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Hab gehört die gelben Tacho Scheiben gelden Nicht mehr?

Themenstarteram 25. April 2008 um 10:02

Hi Jungs,

Mir hat gestern jemand gesagt das die Gelben Scheiben (Schaublätter) weil mann nicht gefahren ist.

bis ende des Jahres nicht mehr gelden soll?

Weis da jemand was davon?

Es solln nur noch die Computer ausdrucke geldung haben.

Mfg

André

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gölfellchen

Ja und die Bescheinigung nicht vergessen, auf der vermerkt ist wann man das letzte mal beim Kacken war.

Wenn man nichts zu sagen hat, dann sollte man das auch tun (also das nichts sagen).

 

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am 25. April 2008 um 13:10

Hallo!

Ja, da hast du leider richtig gehört. Wobei-nicht nur per Pc, sondern in der amtlichen Definition müssen die Dinger "Maschinenschriftlich" ausgefüllt sein.

Aber wer hat schon noch die gute, alte Schreibmaschine in der Nähe. Soll natürlich immer nur zum Schutz der Fahrer sein, aber wie so oft wird nur verschlimmbessert.

am 25. April 2008 um 13:34

und wie sieht das aus wenn ich nicht Urlaub habe, nicht krank bin und nicht ein ausgenommenes Fahrzeug gelnkt habe sondern schlichtweg NICHT gefahren bin? weil ich z.B. auf dem Hof Dienst geschoben habe?

am 25. April 2008 um 14:11

...dann muß bestätigt sein, das du "ein vom Anwendungsbereich der Verordnung

(EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug" gelenkt hast.

So, jetzt wundern und Kopfschütteln, weil ich dir sage, das dieser Satz aus einem EU-Vordruck ist und wir leider wieder einmal feststellen, wie beknackt so manche EU-Regelung ist. Und diese Bescheinigung muß jeder mitführen, selbst wenn man nicht als Kraftfahrer beschäftigt ist.

Fazit: Eine kontrollierende Behörde unterstellt jedem Nutzfahrzeuglenker, das er werktags Fahrzeuge bewegt und du als Fahrer mußt dann mit diesem Schein das Gegenteil beweißen. So nebenbei, wer nach Polen fährt, muß jedes Wochenende, was man ja im allgem. zu Hause verbringt, mit so einem Schein ausrücken, um zu "beweisen", das man auch wirklich NICHT gearbeitet hat.

ARMES EUROPA!

Zitat:

Original geschrieben von steinkutscher

 

und wie sieht das aus wenn ich nicht Urlaub habe, nicht krank bin und nicht ein ausgenommenes Fahrzeug gelnkt habe sondern schlichtweg NICHT gefahren bin? weil ich z.B. auf dem Hof Dienst geschoben habe?

glaubst mir nicht, oder?? ;)

Für deine Tätigkeit kannst du die gelben Dinger weiterbenutzen, da es in dem Fall keine Formvorschrift gibt. Hattest du allerdings Urlaub brauchst du den neuen Schein!

Grüße

Steini

am 25. April 2008 um 15:32

@ steini:

doch,doch. hab dir in dem anderen thread ja schon geglaubt. aber da ja mal wieder ein neuer aufgemacht wurde, bin ich wieder unsicher geworden.

weiß bescheid.

Themenstarteram 25. April 2008 um 16:36

Und wie sieht es mit digataler fahrerkarte aus?

Was brauchen die sie benutzn ja kein scheibe

Zitat:

Original geschrieben von Fahren macht Spass

Und wie sieht es mit digataler fahrerkarte aus?

Was brauchen die sie benutzn ja kein scheibe

Hä??

es geht doch nicht um die runde oder eckige form, sondern um den "enthaltenen Text"

Bei der Fahrerkarte musst du die inhaltlich gleichen Bescheinigungen mitführen.

Grüße

Steini

was soll unterschiedlich sein wenn du digitacho hast ..

das schreiben ist das gleiche und bestätigt haben musst du es auch wenn du nicht fährst ..

Hallo

Hab in einem anderen Forum gelesen,das man auch in Deutschland für Samstage,an denen man nicht mit Lkw unterwegs war,so eine Bescheinigung benötigt.

Muss da nochmal reinschauen,dort wurde auch die Gesetzliche Grundlage dafür genannt.

 

gruß Scaniafan66

Man braucht für jeden Tag, an welchem man kein Fahrzeug lenkt eigentlich so eine Bescheinigung. § 20 FPersV.

Weitestgehend wird darauf verzichtet, diese für die Wochenenden zu fordern. Es müssen ja wöchentliche Ruhezeiten eingehalten werden und das ist absolut nachvollziehbar. Andererseits wäre das ja auch ein enormer und weitestgehend überflüssiger Verwaltungsaufwand. Der Wortlaut im Gesetz: "... weil sie an einem oder mehreren der vorausgegangenen ..." - jeder Tag ist also nachweispflichtig.

Im Zuge von Europa wird diese Bescheinigung nach § 19 FPersV i. V. M. mit VO (EG) 561/2006 ausgestellt und diese ist anhand eines europaweit einheitlichen Musters vorzunehmen, welche über die Webseite der BAG (http://bag.bund.de) oder über http://www.europa.eu erhältlich ist. Die Anordnung der Felder muss zu bleiben. Dann bedarf es auch keiner Mehrsprachigkeit mehr. Auf jeden Fall muss diese Bescheinigung maschinenschriftlich ausgefüllt werden, weswegen es sich bei den Vordrucken ja auch um Word-Vorlagen handelt. Grundsätzlich kann aber auch eine eigene Vorlage verwendet werden, wenn die Anordnung bestehen bleibt.

Auf keinen Fall Stempel und Unterschrift vergessen.

Trotz Europa gibt es einige Länder, welche die Freiheiten etwas enger ziehen. Hierzu gehören beispielsweise Frankreich, Belgien und Polen.

Manchmal kommt es vor, dass man keine Bescheinigung dabei hat. Dann muss man nicht gleich ausflippen, denn man kann die Bescheinigung auch nachreichen. "(2) In den Fällen, in denen eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden konnte, weil die berücksichtigungsfreien Tage unterwegs angefallen sind, hat der Unternehmer auf Verlangen der zuständigen Kontrollbehörde oder -stelle nachträglich eine Bescheinigung auszustellen oder vorzulegen."

Die Aufbewahrungsfrist für Urlaubsbescheinigungen beträgt ein Jahr, ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Fahrer. Am darauf folgenden 31. März sind die Bescheinigungen zu vernichten. Der Fahrer hat ein Anrecht auf eine Kopie.

[Hinweis: Hab' hier schon die neue FPersV zitiert. Nur für den Fall, das jemand die Texte nicht findet. Diese wurde am 30.01.2008 veröffentlicht und ist somit gültig.]

Themenstarteram 27. April 2008 um 9:09

Du meinst nachreichen wirst aber abkasiert das ist mein Kolegen pasiert 25€.

Ja und die Bescheinigung nicht vergessen, auf der vermerkt ist wann man das letzte mal beim Kacken war.

Zitat:

Original geschrieben von Gölfellchen

Ja und die Bescheinigung nicht vergessen, auf der vermerkt ist wann man das letzte mal beim Kacken war.

Wenn man nichts zu sagen hat, dann sollte man das auch tun (also das nichts sagen).

 

Zitat:

Original geschrieben von MAN-Elektriker

Zitat:

Original geschrieben von Gölfellchen

Ja und die Bescheinigung nicht vergessen, auf der vermerkt ist wann man das letzte mal beim Kacken war.

Wenn man nichts zu sagen hat, dann sollte man das auch tun (also das nichts sagen).

Na dann fang mal an :)

Und nicht gleich weinen wenn du meinen Beitrag nicht verstehst ;)

Ich könnte mich natürlich auch hundert Zeilen lang darüber aufregen was das ganze für ein peinliches Kasperletheater ist und welch unnötiger Verwaltungsaufwand dadurch für uns Fahrer entsteht, aber ich denke mit dem einen Satz habe ich mehr gesagt als mit tausend Sätze.

P.S. Sowas nennt man "zwischen den Zeilen lesen".

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