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Händler besteht auf Zulassung
Hallo,
ich habe mir letzte Woche einen Caddy Roncalli zugelegt.
Eigentlich wollte ich den Caddy erst im Frühjahr 2012 zulassen und anmelden.
Jetzt besteht der VW Händler aber auf eine Zulassung noch in diesem Jahr.
Das müsste von VW Seite so sein.
Bin eigentlich nicht gewillt die Kiste in diesem Jahr noch anzumelden.
Macht VW solche Vorgaben?
Für eine Rückinfo bin ich dankbar.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Lieber Markus,
bislang klang hier für mich nix nach Forentroll und da ich in anderen Foren aktiv bin (teils auch langjährig moderierend), glaube ich schon, ein Gespür für so was zu haben, aber sei es drum.
Völlig unpassend finde ich aber solchen vorwurfsvollen Ton, wenn Du nix, aber auch gar nix in der Hand hast um Deine Anwürfe zu belegen.
Ich hatte mich ehrlich schon ein bißchen drüber gefreut, daß der Themenstarter auch etwas von dem anzunehmen schien, was er bislang nicht bedacht hatte.
Aber wie im Vorspann von der Marty Feldman Show, kaum sind die Gipsköpfe am Fließband fertig, steht hinten Einer und kloppt mit dem Hammer drauf.
Danke dafür!
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39 Antworten
Bei gewissen Kaufprämien: ja.
So auch beim Roncalli: der muss spätestens 14 Tage nach Anlieferung angemeldet werden, sonst wird der Händler den Rabatt zurückzahlen.
Zitat:
Original geschrieben von algoe78
... Macht VW solche Vorgaben? ...
Was steht im Kaufvertrag? Ist das vor dem Kauf vereinbart worden? Ist der Kaufpreis vollständig bezahlt und damit der Wagen Dein Eigentum? Falls letzteres, dann mach, was Du willst. Falls im Kaufvertrag Zulassung noch dieses Jahr, dann musst Du zulassen.
VW macht insofern nur diejenigen Vorgaben, die im Kaufvertrag stehen. Obendrauf kommt das, was der Händler in den Vertrag schreibt. Alles andere, was nicht im Vertrag steht, hat weder Hand noch Fuß.
Wenn nichts im Vertrag steht, kann dein Händler nichts machen.
Und wieso Rabatt beim Ron? Ist ein Sondermodell und sonst nix. Oder täusche ich mich da?
Der Händler wird wahrscheinlich deswegen auf Zulassung pochen, damit ER!!! seine Prämie von VW bekommt. Deshalb gibt es bei Neuwagen aufs Jahresende von Händlern mehr zugeständnisse.
Gruß klaus
Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Es wurde vorher nichts ausgemacht und im Kaufvertrag steht auch nichts von Zulassung noch in diesem Jahr drin.
Bezahlt ist das Auto auch schon und steht bei mir in der Garage.
Bin eigentlich nicht gewillt das Auto noch anzumelden nur damit der Händler seine Stückzahlen erfüllt.
Danke für Eure Antworten!
Zitat:
Original geschrieben von algoe78
Bin eigentlich nicht gewillt das Auto noch anzumelden nur damit der Händler seine Stückzahlen erfüllt.
Es geht nicht um Stückzahlen, sondern darum, dass der Händler bei diesem Geschäft u.U. draufzahlt, wenn er von VW wegen der späten Zulassung keinen Nachlass/Boni/Wasauchimmer bekommt. Was natürlich sein Problem ist, wenn er das mit Dir nicht ausgemacht hat. Er wird (hoffentlich) dazu lernen und diese Bedingung beim nächsten Vertrag schriftlich festlegen.
Tag der Erstzulassung ....2012
macht sich bei einem evtl. Wiederverkauf besser als .....2011.
Das könnte sich für Dich nochmal bezahlt machen. Ohne Not würde ich das Auto an Deiner Stelle auch nicht dieses Jahr zulassen. Da hat der Händler Pech gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von algoe78
... Bin eigentlich nicht gewillt das Auto noch anzumelden ...
Dreh den Spieß doch einfach um und frage den Händler, wie weit er Dir mit ein paar Schmankerl entgegenkommt für Deine mögliche Großzügigkeit. Satz Reifen oder die ersten beiden Inspektionen kostenlos oder sowas Du weißt doch, Geiz ist g..l, vor allem wenn's um's Geld geht
Wenn ich es richtig verstanden habe, stand der RON beim Händler auf dem Hof.
Dieser hat ihn wohl "blind" bestellt und auf einen entsprechenden Abverkauf gehofft.
Nun ist es aber wohl so, dass es eine Frist bei VW gegenüber den Händlern gibt, wonach die Fahrzeuge bis zum xx.xx.2011 zugelassen sein müssen, da sonst der RON-Rabatt wegfällt und somit das Fahrzeug (zumindest vom Preis her) zu einem normalen Life wird.
Ich weiß nicht, wie gut du mit dem bisher klargekommen bist oder in Zukunft noch willst, solltest du aber auf der Zulassung erst in 2012 beharren, wirst du zukünftig wohl dort nicht mehr auflaufen brauchen.
Ich für meinen Teil denke, dass er dort wohl nicht aufgepaßt hat, sonst hätte er dir die Kiste als Tageszulassung mit ein paar % Nachlass übergeben und wäre die Sorge los. Wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, dass es sich bei der hier geschilderten Problematik um die Abschlußprovisionen handelt, sondern um einen echten Schaden. U. U. ist der "nette" Verkäufer danach seinen Job los.
Ich denke, der letzte Vorschlag sollte mal in Erwägung gezogen werden und es haben beide was davon und niemand einen echten Schaden.
Wie sagt ein altes Sprichwort: Man sieht sich IMMER zweimal im Leben. Wetten?
Ehrlich, manche Händler bzw. Verkäufer brauchen mal sowas.
OT-Anfang: Ich persönlich hatte im Frühjahr meinen gebrauchten Caddy bei einem in Thüringen gekauft.
In der Anzeige bei Mobile stand explizit und fett "Highlight: Audi GW-Plus Garantie". Nur ganz ganz unten im blassen Kleingedruckten der Satz, das die Garantie extra bezahlt werden muss, was man aber nicht gesehen hat.
Nach einer Woche Radio defekt und durch Zufall den Fehlerspeicher ausgelesen. Dort noch die Info, das die Zusatzwasserpumpe vom Zuheizer defekt ist (Masseschluss). angerufen wegen Garantienummer -> was, Garantie, die hätten Sie extra bezahlen müssen ->ich, "warum haben Sie mir die nicht angeboten?" -> stand doch im Angebot bei mobile, das Sie die extra bezahlen müssen, ich -> "na dann machen wir das auf Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung" -> Gewährleistung, Sie sind doch selbständig und da ist es egal, ob Sie das Fahrzeug privat auf auf Ihr Gewerbe gekauft haben, da ist das ausgeschlossen
Ende vom Lied, die Sache geht vor Gericht! OT-Ende
Also ich währe auch nicht einvestanden, wenn ich mein Fahrzeug früher zulassen MUß, nur damit der seinen Rabatt bekommt.
Bin ich den Kunde oder Rabattretter??
Klar, meistens sieht man sich ein 2. mal. Aber man kann auch wo anders hingehen.
Wenn ich überlege, was mein ehemaliger so alles mit mir gemacht habe, da hab ich nun auch auf niemandem mehr Rücksicht zu nehmen.
Und wie soll eigentlich aus einem Sondermodell ein normales werden?? Also vom Preis her. Verstehe ich nicht.
Ich bin immer noch der Meinung, das der Händler selbst schuld ist. Und wegen dem angeblichen Rabatt wird er den Laden auch nicht schließen müssen, bzw. den Verkäufer rausschmeißen. Und wegen einer "Blindbestellung" würde ich erst recht keine Rücksicht nehmen.
Alles meine Meinung, klar die muß niemand Teilen. Ich habe halt in den ersten paar Monaten sehr große schwierigkeiten mit meinem wegen Garantie gehabt, da wurde auch keine Rücksicht auf mich genommen.
Trotzdem an alle einen schönen Tag ( bei uns scheint nach langer Nebelzeit mal wieder die Sonne) klaus
Also wenn nix im Vertrag steht, kann Dein Händler Amok laufen, zwingen kann er Dich zu nix.
Es ist in der Branche allerdings üblich, mit Zielerreichungsprämien die Händler zu mehr Verträgen mit dem Herstellerwerk zu bewegen, als er eigentlich schultern kann, da kann es schnell mal von einem Rabattsprung zum nächsten und von einer gewissen Zulassungszahl an um 5-stellige Beträge gehen, manchmal wäre es für einen Händler ein lohnendes Geschäft, das letzte fehlende Auto zu verschenken um auf seine Stückzahl zu kommen...
Deshalb würde ich ein vernünftiges Gespräch mit dem Händler suchen, denn was nützt es Dir, wenn Dein ausliefernder Händler vor Problemen steht, die er ggf. nicht meistern kann, Deine Position ist ohnehin stark, da kann man evtl. auch mal Verständnis zeigen und plötzlich hat man vielleicht einen Freund mehr.
Kleiner Nachtrag: Es könnte sein, daß Dein Händler Dich doch noch unter Druck setzen kann, wenn er den Garantiebeginn auf den Auslieferungstermin setzt (seine Sachmängelhaftung beginnt ja sowieso mit dem Tag der Fahrzeugübergabe an Dich).
Also immer alle Seiten beleuchten, nix ist einfach!
Zitat:
Original geschrieben von a4quatto-driver
-> Gewährleistung, Sie sind doch selbständig und da ist es egal, ob Sie das Fahrzeug privat auf auf Ihr Gewerbe gekauft haben, da ist das ausgeschlossen
Ende vom Lied, die Sache geht vor Gericht! OT-Ende
Hach, mein Lieblingsthema, haste als Privatmann oder als Gewerbetreibender gekauft? Wenn als Gewerbetreibender kannste Dir den Weg vor Gericht nämlich sparen, vorausgesetzt, der Händler hat den Sachmängelausschluß bei Verkauf an gewerbliche Kunden in seinen Verkaufsbedingungen drin, dann erbste da nix (außer bei Betrug, Arglist etc.)
Wenn als Privatmann gekauft, kommt der Händler aus der Nummer nicht raus, vorausgesetzt, die Mängel sind innert der ersten 6 Monate aufgetreten.
... irgendwie setzt ihr alle aufs falsche Pferd, oder ich ... wenn der Caddy vom TE bar bezahlt wurde, kann es VW und dem "" egal sein, VW hat an den Händler verkauft, der Händler hat an VW gezahlt und hat somit seinen "Bonus", der Kunde hat an den Händler bezaht und ist somit rechtmässiger Eigentümer und kann das Auto anmelden wann er will, ob dann aber noch alle Garantiebedingungen gelten weiß ich nicht. Anders verhält sich das bei Finanzierung oder Leasing, weil in beiden Fällen der KFZ-Brief als Sicherheit einbehalten, bzw beim Gläubiger hinterlegt wird, muß das Fahrzeug vorher angemeldet werden. laut Finanzierungs-/ Leasingbedingungen muß die Anmeldung des betreffenden Fahrzeugs 14 Tage nach Bereitstellung durch den Händler, erfolgen. Schriftlich festgehaltene Sonderregelungen sind aber möglich ...
Gruß LongLive
Sorry, aber da reitest Du den Gaul verkehrt herum, die Prämien und Rabattstufen die ein Händler bekommt, rechnen sich aus den gemeldeten Zulassungen nicht aus den Verkäufen. So erklärt sich auch die Schwemme der Tageszulassungen immer zu Jahresende.