H-Zulassung als Oldtimer mit Tagfahrlicht zulässig?
Mich beschäftigt die Farge, ob bei einer zukünftigen H-Zulassung am W124 nachträglich montierte Tagfahrleuchten (Hella LED TFL) mit E-Zulassung ein Problem darstellen. Da ich mit dem Wagen in mehreren EU-Ländern unterwegs bin, müsste ich mich immer mit den aktuellen Gesetzen zum Thema Licht am Tag im jeweiligen Land auseinandersetzen. Eine Lösung wären zugelassene Tagfahrleuchten. Ich beabsichtige im Oktober erstmal, bedingt durch meine ausländische Nummer, die dortige Classic Einstufung anzugehen, was in DE der H-Zulassung entspricht. Wenn der Wagen später mal nach DE umgemeldet wird, wäre die H-Zulassung ev in DE erneut fällig. Umgehen könnte ich dies gleich mit der EU-Einstufung als Oldtimer, was aber Papier bedeutet.
Wie ist die Gesetzeslage in DE zum Thema Tagfahrleuchten bei einer H-Zulassung?
Vielen Dank. Thomas
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49 Antworten
Maßgebend für die Zulassung ist DE. Daher denke ich nicht, dass ein §23 Prüfer sowas absegnet.
Schwammig. Grundsätzlich sind sicherheitsrelevante Nachrüstungen Abnahmefähig, darüber entscheidet im Einzelfall der Prüfer.
Es gibt aber auch TLF Streifen zum Aufkleben, z.B. vorne auf die Scheinwerferblenden und wenn sich dann einer dran stört, machst sie halt für die H Abnahme weg. Den TÜV wird dass später wahrscheinlich nicht mehr ganz so sehr interessieren.
Ich fahr einfach immer mit Licht, schon seit 17 Jahren, sieht besser aus und ist einfacher.
Würd mir mein Auto nicht mit so nem hässlichen Zeug verschandeln.
Zusatzleuchten NEIN. TFL hat es im 124 nmW als Zwangsschaltung in verschiedenen Regionen der Erde gegeben und wurde über das Standlicht realisiert. TF-Zusatzleuchten waren bis Bauzeitende des 124 soweit ich mich erinnere auch auf dem Zubehörmarkt kein Thema, LED schon gar nicht. Von daher kann man sich auch nicht auf zeitgenössisches Zubehör stützen/berufen. Über die Standleuchten dürfte es aber möglich sein, sofern man nicht an einen hartleibigen Prüfer gerät.
Ich mache die Hauptscheinwerfer an wenn es Dunkel wird/ist. Ansonsten bleibt da alles aus, was Zweiradfahrer gefährden kann. Es sei denn, irgendein Staat in dem ich umhergurke, hat dazu was Offizielles im Gesetz.
LED geht schonmal gar nicht.
Wer H will, muss sich auch an die Gesetzgebung halten.
10 Jahre ab EZ muss dass möglich gewesen sein.
Keine H-Abnahme mit LED Leuchten.
Bei HU Aberkennung des H bei vorhanden sein LED Leuchte.
Fahre im Ausland mit Abblendlicht und gut ist.
Zitat:
@Dr.Thomas schrieb am 1. Oktober 2021 um 10:33:52 Uhr:
Da ich mit dem Wagen in mehreren EU-Ländern unterwegs bin, müsste ich mich immer mit den aktuellen Gesetzen zum Thema Licht am Tag im jeweiligen Land auseinandersetzen.
Einfach konsequent und immer Abblendlicht einschalten und sas Problem ist gegessen. Ist ja in vielen EU-Ländern schon lange Pflicht oder empfohlen wenn keine Tagfahrleuchten vorhanden sind. Wenn dich das Stört ändere die Ansteuerung des Abblendlichts so dass es angeht sobald der Motor läuft. So hat es ein Bekannter von mir für seinen Skandinavienurlaub gemacht.
Tagfahrleuchten in LED entsprechen nicht meinen Vorstellungen eines schönen W124 der das H-Kennzeichen trägt, das ist imho einfach nur hässlich/billig und passt nicht zum Fahrzeug.
Vielen Dank für die umfassenden Feedbacks. Ich bin mir noch unschlüssig meiner nächsten Schritte. Als Motorradfahrer finde ich es immer sinnvoll mit Licht zu fahren, um von den anderen Verkehrsteilnehmern wahr genommen zu werden. Seitdem nun fast alle mit TFL etc. unterwegs sind, ist dieser Effekt nahezu verpufft, man fühlt sich als Motorradfahrer nicht mehr so wie früher erkannt. Die Sicherheit ging damit zurück.
An meinem A208 und W163 wurden von mir auch TFL verbaut und ich fand, gerade im Ausland auf kleinen Straßen, für mich die Sicherheit erkannt zu werden als höher. Die H-Zulassung für den A208 braucht noch einige Jahre, das Thema steht da nicht an.
Der "goldene Weg", also der Kompromiss, wäre TFL zu verbauen und zur Abnahme/TÜV immer abzubauen. Ich habe die Blenden, welche unter den Frontscheinwerfern längs sind, doppelt und würde genau da die Montage vornehmen können. Bei Bedarf sind diese in 10 Minuten rückstandslos ab. Da im Ausland die Einstufung zum Classico im nächsten Monat ansteht, würde ich bis dahin alles vorbereiten, also noch nicht verbauen, den Prüfer auch dazu befragen (andere Länder andere Gesetze) und dann danach ggf. diese montieren. Die Einstufung wird im Ausland alle 4 Jahre fällig, der TÜV auch alle 4 Jahre als Classico, sonst jedes Jahr.
In Frankreich und der iberischen Halbinsel ist das Fahren mit Licht nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Schweiz wohl schon. Als Gesetzesgeber steht man selber vor der Entscheidung zwischen mehr Sicherheit der Oldtimerfahrer und Originalität der Oldtimer zu entscheiden.
Also ziehe ich die Entscheidung noch etwas hinaus und warte die Einstufung im Ausland ab. Diese bringt mir auch 4 Jahre die komplette Steuerbefreiung und TÜV Befreiung für den Wagen.
Danke.
Thomas
Zitat:
@dieselanddust schrieb am 01. Okt. 2021 um 10:50:55 Uhr:
Zwangsschaltung in verschiedenen Regionen der Erde gegeben und wurde über das Standlicht realisiert.
Über das Standlicht wäre cool.
Weiß da jemand mehr?
Über Standlicht würde ich bei mir auch machen wollen.
Schöne Grüße Marcel
Das Standlicht über ein D+ gesteuertes Relais anschalten und gut
Moin Moin !
Um zur eigentlichen Frage zu kommen:
Tagfahrleuchten sind in der Arbeitsanweisung für die Oldtimereinstufung ausdrücklich als "no go " aufgeführt.
Zitat:
Seitdem nun fast alle mit TFL etc. unterwegs sind, ist dieser Effekt nahezu verpufft, man fühlt sich als Motorradfahrer nicht mehr so wie früher erkannt. Die Sicherheit ging damit zurück.
Sehr richtig ! Von Fussgängern , Tieren usw. mal ganz zu schweigen. Haben die Österreicher vor einigen Jahren auch spüren müssen , nach Einführung der allgemeinen Lichtpflicht sind die Unfallzahlen angestiegen , die Lichtpflicht wurde wieder abgeschafft.
Zitat:
Der "goldene Weg", also der Kompromiss, wäre TFL zu verbauen und zur Abnahme/TÜV immer abzubauen.
Was ist da ein goldener Weg ? Wie du selber erkannt hast , ist die Beleuchtung eher ein Sicherheitsrisiko als ein Gewinn!
Das Argument mit Auislandsfahrten ist falsch , in praktisch jedem Land der Erde , d.h. allen , die dem Übereinkommen über den internationalen Strassenverkehr zugestimmt haben ,(das sind fast alle Länder, die Strassen haben) , darfst du mit einem in einem anderen Land ordnungsgemäss zugelassenem Fzg fahren , wenn es den dortigen Zulassungsbestimmungen entspricht. Und wenn das Land dann Tagfahrleuchten vorschreibt, die in D eben nicht vorgeschrieben sind, fährst du entweder ohne diese oder musst das Abblendlicht einschalten , das müsste an der Grenze bekannt gegeben werden.
Zitat:
Über das Standlicht wäre cool.
Weiß da jemand mehr?
Zitat:
Das Standlicht über ein D+ gesteuertes Relais anschalten und gut
Tja, wenn man schon nicht mehr den Lichtschalter zu bedienen weiss, sollte man vielleicht mal über grundsätzliches zum Autofahren nachdenken...............
MfG Volker
Welche Land verlangt bitte schön sowas vom ne Oldtimer????
Sowas hab ich noch nie gehört ...
Zitat:
Das Argument mit Auislandsfahrten ist falsch , in praktisch jedem Land der Erde , d.h. allen , die dem Übereinkommen über den internationalen Strassenverkehr zugestimmt haben ,(das sind fast alle Länder, die Strassen haben) , darfst du mit einem in einem anderen Land ordnungsgemäss zugelassenem Fzg fahren , wenn es den dortigen Zulassungsbestimmungen entspricht.
Das sind leider nicht alle Länder die Straßen haben, dass Wiener Übereinkommen über den internationalen Straßenverkehr hat bei weitem nicht jedes Land unterzeichnet. Man könnte im groben sagen, wenn überhaupt hat es die Hälfte der Weltnationen unterzeichnet...
https://de.wikipedia.org/.../..._%C3%BCber_den_Stra%C3%9Fenverkehr?...
Bin ich nämlich schon selbst drüber gestolpert.
Ist genau wie rechte Spiegel,oder ne sicherheitsgurt...noch nie gehört das irgendeine Land sowas verlangt hätte bei eine Oldie..das wäre unmöglich. Selbst in Norwegen wo alles ziemlich streng ist was mit Autos zu tun hat ,da ist Oldtimer ne sonder Status....das will keine was vom LED Lichter wissen ....