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Händler hat mich bzgl. Auspuff übers Ohr gehauen, was tun?

Themenstarteram 8. September 2014 um 8:51

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit meinen Motorrad das ich Anfang des Jahres gekauft habe.

Das Problem sieht wie folgt aus:

Ich habe das Motorrad bei einen Händler gekauft, an dem Motorrad war ein Zubehörauspuff verbaut. Auf meine Frage ob dieser Straßen zugelassen sein beantwortete der Händler diese mit "Ja" und verwies auch auf den neu gemachten Tüv und das die Maschine mit dem Auspuff ja auch durch den Tüv gekommen sein.

Nun hat sich im Endeffekt rausgestellt nach dem ich mit dem Hersteller des Auspuffs gesprochen habe und mich auch bei der Polizei über Facebook erkundigt habe, das der Auspuff NICHT Straßenzugelassen ist.

Auf der Auspuffkappe steht ganz offensichtlich eine E-Nummer jedoch steht auf einen der Nietenbänder "not for road use" das erkennt man aber nur beim genauen hinschauen da die Aufschrift nach unten gerichtet ist.

Jetzt habe ich also das Problem das ich ein nicht straßenzugelassenes Motorrad besitzt.

Was kann ich nun tun? Ich habe beim Händler ja auch eine Gewährleistung.

Ich bin Spontan auf mehrer Lösungen gekommen, weiß jedoch nicht ob diese auch so stimmen.

1. Da ich mein Motorrad sowieso verkaufen möchte, schlage ich dem Händler vor das er das Motorrad wieder zurück nimmt bzw. es mir wieder abkauft (vllt. für 100€ weniger da ich ca. 500km mit der Maschine gefahren bin)

2. Der Händler soll mir einen anderen Auspuff an die Maschine bauen. Jedoch keinen Serienauspuff sondern einen Zubehörauspuff der im Neuwert ungefähr gleich viel Wert ist wie der jetzige Auspuff neu kostet (ca. 500€), ich hab die Maschine ja schließlich auch mit einen Zubehörauspuff gekauft!

Nun kann der Händler ja sagen der Tüv hätte den Auspuff abgenommen, jedoch hat mir der Hersteller des Auspuffs bestätigt, das man den Auspuff so gar nicht kaufen kann. Die Auspuffkappe, das Nietenband und der eigentliche Auspuffkörper sind eigentlich 3 zusammen geschusterte Auspuffe.

So nun meine Frage was würdet Ihr in dieser Situation tun? Ich möchte die Maschine auch relativ schnell verkaufen das ich mir noch eine andere Maschine kaufen möchte die Ende der Saison kaufen.

Schonmal Danke für die hoffentlich zahlreichen konstruktiven Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Knarro

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit meinen Motorrad das ich Anfang des Jahres gekauft habe.

Das Problem sieht wie folgt aus:

Ich habe das Motorrad bei einen Händler gekauft, an dem Motorrad war ein Zubehörauspuff verbaut. Auf meine Frage ob dieser Straßen zugelassen sein beantwortete der Händler diese mit "Ja" und verwies auch auf den neu gemachten Tüv und das die Maschine mit dem Auspuff ja auch durch den Tüv gekommen sein.

Nun hat sich im Endeffekt rausgestellt nach dem ich mit dem Hersteller des Auspuffs gesprochen habe und mich auch bei der Polizei über Facebook erkundigt habe, das der Auspuff NICHT Straßenzugelassen ist.

Oh mein Gott. Über Fratzenbuch herausgefunden das der Pott nicht TÜV zugelassen ist. In was für einer Welt leben wir mittlerweile?

Dann frag doch bei Fratzenbuch und Twitter was zu tun ist!

 

Die Menschen verlernen die einfachsten Dinge, früher wäre man ohne Umweg zum Händler oder zum TÜV gefahren und hätte es am selbigen Tage geklärt. Eventuell ist der ja sogar Eintragungsfähig?

Aber nein, erstmal meldet man sich für das Forum an, dann sucht man stundenlang, dann wird die Tastatur misshandelt bei Fratzenbuch.

In der Zeit hätte man klare Aussagen vom TÜV Prüfer bzw Händler bekommen können.

Aber was heißt schon hätte, hätte hätte Fahrradkette.

 

Fahr zum Händler, der soll den Straßentauglich machen, fertisch.

 

PS mein Beitrag sollte nicht konstruktiv sein.

24 weitere Antworten
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24 Antworten

der Händler hat eine Gewährleistungspflicht, aber auch ein Nachbesserungsrecht. Du kannst verlangen, dass er Dir einen strassenzugelassenen Auspuff dranschraubt.

Aber zunächst: kannst Du nachweisen, dass der Auspuff bereits beim Verkauf durch den Händler montiert war?

Ob der Händler das Bike zurückkauft wird ihm überlassen bleiben. Mit 100 € Verlust wird es dabei für Dich nicht abgehen.

Wie lange ist der Kauf denn schon her? In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das "der Schaden" nicht vorhanden war, ab dem 7ten Monat musst du beweisen, das der Schaden ab Kauf vorhanden war. Die Formulierung "Anfang des Jahres" ist daher nicht präziese genug.

Anquatschen würde ich ihn dennoch und bei seiner Lösung nicht wirklich wählerisch sein, da du das Motorrad eh wieder verkaufen willst. Einige zahlen mehr für einen Sportauspuff (wo ich mal denke, das es um diesen geht), andere wollen das Motorrad im Serienzustand und zahlen dafür mehr.

Sollten alle Stricke reißen, wo du in der Beweisplicht bist, das dieser Auspuff seit Beginn dran ist und diese Beweise nicht erbringen kannst würde ich ein Forum suchen, wo um dieses Motorrad geschrieben wird. Einige Hobbyschrauber haben noch einen nicht mehr benötigten Auspuff im Keller, da er nach Tuningarbeiten übrig geblieben ist oder bei einem Umfaller zerkratzt und ersetzt wurde.

 

Das mit den 100 Euro Wertverlust kannst du knicken. Anfang des Jahres steigen die Preise, da die Leute sich nach der Winterpause neue Motorräder suchen. Am Jahresende fallen die Preise, da einige Leute ihre Garage im Winter fürs Auto nutzen wollen und ihr Moped günstig verschärbeln.

Zitat:

Original geschrieben von Knarro

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit meinen Motorrad das ich Anfang des Jahres gekauft habe.

Das Problem sieht wie folgt aus:

Ich habe das Motorrad bei einen Händler gekauft, an dem Motorrad war ein Zubehörauspuff verbaut. Auf meine Frage ob dieser Straßen zugelassen sein beantwortete der Händler diese mit "Ja" und verwies auch auf den neu gemachten Tüv und das die Maschine mit dem Auspuff ja auch durch den Tüv gekommen sein.

Nun hat sich im Endeffekt rausgestellt nach dem ich mit dem Hersteller des Auspuffs gesprochen habe und mich auch bei der Polizei über Facebook erkundigt habe, das der Auspuff NICHT Straßenzugelassen ist.

Oh mein Gott. Über Fratzenbuch herausgefunden das der Pott nicht TÜV zugelassen ist. In was für einer Welt leben wir mittlerweile?

Dann frag doch bei Fratzenbuch und Twitter was zu tun ist!

 

Die Menschen verlernen die einfachsten Dinge, früher wäre man ohne Umweg zum Händler oder zum TÜV gefahren und hätte es am selbigen Tage geklärt. Eventuell ist der ja sogar Eintragungsfähig?

Aber nein, erstmal meldet man sich für das Forum an, dann sucht man stundenlang, dann wird die Tastatur misshandelt bei Fratzenbuch.

In der Zeit hätte man klare Aussagen vom TÜV Prüfer bzw Händler bekommen können.

Aber was heißt schon hätte, hätte hätte Fahrradkette.

 

Fahr zum Händler, der soll den Straßentauglich machen, fertisch.

 

PS mein Beitrag sollte nicht konstruktiv sein.

Zitat:

Original geschrieben von pantera30

PS mein Beitrag sollte nicht konstruktiv sein.

Dein Beitrag ist aber konstuktiv. ;)

Themenstarteram 8. September 2014 um 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Aber zunächst: kannst Du nachweisen, dass der Auspuff bereits beim Verkauf durch den Händler montiert war?

Nachweisen kann ich das ohne Probleme, hatte 2 Kollegen beim Kauf dabei die das Bezeugen können.

 

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wie lange ist der Kauf denn schon her? In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das "der Schaden" nicht vorhanden war, ab dem 7ten Monat musst du beweisen, das der Schaden ab Kauf vorhanden war. Die Formulierung "Anfang des Jahres" ist daher nicht präziese genug.

Das mit den 100 Euro Wertverlust kannst du knicken. Anfang des Jahres steigen die Preise, da die Leute sich nach der Winterpause neue Motorräder suchen. Am Jahresende fallen die Preise, da einige Leute ihre Garage im Winter fürs Auto nutzen wollen und ihr Moped günstig verschärbeln.

Gerade geguckt hab die Maschine am 8.03 gekauft also auf den Tag genau 6 Monate.

Mein Gedanke war das ich dem Händler die Maschine zurück verkaufe und für 100€ weniger, damit wäre er sicherlich billiger dran es wenn er mir einen neuen Auspuff an die Maschine schrauben würde, da ich in diesen Fall darauf bestehen würde das es kein Standardauspuff der Maschine ist.

Aber mit wie viel Wertverlust kann man den rechnen?

Zitat:

Original geschrieben von pantera30

Die Menschen verlernen die einfachsten Dinge, früher wäre man ohne Umweg zum Händler oder zum TÜV gefahren und hätte es am selbigen Tage geklärt. Eventuell ist der ja sogar Eintragungsfähig?

In der Zeit hätte man klare Aussagen vom TÜV Prüfer bzw Händler bekommen können.

Aber was heißt schon hätte, hätte hätte Fahrradkette.

PS mein Beitrag sollte nicht konstruktiv sein.

Ich möchte dich ja nicht enttäuschen aber wenn du richtig gelesen hast habe ich den Hersteller kontaktiert und dieser hat mir gesagt das der Auspuff nicht Straßen zugelassen ist, auf Facebook hab ich mich lediglich erkundigt was nun gildet die E-Nummer oder die Aufschrift "not for road use" gleichzeitig haben mir eben diese Polizisten geraten nicht zum Tüv zu fahren denn dann hätte man Maschine vor Ort stillgelegt.

Mehr will ich zu deinen Beitrag auch nicht sagen, denn ich stell mal außer Frage ob es nicht das gleiche ist sich in einen Sozialen Netzwerk Auskünfte einzuholen oder in einen Forum unkonstruktive Beiträge zu schreiben, die an jeglichen Sinn vorbei gehen :)

Was hast du erwartet? Da muss ich den Vorschreibern schon recht geben. Der erste Weg NACH Feststellung wäre zum Händler gewesen. Der hätte dir zumindest nachträglich die Papiere für den Aufpöff geben müssen. Sollte er das nicht können und hast du im Kaufvertrag nichts von einem "ErsatzPöff" stehen ... solltest du das juristisch klären, aber nicht hier.

Und, wir haben es bereits oft geschrieben, was dir ein Polizist rät ... ist im Zweifel für die Tonne, da es keine Juristen sind und schon gar keine Richter!

Mein Sohn hat sich auch mal ein gebrauchtes Moped gekauft und der Verkäufer hatte an der Serienmaschine allerlei Umbauten vorgenommen. Dafür legte er allerdings alle Belege vor, so das nichts zu beanstanden war.

Entweder warst du blind, als du das Moped gekauft hast, oder hast keine Ahnung. Bei beidem hätte ich die Maschine zumindest VOR dem Kauf richtig inspiziert.

Themenstarteram 8. September 2014 um 12:51

Schön wie man in der heutigen Zeit kaum noch konstruktive Beiträge bekommt.

Und die Maschine wurde vor dem Kauf inspiziert und das man keine Ahnung hatte kann ich ich dir so leider nicht bestätigen. Wir haben die Maschine zu dritt angeguckt, davon 2. angehende Maschinenbauingenieur und 1. Dipl. Ingenieur der erfolgreich ein Unternehmen leitet, somit erübrigens sich Aussagen wie:

"Booaaah ey, geil ey ... Geiler Auspöff mit richtig Kawumm ... Das Moped läuft bestimmt 300 locker *sabber* ... wann kann ich die fahren ... ?" oder "abba rischtisch pösse" wobei ich mich dabei Frage wie man auf diese Annahme kommt, du kennst mich doch gar nicht ;)

An die ersten beiden die Geantwortet haben, Danke, den eure Antworten waren konstruktiv und haben mir durchaus was gebracht, die anderen beiden Antworten werde ich jetzt getrost ignorieren.

Ich denke, man wollte auf folgendes hinaus:

Weil dein ganzer Einganspost ist ja nach dem Schema, was du oder dein Händler "hätte,könnte,sollte" und "was wäre wenn".

Du wärst doch schon viel weiter, wenn du ihn einfach anrufen würdest.

Danach hast du den Standpunkt von deinem Händler und DANN kann man ansetzen.

Wenn ich mir ein Auto kaufe und erst daheim feststelle, dass die Felgen womöglich keine Zulassung haben...dann rufe ich den Händler an -> Erst Anlaufstelle.

Zitat:

So nun meine Frage was würdet Ihr in dieser Situation tun?

Den Händler anrufen

Zitat:

Original geschrieben von manudrescher

Du wärst doch schon viel weiter, wenn du ihn einfach anrufen würdest. Danach hast du den Standpunkt von deinem Händler und DANN kann man ansetzen.

Toller Tipp.

Bevor ich in potentiell konfliktträchtige Themen einsteige mache ich mich erst einmal schlau, was denn meine Rechte sind. Für ein solches Ansinnen kann ein Internetforum auch durchaus die richtige Adresse sein, wenn man nicht zu viele Antworten nach dem Motto "wir haben zwar keine Ahnung, schreiben aber trotzdem mal" bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von pantera30

 

Oh mein Gott. Über Fratzenbuch herausgefunden das der Pott nicht TÜV zugelassen ist. In was für einer Welt leben wir mittlerweile?

Dann frag doch bei Fratzenbuch und Twitter was zu tun ist!

Sonst alles in Ordnung bei Dir? :mad:

Ob er nun bei Facebook, am örtlichen schwarzen Brett oder hier auf MT nachfragt, ist völlig unerheblich, denn der Weg ist das Ziel und über diesen Weg hat er herausgefunden, dass der Endtopf nicht zulässig ist. Absolut legitimes Vorgehen. In welcher Welt lebst DU eigentlich?

Darüber hinaus habe ich weiter oben einen Beitrag editiert, da er absolut unsachlich war und nicht zur Diskussion beiträgt.

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von Knarro

Gerade geguckt hab die Maschine am 8.03 gekauft also auf den Tag genau 6 Monate.

Mein Gedanke war das ich dem Händler die Maschine zurück verkaufe und für 100€ weniger, damit wäre er sicherlich billiger dran es wenn er mir einen neuen Auspuff an die Maschine schrauben würde, da ich in diesen Fall darauf bestehen würde das es kein Standardauspuff der Maschine ist.

Aber mit wie viel Wertverlust kann man den rechnen?

Ein weiterer Vorbesitzer, die Maschine im Endeffekt um 1 Jahr älter, letztlich kommt es auch darauf an, was sie dich gekostet hat, wie alt sie ist.

Ist es ein neues Modell gewesen, ein 2013er oder 2014er, dann werden das schon 1.000 bis 3.000 € (oder mehr) sein, war die Maschine älter, mehrere Vorbesitzer, würde ich meinen 500 €.

100 € für 6 Monate Fahrspaß? Gut, waren nur 500 km, angeblich, aber so wenig wird´s nicht werden und einen Originalauspuff (was wird der Kosten? 100 €? 200?) schraubt er dir sich lieber dran, als dass er deinem Vorschlag "100 € für eine Saison" zustimmt.

Gibt hier aber immer wieder komische Geschichten, vor allem komische Händler, die sich angeblich auf sowas einlassen, also probier´s doch.

PS:

Wenn er damals die Maschine teurer an dich verkauft hat, weil mit Sportauspuff, dann könnte man das vielleicht streichen, aber ob das 500 € sind?

Wahrscheinlich baut er dir einen neuen Original-Auspuff dran und den Sportauspuff darfst du natürlich behalten. So würde ich als Händler das machen, denke ich.

Es ist nach den hier dargelegten Fakten noch nicht mal schlüssig, ob der Auspuff nicht DOCH straßenzugelassen ist. Entscheidend ist eher der Aufdruck auf dem Auspuff. Eventuell ist mal ein Nietenband ersetzt worden. Was auf derartigen "losen Teilen" draufsteht, ist völlig irrelevant. Weiterhin ist ohne Angaben zu Modell, Modellreihe, Baujahr, Laufleistung und Art des Zubehör-Auspuffs nicht die geringste auch nur annähernd verwertbare Aussage zum weiteren verfahren und evtl. Forderungen möglich.

Mit jetzigem Zeitpunkt sind die 6 Monate um - Beweislastumkehr. Die Angaben der technisch so begabten Zeugen wirst Du in die Tonne treten können - im Härtefall grinst Euch der Richter an und fragt, warum die Wissenden nicht bei der ersten Besichtigung stutzig wurden. Ein Maschinenbau-Ingenieur und ein Dipl.-Ingenieur - geile Kiste :D. Wann haben die denn in ihrem Leben sich die Pfoten an einer vermisteten Karre dreckig gemacht? Jeder Hauptschüler mit fünf selbst zusammengefrickelten ollen DT oder DR verlädt die feinen noblen Herren mit 2,5 Promille im Turm, wen ner ihnen eine Karre andrehen will - wobei ich hier betonen möchte, dass Hauptschulabsolventen in ihrer übergroßen Mehrheit sehr respektable Menschen sind und durchaus manchem hochwohlgeborenen Akademiker in allen Belangen weit überlegen sein können.

Sollte der Auspuff nicht zugelassen sein und der Händler ist kooperativ, so kannst Du ihm nicht vorschreiben WAS er für eine Esse dranschräubert. Serie - ferddich.

Du kannst es Dir aber auch einfach machen (je nach Modell des mMotorrades, was Du ja bisher so elegant verschwiegen hast - mal nach einer Serienanlage suchen, das Teil für ´ne kiste Bier dranschrauben lassen (falls die hohen Herren Diplom - Maschinenbau -und sonstige Ingenieure das nicht können) und beim nächsten Gebrauchtkauf jemanden mitnehmen, der wirklich Ahnung hat.

 

P.S. - so eine nicht zugelassene Anlage kann sogar einen erheblichen Mehrwert darstellen - meine Gixxer habe ich gerade WEGEN der Akrapovic-Komplett-Anlage gekauft - für das Teil gibt´s als Gegenwert drei Original-Anlagen.....

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