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Habe dringendes Problen mit Gebrauchtwagenverkauf

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 21:59

hallo,

habe ein problem.

habe am samstag mein altes auto verkauft. alles schön und gut. ich hatte nicht alle schlüssel mit, so haben wir das im vertrag festgehalten, wenn ich ihm die 2 schlüssel gebe dann gibt er mir 700 euro.

beim kauf hat der käufer festgestellt das die untere abdeckung (unterm motor) ölig ist. dazu sagte ich ihm "habe vor kurzem die dichtung vom ventildeckel gewechselt, vielleicht ist das öl noch von dann"

heute ruft der typ an und sagte das er bei mercedes war und eine dichung an der ölwanne undicht ist. und der simmelring müsste gewechselt werden. reparaturkosten über 600 euro.

er meint zu mir er kann sich die reparatur nicht leisten ich soll mich dran beteiligen. ich dann zu ihm natürlich das ich das nicht mache.

er erkundigt sich jetzt in einer freien werkstatt wieviel das kostet.

muss ich die kosten jetzt bezahlen?

was soll ich jetzt machen?

er wollte morgen wieder anrufen

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16 Antworten
am 5. Juli 2005 um 22:08

gekauft wie gesehen! also brauchst du dich nicht an den kosten beteiligen, ausser du hättest ihm das verschwiegen, aber du wusstest es ja selber nicht. ich würde den 2.schlüssel einfach behalten, bis er die 700€ bezahlt. er will bestimmt das du ihm den 2. schlüssel einfach gibst und auf das geld verzichtest. würde ich auf keinen fall machen.

anderersetis kann er für ca. 200€ nen neuen schlüssel bestellen und die schlüsselschiene des anderen schlüssel sperren lassen.

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 22:14

am freitag wollten wir uns treffen. ich gebe ihm den einen schlüssel und den reserve er mir 700€. und er wollte mich zum mercedes autohaus fahren um meinen neuen abzuholen.

wenn er morgen mich anruft dann sage ich ihm brauchst mich nicht zum autohaus fahren. ich schicke dir die schlüssel und betriebsanleitung per post zu. (natürlich als einschreiben gegen 700€)

Themenstarteram 5. Juli 2005 um 22:34

noch eine frage. kann er das auto zurück geben?

am 5. Juli 2005 um 22:41

nein, kann er nicht, wenn es ein privat-verkauf war. ausser du hast es ihm (arglistig) verschwiegen, wovon ich aber nicht ausgehe.

Zitat:

Original geschrieben von andreas-SL55AMG

gekauft wie gesehen!

Diese Klausel in Kaufvertägen ist inzwischen nicht mehr gültig! Kam gerade gestern Abend im TV. Das muss in etwa so heißen: Unter Ausschluss jeglicher Sachmängel...

am 6. Juli 2005 um 6:58

Sorry, aber hier geht einiges durcheinander:

Bei Privatverkäufen von Gebrauchtfahrzeugen ist ein vollständiger Ausschluss der gewährleistungh möglich. Man musss ihn allerdings vereinbaren, dh in den Vertrag schreiben. Wenn nichts vereinbart wurde gilt algemeines Kaufrecht, wonach es selbstverständlich eine Gewährleistung (und zwar für 2 Jahre) gibt. Abweichungen davon müssen vereinbart werden. Üblich ist daher die Klausel "Kauf wie besehen unter Ausschluss jeder Gewährleistung".

Wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt, für den sich ein normaler Erwerber interessieren würde, ist der Verkäufer natürlich trotzdem dran. Das ist dann aber regelmäßig mehr eine Frage des Nachweises.

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 9:29

der käufer hat ja den ölverlust bemerkt. ich habe dazu gesagt das ich das nicht weis das der wagen öl verliehrt, und es sein kann das das altes ausgelaufendes öl ist weil ich ja die deckeldichtung gewechselt habe.

im vertrag haben wir das nicht festgehalten.

und das mit kauf wie gesehen auch nicht.

dichtungen sind ja verschleissteile zählt das dann unter gewährleistung? ich glaub nicht

lese dir mal die §§434,437 i.V.m. §§442-444 BGB durch...

wäre ziemlich leichtsinnig, wenn du die einjährige Haftung für gebrauchte Sachen nicht ausgeschlossen hast, (die ist möglich wenn ein Nicht-Unternehmer etwas veräußert) ob Ventile Verschleiß sind ist abh. von Alter und Laufleistung des Wagens, bei einem neueren Fahrzeug mit wenig km eher nicht (kenne mich techn. hier nicht so aus)...Verschleiß ist alles, was nicht verwundert, wenn es kaputt geht, d.h. was in der Natur der Sache liegt, dass es nur begrenzt haltbar ist...

wenn jemand ein auto kauft und bei Übergabe läuft Öl aus und er einen Tag später zur Werkstatt geht und die bescheinigen, dass xy kaputt ist, dann war die Sache wahrscheinlich nicht frei von Sachmängeln bei Übergabe, weshalb man sich dies bei der Übergabe eben bescheinigen lassen sollte, dass alles ok ist, weil der Ölverlust hätte dann ja schließlich erst auch auf den ersten km, die der Käufer zurückgelegt hat, passieren können...so hat der Käufer richtigerweise gleich moniert und die mangelfreie Übergabe nicht quittiert...

entschuldige bitte, aber wieso schreibt ihr solche sachen nicht hin?? für was habt ihr ÜBERHAUPT einen vertrag geschrieben?

meistens schreibe ich gekauft wie gesehen, ich übernehme keine garantie, haftung oder jegliches bla bla..

 

da er das öl gesehen hat verstehe ich nicht, wieso ihr das nicht schriftlich habt.

also ich würde versuchen die 700euro irgendwie zu bekommen, sonst sind die nämlich auch futsch.

 

ich verstehe auch nicht, wieso du überhaupt den schlüssel behalten hast. das bringt ihm udn dir doch rein garnichts.. ich hätte den brief behalten, oder wenigstens den wagen mit schlüsseln bei dir gelassen.

 

also ne sorry.. das kann böse enden, denn im schlimmsten fall kanns sein, dass du auf dieses geld erstmal warten musst.

 

achja, privatverkäufer müssen nicht haften, wenn man irgendwas dazu schreibt. ist der mann händler? wenn ja, perfekt!

Hai @nokia8910

wenn Du zufällig im ADAC bist, die haben Anwälte, wo man sich beraten lassen kann.

So wie ich das aus dem bisher geschriebenen herauslese, läuft das auf einen Rechststreit hinaus, den Du wahrscheinlich verlieren wirst bzw. der mit Glück in einem Vergleich endet. Du hast nichts relevantes schriftlich im Vertrag fixiert, das haut Dir dein Gegner jetzt um die Ohren. Geh zu einem Anwalt oder, wenn Du nicht in einer Rechtsschutz oder ADAC bist, biete dem Käufer einen Vergleich an; z.B. €400.- anstatt €700.- für den Schlüssel und er verzeichtet dann auf alle weiteren Forderungen aus dem Kauf - und mach das schriftlich!

Du verzichtest dann zwar auf €300.-, aber ein Rechtsstreit dürfte weit teurer werden und etwas Lehrgeld zahlt jeder mal...

Themenstarteram 6. Juli 2005 um 20:41

war heute beim anwalt.

er meint ich muss nichts bezahlen, weil im vertrag steht "keine gewährleistung".

und ich soll die 700euro gegegen schlüssel verlangen.

ich hatte am tag als ich den wagen verkauft habe nur einen schlüssel mit. den anderen in vaters tasche, 400km weit weck

dein anwalt wird dir kaum raten, nichts zu unternehmen, weil er dann nichts verdienen würde...nachdem du die mangelfreiheit der sache nicht vertraglich fixiert hast, wirst du kaum nachweisen können, dass der wagen i.o. war bei übergabe (du bist in der beweislast), war er dies nicht, so musst du nachbessern, wenn es ganz schlecht läuft, wird man dir noch arglistige täuschung unterstellen...

Viele Grüße

Hier wird diskutiert, als ob es über zig Tausend Euro gehen würde. Ok, 600, 700 Euro sind auch Geld. Aber, ich weiß ja nicht für wie viel der den Wagen verkauft wurde. Es wird aber wohl mehr als nur drei, vier Tausend Euro gewesen sein. In Relation dazu, sind die 700 Euro den ganzen Ärger mit Anwalt oder gar Gericht doch wohl wirklich nicht wert. Einigt euch halt irgendwo in Mitte. Vor Gericht würde es wahrscheinlich auch auf so einen Vergleich rauslaufen. Keiner kann irgendwas ausreichend beweisen.

Chris

Themenstarteram 7. Juli 2005 um 21:48

chris du hast recht keiner von uns kann etwas beweisen, ob der ölverlust vor oder nach der übergabe passiert ist.

morgen berichte ich wie es gelaufen ist

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