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Händler hat Golf VI gar nicht bestellt! 4 Monate belogen!

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 12:52

Hallo,

ich hab eine großes Problem, bitte mal eure Meinung und Rechtsverständnis kund tun:

Vor ca. 4 Monaten wollte ich meinen Golf V in Zahlung geben, mir wurde ein schriftliches verbindliches Angebot gemacht.

Gleichzeitig habe ich einen Golf VI bestellt, der Kaufvertrag wurde von mir unterschrieben.

 

Durch Zufall bin ich nun darauf gekommen (wegen anderem Problem wurde bei VW direkt angerufen), dass mein Golf VI GAR NICHT BESTELLT WURDE!!

Der Händler meines Vertrauens - schon sehr viele Autos wurden dort gekauft - hat mich nun also seit vier Monaten angelogen und mir sogar immer wieder Informationen zum Liefertermin gegeben. Laut Chef des Sachbearbeiters wurde ihm das Angebot vom Sachbearbeiter vorgelegt, aber von ihm nicht bewilligt, dies wurde mir aber NIE so weiter gegeben.

Ich bin entsetzt! Man sagte mir nun nur, dass ich keine Auftragsbestätigung habe und ich deshalb nichts machen könne, diese wurde nämlich nicht verschickt.

ABER: Ich habe ein verbindliches Angebot (1. Willenserklärung) und meine Unterschrift (2. Willenserklärung), damit ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Jetzt will man mir ein neues Angebot machen, natürlich viel teurer, und ich hab mich umsonst 4 Monate auf meinen Golf gefreut!!

 

Aussage von VW: Sowas ist uns in all den Jahren noch NIE passiert!

Beste Antwort im Thema

Die Bestellung ist nur für den Käufer verbindlich. Für den Verkäufer kommt das Geschäft erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Diese muss dem Käufer innerhalb von 3 Wochen nach Bestellung zugehen. Vor Gericht wird man Dich fragen, warum Du da nicht reagiert hast.

Warte mit dem Neuwagenkauf bis Anfang nächsten Jahres, dann wird die Rabattschlacht in vollem Gange sein.

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Da hilft nur Eines. Der Gang zum Anwalt.

Das ist natürlich sehr heftig. Aber warum hat dein Händler das Fahrzeug nicht bestellt?

Das Vertrauensverhältnis ist nun kaputt!

Lass es auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen!

LG

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 13:00

Das Motiv ist völlig unklar, das Vertrauen ist natürlich total im Eimer.

Angenommen es wäre NICHT vorher schon rausgekommen, warum er nicht bestellt hat, verstehe ich selbst nicht, wie er es dann rechtfertigen hätten wollen...

ich versteh die Welt nicht mehr!

Jap! Gang zum Anwalt!

Stellt sich vor allem die Frage, weshalb der Chef das ihm von Deinem Verkäufer vorgelegte Angebot (also das an Dich) nicht bewilligt hat...

Meines Erachtens ist das schriftliche Angebot noch kein Kaufvertrag... weiß da jemand mehr?

Ist denn das Angebot seitens des Händlers rechtskräftig unterzeichnet?

Frage mich auch, weshalb Du immer wieder einen Termin genannt bekommen hast. Das ist schon echt frech!

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Da hilft nur Eines. Der Gang zum Anwalt.

Warum den gleich zum Anwalt, ich bin sicher der Händler bestellt den neuen Golf auch zu den alten Konditionen. Wenn man schon länger Kunde ist sollte soviel Kullanz drin sein, zumal der Händler das auch "verbockt" hat.

Die Bestellung ist nur für den Käufer verbindlich. Für den Verkäufer kommt das Geschäft erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Diese muss dem Käufer innerhalb von 3 Wochen nach Bestellung zugehen. Vor Gericht wird man Dich fragen, warum Du da nicht reagiert hast.

Warte mit dem Neuwagenkauf bis Anfang nächsten Jahres, dann wird die Rabattschlacht in vollem Gange sein.

Zitat:

Warum den gleich zum Anwalt,

Also bei mir wäre das auch der erste Weg nach so einer Aktion.

Zitat:

ich bin sicher der Händler bestellt den neuen Golf auch zu den alten Konditionen.

Es wurde ja schon geschrieben, dass er das nicht tun will.

Zitat:

Wenn man schon länger Kunde ist sollte soviel Kullanz drin sein, zumal der Händler das auch "verbockt" hat.

Der Händler hat das aber anscheinend mit voller Absich verbockt. Vielleicht waren die Konditionen, die der Verkäufer gegeben hat, zu gut und deswegen hat der Chef "Nein" gesagt.

Ich für meinen Tei lwürde schauen ob du über einen Anwalt was machen kannst (eventuell Schadensersatz) und würde dann bei einem anderen Händler bestellen.

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 13:06

also für den gleichen Preis bekomm ich den Golf nicht mehr hat der Chef gesagt.

Ich versteh nur nicht, was dies dem Händler bringt, dass er mir etwas zusagt, was er eigentlich gar nicht einhalten kann?

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 13:08

also ich denke auch, dass es absolut kalkuliert war vom Sachbearbeiter! ob der Chef da auch seien Finger im Spiel hatte sei dahin gestellt. Aber das Angebot war einfach SUPERKLASSE, von daher kann es gut sein, dass das nicht abgesegnet wurde. Aber so dreist zu sein und immer wieder Liefertermine zu nennen, das geht nicht in meinen Kopf.

Zitat:

Original geschrieben von polyar

also für den gleichen Preis bekomm ich den Golf nicht mehr hat der Chef gesagt.

Wenn dem wirklich so sein sollte, würde ich mir einfach einen anderen Händler suchen.

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von ronnie60

Die Bestellung ist nur für den Käufer verbindlich. Für den Verkäufer kommt das Geschäft erst mit der Auftragsbestätigung zustande. Diese muss dem Käufer innerhalb von 3 Wochen nach Bestellung zugehen. Vor Gericht wird man Dich fragen, warum Du da nicht reagiert hast.

Wie kann denn ein kaufvertrag nur für eine Seite verbindlich sein? Entweder er ist zustande gekommen oder nicht und meines Erachtens nach gehören dazu zwei verbindliche Willenserklärungen, heißt, wenn das Angebot ausdrücklich verbindlich war ist der Kaufvertrag die zweite Willenserklärung und s omit ist die AB nur noch Formsache!

Zitat:

Original geschrieben von polyar

Wie kann denn ein kaufvertrag nur für eine Seite verbindlich sein? Entweder er ist zustande gekommen oder nicht und meines Erachtens nach gehören dazu zwei verbindliche Willenserklärungen, heißt, wenn das Angebot ausdrücklich verbindlich war ist der Kaufvertrag die zweite Willenserklärung und s omit ist die AB nur noch Formsache!

Lies mal das Kleingedruckte! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Forghorn

 

Ich für meinen Tei lwürde schauen ob du über einen Anwalt was machen kannst (eventuell Schadensersatz) und würde dann bei einem anderen Händler bestellen.

Wenn keine Auftragsbestätigung vorhanden ist, wird das schwer werden. Ich würde mir die Aufregung und die Arbeit die mit einem Anwalt, Gericht u.s.w. verbunden ist sparen und einfach wo anderes bestellen. Aber diesmal darau achten das die AB kommt... ;)

 

Ich würde mit allen Unterlagen zum Anwalt gehen und den prüfen lassen was du machen kannst.

Ich meine der Händler bzw. Verkäufer hat dich ja mit voller Absicht in dem Glauben gelassen, dass die Bestellung ok ist und du den Wagen bekommst.

Problem könnte natürlich die AB sein allerdings wird da nr ein Anwalt weiter helfen können.

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