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Händlerpfusch, falsche Reifen verkauft
Moinmoin!
Hatte bei einem (angeblich) serösen lokalen Reifenhändler einen Satz Sommerreifen bestellt (205/50/R17).
Im Verkaufsgespräch wurden diverse Hersteller und Typen zu ähnlichen Preisen angeboten.
u.a. goodyear OPTIGRIP, der mit E/C gekennzeichnet ist, weshalb er und andere abgelehnt wurden, da ich sehr viele Kilometer fahre und Verbrauch ein Kriterium ist.
Im Verlauf des Gespräches wurde auch der goodyear EFFICIENC mit B/A angeboten, der darauf hin bestellt wurde. Der Händler selbst meinte "da sie ja viel fahren macht der am meisten Sinn" (wegen B/A-Kennung).
Tags drauf wurden die Reifen montiert, die Felgen hatte ich zuvor schon abgeliefert.
Zuhause auf der Rechnung musste ich feststellen, diese haben E/C Kennung und nicht B/A. Der Typ ist mit goodear OPTIGRIP angegeben. Der bestellte goodyear mit B/A wäre der EFFICIENC GRIP PREFORMANCE gewesen.
Zwei Stunden später Reklamation vor Ort, Händler entschuldigt sich es wäre keine Absicht gewesen, der OPTI wäre ein Top Reifen und beweist die mit Test von 2009. Der Einwand er hätten den falschen Reifen montiert wird mit "sind sie schon gefahren, der rollt doch sicher gut" und sonstigen Blabla abgetan.
Er war nicht willens auf die Reklamation einzugehen, brachte Tests mit OPTI GRIP gegen den (alten 2008er) Efficienc GRIP, wobei der bestellte B/A-Typ ein aktueller Efficienc GRIP PERFORMANCE sein sollte.
Habe nun schriftlich eine Frist gesetzt die ursprünglich bestellten Reifen zur Montage bereit zu halten und einen Termin anzubieten, wobei das Fahrzeug in der Zwischenzeit täglich genutzt wird.
Einfach nur NERVIG sowas, also IMMER auf eine schriftliche Bestellbestätigung bestehen, mit der man hinterher nicht lange herumlamentieren muss und dann zum Anwalt geht.
Beste Antwort im Thema
...und weshalb weinst Du jetzt hier, wie ein Mädchen?
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18 Antworten
Hi Kloppfholz,
das ist schon sehr ärgerlich! Falls du doch die Goodyear OptiGrip weiterfahren solltest, kann ich dir zumindest sagen, dass diese trotz E/C Kennung Super Reifen sind.
Wünsche dir, dass alles so verläuft wie du es dir wünscht.
Hallo,
der Optigrip wurde zwar erst 2008 in D eingeführt,
aber bereits 2011 von Goodyear zum Auslaufmodell erklärt
und nicht mehr in D angeboten.
Guck´doch mal auf das Herstelldatum an der Seitenwand "auch DOT-Nr. genannt"
Kenne ich
Mein Händler wollte anstatt Goodyear UltraGrip 8 Performance die ollen Goodyear UltraGrip Performance 2 bestellen. Ich hab's aber noch rechtzeitig gemerkt.
Zitat:
Original geschrieben von Klopfholz
Einfach nur NERVIG sowas, also IMMER auf eine schriftliche Bestellbestätigung bestehen, mit der man hinterher nicht lange herumlamentieren muss und dann zum Anwalt geht.
Ich empfehle immer die Rechnung und die Reifen vor Ort kontrollieren.
...und weshalb weinst Du jetzt hier, wie ein Mädchen?
wenn efficieny schriftlich bestellt wurde, dann hat er das auch zu liefern. punkt.
wenn der händler was anderes liefert - sein problem. muss er eben tauschen ohne wenn und aber. und wenn er nicht will, dann muss man ihn halt etwas beschleunigen.
zwar ärgerlich, aber eigentlich ganz einfach.
Versuch einen Nachlass rauszuhandeln und fertig und künftig einen Bogen um den Händler machen. Nur auf den Verbrauch zu achten, finde ich zu einseitig, aber na gut.
Da du dir ein Mitverschulden nachsagen lassen musst, du hast nicht vor Ort kontrolliert, wirst du wohl nicht ganz kostenlos aus der Sache herauskommen. Durch deine Nutzung kannst du den zu reklamierenden Artikel nun mal nicht im übernommenen Zustand zurückgeben. Und fehlerhaft sind die Reifen ja nicht?!
Wie war deine Frage nochmals?
Wenn ich in der Vergangenheit neue Reifen gebraucht habe, habe ich die vorher ausgewählt - anfangs in Fahrzeugzeitungen und später dann im INet...
Immer einen "Erstwunschreifen" und dazu ein oder 2 Alternativen und damit bin ich zu meinem Händler (einer freien Werkstattv im Ort). Und alles mit genauen Angaben - also nicht "ich will einen Uniroyal", sondern "ich will den Uniroyal RainSport 3 und ich will den als 91V... Und alternativ könnte es der Yokohama 91V BluEarth AE-01 sein"...
Vor der Montage hat mir immer der Inhaber der Werkstatt die Reifen gezeigt und gefragt, ob das so o.k. ist...
Und genau so und nur so geht da auch nix schief... Wenn man aber zum Reifenhändler geht und dort sagt, dass mann neue Reifen bräuchte und fragt, was er denn empfehlen könne... Ja genau dann ist einem fast schon nicht mehr zu helfen.
LMKS
Laut Recht ist es so, dass der Gebrauch der Sache (Abnutzung) zu erstatten ist. Also theoretische Laufleistung im Dreisatz zu den wenig gefahrenen Kilometern macht vielleicht in Summe ein 5 Euro Schein. Hast schon richtig gemacht, Mangel anzeigen nach Erkennen der fehlerhaften Situation, Frist setzen, darauf bestehen. Zur Not die KFZ-Innung einschalten (Handwerkskammer) Schon mal die Adresse heraussuchen, ausdrucken und mitnehmen, spätestens dann zieht es.
Ein neues Umziehen und Auswuchten sollte dann auch nicht neu berechnet werden!
Trotzdem sind Spritsparreifen humbug. Die Kennung sind Laborwerte. Flüsterasphalt, Pflastersteine, Betonstraßen, Front, Heck, Allrad, all das sind Gegebenheiten im Leben die neben der unterschiedlichen Motorisierung und Drehmoment der Maschine die Reifen unterschiedlicher denn je abradieren. Geschweige denn mal ein kleiner Burnie an der Ampel. Wer mal einen Touareg V10 TDI fuhr, weiß wovon ich spreche. Diese Reifen sind nach 4 Monaten abgefahren, egal welche Reifenmarke, Performance 2 oder 8...
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Da du dir ein Mitverschulden nachsagen lassen musst, du hast nicht vor Ort kontrolliert, wirst du wohl nicht ganz kostenlos aus der Sache herauskommen. Durch deine Nutzung kannst du den zu reklamierenden Artikel nun mal nicht im übernommenen Zustand zurückgeben. Und fehlerhaft sind die Reifen ja nicht?!
Das ist die nachwachsende Generation, hoffentlich wirst Du nie Richter...
Da bestellt jemand präzise im Fachhandel ein Produkt und soll sich ein "Mitverschulden nachsagen lassen", weil er den Fachbetrieb nicht kontrolliert hat - sach ma geht's noch? Mit der Logik bist Du wohl auch mitschuldig, wenn Dir die Kassiererin im Supermarkt einen Schein zu wenig rausgibt.
Heutzutage hat man sowieso an allem immer eine "Mitschuld", bzw. Schuld sind immer die anderen...
Entschuldigung, dass ich geboren bin
Moonwalk
Zitat:
Original geschrieben von moonwalk
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Da du dir ein Mitverschulden nachsagen lassen musst, du hast nicht vor Ort kontrolliert, wirst du wohl nicht ganz kostenlos aus der Sache herauskommen. Durch deine Nutzung kannst du den zu reklamierenden Artikel nun mal nicht im übernommenen Zustand zurückgeben. Und fehlerhaft sind die Reifen ja nicht?!
Das ist die nachwachsende Generation, hoffentlich wirst Du nie Richter...
Da bestellt jemand präzise im Fachhandel ein Produkt und soll sich ein "Mitverschulden nachsagen lassen", weil er den Fachbetrieb nicht kontrolliert hat - sach ma geht's noch? Mit der Logik bist Du wohl auch mitschuldig, wenn Dir die Kassiererin im Supermarkt einen Schein zu wenig rausgibt.
Heutzutage hat man sowieso an allem immer eine "Mitschuld", bzw. Schuld sind immer die anderen...
Entschuldigung, dass ich geboren bin
Moonwalk
Entschuldigung angenommen !
Leider ist das auch nicht mein Rechtsempfinden, sondern entspricht gängiger Rechtsprechung in Deutschland. Da hab ich selbst schon ordentlich draufzahlen müssen...
Deine Naivität ehrt dich und falls du mal ein Empfehlungsschreiben für dein Jurastudium benötigst, scheue dich bitte nicht nochmals nachzufragen. Meine Unterschrift hast du...
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Deine Naivität ehrt dich und falls du mal ein Empfehlungsschreiben für dein Jurastudium benötigst, scheue dich bitte nicht nochmals nachzufragen. Meine Unterschrift hast du...
Danke!
Ach, da bin ich schon lange drüber hinaus und bereite mich mental eher auf die Rente vor, und dann beginne ich bestimmt kein Studium mehr
Meine "Naivität" sollte eigentlich eher meine Verhandlungsposition darstellen, denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bis zum Rechtsstreit doch ein gewisser Weg ist, auf dem man sich vernünftiger Weise irgendwo einigen kann.
@TE heißt:
Lass Dich nicht abbügeln, fordere einen Austausch und lasse Dich dann auf eine Preisminderung ein, denn für einen günstigeren Preis finde ich das alte Modell wieder o.k. ist ja immer noch ein ordentlicher Reifen.
Viele Grüße
Moonwalk
Zitat:
@lmks schrieb am 31. Juli 2014 um 21:29:27 Uhr:
Wenn ich in der Vergangenheit neue Reifen gebraucht habe, habe ich die vorher ausgewählt - anfangs in Fahrzeugzeitungen und später dann im INet...
Immer einen "Erstwunschreifen" und dazu ein oder 2 Alternativen und damit bin ich zu meinem Händler (einer freien Werkstattv im Ort). Und alles mit genauen Angaben - also nicht "ich will einen Uniroyal", sondern "ich will den Uniroyal RainSport 3 und ich will den als 91V... Und alternativ könnte es der Yokohama 91V BluEarth AE-01 sein"...
Vor der Montage hat mir immer der Inhaber der Werkstatt die Reifen gezeigt und gefragt, ob das so o.k. ist...
Und genau so und nur so geht da auch nix schief... Wenn man aber zum Reifenhändler geht und dort sagt, dass mann neue Reifen bräuchte und fragt, was er denn empfehlen könne... Ja genau dann ist einem fast schon nicht mehr zu helfen.
LMKS
Ein guter Reifenhändler kennt zumindest ein paar Reifen und deren Schwächen und Stärken. Wenn der Kunde WEISS, was er will und braucht, sehe ich keinen Grund, warum der GUTE Reifenhändler nicht einen passenden Reifen empfehlen sollte.
Klar, zunächst wird immer erstmal das eigene Lager als Basis für eine Empfehlung genommen, das ist aber okay, solange das nicht als ausschliessliches Kriterium gilt, sondern eben nur, um zu schauen, ob da was da ist, das dem Kunden gerecht würde.
Zeitungen und I-Net sind schön und gut, aber zunächst sollte man sich im Klaren sein, dass die dort gefundenen Informationen nicht immer (eigentlich eher selten) das wiederspiegeln, was man selbst als Kriterien in den Ring wirft. Im Idealfall ist der Kunde der Laie und der Händler der Profi, und wenn es gut läuft, nutzt der Händler seine Rolle nicht aus und berät den Kunden fair (ist übrigens eine gute Basis, um den Kunden wiederzusehen), dann ist es eine Win-Win-Situation, bei der beide profitieren.
Was wollte ich nun damit sagen? Eigentlich nichts, ich wundere mich nur, wie hier eine Sache über EINEN Kamm geschert wird, die sehr facettenreich ist und wo man hier und da genug schwarze Schafe finden kann, aber auch genauso weiße Exemplare. Viele Reifenbetriebe haben sich an die Situation gewöhnt, Internetkäufer zu bedienen und deren Käufe zu montieren, warum auch nicht? Klar, der Verdienst am Reifen fehlt, aber dafür wurde nichts in Beratung investiert und der unzufriedene Kunde muss den Reifen auch SELBST reklamieren, das ist irgendwie ja auch Win-Win für den Reifenbetrieb vor Ort... Natürlich ist ein Kunde, der mit genauen Vorstellungen kommt, eine gute Sache, der kriegt, was er will und gut ist es, manchmal kann man ihm Alternativen nennen, ob er die nimmt oder nicht, ist seine Sache, ich hinterfrage in solchen Situationen gerne mal die Motive der Wahl, eventuell kriegt man dann noch mit, wenn der Kunde aufs falsche Pferd setzt und kann ihm dann zumindest seine Meinung dazu kundtun.
In 30 Jahren Reifenhandel und tagtäglichem Umgang mit diesen Themen lernt man vieles darüber und kann dies gewinnbringend für beide Seiten einsetzen, man muss eben nur wollen, dann geht es für alle prima aus.
Dem LMKS sei an dieser Stelle nur gesagt, daß es nicht immer darum geht, einen Kunden über den Tisch zu ziehen, sondern durchaus auch mal eine fundierte und gute Beratung passieren kann, die man im Internet oder der Auto-B**d so nicht bekommen würde. Wenn du einen Test suchst, bei dem DEIN Reifen gut abschneidet, wirst du den genauso finden, wie den Test, bei dem derselbe Reifen schlecht abschneidet, was machst du dann? Ein Fachmann kann dir dann wenigstens erklären, warum das so ist, vielleicht ist das ja dann eine ECHTE Hilfe. Und Leute, die fachlich nicht so gut sind wie du, sehen es vielleicht auch noch ganz anders...
In diesem Sinne frohes Fest und allzeit gute Fahrt.