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Händler kann/will Mangel nicht beheben und will das Auto zurück nehmen

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 22:35

Hallo,

Ich habe vor 14tagen ein Auto bei einem Händler gekauft. Da noch ein kleiner Mangel an der Heizung war, bot der Händler mir an, 400€ weniger vom Kaufpreis zu zahlen. Er wolle es reparieren sobald das ersatzteil da wäre und dann solle ich die restlichen 400€ zahlen. Am Montag habe ich das Auto dort abgegeben, händler stellte mir einen Ersatwagen zur Verfügung, da es ein Firmenauto ist und ich geschäftlich das Auto brauche, da ich selbständig bin. Heute sollte ich das Auto abholen, da sagte mir der Verkäufer, dass er einen anderen Mangel feststellte und er das Auto zurücknähme und mir den vollen Kaufpreis erstatte. Toll... Mir sind ja auch zusätzliche kosten entstanden... Anmelden, Kennzeichen, ... Und zudem: weiß ich ob das stimmt mit dem Mangel, oder hatte er doch noch einen Interessenten und könnte es teurer wiederverkaufen? Eigentlich wollte ich das Auto schon behalten,ich bin froh eins gefunden zu haben das meinen Vorstellungen von einem Gebrauchtwagen entspricht... Wie soll ich denn jetzt vorgehen? Sollte ich den evtl Mangel ignorieren und es entstehen folgeschäden? Was ist denn mit Garantie und Gewährleistung? Gibt es vielleicht gar keinen Mangel?

Danke...

Beste Antwort im Thema

Er kann das Auto abhaken. Harken tut man im Garten. Hacken gelegentlich auch ;-)

Ansonsten teile ich TB2015s Meinung.

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Hi,

andere wären froh, wenn der Händler so vorgeht. Und wenn du den vollen Kaufpreis auch noch zurück bekommst, was willst mehr!? Deine entstandene Kosten? Der Wagen hat nun einen Halter mehr in den Papieren...

Wilde Geschichte... aber der Händler hatte doch auch Kosten, weil er dir einen Ersatzwagen gegeben hatte... lass es sein mit diesem Wagen.. es soll nicht sein.. sprich noch mal mit dem Händler über deine Kosten und harke dieses Auto ab...

Dies ist nur meine Meinung :)

Er kann das Auto abhaken. Harken tut man im Garten. Hacken gelegentlich auch ;-)

Ansonsten teile ich TB2015s Meinung.

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 9:32

Es scheint ein Fehler in der Elektrik zu sein

Liegt das denn nicht in der Gewährleistung ??? Was wenn dieser Fehler erst in nem halben Jahr aufgetreten wäre??

Hi,

wenn der Händler den Wagen schon freiwillig zurück nimmt dann würde ich schleunigst auf das Angebot eingehen. Da wird dann wirklich ein größeres Problem vorliegen.

Der Mangel fällt unter Gewährleistung, aber 6 Monate nach dem Kauf ist das mit der Gewährleistung praktisch gegessen,dann würde ein solcher Fehler voll auf deine Kosten gehen.

Wenn der Händler nicht nachbessern kann oder will und den Wagen zurücknehmen will steht dir eigentlich auch ein Ausgleich für entstandene Kosten zu (z.b. Kennzeichen und Anmeldung) du müßtest jedoch auch die gefahrenen KM bezahlen,dafür gibt es Berechnungsformeln.

Ich würde da aber nicht lange rum machen,schnell Weg mit der Kiste Geld komplett zurück und fertig. Die paar € für die Zulassung fallen ja kaum ins Gewicht.

Gruß Tobias

Moin,

klar kann so ein Mangel unter die Gewährleistung fallen - aber für den Verkäufer gibt es da logischerweise auch die Möglichkeit der Rückabwicklung, wenn er sich nicht in der Lage sieht den Mangel beheben zu können. Also ihn zwingen das Auto zu reparieren kannst du ihn nicht - er darf das Auto einfach zurück nehmen. Rechtlich sowejt in Ordnung und je nach Mangel von ihm sogar vorbildlich.

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 19. Dezember 2014 um 10:46:29 Uhr:

Moin,

klar kann so ein Mangel unter die Gewährleistung fallen - aber für den Verkäufer gibt es da logischerweise auch die Möglichkeit der Rückabwicklung, wenn er sich nicht in der Lage sieht den Mangel beheben zu können. Also ihn zwingen das Auto zu reparieren kannst du ihn nicht - er darf das Auto einfach zurück nehmen. Rechtlich sowejt in Ordnung und je nach Mangel von ihm sogar vorbildlich.

MfG Kester

Das ist schlichtweg falsch.

Der Käufer hat einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Den kann der Verkäufer nur verweigern, wenn die Kosten hierfür unter Berücksichtigung des Wertes des Wagens im mangelfreien Zustand unverhältnismäßig sind. Das müsste er im einzelnen darlegen. Er kann also keineswegs das Auto einfach zurücknehmen, weil dies aus welchen Gründen auch immer ihm am angenehmsten ist.

richtig, Mängel einfach im Rahmen der Gewährleistung beheben lassen und gut. Wenn der Händler selbst dazu nicht in der Lage ist kann er sich ebenso Hilfe auf dem freien Markt holen.

Ich würde das Angebot der Rücknahme vom Verkäufer sofort annehmen.

Wer weis was sonst noch an Problemen und Kosten am Auto auf einem zukommen kann.

Besser ein Ende ohne Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Wäre interessant zu wissen, um welches Automodell und Kaufpreis es geht ....??

Moin,

Bitte GENAU lesen ... da steht DARF! Und das es rechtlich OK ist. Und das man kein grundsätzliches Recht auf Beseitigung hat. Das ist nicht falsch ... sondern nur weniger Detailreich ausgeschmückt. Aber manche Menschen müssen ja aus einem einfachen Sachverhalt immer eine Klausur machen *seufz*

Schalten wir den gesunden Menschenverstand ein - da der Händler dadurch Einbußen hat ... wird die Reparatur SICHERLICH nicht für vertretbaren Preis durchführbar sein. Sonst würde dies wohl gemacht werden.

Dann fordert mal ein ... dann kommt das billigstr Gebrauchtteil rein ... dann isses nach 7 Monaten wiedr kaputt und dann prügelt ihr Arglistige Mängel durchs Dort und fordert per Anwalt die Rückabwicklung ... klingt für mich total sinnvoll

haaaaammmm ...

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 12:54

Es ist ein mercedes c180 Kombi, 10jahre, 1.hd, scheckheftgepflegt, 90000km , ca 5-6000€( ich weiß es nicht genau, ist meinem Papa)

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:18:07 Uhr:

 

Dann fordert mal ein ... dann kommt das billigstr Gebrauchtteil rein ... dann isses nach 7 Monaten wiedr kaputt und dann prügelt ihr Arglistige Mängel durchs Dort und fordert per Anwalt die Rückabwicklung ... klingt für mich total sinnvoll

haaaaammmm ...

Genau das ist der Punkt. Will man wirklich den Händler zu einer Reparatur zwingen, wo er sich dann evtl ein gebrauchtes Teil beim Schrotti holt, welches dann vielleicht ein halbes Jahr hält. Da hat man ja unheimlich was gewonnen. Es besteht nämlich KEIN Anspruch auf ein Neuteil.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:18:07 Uhr:

Moin,

Bitte GENAU lesen ... da steht DARF! Und das es rechtlich OK ist. Und das man kein grundsätzliches Recht auf Beseitigung hat. Das ist nicht falsch ... sondern nur weniger Detailreich ausgeschmückt. Aber manche Menschen müssen ja aus einem einfachen Sachverhalt immer eine Klausur machen *seufz*

Schalten wir den gesunden Menschenverstand ein - da der Händler dadurch Einbußen hat ... wird die Reparatur SICHERLICH nicht für vertretbaren Preis durchführbar sein. Sonst würde dies wohl gemacht werden.

Dann fordert mal ein ... dann kommt das billigstr Gebrauchtteil rein ... dann isses nach 7 Monaten wiedr kaputt und dann prügelt ihr Arglistige Mängel durchs Dort und fordert per Anwalt die Rückabwicklung ... klingt für mich total sinnvoll

haaaaammmm ...

Der Verkäufer darf keineswegs das Auto einfach zurück nehmen. Wenn das richtig wäre, könnte jeder kaufräuige Verkäufer mit der bloßen obendrein völlig unsubstantiierten Behauptung eines Mangels die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

Es macht doch mehr als stutzig, dass der Verkäufer die Art des Mangels nicht konkret benennt und auch keinerlei Angaben zum Reparaturaufwand macht.

Wenn der Themersteller bzw sein Vater das Auto gerne behalten möchte, sollte er schon auf klaren Antworten im obigen Sinne bestehen.

Wenn hier schon über die Gefaher des Einbaues billigster Gebrauchtteil spekuliert wird, dann liegt doch die Vermutung viel näher, dass der Verkäufer aus ganz anderen Gründen als denen eines Mangels den Wagen zurück haben will.

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