ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Habe Erfolg mit der MAL gehabt. Bei wem fehlt noch die Abdeckung?

Habe Erfolg mit der MAL gehabt. Bei wem fehlt noch die Abdeckung?

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 8:49

Servus!

 

Also, ich hatte Erfolg mit meiner bösen und gesetzlich gesehen, sehr ausführlichen Email, die anscheinend schwer Eindruck gemacht hat.

Er will mir die fehlende Abdeckung mit der BMW-Teilenummer 51 16 8 167 845 nachsenden. Habs nochmal im Anhang markiert.

Fehlt die jetzt bei irgendeinem von euch auch noch?

Bedingung is, dass die MAL wie gesagt von dem Verkäufer "pc_discounter001" ist ist und der Verkauf innhalb der letzten 6 Monate stattgefunden hat.

Gruss

Michael

Ähnliche Themen
15 Antworten
am 15. Juli 2005 um 10:45

aha! das siehste mal, kaum macht man druck, auch mit mehrern, und shcon klappt das :D

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 13:10

Für die, die es interessiert:

Zitat:

"Sehr geehrter Herr ****,

 

ich hatte ihnen direkt nach Erhalt der bei ihnen ersteigerten MAL, 2 zeitversetzte Emails geschrieben, mit der Bitte mir die fehlenden Schrauben und Distanzhülsen nachzuschicken. Was NICHT erfolgt ist. Geschweige denn, dass eine Reaktion darauf kam.

Daraufhin habe ich ihnen noch etwas Zeit gelassen, um zu reagieren.

NICHTS ist passiert!

Anschließend bin ich ihnen noch entgegengekommen und habe ihnen eine NEUTRALE (!!!!) Bewertung gegeben.

Was war ihre Reaktion?

Eine NEGATIVE (!!!) Bewertung, in der sie sich angemaßt haben, mich als "Spinner" zu betiteln. Zudem haben sie behauptet, dass ALLES geliefert worden ist.

SCHWACHSINN!!!!

Habe inzwischen auch noch feststellen müssen, dass die Abdeckung mit der BMW-Teilenummer 51 16 8 167 845 (markiert, Bild im Anhang) ebenfalls fehlt.

Habe sie übrigens sehr geschickt gemacht, die EBA nicht komplett mitzuschicken, damit man die fehlende Abdeckung nicht bemerkt.

Mir ist von mehreren anderen Mittelarmlehnen-Auktionen bekannt, bei denen sie identisch vorgegangen sind.

Bei ALLEN haben die Schrauben und Hülsen gefehlt, bei einigen die kmplt. EBA bzw. die genannte Abdeckung.

Die Käufer sind folgende:

- "*****"

- "*****"

- "*****"

- "*****"

Dies sind noch nicht alle mir bekannten Käufer, die mit ihnen und ihren Verkaufsmethoden Probleme haben oder hatten.

Ich vertrete diese Ebay-User mit dieser Email.

Ich bitte um sofortige Zusendung der mir nicht gelieferten Teile, da ich mir sonst rechtliche Schritte vorbehalten werde.

Die oben genannten User befürworten diesen Weg und sind bereit mich dabei zu unterstützen.

 

Gesetzlich gesehen sieht das wie folgt aus:

 

Ich, Michael *****, habe mit ihnen, dem Ebay-Mitglied "pc_discou****" Michael *****, am 23.04.2005 einen Kaufvertrag nach §433 BGB, auf Grund übereinstimmender Willenserklärungen in Form von Einstellung in Ebay und das Bieten in Ebay nach §145 BGB und §147 BGB, abgeschlossen.

Bei der Lieferung der Armlehne haben eine Abdeckung, sowie Befestigungsmaterialien gefehlt. Somit liegt ein Sachmangel nach §434 Absatz 1 BGB vor, da ich als Käufer diese Teile hätte erwarten können, da ich auf Grund der öffentlichen Äusserung in Ebay "Original BMW E36 Armlehne" von Vollständigkeit ausgehen konnte. Es liegt somit ein Verstoß gegen §434 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB vor.

Der Gefahrenübergang hat auf Grund des Versandkaufs nach §447 BGB an dem Tag stattgefunden, an dem der Verkäufer das Gut bei dem Versandunternehmen aufgegeben hat, da er das Gut an einen anderen, als den Erfüllungsort, geschickt hat.

Der Käufer, also ich, habe vor Ablauf von 6 Monaten nach Gefahrenübergang den Mangel bemerkt, somit sind sie als Verkäufer, auf Grund der Beweislastumkehr nach §476 BGB dazu verpflichtet, zu beweisen, dass sie vollständig geliefert haben, da vermutet wird, dass der Sachmangel bereits vor Gefahrenübergang vorlag. Dieser Paragraph greift, weil es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach §474 Absatz 1 Nummer 1 BGB handelt, da ich als Verbraucher, die Sache bei dem Unternehmen "e-sales" erworben habe und es sich um eine bewegliche Sache handelt. Rechte des Käufers können laut §442 Absatz 1 Nummer 1 BGB nicht ausgeschlossen werden, da mir der Mangel unbekannt war und ich weder grobe Fahrlässigkeit, noch Vorsatz hierbei zu vertreten habe. (§442 Absatz 1 Nummer 2 BGB).

Ich habe auf Grund des Sachmangels nach §434 Absatz 1 Nummer 1 BGB das Recht auf Nacherfüllung nach §437 Absatz1 BGB. Ich verlange somit nach §439 Absatz 1 2.Alt. BGB, die Lieferung einer mangelfreien Sache (Abdeckung, Schrauben und Distanzhülsen). Da diese Lieferung keine unverhältnissmäßigen Kosten verursachen würde, hat der Verkäufer nach §439 Absatz 3 Nummer 1 BGB kein Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Desweiteren findet keine Verjährung innerhalb von 2 Jahren statt (§438 Absatz 1 Nummer 3 BGB), da der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat (§434 Absatz 1 Nummer 4 BGB). Somit verlange ich, Michael *****, die Nacherfüllung. Die Leistungszeit wird auf sofort bestimmt, was nach §271 Absatz 1 mein Recht ist, da den Umständen nach keine andere Leistungzeit bestimmt ist."

 

Gruss Michael

am 15. Juli 2005 um 13:14

nicht schlecht, bist du Jurist oder Kaufmann?

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von denni_lo

nicht schlecht, bist du Jurist oder Kaufmann?

Keins von beiden.:)

Mein Grosscousin macht grad ABI und hat "Wirtschafts- und Rechnungswesen" als Leistungskurs und kennt sich dadurch bei sowas saumäßig gut aus.

am 15. Juli 2005 um 16:18

ich hätte dir noch nen paar andere fiese winkelzüge mit reinschreiben können ;) rechtslehre 14 pkt :D aber das ist schon sehr gut so :) was hat er denn dadrauf geschrieben? :D

am 15. Juli 2005 um 17:06

Hi Micha,

ich wusste doch, daß etwas bei mir noch fehlte, die besagte Abdeckung... Mein Bekannter, der die MAL ersteigert hatte hat sich noch nicht geeusert, seinen I-BÄÄH Nick kenne ich leider nicht, aber ich hätte auch Interesse an der Abdeckung, wenn ich von ihm das OKAY bekomme gebe ich Dir Nachricht über PN

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 18:47

@Gr33nAcid

Jo, er hat nur geschrieben, dass ihm egal is, wieviele Leute ich vertrete und dass er keine Lust auf Diskussionen hat und er mir die fehlenden Teile noch zuschickt.

Er braucht nur noch meine Adresse.

Deswegen hab ich mir jetzt gedacht, ich frag nochmal wem, was fehlt und schreib des gleich samt Adressen auch in die Email rein.

 

@Akira

Alles klar.

Wenn du den Namen dann hast, dann schick mir den und gleich noch die Adresse, wo er die Abdeckung hinschicken soll.

am 15. Juli 2005 um 19:59

haha der nzittert nur, weil du recht hast! :)

@Micha

Ich brauche die dann auch noch! :)

Ist ja super das du dir die Mühe gemacht hast, hat ja auch direkt geklappt! *freu*

Grüße

E36_FaThEr_

bin nicht betroffen aber haust ganz schön auf die Kacke mit den Paragraphen *g

am 15. Juli 2005 um 22:34

@laodlos

wenn Du wüsstest, wenn Du wüsstest....

Der Typ hat schon sehr viele übers Ohr gehauen soweit mir bekannt

ja ich habe ja den anderen Thread drüber gelesen, aber es liest sich ganz schön komisch mit den paragraphen ;)

am 16. Juli 2005 um 7:05

die paragraphen kacke haut ja voll rein,

ich hol mir ende des jahres das ding auch!

kannst ja sagen das er zukünftige verkäufer net verarschen soll da du noch kontakt zu zukünftigen käufern hast :D

Bie mir fehlt ja diese komische abdeckung ja auch meins du ich kriege das teil auch.

@Gr33nAcid

Jo, er hat nur geschrieben, dass ihm egal is, wieviele Leute ich vertrete und dass er keine Lust auf Diskussionen hat und er mir die fehlenden Teile noch zuschickt.

Er braucht nur noch meine Adresse.

Deswegen hab ich mir jetzt gedacht, ich frag nochmal wem, was fehlt und schreib des gleich samt Adressen auch in die Email rein.

 

@Akira

Alles klar.

Wenn du den Namen dann hast, dann schick mir den und gleich noch die Adresse, wo er die Abdeckung hinschicken soll.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Habe Erfolg mit der MAL gehabt. Bei wem fehlt noch die Abdeckung?