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Habe ohne Führerschein ein Unfall begangen

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 18:21

Hallo und zwar habe ich vor etwa einem Jahr mit meinem Motorrad ein Unfall verursacht, bei dem ein Fremdschaden von ca. 17.000€ entstandenen ist.:(

Das Motorrad war auf mich zugelassen und versichert.

Das Dumme an der Sache ist das ich keinen Führerschein habe, die Versicherung hat den Schaden reguliert und fordert jetzt Regress.

"Nach den AKB beschränkt sich unsere Leistungsfreiheit aufgrund dieser Obliegenheitsverletzung Ihnen gegenüber auf 5000€"

Also meine Frage ist muss ich in jeden Fall Zahlen ?

oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Forderung zu umgehen?

Ich soll ein Schuldanerkenntnis unterschreiben!

wie soll ich am besten vor gehen ??

 

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2011 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von soulie81

oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Forderung zu umgehen?

ja, die gibt es....

haus & hof verprassen, drei nutten schwängern und dich anschließend bei peter zwegat melden um privatinsolvenz zu beantragen.... ;)

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am 19. Mai 2011 um 18:50

Das Schuldanerkenntnis verhindert, daß es für Dich auf dem Klageweg noch teurer wird.

Am Besten ist, wenn Du direkt zahlst.

am 19. Mai 2011 um 18:54

...wo bin ich hier nur gelandet - tzz tzz

am 19. Mai 2011 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von soulie81

oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Forderung zu umgehen?

ja, die gibt es....

haus & hof verprassen, drei nutten schwängern und dich anschließend bei peter zwegat melden um privatinsolvenz zu beantragen.... ;)

Warum ein Schuldanerkenntnis unterschreiben? Verstehe ich nicht.

Im Übrigen: Sei froh, dass nicht mehr passiert ist, sondern du nur 12tEUR zahlen musst. Dass du noch hier nachfragst, wie du diese Lappalie umgehen kannst, ist völlig daneben.

Dass du richtig Kacke gebaut hast, ist dir aber schon klar, oder? Und dass im Vergleich zu dieser Kacke die Forderung der VS mehr als zu vernachlässigen ist, auch?

am 19. Mai 2011 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von guarddog

...wo bin ich hier nur gelandet - tzz tzz

Wenn man eine solche Plattitüde ließt weiß man direkt wieso es die Redensart: "Perlen vor die Säue werfen!" gibt.

 

@TE

 

Um die berechtigten Regressansprüche wirst Du nicht drumrum kommen. Du hast einen Fehler gemacht und nun bekommst Du die Rechnung dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Warum ein Schuldanerkenntnis unterschreiben? Verstehe ich nicht.

Weil der Versicherer ansonsten seine Forderung gerichtlich titulieren lassen wird, was für den TE weitere Kosten verursacht.

 

 

Nicht zahlen, ggf. Privatinsolvenz melden.

am 20. Mai 2011 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Nicht zahlen, ggf. Privatinsolvenz melden.

Guter Tipp. Dann kommt der Gerichtsvollzieher und prüft, ob der TE wirklich insolvent ist. Und das dürfte spätestens an dem Punkt, wo er einer regelmäßigen Arbeit nachgeht und ansonsten keine ernsthaften Schulden hat, scheitern. Und dann wird halt alles Pfändbare gepfändet - inklusive der Bankkonten.

@TE: Wenn du das Geld nicht auf einen Schlag zahlen kannst, lässt die Versicherung sicher eine Ratenzahlung mit sich vereinbaren. Aber mal so unter uns: Dass bei solchen Geschichten Versicherungen Regressforderungen stellen und der Höchstbetrag dafür 5000 € sind, ist jetzt weder neu noch geheim...

Zitat:

Original geschrieben von soulie81

Also meine Frage ist muss ich in jeden Fall Zahlen ?

oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Forderung zu umgehen?

 

Ja, du musst in jedem Fall zahlen und das ist auch gut so. 

nach meinem infostand (und auch laut meiner police) ist die regressforderung auf 5000euro beschränkt, nicht die schadenregulierung.

der TE muss also 5mille zahlen und nicht 12mille.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens

Nicht zahlen, ggf. Privatinsolvenz melden.

Forderungen die aus strafbaren Handlungen entstehen wird man mit einer Privatinsolvenz nicht los und da das Führen eines Motorrads ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat ist...

am 20. Mai 2011 um 7:41

Die Forderung ist zwar aus einer strafbaren Handlung entstanden, hat aber keine strafrechtliche Bewandnis - es handelt sich um eine zivilrechtliche Forderung der Versicherung gegenüber dem Bruchpiloten. Sicher, dass das auch dann gilt? Mein Stand war, dass das zum Beispiel vom Strafgericht verhängte Geldstrafen betrifft.

Schmerzensgelder oder Schadensersatz wenn du zb jemandem das Mobiliar zertrümmerst ist auch ein zivilrechtlicher Anspruch aber fällt nicht unter die Privatinsolvenz.

 

Oftmals sind ja die Anprüche der Geschädigten der Kostenfaktor der eine Insolvenz erstrebenswert machen könnte und damit sich Keiner da rausmogeln kann hat der Gesetzgeber so ein paar Gemeinheiten eingebaut.

 

Aber davon abgesehen sollte man sich die Insolvenz eh genau überlegen da man dann mehrere Jahre unter finanzieller Zwangsverwaltung durch den Insolvenzverwalter steht, alles was über der Pfändungsgrenze liegt auch gepfändet wird,keine Schulden gemacht werden dürfen und man während und einige Jahre nach dem Verfahren überall Probleme bekommt wo eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird.

zumal man sich die möglichkeit der privatinsolvenz offen halten und nicht für so "läppische" 5.000 oder 12.000 euro nehmen sollte.

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