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Händler will Unfallfreiheit ausschließen
Hallo zusammen,
ich möchte einen Gebrauchtwagen (Mazda 3, Bj. 2008, 51T KM, 6000€) vom Händler kaufen.
Der Händler hat mir per Email bestätigt, dass er davon ausgeht, dass der Wagen keine größeren Unfälle hatte. Im Vertrag soll jedoch "Unfallfreiheit: nein." stehen.
Ich befürchte, dass ich damit in dem Falle, dass der Wagen doch eine Unfall hatte, der vom Händler verschwiegen wird, keinerlei Ansprüche hätte.
Der Händler besteht allerdings darauf, da er Sorge hat, noch Jahre später verklagt werden zu können.
Der Händler wirkt grundsätzlich relativ seriös, meine Hand würde ich aber nicht für ihn ins Feuer legen. Die Bewertungen sind überall ziemlich gut.
Jetzt meine Fragen an euch:
1. Ist es beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler üblich, dass die Unfallfreiheit ausgeschlossen wird?
2. Wie schätzt ihr die rechtliche Situation ein, falls sich im Nachhinein doch ein größerer Unfallschaden herausstellen sollte? Wäre der Händler komplett sicher oder könnte ich aufgrund der Emails trotzdem Ansprüche haben?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Moin,
Manchmal frage ich mich echt, in was für einer Welt manche Leben.
Wäre eure Theorie RICHTIG - und der Händler weiß von einem Unfall - dann "haftet" er für diesen auch bei solch einem Vertragskonstrukt. Eben weil er über eine wesentliche Eigenschaft des Verkaufsgegenstands täuscht. Da hilft es ihm gar nichts, wenn er sagt ich wusste von nix. Hat er einen Unfallschaden erkannt oder wurde er ihm genannt - dann ist dieser Schaden mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit auch durch andere etwas kundigere Personen zu erkennen.
Aber in Zeiten des Internets ist wohl jeder, der nicht entweder extrem A oder B sagt gleich verdächtig Betrüger zu sein.
Fakt wird sein - der hat das Auto ohne weitere Informationen in einem Paket mitbekommen und weiß genau das, was in dem Papieren steht, auf dem Tacho und was er sehen kann.
LG Kester
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29 Antworten
Die Reaktion des Händlers kann ich verstehen. Er müßte, um für die Unfallfreiheit zu garantieren vorne in das Fahrzeug rein und hinten wieder raus kommen, bzw. einen teueren Gutachter beauftragen und die Kosten dafür tragen.
Bei dem alter, dem Km Stand und dem Preis des Fahrzeuges einfach zuviel verlangt, denke ich.
MfG kheinz
1.
Sagen wir mal so - wenn ich die Vorgeschichte des Wagens nicht zweifelsfrei kenne, womöglich nicht mal den Vorbesitzer = dann würde ich für so etwas auch keine Gewähr geben wollen. Vor allem bei einem so alten Wagen noch. Ich verstehe den Händler.
2.
Ich würde mal sagen, der Händler ist sicher. Er sagt ja er glaubt das Ding sei unfallfrei, kann das aber nicht zusichern. Ende
Der Händler ist keineswegs raus aus der Haftung, wenn er Unfallfreiheit ausschließt, ohne auch konkret den Schaden zu benennen. Das hat eine ähnliche Aussagekraft wie die Formulierung einiger Händler "Fahrzeug ist nicht fahrbereit und nur als Teileträger zu verwenden.", um die Gewährleistung zu umgehen, obwohl es frisch HU bekommen hat
Moin,
Ähhh ... Du wirfst da meine ich Dinge durcheinander. Er darf das Auto nicht pauschal zum Unfallwagen erklären, um da rauszukommen. Das geht genauso wenig wie einen Unfall wissentlich zu verheimlichen. Was er hier aber macht: eine mögliche Eigenschaft mangels Wissen nicht zusichern.
Damit ist er raus bzgl. jedes Unfalls, den er mit seiner Sachkunde nicht erkennen konnte oder bei ausreichendem Bemühen hätte erkennen müssen.
Es gibt nämlich Unfallreparaturen die sind kaum erkennbar, kommen aber manchmal durch Zufall ans Tageslicht.
Sprich - der Händler kennt nicht die gesamte Lebensgeschichte des Autos. Er kann prüfen und seine Expertise einbringen, aber alles kann man nicht ausschließlich. Bedenke z.B. wenn man mit Schrittgeschwindigkeit gegen einen Mülleimer rollt und die Stoßstange lackieren lässt - kann man das schon als Unfall werten.
Und diese Vorsicht scheint ja hier angebracht zu sein - du fragst dich ja jetzt schon, was du machen musst, wenn doch was ist. Alles was er dir arglistig verschweigt - wird von dem Ausschluss nicht tangiert, alles was für einen Händler erkennbar sein muss/sollte ist davon ebenfalls nicht tangiert (auch wenn das nicht immer so leicht beweisbar ist). Alles was so gut repariert wurd - dass dies vielleicht nicht mal jeder Gutachter auf Anhieb sehen würde - das wäre vom Tisch.
Sieh es anders - er ist ehrlich und sagt was er zusichern kann und lügt dir nicht das blaue vom Himmel.
LG Kester
Zitat:
@OnMyRaider schrieb am 27. August 2019 um 17:05:32 Uhr:
ich möchte einen Gebrauchtwagen (Mazda 3, Bj. 2008, 51T KM, 6000€) vom Händler kaufen.
Der Händler wirkt grundsätzlich relativ seriös, meine Hand würde ich aber nicht für ihn ins Feuer legen. Die Bewertungen sind überall ziemlich gut.
Kommt dir die Kombination Baujahr 2008 und 50.000 Kilometer auf dem Tacho nicht etwas komisch vor? Man kann damit rechnen, dass im Schnitt pro Jahr mindestens 10.000 Kilometer anfallen. Das "Garagenauto" vom Opa, der jahrelang nicht mehr fahren konnte, dürfte eher die Ausnahme als die Regel darstellen.
Ich meine aber gehört zu haben, dass diverse Händler/Verkäufer gerne mal den Tachostand locker-flockig halbieren, um den Verkauf anzukurbeln. Nur mal so als Wink mit dem Zaunpfahl...
Peter
Was die Kilometer angeht, es gibt solche Autos. Es soll noch Leute geben die das Auto nicht täglich benutzen und auch nicht für kurze Wege sondern eher selten für längere Strecken.
Bruder eines Kollegen verkauft seine Autos mit rund 50000 von ihm gefahrene Kilometer auf der Uhr, nach im Schnitt knapp 15 Jahren besitz. Das Auto stehet teilweise mehrere Wochen unbenutzt in der Garage. Hätte gar keines wenn er nicht regelmässig eine längere Strecke fahren müsste.
Und was Unfallfrei angeht, Dank unserer Juristen gilt ein Auto das mal einen kleinen Ditscher hatte wo dann nur der Stoßfänger getauscht wurde nicht mehr als Unfallfrei, ist aber kein Unfallwagen da nur ein Teil getauscht wurde das einfach auszutauschen war.
Letztlich kann man keinen Gebrauchten als Unfallfrei verkaufen, denn kennt man die komplette Vorgeschichte?
Es gibt mehr Autos mit solch niedrigem Stand als man denkt. Eines davon habe ich - 1994 mit 138000km, jeder nachvollziehbar. SchwieMu und ihr 2015er hat jetzt 20000 drauf - und auch nur weil ich den manchmal auch nutze. Nicht jeder fährt 10000+ im Jahr
Ich sehe das in etwa wie mein Vorschreiber, wobei man sich bei dem ganzen HickHack auch nicht mehr wundern muss, dass Händler lieber gleich billig in den Export geben, als hier in Deutschland an Privat verkaufen zu wollen. Und dann ist das Gejaule plötzlich groß, weil es keine günstigen (billigen) Gebrauchten mehr beim Händler gibt.
Wie dem auch sei, der Händler muss dafür auch nicht gerade stehen, im Regelfall wird das vertraglich nur etwas anders formuliert und zwar eher in Form dessen, dass trotz eingehender Begutachtung und Prüfung des Fahrzeuges keine Unfallschäden festgestellt werden konnten, dem Verkäufer keine Unfallschäden bekannt sind, man diese aber auch nicht gänzlich ausschließen kann.
Das ist am Ende zwar auch etwas Wischiwaschi, aber im Streitfalle würde dann sowieso ein Gericht mit Hilfe eines Sachverständigen darüber befinden, ob der Händler den eventuell vorhandenen Vorschaden hätte auf Grund seiner Wissens und seiner Kenntnisse erkennen müssen oder nicht.
Von vornherein als Unfallschaden deklarieren, wäre eigentlich Unfug, vor allen Dingen dann, wenn das Fahrzeug dann zum Preis eines unfallfreien Fahrzeuges verkauft werden würde. Das könnte ein Gericht hellhörig werden lassen im Streitfalll.
Nächstes Problem, Du könntest das Fahrzeug später auch nicht mehr als unfallfrei verkaufen, weil Du ihn ja selbst als Unfallfahrzeug gekauft hast.
Zitat:
Was die Kilometer angeht, es gibt solche Autos. Es soll noch Leute geben die das Auto nicht täglich benutzen und auch nicht für kurze Wege sondern eher selten für längere Strecken.
Bruder eines Kollegen verkauft seine Autos mit rund 50000 von ihm gefahrene Kilometer auf der Uhr, nach im Schnitt knapp 15 Jahren besitz. Das Auto stehet teilweise mehrere Wochen unbenutzt in der Garage. Hätte gar keines wenn er nicht regelmässig eine längere Strecke fahren müsste.
Und was Unfallfrei angeht, Dank unserer Juristen gilt ein Auto das mal einen kleinen Ditscher hatte wo dann nur der Stoßfänger getauscht wurde nicht mehr als Unfallfrei, ist aber kein Unfallwagen da nur ein Teil getauscht wurde das einfach auszutauschen war.
Letztlich kann man keinen Gebrauchten als Unfallfrei verkaufen, denn kennt man die komplette Vorgeschichte?
Möglich ist das schon, ich wies den Threadersteller nur darauf hin, dass das nicht normal ist und es ggf. lohnt, etwas genauer zu schauen.
Das mit dem "unfallfrei" habe ich so in Erinnerung, dass der Händler lediglich nach bestem Wissen einen Unfall (d.h. Kenntnis der Papiere und Aussagen von ggf. Vorbesitzern sowie eigener Augenschein) ausschließen muss. Wäre es anders, würden wohl kaum so viele Händler explizit "unfallfrei" angeben. Das zeigt dem Käufer, dass man zu seinem Angebot steht.
Wenn ein Händler da herumdruckst und sich selbst nicht sicher ist, wäre er für mich auch verdächtig. Entweder er sagt frei heraus, warum er glaubt, dass der Wagen einen Unfall gehabt haben könnte (d.h. er macht auf die Mängel aufmerksam, was ohnehin seine Pflicht ist), oder er gibt den Unfall direkt zu.
Peter
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 27. August 2019 um 19:20:10 Uhr:
Es gibt mehr Autos mit solch niedrigem Stand als man denkt. Eines davon habe ich - 1994 mit 138000km, jeder nachvollziehbar. SchwieMu und ihr 2015er hat jetzt 20000 drauf - und auch nur weil ich den manchmal auch nutze. Nicht jeder fährt 10000+ im Jahr
Jeps. Ich fahre ca. 25.000 KM im Jahr und mir kommt das nicht sehr viel vor. Ist alles eine Frage der Perspektive.
Ich schrieb auch wie gesagt nur, dass man von üblicherweise 10.000 KM im Jahr ausgehen kann. Sind es deutlich mehr oder weniger, wäre das für mich erklärungsbedürftig. Ist solch eine Erklärung am Start (gepflegtes Scheckheft am besten als Beleg), gibt es kein Problem.
Peter
Zitat:
@OnMyRaider schrieb am 27. Aug. 2019 um 17:5:32 Uhr:
1. Ist es beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler üblich, dass die Unfallfreiheit ausgeschlossen wird?
Das ist absolut unüblich. Das Auto hatte zu 99,99 % einen und der Händler weiss das auch.
Keine Garantie für Unfallfreiheit heißt er hatte einen Schaden. Also genau checken was und wo. Und den Preis für einen Unfaller ansetzen. Wenn der Händler nicht mitgeht, stehenlassen.
Ganz einfach! Die Liebe zu einem schlechten Auto geht genauso schnell wie sie gekommen ist!
Es gibt Millionen Gebrauchtwagen, keiner ist einmalig...
Zitat:
@smartdriver35 schrieb am 27. August 2019 um 20:03:35 Uhr:
Zitat:
@OnMyRaider schrieb am 27. Aug. 2019 um 17:5:32 Uhr:
1. Ist es beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler üblich, dass die Unfallfreiheit ausgeschlossen wird?
Das ist absolut unüblich. Das Auto hatte zu 99,99 % einen und der Händler weiss das auch.
So ähnlich, würde ich auch vermuten.
Moin,
Manchmal frage ich mich echt, in was für einer Welt manche Leben.
Wäre eure Theorie RICHTIG - und der Händler weiß von einem Unfall - dann "haftet" er für diesen auch bei solch einem Vertragskonstrukt. Eben weil er über eine wesentliche Eigenschaft des Verkaufsgegenstands täuscht. Da hilft es ihm gar nichts, wenn er sagt ich wusste von nix. Hat er einen Unfallschaden erkannt oder wurde er ihm genannt - dann ist dieser Schaden mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit auch durch andere etwas kundigere Personen zu erkennen.
Aber in Zeiten des Internets ist wohl jeder, der nicht entweder extrem A oder B sagt gleich verdächtig Betrüger zu sein.
Fakt wird sein - der hat das Auto ohne weitere Informationen in einem Paket mitbekommen und weiß genau das, was in dem Papieren steht, auf dem Tacho und was er sehen kann.
LG Kester