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Händlerkollegen, wie macht ihr das mit der Gewährleistung?

Themenstarteram 26. Juni 2024 um 19:24

Moin hätte da mal eine Frage die mich schon länger interessiert.

 

Wie das wohl andere Händler mit der Gewährleistung machen?

 

Da es ja das „neue“ Gewährleistungsrecht seit 2020 gibt haben wir unseren Käuferkreis stark eingeschränkt.

 

Wir verkaufen nur noch an Privatpersonen, die im 100km Radius um unseren Standort wohnhaft sind, um bei einem Gewährleistungsfall das Fahrzeug bei uns in der Nähe zu haben.

 

Alles was außerhalb von 100km liegt wird ausschließlich an Gewerbe (günstiger) verkauft, gibt bei uns in der Nähe 2 Händler die das auch so machen.

 

Die Behebung von Mängeln zahlen wir komplett aus eigener Tasche, wenn’s zu teuer wird dann nehmen wir das Fahrzeug zurück.

 

Gewährleistungsversicherung haben wir nicht wirklich Erfahrung damit.

 

Bei Garantien auch wenig und da kann sich ja, soweit ich weiß, der Käufer aussuchen ob Garantie oder Gewährleistung haftet. Also wenn Garantie nicht haftet dann müssten ja wir auch wieder den Kopf hinhalten.

 

Ich mein die Gewährleistung an sich ist ja gut aber das it einfach übertrieben, da es ja leider gefühlt immer mehr Betrüger und Leute die alles auf Gewährleistung abgerechnet haben wollen gibt.

 

Die Autos werden bei uns auch selektiert und von uns selbst tagelange Probe gefahren, bei VK gibts neuen Service + HU.

Mehr geht ja eigentlich unsererseits nicht aber die Leute sind oft unausstehlich, wenn es mal zu einem Gewährleistungsfall kommt.

 

Wie handhabt ihr das ganze? Das würde mich wirklich brennend interessieren.

 

Wir sind zudem ein kleinerer Familienbetrieb mit ca. 30-50 Fahrzeugen.

 

Wir verkaufen auch ältere Fahrzeuge (z.B. EZ 2005) an Privatpersonen.

Bei Verkauf an Privatpersonen achten wir darauf, dass die Fahrzeuge unter 200.000km, meistens bis max. 160.000km haben und technisch einwandfrei laufen.

27 Antworten

Kommt ja leider nicht viel Feedback hier. Schade hätte mich interessiert das Thema.

Bizarre Blüte bei mir vorletztes Jahr war der versuchte Kauf eines Astra Kombis in der "bis 2000€" Preiskategorie.

Der alteingesessene libanesische Händler wollte mir das Auto nicht verkaufen.

Er verkaufe nicht mehr an Deutsche, da die wegen jedem Pups wieder auf der Matte stehen und Ärger machen.

20 Jahre altes Auto mit mehreren Erdumrundungen für kleines Geld kaufen, aber Neuwagen und Fullservice erwarten. Hat er kein Bock mehr drauf.

Lieber in den Export. Der Erlös wäre geringer, das Geld aber sicher in der Tasche und er hat seine Ruhe.

Für ihn gut und nachvollziehbar, für Leute wie mich eher schlecht.

Die geänderte Gewährleistung war sicher gut gemeint, aber ich habe meine Zweifel, ob damit wirklich jemandem geholfen wurde.

Die Händler weichen aus, arbeiten mit Garantieversicherungen und schieben potentielle Risikokanidaten direkt weiter zum Exportkollegen.

Für finanzschwache Kunden oder ambitionierte Selbstschrauber bleiben ein reduziertes Angebot, höhere Preise und unseriöse Händler, die regelmäßig umfirmieren.

Themenstarteram 3. September 2024 um 11:02

Da gebe ich dir vollkommen Recht.

 

Günstige Gebrauchtwagen Budget (1.500€-2.500€) gibt es bei uns auch für private mit Gewährleistung, aber nur in einem bestimmten Umkreis und an jeden verkaufen wir auch nicht.

 

Die Gewährleistung hat beide Seiten stark eingeschränkt, geholfen hat’s glaube ich niemanden wirklich, da die Gewährleistung ja auch mit in den Kaufpreis einkalkuliert wird.

Der gute GW Verkäufer hätte z.B. bei Kupplungschaden nach 2 Tagen oder Kopfdichtungsschaden, den Schaden behoben oder gegen geringe Beteiligung aufgrund von Verbesserung des gekauften Fahrzeugs ( neu Kupplung) den Fehler behoben. War natürlich freiwillig. Jetzt gibt es halt einen Anspruch, der nur zustande gekommen ist weil die " schwarzen Schafe" einfach gesagt haben " gekauft wie gesehen, basta". Jetzt ist es halt Pflicht, und gerade bei niedrigpreisigen Fahrzeugen nicht mehr lukrativ das Risiko einzugehen.

Themenstarteram 3. September 2024 um 15:46

2 Tage ist ja offensichtlich aber doch nicht volle 12 Monate Beweislast beim Händler und dass man immer davon ausgeht, dass der Mangel beim Kauf vorlag.

 

& glaub mir es gibt mehr schwarze Schafe was Privatpersonen angeht, als die Händler.

Aber Hauptsache die privaten komplett von der Haftung ausnehmen, die dürfen ja ohne Gewährleistung verkaufen.

 

Wer unterschreibt, dass der es ohne Gewährleistung kauft, kauft auch ohne Gewährleistung aber nein, das ist ja dank der Gesetzeslage unzulässig.

 

Dann schieben wir eben alles, was nichtmehr Garantie fähig ist oder Herstellergarantie hat in den Export, machen sowieso mittlerweile die meisten seriösen Händler so.

Ja wenn der Staat, und der Staat sind wir, das so wollen.

Dann fehlen halt die günstigen Fahrzeuge auf dem Markt oder werden nur noch von Händlern verkauft, welche morgen schon Konkurs sind und der Onkel des Schwiegersohns das gleiche Geschäft mit den gleichen Mitarbeitern weiterführt, halt unter anderem Namen, aber nicht als Nachfolger.

Eigentlich weiß jeder, der ein Fahrzeug mit 180000km und 14 Jahre auf dem Buckel kauft, das was kaputtgehen kann. Andererseits bekommt er den Zeitwert z.B. des Motors ersetzt. Bei 180000km, schätzungsweise 20000 Restkilometer, also 10% der Rechnung, wenn ein neuer eingebaut wird. Oder halt wieder einen mit 180000km.

Ich glaube hier wird Panik geschoben. Es kommt ja tatsächlich auf die Differenzierung von Verschleiß oder Defekt auf der einen Seite und von der Kenntnis beim Verkauf an. Im schlimmsten Fall muss der Wagen zurückgenommen werden, gegen Kaufpreis abzgl. Nutzung oder es ergibt sich ein Anspruch auf Minderung.

Beim Fall des vorgestern gekauften 1.500 € Astra mit 259.000 km der plötzlich einen Kupplungsschaden hat gibt es doch nur die Entscheidung: Nehme ich den zurück (abzgl. Nutzung) oder setze ich die Kupplung instand. Dabei stellt sich die Frage, ob es erkennbar oder für den Händler erwartbar war, dass die Kupplung defekt wäre. Ein dokumentierter Check könnte helfen, oder?

Themenstarteram 4. September 2024 um 7:03

Es wird immer davon ausgegangen, dass der Defekt bei Kauf bereits vorlag.

Die Kupplung wäre aber so oderso Verschleiß.

 

Die Nutzungsentschädigung ist nicht wirklich was das entschädigt.

 

Klar ein gewisses Risiko gehört dazu aber wenn nach 10 Monaten ein Defekt auftritt, lag der zu 95% noch nicht beim Kauf vor, sondern kam mit der Zeit.

Das wird vielleicht sogar ein Richter so sehen. Oder halt auch nicht.

Also keine Rechtssicherheit.

Themenstarteram 4. September 2024 um 7:45

Zitat:

@85mz85 schrieb am 4. September 2024 um 09:05:01 Uhr:

Das wird vielleicht sogar ein Richter so sehen. Oder halt auch nicht.

Also keine Rechtssicherheit.

Genau das ist ja das Problem. Eine 50/50 Chance zu haben bei so einer schwachsinnigen Regelung.

 

Die EU geht so wie es scheint, immer davon aus, dass Gewerbetreibende die Übeltäter sind, wieviele Betrüger und Leute die die Gesetzeslage ausnutzen unter den privaten sind wird schlichtweg ignoriert.

Ich halte mal dagegen: Eine normale Kupplung (unser Beispiel) hält ca. 100.000 km +/-. Man kann sie ja recht einfach testen und den Test dann dokumentieren. Dann ist man zur Kupplung safe. Ein Kaufvertrag mit Km-Stand und dem Protokoll der geprüften Kupplung. Da hast Du den rechtlichen Nachweis, dass es beim Kauf noch nicht defekt war, sondern ein neuer Schaden durch Verschleiß entstanden ist. Was haben wir noch Bremsen: Fotodokumentation von Klöten und Scheiben, nachmessen ob Wasser im Bremsmittel ist. Motoröl, Kühlwasserzustand, Motordichtigkeit, Kompression: Messergebnis - kauft ihr die Wagen immer auf "Gut Glück" an und schaut man da vorher nach?

Was gibt es denn noch bei einem "alten" Auto, was so vorkommt? DPF....

Wenn ich in meiner Nachbarschaft beim GW-Händler vorbei fahre, steht da, dass nur geprüfte und getestete Wagen verkauft werden. Na dann wird das wohl geprüft haben. Und wenn die Prüfung dokumentiert ist, ist es klar: Die Chance steht jetzt 99/1. Das muss bei einem Wagen für 1.650 € reichen.

Themenstarteram 4. September 2024 um 10:09

Weißt du was das für ein Aufwand ist alles zu prüfen und das selbst bei Fahrzeugen für 2.000€? Das lohnt sich nicht.

Und selbst wenn, soviele Chancen hat man mit einem Übergabeprotokoll auch nicht, da wie gesagt immer davon ausgegangen wird, dass der Defekt beim Kauf vorlag.

Der Händler muss das Gegenteil beweisen, dann Beweis das mal, schon nahezu unmöglich.

 

Unsere Fahrzeuge werden Probe gefahren, Fehlerspeicher ausgelesen und durchgeschaut. An privat übergeben mit frischem TÜV und Ölwechsel.

 

Kleines Beispiel:

Auto von 2009 verkauft mit 120.000km.

4 Monate später Lima defekt, selbstverständlich läuft er nichtmehr.

Jetzt rate mal was dabei rausgekommen ist, richtig wir als Händler mussten dafür haften, da wie immer davon ausgegangen wird, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.

 

Eigentlich sollte man meinen, dass das leicht zu beweisen ist, ich mein Auto bekommt frische HU, Kunde fährt 4 Monate und ca. 8.000km damit rum, was ja mit einer defekt (feste) Lima eigentlich nicht möglich wäre.

 

Tja falsch gedacht, wir hatten die Wahl einen utopischen KVA von 1.700€ anzunehmen, den Kunden bitten (auf unsere Kosten!) das Fahrzeug zu uns abschleppen zu lassen um uns selbst ein davon zu machen oder das Auto zurückzunehmen.

& das alles wohlgemerkt bei einem Fahrzeug mit einem VK von 4.500€.

Jetzt mal nicht tausend Dinge zusammen werfen.

 

Also:

 

1. Mit einem dokumentierten Protokoll kannst Du den Beweis antreten, dass das jetzt defekte Teil bei Übergabe nicht defekt war. Die HU sagt dazu doch gar nichts aus, da geht es doch um Verkehrssicherheit.

 

 

 

2. Du musst alle regelmäßig vorkommenden Defektteile prüfen (also Lima, Wapu…) und dokumentieren und das bringt den Preis dann um 200€ nach oben, ja.

Du lässt bei einem Defekt den Wagen holen (ihr habt bestimmt einen Hänger für so etwas) und repariert die für 250€. Das brauchst du aber nicht, wenn du das Teil vorher geprüft hast.

Wer soll denn da noch was verdienen? Jede Menge Zeitaufwand, Fahrerstunden, Mechanikerstunden, Ersatzteile etc... und dann im Zweifel noch mit Anwälten und Gericht.

In der Preisklasse kann kurzfristig immer was kaputt gehen, da kannst du vorher auch noch so intensiv prüfen.

Bei Margen von ein paar Hundert Euro sehe ich da wenig Spielraum für so einen Zirkus.

Themenstarteram 4. September 2024 um 12:21

Ganz genau.

Der Aufwand ist es nicht wert und wenn du selbst die Beweise bringst durch Übergabeprotokoll etc. Nutzt es dir nichts.

 

Hatte diese Spielerei mit einem Zustandsbericht der für den B2B ausgestellt wurde, absolut nutzlos.

 

Die Lima wurde nicht repariert, sondern ersetzt. Und das für rund 250€ + Arbeit + die Zeit und Sprit fürs abholen.

 

Und das ist auf einem Bauteil bei einem Fahrzeug, der Rest ist ja weiterhin mit der Gewährleistung abgedeckt.

 

Wenn du 2 oder 3, wohl gemerkt kleinere, Gewährleistungsfälle an einem Fahrzeug hast zahlst du bereits drauf.

 

Das ist ein absolut schwachsinniges Gesetz.

 

Es schränkt wie gesagt Händler und Endkunden stark ein.

 

Ein paar Jahre noch mit dem Gesetz und es gibt nur noch Neuwagen und junge Gebrauchtwagen, der Rest landet im Ausland oder geht nur an Gewerbe.

 

Der Witz ist, Privat Verkäufer sind fast überhaupt nicht zu belangen, da ist ja dann der Sachmangelausschluss in Ordnung, weil ich mein private betrügen ja in keinster weise.

 

Wobei die erfahrungsgemäß die größten verbrecher sind.

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