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hab wichtige fragen zu MPU
ich hab keine ahnung ob es hier gehört aber ich frag einfach,uns war ich habe mein schein 2007 wieder neu gemacht erst mpu danach fahrschule und neu gemacht hatte punkte voll wegen schnell fahren unfall fahren ohne schein.Jezt nach 7 jahren wurde ich das erste mall mit zu viel geplitzt 50 zone mit 40 zu viel ,hatte damals kein alkhol oder sonst was kann es sein jetzt das die sagen noch mall mpu hab echt angst bekommen
Beste Antwort im Thema
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dich nach 7 Jahren wegen einem Tempoverstoß gleich zur MPU schicken werden.
Allerdings ist 40 zu viel bei erlaubten 50 schon eine Hausnummer. Ich gehe aufgrund der 50 km/h mal davon aus, dass sich das Ganze innerorts abgespielt hat. In diesem Fall müsstest Du mit 160 Euro Geldbuße, 3 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Und sei mir nicht böse, in diesem Fall wäre das in meinen Augen für 90 statt 50 schon gerechtfertigt. Zumal Du ja dann eigentlich laut Tacho eher noch schneller unterwegs warst, es werden ja noch Toleranzen abgezogen.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, dass es nicht doch zu einer weiteren MPU kommt. Hoffentlich siehst Du das dann wenigstens als Chance, Deine Fahrweise in Zukunft zu überdenken.
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32 Antworten
Abwarten, die Bussgeldbehörde wird sich schon melden.
kann man also nicht was sagen sie können oder dürfen die es nicht weil ich ja 0 punkte habe oder
Versuche doch bitte, den Ablauf und die Punktestände mal vernünftig aufzuschreiben. Wir sind zwar kein Rechtschreibforum, aber so kapiert das ja keiner und helfen kann man so auch nicht, ein paar Punkte und Komma helfen da schon.
Gruß Tecci
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dich nach 7 Jahren wegen einem Tempoverstoß gleich zur MPU schicken werden.
Allerdings ist 40 zu viel bei erlaubten 50 schon eine Hausnummer. Ich gehe aufgrund der 50 km/h mal davon aus, dass sich das Ganze innerorts abgespielt hat. In diesem Fall müsstest Du mit 160 Euro Geldbuße, 3 Punkten und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Und sei mir nicht böse, in diesem Fall wäre das in meinen Augen für 90 statt 50 schon gerechtfertigt. Zumal Du ja dann eigentlich laut Tacho eher noch schneller unterwegs warst, es werden ja noch Toleranzen abgezogen.
Ich drück Dir jedenfalls die Daumen, dass es nicht doch zu einer weiteren MPU kommt. Hoffentlich siehst Du das dann wenigstens als Chance, Deine Fahrweise in Zukunft zu überdenken.
ich habe vor 2007 motor roller unfall gehabt dafür gab punkte und dann noch eins wo ich ein auto berührt hab.Hab dann meine handynummer und adresse gelassen aber ich habe punkte bekommen wegen fluht von unfall ort,und der rest wegen zu schnell fahren.ich habe dann 18 punkte voll gehabt und musste es abgeben,hab dann 2007 erst eine MPU und danach den schein komplett neu gemacht ohne probezeit.Danach hatte ich nicht mehr mit punkten nur kleine sachen fahre nicht mehr schnell an dem tag wurde mir nach 2 jahren gekündigt von der arbeit,und ich war nicht mehr bewust wie ich gefahren bin hab es denen auch so gesagt jetzt hab ich schon angst das die sagen,MPU.
Deine Angst vor der MPU ist wohl voll berechtigt, denn wem das Bewusstsein über seine eigene Fahrweise fehlt, der sollte wirklich überprüft werden ob er Fahrertauglich ist Dieses wird bei dir wohl nun überprüft werden.
Aber mal gut das du der Behörde ( Polizei) es so gesagt hast.
§ 11 Fahrerlaubnis-Verordnung
Zu § 12 FeV
In Kraft getreten am 30.06.2012
Eignung
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.
Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben, so dass dadurch die Eignung ausgeschlossen wird.
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem
1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation,
2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung ,,Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung ,,Betriebsmedizin",
4. Arzt mit der Zusatzbezeichung "Facharzt für Rechtsmedizin" oder
5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt
erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nr.1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. Zweifel an der Fahrtauglichkeitzum Inhaltsverzeichnis
4.1. Fachärztliches Gutachten
Bestehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit, fordert die Führerscheinstelle in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Der Facharzt sollte nicht der behandelnde Arzt sein.
4.2. Medizinisch-psychologisches Gutachten
Bestehen laut diesem Facharztgutachten noch immer Bedenken, fordert die Führerscheinstelle ein medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. eine Untersuchung (MPU). Die MPU setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Fragebögen, die vom Patienten ausgefüllt werden müssen, als Vorbereitung des Arzt- und Psychologengesprächs
Leistungstests zur Prüfung der Reaktions- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie der Reaktionsgeschwindigkeit
Medizinischer Bereich: Körperlicher Allgemeinzustand, Sinnesfunktionen, fachärztlicher Befund, neurologischer Befund (falls erforderlich), Medikamenteneinnahme
Psychologischer Bereich: Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Orientierung, Reaktion, Belastbarkeit
Im Gespräch mit dem Arzt und Psychologen geht es um die Einstellungen zum Straßenverkehr (Vorausschauen, Planen, Erkennen von Gefahren), aber auch um die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung und den Umgang mit Schwierigkeiten.
ich habe es ja nicht aus spass gemacht wie früher hab ja 2 kinder,da macht man so was nicht mehr ich habe von früher meine lehre bekommen,mal sehen was die sagen 1 monat bestimmt aber bitte keine MPU.Hab echt dafür kein geld meine frage war halt ob die mir das anhängen können.
Wenn seit Wiedererteilung nichts mit Punkten vorgefallen ist ist eine MPU wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung unwahrscheinlich. Da ist es wahrscheinlicher das die Strafe wegen Vorsatz erhöht wird. Wenn es außerhalb einer geschlossenen Ortschaft war kostet der Spaß als Regelbußgeld 143,50€ inklusive Gebühren plus 3 Punkte in Flensburg. Innerhalb einer Ortschaft wird es Teurer, 183,50 plus 3 Punkte und einen Monat zu Fuß.
Vielleicht sollte man sich wirklich mal Gedanken darüber machen wie lange das noch gut geht.
2007 Führerschein weg wegen Unfällen und überhöhter Geschwindigkeit und jetzt nach dem der Führerschein neu gemacht wurde und die MPU absolviert wurde ging man gleich mit 40 Km/h zuviel bei erlaubten 50 erneut ins Netz.
Normalerweiße sollte hier der Führerschein sofort und auf nimmer Wiedersehen eingezogen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Vielleicht sollte man sich wirklich mal Gedanken darüber machen wie lange das noch gut geht.
2007 Führerschein weg wegen Unfällen und überhöhter Geschwindigkeit und jetzt nach dem der Führerschein neu gemacht wurde und die MPU absolviert wurde ging man gleich mit 40 Km/h zuviel bei erlaubten 50 erneut ins Netz.
Normalerweiße sollte hier der Führerschein sofort und auf nimmer Wiedersehen eingezogen werden.
Genau. Am besten aufhängen, vierteilen, teeren und federn. Meine Güte, er hat seine Lehren gezogen und ist nach sechs (!!!) Jahren geblitzt worden, nicht "gleich", wie du schreibst. Erst mal lesen und denken, bevor man andere verurteilt.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Vielleicht sollte man sich wirklich mal Gedanken darüber machen wie lange das noch gut geht.
2007 Führerschein weg wegen Unfällen und überhöhter Geschwindigkeit und jetzt nach dem der Führerschein neu gemacht wurde und die MPU absolviert wurde ging man gleich mit 40 Km/h zuviel bei erlaubten 50 erneut ins Netz.
Normalerweiße sollte hier der Führerschein sofort und auf nimmer Wiedersehen eingezogen werden.
Genau. Am besten aufhängen, vierteilen, teeren und federn. Meine Güte, er hat seine Lehren gezogen und ist nach sechs (!!!) Jahren geblitzt worden, nicht "gleich", wie du schreibst. Erst mal lesen und denken, bevor man andere verurteilt.
Einer der seine Lehren gezogen hat und den Fuehrerschein los war faehrt auch 10 Jahre spaeter nicht in dem Breich eines Fahrverbotes. Wer wegen eines Ereignisses unkontrolliert so ein Tempo hinlegt, der hat sich selber nicht im Griff. Hier ist der lernerfolg ausgeblieben oder der TE ist ein sehr Tempramentvoller Charakter der schnell oben raus geht.
Von einer neuen MPU geh ich mal nicht aus, obwohl es angebracht waere
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Einer der seine Lehren gezogen hat und den Fuehrerschein los war faehrt auch 10 Jahre spaeter nicht in dem Breich eines Fahrverbotes. Wer wegen eines Ereignisses unkontrolliert so ein Tempo hinlegt, der hat sich selber nicht im Griff. Hier ist der lernerfolg ausgeblieben oder der TE ist ein sehr Tempramentvoller Charakter der schnell oben raus geht.
Von einer neuen MPU geh ich mal nicht aus, obwohl es angebracht waere
Na zum Glück sind wenigstens einige der Forumsmitglieder hier immer und ständig fehlerfrei, was hätten wir sonst für Zustände auf unseren Straßen.
Und wenn man als Familienvater plötzlich die Kündigung seines Jobs bekommt und vielleicht nicht mehr weiß wie es weitergehen soll, dann bleibt man natürlich immer schön cool und verstößt natürlich auf gar keinen Fall gegen eine Verkehrsregel.
Leute, denkt doch mal eine Sekunde lang nach, bevor ihr Steinen um Euch schmeißt.
Zitat:
Original geschrieben von torre01
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Einer der seine Lehren gezogen hat und den Fuehrerschein los war faehrt auch 10 Jahre spaeter nicht in dem Breich eines Fahrverbotes. Wer wegen eines Ereignisses unkontrolliert so ein Tempo hinlegt, der hat sich selber nicht im Griff. Hier ist der lernerfolg ausgeblieben oder der TE ist ein sehr Tempramentvoller Charakter der schnell oben raus geht.
Von einer neuen MPU geh ich mal nicht aus, obwohl es angebracht waere
Na zum Glück sind wenigstens einige der Forumsmitglieder hier immer und ständig fehlerfrei, was hätten wir sonst für Zustände auf unseren Straßen.
Und wenn man als Familienvater plötzlich die Kündigung seines Jobs bekommt und vielleicht nicht mehr weiß wie es weitergehen soll, dann bleibt man natürlich immer schön cool und verstößt natürlich auf gar keinen Fall gegen eine Verkehrsregel.
Leute, denkt doch mal eine Sekunde lang nach, bevor ihr Steinen um Euch schmeißt.
Na zum Glueck hat er keinen Waffenschein.
40 zu schnell in einer 50 Zone laesst auf Stadt schliessen. Laut Tacho gibt das Locker eine 95. Da eruebrigt sich jede diskusion.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Genau. Am besten aufhängen, vierteilen, teeren und federn. Meine Güte, er hat seine Lehren gezogen und ist nach sechs (!!!) Jahren geblitzt worden, nicht "gleich", wie du schreibst. Erst mal lesen und denken, bevor man andere verurteilt.
Na das war ja wohl nichts !
Wer mit 90 Km/h geblitzt wird wo 50 erlaubt sind, da muss schon einiges schief gelaufen sein... dafür gibts auch keine Entschuldigungen, dass jemand aus vorherigen Situationen seine Lehren gezogen hat. Für mich pers. ist das nicht nur verantwortungslos, fahrlässig, sondern auch bedingter Vorsatz.
Ganz klarer Drang zum Wiederholungstäter bei dem es nicht gefruchtet hat.