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H&R 35mm Federn - Hinweis zur ABE

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 7:27

Hallo Leute,

ich wollte meinen Beitrag eigentlich in irgendeinen der zahlreichen Tieferlegungsthreads packen, aber vielleicht passt es einzeln besser.

Ich habe seit ein paar Wochen fleißig mitgelesen und nun die H&R 35mm Federn einbauen lassen. Da ich oft gelesen habe das die Federn eine ABE in Zusammenhang mit Original Rad/Reifenkombination haben, an dieser Stelle ein Hinweis. Ich habe 16 Zoll Räder die selbst auch eine ABE haben und im Zusammenhang mit den H&R Federn eigentlich vom TÜV abgenommen werden müssen, da keine Original Rad/Reifenkombination. Dem ist allerdings nicht so. Man kann, insofern die Räder eine ABE haben, auch die Federn mit ABE im Fahrzeug betreiben.

Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, weil ich darüber schon unterschiedliche Meinungen gehört habe. Das Ganze wurde vom TÜV bestätigt, der die Kombination ursprünglich eintragen sollte.

Daten zur Tieferlegung:

Fahrzeug: Audi A3 Sportback 2.0 TDI 170ps (Normalfahrwerk, Attraction)

Rad/Reifenkombination: 205/55 auf Autec Arctic 7Jx16 ET 45 mit ABE

Federn: H&R 35mm, Achslast ab 1021kg

Ergebnis kann ich in Form eines Fotos gerne noch posten.

Grüße

Tim

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19 Antworten
am 10. Juni 2009 um 7:55

na dann pack mal ein Foto ran.

he ???

was willst du uns damit sagen ??

das man andere Felgen mit Reifen und Federn nicht eingetragen bekommt trotz der ABE von beiden Dingen ????

Ich glaube eher, dass wir aufgrund der beiden vorhandenen ABE's bei Felgen + Fahrwerk keine Eintragung über den TÜV durchführen lassen müssen :confused:

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 8:57

Richtig! Meine Vermutung war, dass ich die Felgen (die bereits eine ABE haben) mit den Federn (die auch eine ABE haben), eintragen lassen muss, da es sich dabei nicht um die Original Rad/Reifenkombination handelt (andere ET).

Fazit ist: Haben die Felgen eine ABE für das KFZ und die Federn auch eine ABE, muss nichts eingetragen werden - jedenfalls im Falle der H&R 35mm Federn.

EDIT:

Diesen Thread gibt es nur, weil ich hier sehr oft gelesen haben: "Sobald eine andere Rad/Reifenkombination und ET gefahren wird, muss die H&R Feder eingetragen werden, auch wenn es für die Felgen eine ABE gibt".

Er dient nur zur Aufklärung das es nicht so ist! Das 18 Zöller mit anderer ET als Original Audi eingetragen werden müssen sollte klar sein, die Felgen wirds aber auch kaum mit ABE geben.

Klingt schon logisch, ABE gibt es ja sowieso nur auf Teile, die nicht in die Strenge schlagen, der Rest hat immer Gutachten.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 9:03

Ja, aber die ursprüngliche Vermutung war, dass sich die ABE von H&R nur auf die Original Räder von Audi bezieht. Dem ist allerdings nicht so, jedenfalls wenn es für die neuen Räder auch eine ABE gibt - man kann also auch andere ET's ohne Eintragung fahren.

krass das ist neu !!!

Denn der Felgenhersteller kann ja die ABE nur auf einem originalen A3 austellen lassen

Genauso H&R die können nur auf einem normalo A3 die ABE der Federn austellen. Keiner von den Herstellern kann wissen welche Felgen bzw. welches FW in Zukunft verbaut wird.....

Allerdings sind das meines erachtens im Regelfall doch Teilegutachten sprich zum TÜV muss man fast immer damit dieser den einbau/anbau kontrolliert! oder irre ich mich da ???

Meine H&R Federn haben nur ein Teilegutachten und keine ABE. Auch meine Felgen haben ein Teilegutachten und keine ABE .....!!!!!

Sollten nun die 35mm Federn von H&R eine ABE haben ??? sprich einbauen fertig aus....???? kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen

Doch es gibt von H+R 35er Federn die eine ABE haben. Ist mir selbst eigentlich auch unbegreiflich, allein schon wegen den verschiedenen Fahrwerken Ambiente, Ambition, S-Line.

Die meisten Teile haben heute Teilegutachten, sprich Paragraf 19 und ab zum TÜV.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 9:32

Es gibt nur zwei Federnsätze mit ABE für den 8P/8PA:

35mm bis 1020 kg Achslast vorne

35mm ab 1021 kg Achslast vorne

Natürlich vermutet man das H&R die ABE nur auf die Original Rad/Reifenkombi geben kann, das ist auch so....es sei denn die abweichende Kombi hat auch eine ABE für den 8P/PA! Dann geht es anscheinend....ich hab fest mit TÜV Eintragung gerechnet....TÜV hat geguckt und gesagt "Muss nicht eingetragen werden! Einfach beide ABE's mitführen".

Zitat:

Original geschrieben von timmy83

Es gibt nur zwei Federnsätze mit ABE für den 8P/8PA:

 

35mm bis 1020 kg Achslast vorne

35mm ab 1021 kg Achslast vorne

 

Natürlich vermutet man das H&R die ABE nur auf die Original Rad/Reifenkombi geben kann, das ist auch so....es sei denn die abweichende Kombi hat auch eine ABE für den 8P/PA! Dann geht es anscheinend....ich hab fest mit TÜV Eintragung gerechnet....TÜV hat geguckt und gesagt "Muss nicht eingetragen werden! Einfach beide ABE's mitführen".

Hallo wollte mal fragen wie viel du für die federn, Einbau und achsvermessung gezahlt hast? Auch wenn der beitrag hier nicht passt. Gibts da keine probleme mit durchschlagen der dämpfer?

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 17:06

ich hab 420 komplett bezahlt, nein es gibt keine probleme....35mm ist auch noch human. tiefer sollte man wohl mit original dämpfern nicht gehen. fahrkomfort ist jetzt noch OK, ist ein wenig härter aber selbst unebenheiten schlagen nicht sofort durch.

ich stell morgen oder heute abend noch bilder rein....

Hallo TE,

 

der Hinweis ist nicht schlecht.

Federn und Felgen (auch wenn es keine originalen Felgen sind!) jeweils mit ABE sind nicht Eintragungspflichtig.

 

Grüße

 

 

 

am 11. Juni 2009 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von biglo

Hallo TE,

der Hinweis ist nicht schlecht.

Federn und Felgen (auch wenn es keine originalen Felgen sind!) jeweils mit ABE sind nicht Eintragungspflichtig.

Grüße

Hi,

ich will jetzt kein Miesepeter sein,

aber mit sowas wäre ich lieber vorsichtig.

Hatte bei meinem Ex-Golf mir auch Alu´s draufgebaut.

Verkäufer sagte: "Brauchen sie nicht eintragen lassen, die haben ne ABE"

Ich musste zur HU/AU, bin zum TÜV, und den gleich die Felgen mit vorgestellt.

Ende vom Lied: In der ABE stand "EINTRAGUNSPFLICHTIG".

((Genau das so gleiche beim ESD))

Was ich damit sagen will: lasst lieber den TÜV darüber entscheiden ob sie eingetragen werden müssen oder nicht.

Und wenn ja, dann scheiß ich auf die 40€. Die sollte man noch übrig haben wenn man sich Felgen und Tieferlegung leisten kann.

@TE

Wenn dir der TÜV sagt das sie nicht eingetragen werden müssen, dann würd ichh mir auch keine gedanken mehr darüber machen.

Gruß

SYNAC ;)

Themenstarteram 11. Juni 2009 um 10:40

der händler meinte anfangs es muss wahrscheinlich eingetragen werden, so auch meine vermutung. dann kam der tüv und hat sich alles angesehen und ER hat entschieden, das es nicht eingetragen werden muss....

aber ich weiß was du meinst, ich hätte die eintragung ja auch bezahlt...sicher ist sicher....aber wenn es nicht sein muss^^

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