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Habe 185/60 R14 82R, kann ich auch 82T nehmen?

Themenstarteram 17. November 2007 um 16:48

Hallo,

brauche Winterreifen.

Im Fahrzeugschein steht 82R. Kann ich dann auch 82T nehmen ohne es eintragen zu lassen?

Danke, Gruß Simon

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10 Antworten

Hallo

ja darfst Du da der Speedindex T höher ist als R siehe unten..

Übersicht Reifen Speedindex

 

Wie schnell dürfen Sie mit Ihrem Reifen fahren? Welche Geschwindigkeit ist für Ihr Auto zu gelassen?! Reifen Speedindex:

Quelle:

http://www.reifen-grimm.de/reifen-speed-index.php

 

G = bis 90 km/h

J = bis 100 km/h

L = bis 120 km/h

M = bis 130 km/h

N = bis 140 km/h

P = bis 150 km/h

Q = bis 160 km/h

R = bis 170 km/h

S = bis 180 km/h

T = bis 190 km/h

H = bis 210 km/h

V = bis 240 km/h

VR = > 210 km/h

W = bis 270 km/h

ZR = > 240 km/h

Y = bis 300 km/h

mfg Andy

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 17. November 2007 um 17:19

danke erstmal!

Steht eigentlich auch die Felgengröße im Fahrzeugschein/Brief?

Also Felgenbreite, einpresstiefe? Muss das alles gleich bleiben?

Weil größe müsste ich ja 14 Zoll haben.

Zitat:

Original geschrieben von TAiS46

danke erstmal!

Steht eigentlich auch die Felgengröße im Fahrzeugschein/Brief?

Also Felgenbreite, einpresstiefe? Muss das alles gleich bleiben?

Weil größe müsste ich ja 14 Zoll haben.

es muss nicht gleich bleiben,wenn Du abweichende Größen die nicht im KFZ Schein stehen eben eintragen lässt;)

technisch sind da viele Varianten der Umrüstung möglich,aber eben mit Eintragung oder ABE der abweichenden Felgen.

Wenn dir das als Aufwand unangemessen erscheint musst Du es bei dem belassen was auch im Schein steht...;)

mfg Andy

 

Themenstarteram 17. November 2007 um 17:31

ich finde aber keine Angaben zur Felge in den Fahrzeugschein.

Wo könnten die notiert sein?

Hallo

eventuell hilf dir dieses weiter im letzten Absatz:

Quelle:

ADAC LINK

Problemfälle

Vor einer Umstellung der Zulassungspapiere (z.B. bei Halterwechsel, Wohnortwechsel): Bisherige Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) kopieren. Diese Kopien später zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug mitführen. Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten. Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.

Bei der Umstellung der Fahrzeugpapiere die Herausgabe des alten, für ungültig erklärten Fahrzeugbriefes verlangen. Dies soll gebührenfrei erfolgen, ggf. ist ein Antrag zu stellen. Der ungültige Brief ist bei den Fahrzeugdokumenten zuhause aufzubewahren. Auf der neuen Zulassungsbescheinigungen II wird meist ein Verweis auf den alten Fahrzeugbrief vorgenommen.

Nur bei noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen, für die noch ein alter Fahrzeugbrief ausgefertigt wurde, wird dieser Fahrzeugbrief von der Zulassungsstelle einbehalten und dem KBA zurückgesendet. In diesem Fall erhält der neue Halter keinen für ungültig erklärten Fahrzeugbrief. Besonders in diesen Fällen ist die vorherige Erstellung einer Kopie sinnvoll.

Nach der Umstellung der Fahrzeugpapiere sollte der Halter die Eintragungen in dem Feld 22 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den Eintragungen in dem Feld 33 des alten Fahrzeugscheines bzw. Fahrzeugbrief vergleichen. Besonders technische Änderungen, die in dem alten Fahrzeugbrief in den Spalten B und C eingetragen waren, sollten auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt sein. Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.

Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity (CoC) ausgehändigt. Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen. Ergänzungen sind zu finden unter dem Punkt 50 Bemerkungen. Dieses CoC kann für die Auswahl alternativer Bereifungen herangezogen werden. Einzelne Hersteller veröffentlichen auch Informationen zu der Radaustattung ihrer Fahrzeuge im Internet.

 

 

Themenstarteram 17. November 2007 um 20:45

Gut, danke, nun weiss ich bescheid.

Kann mit noch wer sagen wie diese "flachen" reifen heissen?

Diese rennreifen? Haben die einen namen?

Zitat:

Original geschrieben von TAiS46

Gut, danke, nun weiss ich bescheid.

Kann mit noch wer sagen wie diese "flachen" reifen heissen?

Diese rennreifen? Haben die einen namen?

 Du meinst diese Reifen bei denen von der Seite gesehen "wenig" gummi bis zur felge zu sehen ist?

 

wenn ja, dann nennt man die Niederquerschnittreifen, hat aber nichts mit Rennreifen zutun.

 

 

grüße

Steini

Es gibt eine genaue Definition von "Niederquerschnittsreifen". Wenn die Höhe des Reifens prozentual zur Breite unter 80% liegt, dann spricht man von Niederquerschnittsreifen. Also z.B. auch bei 175/70R13. Das wird oft falsch beschrieben.

Diese Reifen, die eine ziemlich geringe Höhe haben(wie ich sie montiert habe, Signatur), besitzen keinen speziellen Namen.

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Quelle:

ADAC LINK

Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.

Einzelne Hersteller veröffentlichen auch Informationen zu der Radaustattung ihrer Fahrzeuge im Internet.

Somit ist man selbst raus aus der Sache, sofern Räder montiert sind, die es vom Werk aus mit dem Modell zu bestellen gab. Die genauen Felgen- und Reifengrößen findet man auch in der Betriebsanleitung unter "Technische Daten".

Alle anderen Zubehörfelgen und Reifengrößen müssen entweder mit einem Gutachten eingetragen oder eine ABE mitgeführt werden.

Gruß

Ercan

am 17. November 2007 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Es gibt eine genaue Definition von "Niederquerschnittsreifen". Wenn die Höhe des Reifens prozentual zur Breite unter 80% liegt, dann spricht man von Niederquerschnittsreifen. Also z.B. auch bei 175/70R13. Das wird oft falsch beschrieben.

Diese Reifen, die eine ziemlich geringe Höhe haben(wie ich sie montiert habe, Signatur), besitzen keinen speziellen Namen.

Hallo,

habe gelesen, dass man von Niederquerschnittreifen bei einer Serie kleiner/gleich 50 spricht, also z.B. 225/50R16. Aber auch die von Ercan genannten 80% habe ich bereits mehrfach gelesen - da müsste es doch eigentlich eine einheitliche Definition geben:confused:

Ich selbst denke eigentlich eher, dass die 50% stimmen, bei 80% wären doch eigentlich so gut wie alle gefahrenen Reifen Niederquerschnittreifen - und damit ja dann auch nichts mehr "besonderes". Kenne zumindest wenige Pkw die Reifen größer als 80% fahren.

Hat jemand zuverlässige Infos/Quellen?

Gruß

Fox74

 

Hallo

früher als fast alle Reifen z.B. 165r13 hiessen war der Querschnitt in der Regel 80% Höhe zur Breite alles was weniger hatte z.B. 175/70r13 galt schon als Niederquerschnittreifen ;)

Das war so Ende der 70er Anfang der 80er Jahre;)

so ändern sich die Zeiten,echte Breitreifen mit Neiderquerschnitt dürfte heute maximal 50% Höhe zur Breite haben also z.B. 205/50r15 ....alles darüber dürfte heute als Ballonreifen gelten:D

Grüße Andy

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