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Hab heute einen Unfall gebaut laut Polizei 50/50

BMW 3er E36
Themenstarteram 17. März 2008 um 21:38

Hallo jungs vor einen Stunde hab ich nen unfall gehabt.. Es war ein 2 spurige mit 50 km/h geregelter strasse. Als der ampel auf die grün geschaltet hat fuhr mein vordermann los. und ich hinter ihm in der linken spur. Und vor ihm waren 2 Roller als ich ihm hinter her fuhr. wechslet ich in die rechte spur. wollte ih nicht überholen fuhr mit 50 km/h und da passierte er wollte auch in die rechte spur. und erwischte mich von fahrerseite. ich war mit der nase bisschen vorne ne halbes meter. Und das zählt als rechts überholen. Laut der Regel. .aber woillte ihn nicht überholen. Und der fahrer Hat unachtsamt den spur gewechselt auch der schuldige. Wass meint ihr ist das wirkliche ne fifty fifty beurteillung.

Beste Antwort im Thema
am 17. März 2008 um 22:53

Innerhalb geschlossener Ortschaften darfst du recht überholen. Für den der die Fahrspur wechselt gilt die doppelte Rückschaupflicht. Hat er dies nicht getan (er ist dir ja in die Tür gefahren), ist er schuld.

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Las es drauf ankommen und erheb einspruch dagegen. 

Auf einer 2-spurigen Strasse mit markierten Fahrstreifen für eine Richtung darf man rechts schneller fahren!

Wo war das? Innerorts oder ausserorts?

Ausserdem kann von überholen keine Rede sein, wenn Du noch hinter dem anderen Auto warst...

Genau, ist ja kein Bundesstrasse oder AB.

In der Stadt überholst du doch auch rechts.

Mfg Holger

Naja,wenn du hinter ihm bist und dann aufeinmal neben ihm dann denke ich mal das du nichts anderes vorgehabt hast als überholen.Sowas passiert mir tagtäglich.Sobald jemand hinter mir sieht das ich bremsen muss wegen irgendetwas meinen sie mit "Vollkaracho" rechts an mir vorbeizuziehen und sich dann daran "aufzugeilen".

am 17. März 2008 um 22:53

Innerhalb geschlossener Ortschaften darfst du recht überholen. Für den der die Fahrspur wechselt gilt die doppelte Rückschaupflicht. Hat er dies nicht getan (er ist dir ja in die Tür gefahren), ist er schuld.

Das wesentliche wurde gesagt.

Ich würde aber einen Dreck drum geben was die Rennleitung meint. Die nehmen nur den Unfall auf. Mehr nicht...was soll man auch von solchen Honks verlangen. ;) Die Schuldfrage klären die Versicherungen, bzw. die Gerichte.

am 17. März 2008 um 23:28

also wenn du rechtsschutz hast, würd ich da aufjedenfall gegen vorgehen, damit kann man bestimmt noch was raus holen

die genauen umstände kennt hier keiner, deshalb ist es uns so ohne weiteres nicht möglich konkrete aussagen dazu zu treffen......eine teilschuld für dich ist aber sicherlich nicht definitiv ausgeschlossen.....

war die polizei vor ort?

generell kann man sagen, dass du schleunigst einen anwalt aufsuchen solltest!

Hallo,

einfach entspannen. Im innerstädtischen Verkehr gibt es kein "rechts überholen" - man fährt auf mehrstreifigen Strassen also gleichberechtig auf allen Spuren der gleichen Fahrtrichtung. Schlussfolgerung aus dieser Tatsache: Wer den Fahrstreifen wechselt, hat seiner Sorgfaltspflicht zufolge erst mal der "schwarzen Peter", wenn es um die Schuldfrage bei einem Spurwechselunfall um den Verursacher geht.

Dem Ärger kann man eigentlich nur entgehen, wenn man aufpasst wie ein Luchs oder das Auto einfach stehen lässt - beides sind wohl keine immer praktikable Lösungen ...

Die "Keule" Anwalt würde ich in diesem Fall erst mal stecken lassen, weil an sich unnötig und weiter ein beliebter Anlass für RS-Versicherer "klagefreudige" Versicherungsnehmer los zu werden ... (nur zahlende Kunden, sind gute Kunden ;))

Beste Grüsse, wbf325i

am 18. März 2008 um 1:19

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i

 

Die "Keule" Anwalt würde ich in diesem Fall erst mal stecken lassen, weil an sich unnötig und weiter ein beliebter Anlass für RS-Versicherer "klagefreudige" Versicherungsnehmer los zu werden ... (nur zahlende Kunden, sind gute Kunden ;))

Beste Grüsse, wbf325i

aber wieso den stecken lassen, genau das würde ich nicht tun, rechtsschutz ist doch was sinnvolles und soll nicht nur einem selber helfen sondern auch schützen wenn man z.b. unfallverursacher ist.

oder gibt es nachteile in diesem fall den anwalt einzuschalten??

Eine sehr wichtige Frage wäre da noch:

Wer steht an 1. Stelle im Polizeibericht?

Hat jemand ein Verwarngeld bezahlt? In der Regel 35 Euro?!

Was die Beamten vor Ort vermuten und dann äußern ist erstmal unwichtig, da eine Schuldfrage immer von einem Gericht festgestellt wird...

 

Beim Rest ist es so,  wie es wbf325i schon gesagt hat, allerdings würde ich da schon meine Rechtschutzversicherung verständigen und mich Anwaltsmässig beraten lassen, denn wozu hat man sowas....;)

am 18. März 2008 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

Was die Beamten vor Ort vermuten und dann äußern ist erstmal unwichtig, da eine Schuldfrage immer von einem Gericht festgestellt wird...

Beim Rest ist es so,  wie es wbf325i schon gesagt hat, allerdings würde ich da schon meine Rechtschutzversicherung verständigen und mich Anwaltsmässig beraten lassen, denn wozu hat man sowas....;)

das ist so nicht GANZ korrekt... natürlich entscheiden nicht die polizisten vor ort wer schuld ist, aber je nachdem wie der unfallbericht ausgestellt wird naemlich als welche partei du im bericht erscheinst, gibt der bericht schon für die entscheidung eine relativ aussagekräftige richtung vor, LEIDER. Es wird in den seltensten Fällen passieren, dass die Polizei Teilnehmer 1 als schuldigen aufnimmt und das Gericht aber dann Teilnehmer 2 verurteilt. Hab das selber erlebt bin bis in die 2. Instanz (Landgericht Bonn) gegangen und habe Vollschuld bekommen. Das erste was die Polizei am Unfallort bemerkte (an absolut arroganter Polizist) "also für uns ist der schuldige klar" damit sah auch der bericht dementsprechend aus und dies wird dann auch leider im gericht so verwendet. Die kompl. Geschichte zu erzählen wäre sicher sehr interessant aber leider zu umfangreich.

Gruß KIK

...im Unfallbericht die Ziffern zu 1 und 2 werden aber ohne Wertung zum Verursacher vergeben ;-)

Vom Unfallhergang, was der Treadersteller so berichtet, ist die ganze Sache strittig, weil jede Partei meint Recht zu haben.

Der Ausgang vielleicht 1/ 3, 2/ 3, wer welchen Anteil bekommt entscheidet evtl. ein Richter.

Allein aus der Gefährdungshaftung bekommt der TE schon was mit...

Gruß vom Armani- Biker...

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