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Händler Garantie mit SB ????

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 8:38

Ich habe gesternnachmittag einen gebr. Skoda gekauft.

Allerdings musste ich gestern abend feststellen das der Händler mich etwas gefoppt hat.

Als ich Ihn bezüglich der Garantie Bedingungen fragte, zählten er mir

den Umfang der Garantie auf, allerdings hatte er mir verschwiegen, dass

unter Punkt VI der Garantiebedingungen steht, das ich

einen Eigenanteil von 10%, mind. 50,- Euro, höchsten 250,- Euro pro

Garantiefall zu leisten habe.

Echt klasse! Ist das neuerdings so gang und gebe?

Wozu kauf ich denn ein Auto beim Händler? Doch wegen der kostenlosen Garantie. Schließlich bezahle ich doch auch bestimmt 1500-2000 euro mehr als beim Privatmann.

Im Kaufvertrag steht allerdings dass er mich "ausführlich" darüber

aufgeklärt hat. War aber nicht so. Er hat mir was von Wasserpumpe und

Lichtmaschine erzählt, dann hab ich den Kaufvertrag unterschrieben und dann

hat er eine Mappe ausm Schreibtisch gezogen, und da hat er die Garantiebed.

und die Kopie vom Kaufvertrag gelegt und mir gegeben.

Hab ich gestern abend noch angemailt und angefaxt, aber bisher hat er sich

nicht gemeldet bei mir.

;-(

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22 Antworten

drum lautet ja auch der Rat:

VORHER ALLES durchlesen

wenn NICHT VERSTANDEN, fragen

dann erst unterschreiben

Dein Kaufvertrag mit dem Händler ist absolut in Ordnung

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 8:59

er hat es mir doch gar nicht gegeben zum lesen...

wusste gar nicht das es einen zettel gibt auf dem alles besteimmungen rund um die gebr.wagengarantie/gewährl. gibt.

das ist es ja...

wie soll ich was lesen, wenn man es mir nicht aushändigt?

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 9:02

ist es überhaupt rechts, solche eine SB-Klausel einzusetzen und sie dann noch nicht einmal zu erwähnen.

im kaufvertrag steht das der verkäufer mich ausführlich über die garantiebestimmungen in kenntnis gesetzt hat.

hat er auch, aber nur mündlich und nicht ausführlich wie ich jetzt merke...

den schriftlichen zettel mit der SB-Klausel hat er Kommentar los mit in die mappe gelegt.

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 9:04

nicht das wir uns falsch verstehen, ich will nicht den kaufvertrag rückgängig machen, sondern nur die klausel gestrichen haben.

am 29. Juni 2005 um 10:10

Mir hat ein Händler auch einmal erzählt, dass bei Gebrauchtwagen ab einem bestimmten Kilometerstand ein gewisser Prozentsatz an den Teilekosten im Gewährleistungsfall bezahlt werden muss.

Müsste so im Bereich von 40% ab ca. 90000km gewesen sein.

Aber keine Ahnung, ob das eine hausinterne Regelung oder die normalen Gewährleistungsregeln sind.

am 29. Juni 2005 um 10:42

Im Gewährleistungsfall sowieso nicht - wenn dann schon die vorgebrachte "Garantie".

Ersteres ist gesetzlich geregelt, Garantie nicht.

Insofern ist der unterschriebene Vertrag maßgeblich.

Die Selbstbeteiligungsvariante kenn ich auch, jedoch sieht Information ja nun wirklich anders aus.

Die Klausel "streichen" wirst du nicht können - das sind vorgefertigte Produkte.

Alles in allem - versuch dort nochmal aufzuschlagen.

Vielleicht nicht unbedingt den Verkäufer nehmen sondern nen evtl. vorhandenen Verantwortlichen.

Versuch, was zu machen geht - aber unterschrieben ist unterschrieben.

Klageweg wird auch schwer - um wieviel Monate Garantie geht es eigentlich?

Grüße

Schreddi

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist von 1 Jahr kann ein gewerblicher Verkäufer nicht ausschließen oder einschränken. Dies ist privaten Verkäufern vorbehalten.

Wie eine zusätzliche Garantie abgeschlossen wird ist jedoch Verhandlungssache.

 

Bollo

am 29. Juni 2005 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von Bollo16v

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist von 1 Jahr kann ein gewerblicher Verkäufer nicht ausschließen oder einschränken.

[...]

Wie eine zusätzliche Garantie abgeschlossen wird ist jedoch Verhandlungssache.

Wie sieht das denn jetzt in diesem Fall aus, wenn er einen Schaden hat?

Der Händler muss ihm ja ein Jahr Gewährleistung geben, die Garantie ist freiwillig.

Wenn er jetzt in den ersten sechs Monaten einen Schaden hat, hätte er mit der Gewährleistung "keine" Probleme das er den Schaden vom Händler repariert bekommt.

Jetzt ist es aber so, dass er "dummerweise" eine Garantie mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat...

Ohne Garantie, hätte er ja keine SB - da er die Gewährleistung in Anspruch nimmt.

Oder?

(Die Garantie bringt einem ja vorallem ab dem siebten Monat was.)

Wie ist das, wenn die Garantie einen Schaden ausschließt oder stark einschränkt, den er aber laut Gewährleistung ersetzt bekommen müsste?

(Die Garantiebedingungen variieren ja je nach "Versicherung" stark)

Fragen über Fragen...

Garantie ist mehr als Gewährleistung.

Gewährleistung scheitert in aller Regel daran, dass der Käufer den anfänglichen Mangel nachweisen muss.

Dein Geschäft mit der Garantie ist trotz SB mehr als üblich.

Kannst zufrieden sein.

Vertiefend:

Googlen. Stichworte: Garantie + Gewährleistung.

wenn Du einen Zeugen dafür hast, daß Dich der Händler NICHT ausführlich über die Garantie-Bedingungen aufgeklärt hat, dann kannst Du den Kaufvertrag anfechten

wenn die Anfechtung des Kaufvertrags rechtswirksam wird, dann ist der Kaufvertrag hinfällig und nichtig

aber das willst Du ja nicht ... ?

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 13:33

garantie und gewährleistung

 

ich war gestern nochmal da.

nach langem hin und her hat der verkäufer (gleichzeitig auch der junioir chef ) zugegeben, dass er es verpaßt hat mich auf den SB hinzuweisen.

streichen könne er die klausel aber nicht mehr.

ich hätte ja nun auch den kaufvertrag unterschrieben.

arsch!

auf einmal redete er von einer garantieversicherung und das es bei versicherung überlich wäre einen SB zu zahlen.

Ich hab in gross angeschaut und gesagt, dass ich keine ahnung hatte das er mir auch noch ne versicherung verkauft hätte. wo denn die police wäre...

ja ne police gäbs nicht, die prämie für die vers. würde ja auch das autohaus zahlen.

soweit ich mich eingelesen habe (u. a. beim adac ) etc. hat der mich voll gefoppt...

jetzt hab ich ne händler-gebrauchtwagen-garantie von 1 Jahr am hintern mit einer SB von mind. 50-250,- euro und so wie ich das sehe somit keine gesetzliche gewährleistung mehr. oder was meint ihr?

sauerrei.. wozu kauf ich denn beim händler und zahlt schon für den wagen 2000 mehr als aufm freien markt????

kann nur hoffen das der wagen wirklich top ist und nix passiert, denn zu denen in die werkstatt fahr ich bestimmt nie wieder!

Lass mich raten, die Garantieleistung wird gar nicht von dem Verkäufer angeboten, sondern von ihm nur verkauft und ist eigentlich von einer ganz anderen Firma?

am 30. Juni 2005 um 14:41

Hi,

ömmmm - ne Garantie hebt die Gewährleistung keineswegs auf.

Du hast also nach wie vor diese Möglichkeit - nur dass es nach 6 Monaten schwerer wird, diese durchzusetzen, da du in dem Fall dnan die Beweislast trägst.

Insofern...

Ist zwar schlecht gelaufen für dich - aber siehs positiv: Skoda kenn ich als zuverlässig :)

Grüße

Schreddi

Re: garantie und gewährleistung

 

Zitat:

Original geschrieben von lissy13

ich war gestern nochmal da.

nach langem hin und her hat der verkäufer (gleichzeitig auch der junioir chef ) zugegeben, dass er es verpaßt hat mich auf den SB hinzuweisen.

streichen könne er die klausel aber nicht mehr.

ich hätte ja nun auch den kaufvertrag unterschrieben.

arsch!

auf einmal redete er von einer garantieversicherung und das es bei versicherung überlich wäre einen SB zu zahlen.

Ich hab in gross angeschaut und gesagt, dass ich keine ahnung hatte das er mir auch noch ne versicherung verkauft hätte. wo denn die police wäre...

ja ne police gäbs nicht, die prämie für die vers. würde ja auch das autohaus zahlen.

soweit ich mich eingelesen habe (u. a. beim adac ) etc. hat der mich voll gefoppt...

jetzt hab ich ne händler-gebrauchtwagen-garantie von 1 Jahr am hintern mit einer SB von mind. 50-250,- euro und so wie ich das sehe somit keine gesetzliche gewährleistung mehr. oder was meint ihr?

sauerrei.. wozu kauf ich denn beim händler und zahlt schon für den wagen 2000 mehr als aufm freien markt????

kann nur hoffen das der wagen wirklich top ist und nix passiert, denn zu denen in die werkstatt fahr ich bestimmt nie wieder!

Entschuldigung, aber wenn das meiner Tochter passiert wäre, würde ich sagen : Nimm nächstes Mal den Papi mit.

Viel Glück

opaboris

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