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Händler verschweigt Haltefrist
Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat.
Am Samstag waren mein Partner und ich in einem Honda Autohaus und haben einen Kaufvertrag für einen Honda Jazz mit 10km unterschrieben.
Mündlich teilte uns der Verkäufer mit, dass auf den Wagen eine Haltefrist von 30 Tagen laufen würde, was bei einer EZ von Mitte September für mich kein großes Problem darstellte, da ich den Wagen ohnehin erst nach Ablauf der Frist zugelassen hätte (Zweitwagen über meinen Vater).
Mir wurde versichert ich könne schon auf die Versicherung des Autohauses fahren, sofort mitnehmen, den Wagen aber erst Mitte Oktober ummelden. Ein Angebot, das ich wie gesagt ausgeschlagen habe.
Als ich nach Unterschreiben des Kaufvertrages dann eine Email an das Autohaus geschrieben habe, in dem ich darum bat die Autopapiere an meinen Vater zwecks Zulassung zu versenden, hieß es plötzlich das ginge nicht, die Haltefrist von Honda betrüge 6 Monate.
Im Kaufvertrag selbst findet sich KEIN Hinweis auf eine Haltefrist. Weder von 30 Tagen, noch von 6 Monaten.
Ein Anruf bei Honda Deutschland machte mir dann richtig Sorge. Sie wüssten nichts von einer Haltefrist bei ihren Fahrzeugen und haben mehrfach gesagt, ich solle mir lieber einen anderen Händler suchen.
Tja witzig. Leider zu spät.
Um es kurz zu machen: Ich will keine Haltefrist von 6 Monaten. Ich habe keinen Rabatt bekommen, der das ansatzweise rechtfertigen würde und davon mal abgesehen, fühle ich mich über den Tisch gezogen, da ich das Auto nicht gekauft hätte, hätte ich davon gewusst.
Der Verkäufer hat den Fehler per Mail zugegeben. Er hätte sich "vertan mit den 30 Tagen".
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Vom Kauf zurücktreten? Bessere Konditionen herausschlagen? Dazu muss ich sagen, dass der Kaufpreis bereits überweisen ist, immerhin sollte das Fahrzeug ja nächste Woche zugelassen und abgeholt werden.
Mir lässt das wirklich keine Ruhe, deshalb bin ich für jeden Tipp dankbar
Rein hypothetische Frage: Ich habe einen Kaufvertrag ohne Haltefrist. Bekomme alle Fahrzeugpapiere. Wer oder was hält mich davon ab den Wagen einfach auf meinen Vater anzumelden?
Wenn das Autohaus dann Probleme mit nicht gewährten Rabatten bekommt, dürfte mir das doch letztlich egal sein, oder habe ich da einen Denkfehler?
33 Antworten
Tritt vom Kauf zurück, ich würde ggfls. einen Rechtsanwalt befragen um keinen Fehler zu machen.
Koste ein paar €, aber mir wäre das wichtig.
Ist oder war derWagen schon zugelassen? Die 10 km sagen nichts darüber aus. Oder hab ich es überlesen?
Wenn es ein Vorführwagen wäre oder Tageszulassung und du den Neupreis gezahlt hättest, wäre das echt doof.
Hast du alle Papiere kannst du das Auto natürlich ummelden. Vor allem, wenn nichts im Kaufvertrag steht. Und wenn da nichts drinsteht und du zahlst den vereinbahrten Preis, haben sie auch kein Recht irgendwas an Papieren zurückzuhalten.
Ich hatte das mal. Auto günstiger bekommen. Das Fahrzeug 8 Monate gefahren, wobei ich keine Steuern und Versicherung gezahlt habe. Danach hat das Autohaus den Wagen für mich umgemeldet. Das hat mich nichts extra gekostet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Wagen aktuell auf das Autohaus zugelassen.
Prinzipiell finde ich das System "Haltefrist" ja okay.
Aber eben nur dann, wenn ich mich bewusst dafür entscheide, einen guten Rabatt einstreiche und das auch will.
Dann tritt vom Kauf zurück.
Viel Erfolg das Geld zurückzubekommen.
Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht. Es muss schon explizit im Kaufvertrag genannt sein.
Sinn der Übung ist, dass das Autohaus für die 6 Monate in der Bilanz eine Abschreibung in Höhe des nicht ganz kleinen Wertverlustes für diese Zeit generiert, was das steuerliche Ergebnis des Unternehmens etwas mindert, also Steuern spart. Im Gegenzug gibt es dafür einen netten Preisnachlass für den Kunden, der das Auto in dieser Zeit bereits nutzt. Wenn dir das Auto gefällt, dann würde ich einen ordentlichen Preisnachlass aushandeln und mich darüber hinaus mit Kuchen und Kaffee milde stimmen lassen. Da der Verkäufer das verbockt hat, sollte ein Entgegenkommen erreichbar sein.
Die Frage ist wie viel man da noch verhandeln kann, wenn der Betrag schon überwiesen wurde.
Ja, das Auto gefällt. Sehr.
Aber die Methoden und der Umgang mit der Situation halt nicht.
Ihr habt zu zweit, also unter Zeugen eine 30tägige Haltefrist zugesagt bekommen.
Durchsetzen kann man das nur mit Anwaltshilfe.
Ist aber am Ende ein gültiger Vertragsbestandteil.
Da gilt der "Handschlag überm Butterbrot"
Stimmt. Das haben wir. Und zwar ganz eindeutig.
Ich habe dem Autohaus eine gepfefferte Email geschrieben und genau das auch ganz klar kommuniziert.
Jetzt warte ich mal die Reaktion ab. Der Fehler liegt ja auf Seiten des Autohauses.
Aktuell überlege ich ernsthaft den Wagen einfach dennoch auf meinen Vater anzumelden, sobald ich die Papiere habe. Denn ich habe ja einen Kaufvertrag, der mir dafür Rückendeckung gibt.
Wie die das intern regeln ist ja nun nicht mein Problem.
Du wirst die Papiere erst gar nicht bekommen, um ummelden zu können
Meinst du?
Dann würde es spätestens zum Anwalt gehen, gibt ja keine Grundlage dafür mir die Papiere nicht auszuhändigen.
Oh man. Was für ein Mist.
Zum Glück bin ich rechtsschutzversichert.
Typisch deutsch.
Der Verkäufer hat den Fehler zugegeben und hier kommt als Antwort Rücktritt vom Kaufvertrag und zum Anwalt gehen.
Der Preis vom Auto wird ja ohnehin gepasst haben, ob es nun einen oder sechs Monate Haltefrist hat wäre mir egal.
Der Haltereintrag ist ohnehin in den Papieren drin.
Wenn man Bedenken hat wegen der Versicherung, da gibt es die Möglichkeit die mit einer EVBÜ auf sich laufen zu lassen.
Einzig darauf, dass die Papiere ausgehändigt oder derweil treuhändisch verwaltet werden, darauf würde ich bestehen.
Wir reden hier ja nur über mögliche Vorgehensweisen.
Möglicherweise reguliert sich das alles von allein, weil der Verkäufer uns nun in irgendeiner Art entgegenkommt.
Und nein, der Preis vom Auto passt für eine Haltefrist mit 6 Monaten nicht. Dafür wäre deutlich mehr Rabatt drin gewesen.
Und ja, vielleicht ist es "typisch deutsch", aber ich werde nicht gerne verarscht. Schon gar nicht bei so hohen Geldbeträgen.
Die Versicherung auf mich würde mich nicht unerheblich mehr kosten - andere (schlechtere Regionalklasse) und überhaupt: Ich will keine Haltefrist von 6 Monaten und die war auch nicht vereinbart. Wieso soll ich damit also einverstanden sein? Ja, im Prinzip ist sie nicht schlimm. Dennoch will ich es nicht.
Ich verstehe deinen Standpunkt, aber ich als Käuferin fühle mich da echt über den Tisch gezogen, weißt du?
Sicher kann ich den Ärger verstehen.
Aber es ist doch in ein paar Jahren, wenn das Auto vielleicht wieder verkauft wird, egal ob es einen Tag, einen Monat oder ein halbes Jahr auf den ersten Halter zugelassen war.