch dies alle 2 Jahre haben, dürften sie eigentlich nach der FZV und der StVZO nicht!!! Aber die Ämter machen was sie wollen.

Versicherung/Steuer weiß ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

5. nein

würde ich jetzt so nicht sagen, da eine Vollabnahme gemacht werden muss da Import-Fz. muss die Lichttechnische Anlage umgerüstet werden auch Ausnahmen sind ggf. zu bezahlen...

für 07er brauchst du keine Abnahme oder ähnliches

Themenstarteram 31. Januar 2010 um 13:28

Klingt doch gut, also der Käfer ist zugelassen, ist jetzt eine Rechenfrage, ob es sich lohnt das zu ändern.

Mich interessiert die 07er Zulassung für meinen 70er Toro, der ist eben 40 Jahre alt und soll VK versichert werden, Wert ca. 23000€.

Mich würde interessieren, ob der jetzt einmal zum TÜV muss?!

Und wie hoch ca. die Prämie für die VS sein wird.

schau auch mal dazu hier z.B. nach

http://www.bmwe23.de/07er_kennzeichen.htm

http://www.oldtimer-info.de/downloads/Infoblatt_07kennzeichen.pdf

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

für 07er brauchst du keine Abnahme oder ähnliches

aha interessant.

also der holt den Wagen aus den Staaten, geht zum Amt und legt denen den Titel vor aus den Staaten und sagt bitte einmal anmelden! Dann sagt der Typ vom Amt gut, gut, dann erstelle ich mal das Datenblatt für den Wagen und mache die BE fertig...

genau und mit welchen Daten füllt er die BE????

der Wagen muss zuerst eine Prüfung nach StVZO §21 die sog. Vollabnahme bekommen, damit kann er dann zum Amt und seine BE beantragen, wenn er will kann er mit der §21 sofort das Gutachten zur Einstufung für den Oldtimer machen und sich damit dann beim Amt entscheiden ob H-Zulassung oder 07er Zulassung...

wenn dann das Amt die BE erteilt hat, muss er erstmal gesetzlich nicht mehr wenn er sich für die 07er Nummer entschieden hat zum TÜV, wie bereits geschrieben einige Ämter wollten denoch alle 2 Jahre eine HU!!!

Themenstarteram 31. Januar 2010 um 13:42

Ein Datenblatt ist vorhanden!

Habe ich beim TÜV Augsburg bestellt!

1. ein Gutachten vom TÜV, das bescheinigt, daß das betreffende Fahrzeug 2 von 4 notwendigen Kriterien erfüllt.

* Fahrzeugalter von mindestens 20 Jahre

* nur noch 0,1% der gesamten Produktion angemeldet

* besonders selten

* Fahrzeugalter von mindestens 40 Jahren: wenn dieser Punkt erfüllt ist, ist es nicht notwendig, daß einer der anderen auch noch zutrifft.

2. ein amtliches Führungszeugnis des Halters, zu beschaffen beim Einwohnermeldeamt

3. Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen; es gibt spezielle Oldtimer-Tarife dafür; nachforschen bei den Versicherungen.

4. Steuer: PKW/LKW: pauschal 191,-- EUR pro Jahr (Stand 2003/2005); Motorräder: 40,- EUR pro Jahr (Stand 2005)

5. Zu entrichtende Verwaltungsgebühr: 73,-- EUR einmalig . Die zu entrichtende Verwaltungsgebühr kann anscheinend jede Zulassungsstelle selbst bestimmen. Die Gebühren schwanken zwischen 50 und 100 EUR

 

Aber eine HU oder gar Vollabnahme ist nicht von Nöten, wo steht bitte sonst gegenteiliges?

Du brauchst auch keine Betriebserlaubnis oder gar ein Typenschild im Fahrzeug

 

Die Auflagen bestimmen die Zulassungsstellen oft wie sie wollen und das dürfen sie in weitem Rahmen sogar. So kann es sein dass du nur ein 07er bekommst wenn du eine Mitgliedschaft in einem entsprechendem Club nachweisen kannst

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal19xx

Ein Datenblatt ist vorhanden!

Habe ich beim TÜV Augsburg bestellt!

was heußt für dich bestellt???

eine 21er muss vorher gemacht werden da das Auto noch nie in Deutschland zugelassen war!!!

hier mal der Gesetzestext dazu:

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der

Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich.

Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung

der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten

Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der

Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung

ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung

nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung

gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

mit dem Gutachten nach §23 und dem Gutachten nach §21 bekommst du den Wagen zugelassen und kannst dir dann beim Amt aussuchen wie du den Wagen zulassen willst, ob H-Zulassung oder 07er, dann den Rest mitschleppen was Schrittmacher dir gesagt hat...

ah ok, aber eine Untersuchung im Umfang iener normalen HU reicht auch - also KEINE Vollabnahme erforderlich

@ Strittmacher, deine Angaben:

"Aber eine HU oder gar Vollabnahme ist nicht von Nöten, wo steht bitte sonst gegenteiliges?

Du brauchst auch keine Betriebserlaubnis oder gar ein Typenschild im Fahrzeug

Die Auflagen bestimmen die Zulassungsstellen oft wie sie wollen und das dürfen sie in weitem Rahmen sogar. So kann es sein dass du nur ein 07er bekommst wenn du eine Mitgliedschaft in einem entsprechendem Club nachweisen kannst"

sind veraltet!!!! Seit dem es die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung FZV gibt sieht die Welt ganz anders aus... siehe der neue StVZO §23 welchen ich geposted habe!!! Ich kann mir aber vorstellen, dass es noch nicht bis in jede Zulassungsbehörde gedrungen ist...

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ah ok, aber eine Untersuchung im Umfang iener normalen HU reicht auch - also KEINE Vollabnahme erforderlich

nein der TE muss die 21er machen, da sein Fz. noch nie in Deutschland im Verkehr war. Er kann es nur mit einer HU versuchen wird aber scheitern, habe ich auch mal gemacht nur eine Prüfung im Rahmen einer HU und die §23 der Kunde kam zurück da das Amt die 21er haben wollte, da ich kein aaS war musste der Kollege ran...

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