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Händler hat Unfallwagen als unfallfrei verkauft

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 24. September 2016 um 7:26

Hallo Zusammen,

Ich habe mir im März 2016 einen gebrauchten Insignia bei einem Händler gekauft.

Im Kaufvertrag steht “laut Vorbesitzer unfallfrei“.

Jetzt hat sich aber leider herausgestellt, dass das Fahrzeug einen massiven Unfallschaden hatte. Wer hat Erfahrungen in solchen Dingen?

Wie sind die Chancen den Händler in Regress zunehmen?

Danke für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Warum wird eigentlich sofort mit Rechtsanwalt und Konflikt gedroht?

Herrje, frag doch erstmal den Haendler, der dir das Auto verkauft hat. Vielleicht laesst sich das alles regeln, ohne Unsummen fuer Anwaelte zu verpulvern.

:rolleyes:

Mal abgesehen davon ist dir beim Fahren offenbar bis jetzt nichts aufgefallen. So schlecht kann die Reparatur dieses "schweren Unfalls" ja nicht gewesen sein.

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Definiere "massiven Unfallschaden".

Da du Händler schreibst, gehe ich davon aus, dass es weder ein Privat- noch ein Verkauf im Auftrag einer Privatperson war. Die Mängelhaftung ist also nicht ausgeschlossen worden. Sprich du hast ein Fahrzeug gekauft, in dem Glauben es sei unfallfrei. War für dich wahrscheinlich kaufentscheident. Da es das aber nicht ist, handelt es sich um einen Sachmangel.

Ich würde:

1. Den Händler darauf ansprechen und 2. einen Rechtsanwalt einschalten. Der kann dich in der Hinsicht am besten Beraten und Vertreten.

Themenstarteram 24. September 2016 um 7:41

Der FOH, bei dem mein FZG in der Werkstatt steht, hatte mich angerufen und mich gefragt, ob ich wüsste, dass der Wagen einen Unfall hatte. Er teilte mir mit, dass es hinten einen schweren Unfall gegeben haben muss.

Einen verschwiegenen Unfallwagen kannst du auch Privat zurück geben sofern im Kaufvertrag stand das er Unfallfrei ist.

Was wurde denn am Wagen gemacht, denn das ist wichtig um klar zu stellen ob es denn wirklich ein Unfallwagen ist?

Eine gespachtelte und lackierte Stoßstange ist kein Unfallwagen.

Themenstarteram 24. September 2016 um 8:00

Ich weiß leider nicht, was gemacht wurde. Der FOH meinte nur, dass es kein Bagatellschaden war. Er geht von einem schweren Auffahrunfall aus (hinten). Ein Gutachter ist einbestellt. Bedeutet also abwarten...

Da du es bei einem Händler gekauft hast kannst du ihn m.E nach zurückgeben. Ein Händler muss einen Unfallschaden erkennen.

Ich würde direkt einen Anwalt einschalten.

Er weiß am besten welche Rechte du hast.

Frage mal den Händler der dich darauf hingewiesen hat ob er in der Servicehistorie einen Hinweis auf einen Unfallschaden sehen kann. Wurde der Schaden in einer Vertragswerkstatt instandgesetzt ist die Wahrscheinlichkeit hoch das er in o.g. Historie auftaucht.

am 24. September 2016 um 17:44

Guten Abend,

falls du im ADAC bist, kannst du die kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen! Habe ich auch schon gemacht und bin sehr positiv überrascht gewesen. Hat sich auf jeden Fall gelohnt.

Warum wird eigentlich sofort mit Rechtsanwalt und Konflikt gedroht?

Herrje, frag doch erstmal den Haendler, der dir das Auto verkauft hat. Vielleicht laesst sich das alles regeln, ohne Unsummen fuer Anwaelte zu verpulvern.

:rolleyes:

Mal abgesehen davon ist dir beim Fahren offenbar bis jetzt nichts aufgefallen. So schlecht kann die Reparatur dieses "schweren Unfalls" ja nicht gewesen sein.

Themenstarteram 27. September 2016 um 21:12

Hi Ex Calibur, klar werde ich da vorerst mit dem Händler regeln. Ob die Instandsetzung gut oder schlecht gemacht wurde betrachte ich erstmal sekundär. Es geht darum, dass ich einen Preis für einen unfallfreien Wagen bezahlt habe. Das schlimmste ist aber, dass das ein Bauteil, welches ausgetauscht werden muss, jetzt nicht passt und die Mehrkosten von der Versicherung nicht übernommen werden.

Zitat:

@Ex-Calibur schrieb am 27. September 2016 um 11:32:21 Uhr:

Warum wird eigentlich sofort mit Rechtsanwalt und Konflikt gedroht?

Die Gegenfrage könnte lauten:

Warum siehst Du bei einer Beratung durch einen Rechtsanwalt sofort Konflikt und Drohung?

Als Geschädigter kann mich niemand besser beraten als ein Rechtsanwald, dafür ist er da!

Und genau dafür schließt man die Rechtsschutzversicherung ab.

Bis der Gutachter sich das angeschaut hat, würde ich erstmal die Finger stillhalten.

Mit dem erstellten Gutachten hat man etwas in der Hand, und kann den Verkäufer kontaktieren und die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Dauert jetzt alles gefühlte Ewigkeiten, weil man das Auto ja nicht nur zum Spaß hat sondern täglich braucht, aber jetzt alles überstürzen wäre ein Fehler.

Wir, bzw mein Vater hatte sowas auch schon, bei einem großen FOH bei dem er zuvor mehrere Autos nagelneu gekauft hatte!

Und es war ganz ähnlich wie bei Dir. das Auto landete hier in einer Fachwerkstatt bei dem sein Bruder arbeitete auf der Bühne und man hat von unten erkennen können das das gesamte Heck neu sein musste.

Man hat am Lack äußerlich nichts erkennen können und nach den ~drei Monaten auch beim Fahren nichts bemerkt.

Der FOH bestritt davon gewusst zu haben (dort schaut man sich die Autos auch keinesfalls auf der Bühne an, die werden einfach so mit frisch TÜV verkauft... :rolleyes: ).

 

ps.

Welches Teil passt denn nicht, und warum? Als Folge des Unfallschadens?

Dazu sollte man mal das lesen:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../?...

Gibt es schon eine Reaktion vom Verkäuferhändler?

Ich hatte selbiges Problem, bei mir war es aber die Front. Auto bei Abenddämmung angeschaut, bei Regen Probe gefahren und bei grauen Grieselwetter abgeholt. Dann beim ersten Sonnenschein festgestellt das der Farbton von Stoßstange und beiden Kotflügeln nicht passt, dazu eine beilackierte Stelle an der Seitenwand und von unten der Schweller schon mal nachbehandelt. Beim zweiten FOH Historie gecheckt, da war "nur" der Seitenwandschaden hinterlegt (angeblich nur eine Kleinigkeit aber wozu dann Spachtel?). Der Wagen wurde trotzdem als unfallfrei verkauft.

Ich habe mich da mit einem Anwalt unterhalten. Wenn der Wagen als unfallfrei und ohne Vorschäden verkauft wird und der Wagen trotzdem einen verschwiegenen Unfallschaden hat, dann spielt auch die Schadenshöhe keine Rolle. Man kann als Laie ja nicht abschätzen wie hoch der Schaden ist. Er hätte den Wagen als unfallfrei verkaufen können, wenn er den Schaden angegeben und die Schadenshöhe genannt hätte (da diese nicht über Wert X liegen sollte).

Zitat:

@draine schrieb am 29. September 2016 um 07:21:01 Uhr:

. Er hätte den Wagen als unfallfrei verkaufen können, wenn er den Schaden angegeben und die Schadenshöhe genannt hätte (da diese nicht über Wert X liegen sollte).

:confused:

Wie bitte? Der Wagen gilt als unfallfrei, wenn man den Schaden angibt?

Ich verstehe kein Wort...

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