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Händler hat mich getäuscht

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 20:44

Ich denke, dass ich ein rießen Fehler gemacht habe! ??

Mein Partner hat vor einer Woche mein Audi A3 rausgelegt. Das Auto ist ein Totalschaden. Vollkasko bestand seit 2016 leider nimmer.Dieser wurde vom Schleppwagenfahrer mit meinem Einverständnis zu einem Händler gebracht, der ihn evtl nehmen würde. Der Händler meinte ich kann ihn dalassen und er entsorgt ihn. Ein scheiß bauchgefühl hatte ich schon dabei. Hab mich bei 2 anderen vom Fach kundig gemacht, diese meinten aber unabhängig voneinander, dass das Auto einen kleinen Motor 1.6 hat und das keiner ihn will. Aufgrund deren gleichen aussagen beschloss ich, dem Händler das auto zu überlassen. Die Verschrottungskosten würde er mir auch nicht in Rechnung stellen. Am tag der übergabe der papiere, fragte ich ihn noch was überhaupt eine verschrottung kostet. Er meinte 50,-€. Auf meine frage, was er noch an den teilen verdient, meinte er, nichts, da er gleich verschrottet wird. Na ja... dummerweise habe ich mit ihm einen kaufvertrag geschrieben, in dem die verschrottung nicht erwähnt wird. Einen Nachweiß über die verschrottung habe/bekomme ich nicht. Heute sehe ich zufällig in ebay Kleinanzeigen das er das auto am selben tag noch für über 800 € inseriert hat! ?? mit der angabe scheckheft gepflegt, obwohl ich die komplette mappe als erinnerjng mit hab.

Kann ich da noch was machen? Kann ich aufgrund falscher Aussage den Vertrag widerrufen?

Ich bin stinksauer, da er meine - auch sensible situation ausgenutzt hat!

Lg

Beste Antwort im Thema

Seh ich ähnlich wie NOMON. Es stand dir ja frei, ein zweites Angebot einzuholen bzw. den Schrott selbst zu inserieren. Oder hat dich wer gezwungen ?

Ebenso wenig kannst dem Käufer vorschreiben, wie er anschliessend mit dem ,,Wagen,, verfährt.

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Ein Widerrufsrecht (wie im online-Handel) besteht nicht.

Theoretisch kannst du den Vertrag anfechten.

Wenn dir der Nachweis einer arglistigen Täuschung gelingt, kann der Vertrag über § 123 BGB angefochten werden. Praktisch erscheint es mir unmöglich.

Wo ist die Täuschung? Dass die Verschrottung 50 € kosten würde? Stimmt doch. Dass der Restwert mehr als 0 € war? Stimmt eher nicht.

Bei einer Preisdifferenz von EK 0 € zu VK 800 € (den er ja noch nicht kassiert hat, sondern nur erzielen möchte) ist es tatsächlich ein Schrottpreis. Von der Differenz muss der Händler alles mögliche finanzieren, beispielsweise auch die Gewährleistung gegenüber dem späteren Käufer deines früheren Autos. Selbst Steuern, Stellplatz, Mitarbeiter und ggf. Aufbereitung müssen bezahlt werden. Gelegentlich muss der Verkauf von Waren beim Händler auch einen Gewinn abwerfen.

Alle anderen Dinge (z. B. Scheckheft) sind nicht relevant. Du selbst hast ja sogar den Beweis, dass das Fahrzeug tatsächlich scheckheftgepflegt ist. Darüber täuscht der Händler also auch nicht in seinem Inserat. Wie er ggf. den Nachweis gegenüber seinem Käufer erbringt, ist ja nicht dein Problem.

Nun kannst du auch noch wegen einem sonstigen Irrtum - ohne Täuschung - anfechten. Aber dann hat der Händler einen Schadenersatzanspruch gegen dich und du wirst auch nicht froh.

Also: lass die Finger von der Sache. Wenn du meinst, dein Auto hätte einen höheren Restwert, gehe das nächste mal zu einem anderen Händler und erlebe dort dein Wunder, dass er dir mehr zahlt.

Seh ich ähnlich wie NOMON. Es stand dir ja frei, ein zweites Angebot einzuholen bzw. den Schrott selbst zu inserieren. Oder hat dich wer gezwungen ?

Ebenso wenig kannst dem Käufer vorschreiben, wie er anschliessend mit dem ,,Wagen,, verfährt.

Eine Verschrottung kostet 50 €? Noch nie gehört.

Schau mal ob dieser schrotti bei Audi als zertifizierter Verwerter geführt wird. Dann wäre zumindest die verschrottung kostenlos und er hätte dich auch in diesem Punkt getäuscht.

 

Auf der anderen Seite solltest du allerdings den Ball flach halten, sonst bekommst du noch eine Rechnung für's Abschleppen.

Und nur weil 800 in der Anzeige stehen, heisst es nicht dass er auch 800 bekommt.

 

Ja, du bist überrumpelt worden- aber deinen tatsächlichen Verlust halte ich für gering.

Hi

 

der blaue A3 in Kirchheim?

 

Ich glaube nicht dass der Händler da viel mehr als 500 bekommt.

 

Reparatur lohnt sich da wirtschaftlich wohl kaum evtl. für den Bastler oder billig zusammen geschustert im Osten.

 

Hast du einen Stellplatz wo du den Wagen bis zu einem Verkauf hättest hinstellen können?

 

Ein fairer Händler hatte dir vielleicht noch ein zweihundert € zahlen sollen aber betrug würde ich es nicht gerade nennen .

 

Ich denke er wird mehr als 500 raus bekommen.

 

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 4. Mai 2019 um 09:18:44 Uhr:

Hi

 

der blaue A3 in Kirchheim?

 

Ich glaube nicht dass der Händler da viel mehr als 500 bekommt.

...

Ich denke er wird mehr als 500 raus bekommen.

Fehlt da nicht ein "nicht" im letzten Satz?

Themenstarteram 4. Mai 2019 um 12:43

Danke für eure Antworten. Ich habe nochmal nachgeschaut. Im Kaufvertrag steht doch das er verschrottet wird! Es geht mir nicht darum noch etwas für das auto zu bekommen. Eher darum das er mich angelogen hat und trotz eine vertraglich vereinbarte verschrottung nicht durchführt.

Er hat mich getäuscht! Er hält den Vetrag nicht ein!

Für euch mag es vllt naiv oder sonst noch was sein... aber mir hat das auto was bedeutet und ich lass mich nicht verarschen!

Zum Thema das er kosten für mitarbeiter usw trägt! Er kann mir keine weiteren Kosten in rechnung stellen! Standgebühren kann er im nachhinein keine verlangen, da es nicht mündlich sowie schriftlich erwähnt wurde. Abschleppkosten wird über einer anderen stelle abgerechnet.

Zitat:

@bini710 schrieb am 4. Mai 2019 um 14:43:54 Uhr:

 

Für euch mag es vllt naiv oder sonst noch was sein... aber mir hat das auto was bedeutet und ich lass mich nicht verarschen!

Du würdest dein Auto, welches dir soviel bedeutet hat, also lieber in der Presse sehen als einen möglichen Ersatzteilspender ?

Oder bist du nur sauer, weil du nicht die Idee gehabt hast, den Schrott zu inserieren ?

am 4. Mai 2019 um 13:25

Pssst @TE, ich hab letztens zufällig was rausgefunden. Aber nicht weitersagen... diese Händler, die machen das gewerblich, die betrügen uns alle. Stell dir vor, die bekommen die neuen Autos von den Werken viel billiger als sie sie später an uns verkaufen.
Und wenn man denen z.B. beim Kauf eines solchen neuen Autos das alte Auto drangibt, dann betrügen die schon wieder, die verkaufen die Dinger hinterher für viel mehr Geld als sie dir gegeben haben.
Du hast recht, Autohändler sind gewerbsmäßige Betrüger, die handeln immer zu ihren gunsten und dabei versuchen sie auch noch so freundlich & vertrauenswürdig zu gucken... klick.

 

Mal ernst... für 0,-€ (oder -50,-€) angekauft + die kleine Händlermarge 4-500,-€ + 300,-€ Verhandlungsspielraum = Angebotspreis 800,-€... paßt doch.

Zitat:

bini710 schrieb am 4. Mai 2019 um 14:43:54 Uhr:

[...]Eher darum das er mich angelogen hat und trotz eine vertraglich vereinbarte verschrottung nicht durchführt.

Sei doch froh. Teile deines Wagens werden genutzt, um andere Wagen gleicher Art weiter am Leben zu erhalten. :)

Das ist viel ökologischer als den reinen SCHROTT- bzw. Altmetallwert zu sehen, der erst energiehungrig wieder aufbereitet werden muss um daraus neue Teile herzustellen.

DAS ist noch echtes Recycling und als sehr positiv zu sehen.

Dass dafür noch jmd. etwas Geld sehen will, ja mein Gott... der muss ja auch von was leben. Er macht das eben gewerblich...

Leben und leben lassen. :)

Naja, ganz so ohne scheint es wohl doch nicht zu sein - zumindest wenn die Verschrottung (mit Verwertungsnachweis?) tatsächlich, so wie beschrieben, vertraglich vereinbart wurde.

Wenn nämlich der TE für ein neues bzw. anderes Fahrzeug jetzt z.B. eine Umwelt-/Abwrackprämie in Anspruch nehmen könnte, würden ihm durch diesen Vertragsbruch u.U. mehrere Tausend € durch die Lappen gehen.

am 4. Mai 2019 um 16:15

...dann hätte er das Auto aber nicht einfach an einen Händler geben dürfen, sondern hätte es dem Händler geben müssen, von dem er das neue Fahrzeug kauft oder mit einem entsprechenden Hinweis an einen Verwertungsbetrieb, der einen Verwertungsnachweis ausstellt.

Wir haben in den letzten Jahren mehrere Fahrzeug gekauft und Verschrottungsprämien eingestrichen... die einen Händler wollen das Auto selbst verschrotten, andere verfahren so, dass man das Auto selbst verschrottet, sich den Nachweis ausstellen läßt und diesen dann, nachdem er zusätzlich noch von der Zulasungsstelle abgestempelt wurde zusammen mit den Papieren an den Händler weiterreicht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. Mai 2019 um 18:15:48 Uhr:

...dann hätte er das Auto aber nicht einfach an einen Händler geben dürfen, sondern hätte es dem Händler geben müssen, von dem er das neue Fahrzeug kauft oder mit einem entsprechenden Hinweis an einen Verwertungsbetrieb, der einen Verwertungsnachweis ausstellt.

Da die Rahmenbedingungen bei solchen Aktionen üblicherweise von den Herstellern und nicht von den Händlern festgelegt werden, ist das mMn irrelevant.

Wichtig ist einzig und allein der Verwertungsnachweis. Und da es in D m.W. kein legales Verschrotten ohne zertif. Betrieb bzw. Verwertungsnachweis mehr gibt, ist es (zumindest für mich) selbstverständlich, dass ein solcher Nachweis erstellt werden muss, wenn vertraglich die Verschrottung vereinbart wurde.

Zitat:

 

Wir haben in den letzten Jahren mehrere Fahrzeug gekauft und Verschrottungsprämien eingestrichen... die einen Händler wollen das Auto selbst verschrotten, andere verfahren so, dass man das Auto selbst verschrottet, sich den Nachweis ausstellen läßt und diesen dann, nachdem er zusätzlich noch von der Zulasungsstelle abgestempelt wurde zusammen mit den Papieren an den Händler weiterreicht.

Das ist m.W. aber lediglich Service bzw. Nicht-Service der Händler und nicht in den Rahmenbedingungen der Prämie festgelegt.

Wobei man natürlich sagen muss, dass meine Idee mit der Prämie in diesem Fall rein hypothetischer Natur war.

Obwohl, so ganz von der Hand zu weisen ist es auch nicht - wenn sowieso ein anderes Auto her muss und man evtl. noch tausende € geschenkt bekommt.

am 4. Mai 2019 um 17:03

...dann hätte der TE, aber in den Vertrag schreiben müssen, dass ihm ein Verschrottungsnachweis auszuhändigen / zu übersenden ist.

Ansonsten könnte der Händler das Auto auch sogar inkl. Verschrottungsnachweis verschrotten lassen und sich den Nachweis hinterher gerahmt als Andenken an die Wand hängen.

"Auto verschrotten" ist einfach keine exakte, saubere Leistungsbeschreibung.

Zitat:

@gast356 schrieb am 4. Mai 2019 um 19:03:52 Uhr:

...dann hätte der TE, aber in den Vertrag schreiben müssen, dass ihm ein Verschrottungsnachweis auszuhändigen / zu übersenden ist.

und genau das ist es was ich in meinem vorigen Post in Frage stelle (mir aber ehrlicherweise nicht sicher bin).

Zitat:

Und da es in D m.W. kein legales Verschrotten ohne zertif. Betrieb bzw. Verwertungsnachweis mehr gibt, ist es (zumindest für mich) selbstverständlich, dass ein solcher Nachweis erstellt werden muss, wenn vertraglich die Verschrottung vereinbart wurde.

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