Hab falsch getankt, muss ich das im Kaufvertrag angeben
Hallo,
habe meinem A4 2,0 TDI (2013, 55.000km) dummerweise Benzin statt Diesel in den Tank geschüttet und zwar bis zum Ende, d.h Tank war vorher fast leer.
Bevor jetzt alle lachen....(würde ich auch), bin im Moment total im Stress, teilselbständig und Muter schwer krank, der Tag müsste 30 Stunden haben, da ist man schon mal abgelenkt, insbesondere, wenn man die letzten Tage immer mit dem Benziner der Frau unterwegs war.
Bin dann losgefahren und nach 800m, wollte gerade eh anhalten, klang der Motor seltsam. Motor sofort aus, gar nicht mehr in die Parklücke und da hab ich auf die Tankquittung geschaut und alles war klar.
Auto abschleppen lassen und in der freien Werkstatt hat man das Super rausgemacht, die Einspritzanlage mit Diesel gefüllt und jetzt läuft er wieder.
Der Automechaniker sagte mir, ich solle das Auto so schnell wie möglich verkaufen, denn auch wenn er jetzt einwandfrei laufen würde, wären vielleicht schon Schäden an der Hochdruckpumpe entstanden, die Erfahrungsgemäß nach 3 - 6.000 km zum Totalausfall der Einspritzanlage führen könnten und dann kämen rund 5.000 Euro Reparaturkosten auf mich zu.
Ich könnte natürlich auch Glück haben und nix würde passieren......
Er meinte am besten bei einem Händler in Zahlung geben, da müsste ich - entgegen einem Privatverkauf - die "Panne" nicht angeben. Bei einem Privatverkauf müsste ich das falsche betanken angeben, da dahinter ein erheblicher versteckter Mangel sein könnte, von dem ich ja wüsste.
Bei einem Händler wird unterstellt, dass er das Auto fachmänisch begutachtet und dem Händler dabei i.d.R. mehr auffallen würden als einer Privatperson. Der Händler sei also durch sein Fachwissen in einer besseren Position und man müsse ihm deshalb nicht alles sagen.
Ist das So?
Kennt da jemand zufällig einen entsprechenden Fall?
PS.:
An die Gutmenschen, die jetzt auch sicher sagen, man darf auch keinen Autohändler be......
Ich bin 55, habe schon etliche Autos bei Händlern gekauft, habe mich schon dutzendmal mit Händlern über verstekte Mängel und sichtbare Mängel gestritten, mit Garantieversicherungen und und und. Habe mir bei Leasingrückgaben jeden Fliegenschiss anrechnen lassen müssen u.s.w.
Dazu kommen noch die leiben Zeitgenossen, die einem mit Einkaufswagen den Lack ruinieren und dann abhauen oder, wie erst vor drei Wochen, meiner Frau ins gepatrkte Auto fahren, 2.500 Euro Schaden und ebenso einfach abhauen. Wieso soll ich es dann bitte nicht verschweigen - sofern ich es nicht sagen muss?
Beste Antwort im Thema
Du hast dir deine gewünschte Antwort doch schon selbst gegeben, und erwartest jetzt eine Absolution der Motortalk- Gemeinde. Ich würde sowas vorsätzlichen Betrug nennen... auch wenn es einen Autohändler betrifft.
Möchtest Du als Selbstständiger auch so behandelt werden ?
Es war deine Fehlentscheidung die Karre falsch zu betanken, also steh auch zu den Konsequenzen.
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32 Antworten
Das auto hat ja noch wenig Km. Wenn du so angst hast dass die HD-Pumpe kaputt geht dann tausch die doch. Ohne die Zusatzarbeiten wie Tank spülen usw wird das auch nicht so teuer. Klar gibt's das auch nicht umsonst aber bei weitem keine 5000 Euro bei vorzeitigem tausch der pumpe.
Ich glaube da wird dir kaum einer raten jemanden zu täuschen....
Obwohl manchen Händler es wirklich verdient hätten ... aber es gibt tatsächlich auch ehrliche....
Wie groß die Gefahr tatsächlich ist, dass später dadurch noch ein Schaden entsteht, können andere hier sicher besser beurteilen...
Du hast dir deine gewünschte Antwort doch schon selbst gegeben, und erwartest jetzt eine Absolution der Motortalk- Gemeinde. Ich würde sowas vorsätzlichen Betrug nennen... auch wenn es einen Autohändler betrifft.
Möchtest Du als Selbstständiger auch so behandelt werden ?
Es war deine Fehlentscheidung die Karre falsch zu betanken, also steh auch zu den Konsequenzen.
Aufgrund einer einmaligen Fehlbetankung das Auto sofort verkaufen? ... wahrscheinlich hat er für dich direkt ein neues Auto im Angebot
Fahr das Fahrzeug weiter und zu 99% passiert nichts. Und sollte dennoch etwas passieren ist die Reparatur günstiger als die Anschaffung eines neuen Autos.
Meine Fehlbetankung ist jetzt circa 250.000 km her. Das gleiche Spiel. Tank war vollkommen leer und ich hab vollkommen mit Benzin voll getankt. Dann bin ich losgefahren und circa 800 m später keine Leistung motor aus. Der Mitarbeiter von AUDI meinte wenn ich circa 1000-2000 km gefahren bin und nichts passiert dann ist alles in Ordnung. Bis heute ist nichts passiert.
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 31. Mai 2017 um 22:18:08 Uhr:
Du hast dir deine gewünschte Antwort doch schon selbst gegeben, und erwartest jetzt eine Absolution der Motortalk- Gemeinde. Ich würde sowas vorsätzlichen Betrug nennen... auch wenn es einen Autohändler betrifft.
Möchtest Du als Selbstständiger auch so behandelt werden ?
Es war deine Fehlentscheidung die Karre falsch zu betanken, also steh auch zu den Konsequenzen.
vollkommen richtig!
der TE möge sich einfach mal 2 Fragen stellen:
• würde er an einen Verkauf überhaupt nur ansatzweise denken, wenn das mit der Fehlbetankung nicht passiert wäre?
Wahrscheinlich nein.
• könnte er morgens noch mit gutem Gewissen in den Spiegel schaun, wenn er wider besseren Wissens jemandem diesen Wagen angedreht hat, der ein hohes Potential für ein rollendes Kostengrab in sich trägt?
Also ich könnt's nicht!
Wie schon andere gesagt haben: steh zu der Sache, behalt den Wagen.
Wenn's dumm kommt, Reparatur selber tragen.
Ach ja...
Da du teilselbstständig bist, bist du im Sinne des Gesetzes auch Kaufmann.
Wenn du den Wagen an einen Gebrauchtwagenhändler verkaufst gilt das als Geschäft unter Kaufleuten, und erfährt damit auch eine andere rechtliche Betrachtung. Und da dein Wagen ja in einer Werkstatt war ist jetzt ja auch irgendwo dokumentiert was vorgefallen ist. Wenn das rauskommt, hast du sogar mit einem Zwangsaufenthalt im "Cafe Viereck" zu rechnen.
Zitat:
@Detsche123 schrieb am 1. Juni 2017 um 08:17:15 Uhr:
Ach ja...
Da du teilselbstständig bist, bist du im Sinne des Gesetzes auch Kaufmann.
Wenn du den Wagen an einen Gebrauchtwagenhändler verkaufst gilt das als Geschäft unter Kaufleuten, und erfährt damit auch eine andere rechtliche Betrachtung. Und da dein Wagen ja in einer Werkstatt war ist jetzt ja auch irgendwo dokumentiert was vorgefallen ist. Wenn das rauskommt, hast du sogar mit einem Zwangsaufenthalt im "Cafe Viereck" zu rechnen.
Panikmacher
1. geht für sowas keiner in den Knast
2. eine Selbständigkeit erzwingt nicht zwangsläufig eine Gewährleistungspflicht. Das ist abhängig von der Rechtsform der Selbständigkeit und der Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen.
Nichts destotrotz: ein schneller Verkauf ist so ziemlich das Schlechteste (weil teuerste), was du machen kannst.
Vielen Dank für die Antworten.
Die Frage war, ob ich als Verkäufer gegenüber einem Händler von mir aus, also ohne konkrete Nachfrage des Händlers die Falschbetankung verschweigen darf.
Da derzeit das Auto läuft und nach Aussage des KFZ Mechanikers keine Späne im System waren, liegt ein konkreter Schaden (noch) nicht vor.
Meines Erachtens stellt sich die Frage, ob ich den Umstand, dass Folgeschäden entstehen können, angeben muss , oder nicht.
Das hat m.E. nichts mit Betrug zu tun und in den Knast kommt man auf keinen Fall dafür. Im Zweifel würde ein Gericht das Rechtsgeschäft rückgängig machen und es käme zu entsprechenden Schadenersatzzahlungen, mehr nicht.
Ich wollte auch keine Absolution.
Ich treffe meine Entscheidungen so, wie ich es für richtig halte. Wenn das Gesetz Audi und VW erlaubt, manipulierte Autos zu verkaufen, dann kann es doch möglich sein, dass mir auch erlaubt ist, Audi oder VW ein Auto zu verkaufen, bei dem u.U. In Zukunft was kaputt gehen könnte.....
Auch wenn ich teilselbstständig bin, bin ich nach dem Gesetz kein Kaufmann, da meine Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist. (Umsatz noch zu gering).
Das Auto läuft zudem auf mich privat.
Ich wollte wissen, ob hier jemand die oben gestellte Frage beantworten kann, z.b. ein Jurist oder jemand der ein vergleichbares Urteil kennt etc.
Das könnte mir bei meiner Entscheidung, ob ich verkaufe oder nicht, eine Hilfe sein, mehr nicht.
Danke
Zitat:
@wassollesbedeuten schrieb am 1. Juni 2017 um 09:35:44 Uhr:
Ich wollte auch keine Absolution.
Ich treffe meine Entscheidungen so, wie ich es für richtig halte. Wenn das Gesetz Audi und VW erlaubt, manipulierte Autos zu verkaufen, dann kann es doch möglich sein, dass mir auch erlaubt ist, Audi oder VW ein Auto zu verkaufen, bei dem u.U. In Zukunft was kaputt gehen könnte.....
Doch, zumindest moralisch! Warum versuchst du dir eine Rechtfertigung zu basteln?
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Es wäre was ganz anderes, wenn jemand sein altes Auto verkauft, weil vielleicht in nächster Zeit teure Reparaturen anstehen, die man aber dem Käufer auch fairerweise vorher mitteilt.
Dagegen ist nichts zu sagen, kann ja jeder entscheiden, ob er den Wagen dann nimmt.
Du verschweigst aber vorsätzlich einen wichtigen Tatbestand, der den Käufer teuer zu stehen kommen kann und ein entscheidender Grund sein kann, vom Kauf Abstand zu nehmen. Das würde ich zumindest arglistige Täuschung nennen.
Ich bin kein Jurist, aber ich bin mir sicher, wenn bei einem Schaden der Käufer dahinterkommt, dass du davon wusstest, hat der Wagen einen "verschwiegenen Mangel", d.h., du hast gegen "Treu und Glauben" verstoßen.
Der Kauf kann damit angefochten werden!
Jeder mittelmäßige Rechtsverdreher kriegt das durch.
Lesestoff (besonders der Absatz "Unterlassen")
und wenn dir das noch nicht reicht, das hier..
Wegen genau solcher Spitzfindigkeiten von Leuten, die nur ihren eigenen Vorteil suchen, ersticken wir immer mehr im wachsenden Dickicht von immer detaillierteren Regeln und Gesetzen. Und die Eigenverantwortung bleibt auf der Strecke.
Alle Welt jammert genau darüber, sucht aber weiter lustig Schlupflöcher zu eigenen Gunsten.
Einfach mal Eier in der Hose haben und Tacheles reden, Mann!
Also ich glaube, dass dieser Thread rein zum Provozieren erstellt wurde. Es kann doch nicht sein, dass jemand sich freiwillig zum A...loch macht, denn das ist dieser "wassollesbedeuten" IMHO in der Tat!
Anders kann ich es nicht formulieren, wenn jemand BEWUSST anderen Schaden zufügen will...
Zitat:
@wo359 schrieb am 1. Juni 2017 um 11:03:23 Uhr:
Also ich glaube, dass dieser Thread rein zum Provozieren erstellt wurde. Es kann doch nicht sein, dass jemand sich freiwillig zum A...loch macht, denn das ist dieser "wassollesbedeuten" IMHO in der Tat!
Anders kann ich es nicht formulieren, wenn jemand BEWUSST anderen Schaden zufügen will...
kann sein, aber manche reden sich halt ihre Welt schön und wenn das nicht mehr hinhaut, wird mit dem Finger auf andere gezeigt (VW). Glaub schon, der Thread war ernst gemeint.
In Ergänzung zu meinem letzten Beitrag: ich glaub nicht, dass es einen Unterschied macht, ob an Händler oder privat, Täuschung bleibt Täuschung.
Also so einen Schwachsinn hier habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Das mit der Fehlbetankung ist die eine Sache. Das kann geistesgegenwärtig schon mal passieren. Die andere Sache ist das mit dem Verkauf ansich.
Hast du dir schon mal überlegt, wieviel Geld du beim Verkauf verlieren würdest? Mit anderen Worten: Wieviel müsstest du drauflegen um ein gleichwertiges Auto zu bekommen? Nehmen wir an, dass die HD-Pumpe mal gewechselt werden muss, dann bist du mit ca. 3000€ dabei. Die 5000€ sind nur beim Freundlichen zu bezahlen. In der Freien zahlst deutlich weniger. Du willst also ca. 10.000€ draufzahlen, weil du Angst hast, dass die HD-Pumpe vielleicht (Betonung auf vielleicht) über den Jordan geht, die 3000-5000€ kostet? Selbst diese Reparatur steht nicht im Vergleich zur Neuanschaffung.
Ich fahre einen 1.8 TFSI Quattro aus 2010 und das Fahrzeug hat über Ölverbrauch und Kupplung genug Probleme. Trotzdem verkaufe ich es nicht, da bis jetzt nicht sonderlich viel damit war.