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Händler will meine Freundin "abzocken" bei Leasingrückgabe - Bitte um Tipps!

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 22:50

Hallo!

Meine sehr gute Freundin hatte heute einen "Vorabtermin" bei ihrem Händler zwecks baldig (17.6.) zu erfolgender Rückgabe...

Es geht um einen 3 Jahre geleasten Peugeot 207SW (Kombi) - 10tkm/Jahr.

Der Wagen hat keine 33tkm gelaufen und ist 36 Monate alt - er war natürlich gewaschen, ausgeräumt + gründlich gesaugt (eben "ordentlich im besten Sinne - so wie man einen geliehenen Gegenstand auch guten Gewissens zurückgibt). Der "Kaufpreis" war 17.529,-- € und wurde durch Anzahlung und Raten mit 8.929,26 € bedient. 8fach bereift - Prozente gab es keine... :rolleyes:

Ich zähle mal auf:

1) Hat der damalige Verkäufer, dem sie (dummerweise) vertraute, - es war bereits der 2te Peugeot - ihr einen Restwertvertrag "untergejubelt". Der erste Vertrag war dagegen ein km-Vertrag. Das soll sie schon mal 871,98 kosten. Inwiefern das i.O. geht kann ICH nicht beurteilen...?

2) Nun aber wirds heftiger - ich bitte um Verständnis, dass ich das Fahrzeug frühestens in 24 Stunden selbst ansehen kann - erst dann kann ich Fotos beibringen oder nun folgende Schäden genauer beschreiben.

Obwohl der Wagen gleichzeitig bei Peugeot ohne Mängel Tüv erhielt... sagte der Meister der Zylinderkopf sei undicht und veranschlagte dafür 1.904,-- €

Karosse: Er schrieb: Seitenschweller eingedrückt-Tür hinten verkratzt-Einstieg und ?Radlauf? (hat ne Sauklaue :p) - dafür will er 1.666,- €.

Den Schweller werd ich mir ansehen und ansonsten kenne ich das Auto recht gut! Ich würde mal behaupten wollen es steht für sein Alter+Fahrleistung absolut wunderbar dar... eher überdurchschnittlich!

Sodann notiert er: "Fußbremse" Vorderachse... ich vermute mal er will die Bremsbeläge wechseln (gibt es da nen Richtwert in Rest-mm Belag o.ä.?) dafür will er 178,50 €.

Mit der überfälligen Inspektion (über die ich mich hier nicht beschweren möchte) von 416,50 € sind das dann:

5.036,98 € Nachzahlung :eek::confused::rolleyes::eek:

Nun rechnen wir mal kurz:

1.000,-- € Anzahlung

7.929,26 € Raten

871,98 € Restwert "aus Versehen" überschätzt

4.165,00 € angeblich unbedingt notwendige "Reparaturen"

---------------------------------------

13.966,24 €

...um 3 Jahre ein Auto fahren zu dürfen welches einen Listen(!)Preis hat von 17.529,-- €.

ist so etwas zu glauben? Mir schwillt hier echt nochmals der Kamm:mad:

Hätte sie also damals gekauft/finanziert und sagen wir mal 15% ausgehandelt - hätte sie 14.899,65 auf den Tisch legen müssen und wäre nun Besitzerin eines nur 3 Jahre alten Fahrzeugs - das macht einen Unterschied von "läppischen" 933,41 € - ja ich weiß ohne Zins+Zinseszins.

Ich möchte dazu BITTE mal Eure Meinung hören - Danke!

Und noch dankbar wäre ich für Tipps... Anwalt? Sachverständiger (öffentlich vereidigt?)? Was nun tun - was sind ihre Rechte? Zumal die Zeit halt drängt... vielleicht kann auch der ADAC irgend wie helfen?

P.S.: Als der Meister schließlich "bemerkte" dass meiner Freundin all das sehr ungerecht (und heftig "ungelegen" sowie unglaublich) vorkam, wollte er die Versicherung (vom Autohaus vermittelt) mit 1.785 € netto daran "beteiligen"... mir ist noch unklar auf welcher rechtlichen Basis dies überhaupt geschehen soll. Ein "Gutachter" der Versicherung will sich den Wagen deshalb Montag ansehen... Meine Freundin ist selbständig u. alle obigen Zahlen sind (dennoch+bewusst) brutto angegeben.

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2012 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

 

Ist BMW wirklich so unseriös im Umgang mit dem Kunden? Ich hoffe, dass jeder, der von BMW so über den Tisch gezogen worden ist, nie wieder einen BMW kauft/least. Ich weiß jetzt endlich, warum BMW nicht meine Marke ist.

Ein Musterbeispiel für die "Versinnlosung" eines threads.

Der TE hat ein Leasingproblem mit einem Händler(!) der Marke Peugeot(!) und heraus kommt ein undifferenziertes bashing auf eine anderen Marke aufgrund einer anekdotischen Geschichte eines Dritten. Albern.

Amen

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am 6. Juni 2012 um 23:22

Ich würde empfehlen, zu enem Kfz-Sachverständigen zu fahren und ein Wertgutachten machen lassen.

Ansonsten:

Einen Restwertleasingvertrag kann man Geschäftsleuten nicht "unterjubeln", das ist bewußtes Spekulieren auf den Wert in der Zukunft: Der Leasinggeber spekuliert auf einen niedrigen Wert, der Leasingnehmer auf einen hohen.

Bei Deinem Punkt 2 versucht der Betrieb (offenbar im Auftrag des Leasinggebers) den Restwert massiv zu drücken.

Ich müßte genaue Kenntnisse über den Vertrag haben (am besten vorliegend), um das genau sagen zu können, aber beim Restwertleasing, denke ich, mindern Schäden "nur" den Wert (so sie denn vorhanden sind). Bezüglich der (angeblichen?) Schäden solltet Ihr einen Kfz-Sachverständigen aufsuchen. Auch was den Restwert und vielleicht Möglichkeiten zu "Smart-Repair" angeht.

Hier würde ich aber fast davon ausgehen, daß Schäden "erfunden" wurden.

Bei 33 tkm sind die Bremsbeläge idR noch lange nicht fällig - oder nur bei sehr rasanter Fahrweise. Und selbst wenn - die haben auf der Abschlußrechnung nichts zu suchen, da es Verschleißteile sind.

Der Zylinderkopf (übrigens ohne Flüssigkeitsaustritt nicht TÜV-relevant) ist nach der Laufleistung (und auch nach über der 20fachen) eigentlich auch noch in Ordnung - wenn man nicht sehr geheizt ist, z.B. den kalten Motor getreten hat. Ausnahme wäre ein Konstruktionsfehler, allerdings dann sollte das bei einem noch nicht ganz drei Jahre alten Fahrzeug noch über die bei nicht ganz billigen Autos mindestens dreijährige Garantie laufen. Allerdinggs ist die Garantie vorbei, wenn man auch nur einen Tag oder nur einen km zu spät bei der Inspektion ist. Peugeot stellt sich da nach meiner Erfahrung mehr als pissig an und Kulanz ist auch nicht zu erwarten.

Wie auch immer: Nächster Schritt ist mMn der Weg zum Gutachter.

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 0:33

Danke Dir sehr meehster!

Mit "unterjubeln" wollte ich nur ausdrücken: Er hat sie keineswegs darauf aufmerksam gemacht, dass dies nun ein völlig anderer Vertrag ist und welche Risiken dieser für sie beinhaltet. DAS wäre fair gewesen und dann hätte sie 100% stattdessen einen km-Vertrag verlangt.

KFZ-Sachverständiger... ist das "egal" welcher oder gibt es "höherwertige", notfalls bei Gericht besonders anerkannte (wie z.B: öffentlich vereidigte Solche)? Wäre diese Wahl womöglich sinnvoll(er)?

Denn mal im Ernst: Frag 3 Sachverständige nach dem Wert z.B. einer Immobilie und Du bekommst oft 3 ziemlich unterschiedliche Summen-ich meine jetzt nicht nur 10%...

Zur Kopfdichtung: Sie sagte mir am Telefon er habe ihr auslaufendes Öl unter dem Auto gezeigt... er sagte ihr es sei alles "versaut"... ansehen kann ich mir das - wie gesagt - erst später.

Auch der Vertrag liegt mir nicht vor... aber ich "arbeite dran".

Und sie fährt absolut vorsichtig-defensiv... keinerlei heftiges Bremsen und kein "rannehmen" des Motors!

sofern Sie die Möglichkeit hat, das Auto aus dem Vertrag rauszulaufen, wird dies die einzig sinnvolle Möglichkeit sein. Rauskaufen und privat Verkaufen, ich habe das ganze vor einigen Jahren bei Opel schon einmal mitmachen müssen.

Themenstarteram 7. Juni 2012 um 12:48

Danke Meister_Yoda

an die Möglichkeit habe ich auch schon gedacht... aber nicht Jeder hat mal eben zig. tausend € da rum liegen und/oder scheut auch den Aufwand.

Ihren ersten Peugeot hätte sie damals gern behalten, aber das durfte sie nicht:(

Es kann imho einfach nicht wahr sein, dass solche "Machenschaften" quasi ungesühnt möglich sind. Es scheint so als ob die einfach machen + versuchen können.

Streng genommen liegt hier meines Erachtens sogar so etwas wie versuchter Betrug vor...

Also - KFZ-Sachverständiger wird eingeschaltet (vereidigt?).

am 7. Juni 2012 um 12:56

Hierzu ein passendes Video

 

http://www.youtube.com/watch?v=2P5luv6P2do

Was den Vertrag angeht - hier liegt der Fehler bei der Freundin. Ist es auch unbequem, den Wunst durchzulesen, kann man dennoch gezielt einzlene Klauseln hinterfragen. Als private Verbraucherin (gehe ich mal von aus) hatte sie sogar 14 Tage nach Vertragsabschluss Zeit, ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerufen.

Nun zur aktuellen Situation. Da es sich nicht um ein Kilometerleasing handelt (wie wir es in unserem Hause ausschließlich außer auf speziellen Kundenwunsch anbieten), sind die ermittelten Schäden eher sekundär. Es geht schlicht und einfach um die Vermarktbarkeit des Fahrzeuges. Der Restwert muss erzielt werden und wenn der Händler nicht bereit ist, das Auto zum Restwert gemäß Vertrag zurückzukaufen, steht der Leasingnehmer in der Pflicht.

Nun gilt es, das Kleingedruckte (endlich) zu lesen und zu eruieren, WER den aktuellen Wert auf welcher Basis kalkuliert. Da sind sicher die Worte Gutachten (auch Wertgutachten oder Wertermittlung) und Sachverständiger aufgeführt.

Hier gilt es anzusetzen und Schadenbegrenzung zu üben.

Gruß und ein glückliches Händchen dabei,

Wolf.

Peugeot hat immense Absatzprobleme auf dem deutschen Markt. Den 207SW gibt es bei Internetanbietern derzeit mit um die 30% Nachlass. Dementsprechend müssen auch die Gebrauchtwagen verschleudert werden. Das ist zwar nicht die feine englische Art aber für den Händler vermutlich lebensnotwendig bei Leasingrücknahmen den letzten Cent aus den Kunden rauszupressen.

Ich wünsche euch, dass ihr die eine oder andere Position der Nachforderung noch abgebogen bekommt, aber deiner Freundin muss klar sein, dass sie mindestens einen Fehler zu viel gemacht hat:

Einen Neuwagen fahren wollen, das Kapital dafür nicht in der Hinterhand haben, beim Vertragsabschluss nicht aufpassen und dann noch ein Auto genommen haben, bei dem nicht erst seit neuestem mit einem hohen Wertverlust zu rechnen ist... irgendwann hat man so viel falsch gemacht, dass es teuer wird. :(

am 7. Juni 2012 um 16:10

Hi!

So traurig, wie das ist, aber sie wird das meiste davon zahlen müssen!

Meiner Meinung nach ist der Generalfehler, den Leasingnehmer machen, auch hier in Thread noch gar nicht angesprochen worden:

Leasinghemer gucken sich das neue Auto ...so wie es halt neu so da steht ...an und überlegen, ob der Restwert realistisch ist. (wenn sie überhaupt überlegen)

Das ist gundverkehrt!!!

Guckt euch bei Leasingbegin auf den Gebrauchthöfen 3 Jahre alte Vorgängermodelle an und überlegt, was ihr bezahlen würdet.

Vor 3 Jahren wäre das ein 3 Jahre alter 206 gewesen, denn heute gucken Gebrauchtkäufer, im Angesicht des neuen 208, auf den 207 wie vor 3 Jahren auf einen 206 ...das ist ein "altes Auto"!

Folgerung: Da die alte Dose den Restwert nicht gebracht hätte ...wird auch die neue Dose in 3 Jahren nicht den Restwert bringen.

So einfach ist das ...sorry!

Gruß!

PS: Leasingende, wenn der Nachfolger gerade vorgestellt wurde ist sowieso dämlich! (sowas kann man ungefähr abschätzen!)

Zitat:

Original geschrieben von understatement

PS: Leasingende, wenn der Nachfolger gerade vorgestellt wurde ist sowieso dämlich! (sowas kann man ungefähr abschätzen!)

Das ist aber auch nur bei Restwertverträgen dämlich.

Rauskaufen und bei Hausbank finanzieren oder mit Händler streiten (über Gutachter, evtl. plus RA). Finanzierung sollte ja kein Ding sein.

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Peugeot hat immense Absatzprobleme auf dem deutschen Markt. Den 207SW gibt es bei Internetanbietern derzeit mit um die 30% Nachlass.

Das führt dazu, daß sich Privatleasing hier im Prinzip überhaupt nicht mehr rechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Quox

1) Hat der damalige Verkäufer [...] ihr einen Restwertvertrag "untergejubelt".

o.k. damit trägt Deine Freundin das Restwertrisiko. Die amderen 'Probleme' hätte sie aber auch mit einem Kilometerleasing gehabt, denn der Leasignehmer trägt das Reparaturrisiko grundsätzlich immer und sollte sich daher mit einer Garantie absichern /was hoffentlich gemacht wurde).

2) Nun aber wirds heftiger ...

... sagte der Meister der Zylinderkopf sei undicht und veranschlagte dafür 1.904,-- €

Die ZKD ist kein Verschleißteil, d.h. die Garantie sollte hier greifen wenn die Ölwechselintervalle nachweisbar, penibel eingehalten worden sind.

Zitat:

Karosse: Er schrieb: Seitenschweller eingedrückt-Tür hinten verkratzt-Einstieg und ?Radlauf? (hat ne Sauklaue :p) - dafür will er 1.666,- €.

Der Seitenschweller ist auch kein Verschleißteil ;) Um diesen einzudrücken muss es einen Unfall gegeben haben (nicht notwendiger weise mit einem anderen KfZ .. trotzdem ein Unfall). Diesen Schaden sollte man über die VK regulieren lassen.

Zitat:

Sodann notiert er: "Fußbremse" Vorderachse... ich vermute mal er will die Bremsbeläge wechseln (gibt es da nen Richtwert in Rest-mm Belag o.ä.?) dafür will er 178,50 €.

Wenn die Bremsen noch Belag haben ist dieser Posten irrelevant, allerdings mindert eine abgefahrene Bremse natürlich den Restwert. Den bezahlt der LN aber eh, somit sollte dieser Posten komplett entfallen.

Für mich sieht das alles nach einen leider typischen Schema aus:

- Den Kunden mit einer hohen (und auch ungerechtfertigten) Reperaturzahlung kommen.

- Sollte man wieder einen Wagen beim gleichen Händler leasen, die Reperartur 'großzügig' übernehmen.

Das nennt man dann 'Kundenbindung' :rolleyes:

Themenstarteram 8. Juni 2012 um 18:23

Ich danke ausdrücklich Euch ALLEN!

Ihr habt (mit nahezu Allem...) :rolleyes: Recht.

Nach Erkundigung ist es schlicht so, dass der Leasinggeber das Recht auf ein "einwandfreies" Auto hat. Wenn z.B. (wie hier geschehen) ein hinten Sitzender aus Versehen das Gurtschloss zwischen die Tür geklemmt hat und dadurch eine MiniBeule&Kratzer entstanden ist so muss dies "fachgerecht" instand gesetzt werden...

dass eine solche VERDECKTE MiniBeule einen Gebrauchtwagenkäufer kaum die Bohne interessiert oder allenfalls zu einem Minderpreis von geschätzt 100-150 € führen würde - ABER die Rep. erheblich teurer kommt - steht (leider) eben auf einem anderen Blatt.

Ob die Bremse erheblich ist ist wieder OFFENBAR strittig... sogar zusammenhängend mit den 30tkm Wartungsintervallen (dass diese eben nicht nur positive Auswirkungen haben wurde hier bereits besprochen). Eine klare Regel a´la über 4mm Restbelag kein Handlungsbedarf oder 40% vom Neubelag Mindeststärke SCHEINT es nicht zu geben.

Zitat:

Original geschrieben von Quox

Nach Erkundigung ist es schlicht so, dass der Leasinggeber das Recht auf ein "einwandfreies" Auto hat.

Das bedeutet aber nicht, daß er einen Wagen im 'Neuzustand' verlangen kann.

"Der Leasingnehmer ist bei ordentlicher Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dem Leasinggeber die Kosten für am Leasingfahrzeug durchgeführte Reparaturen zu ersetzen. Hiermit kann er nur im Ausnahmefall belastet werden.

Beispiel: Reparaturen waren erforderlich, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wiederherzustellen."

Quelle: klick

Wer trägt Reperaturkosten bei Leasing

btw.: Steinschläge, Lackabsplitterungen, Dellen durch Gurte usw. sind u.U. 'altersbedingte Gebrauchsspuren'.

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