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Haftpflicht- Anfänger

Themenstarteram 16. April 2020 um 18:49

Nabend allerseits,

ich habe schon seit 1990 den Führerschein, aber noch nie ein Auto versichert, seit 5 Jahren fahr ich ein Auto welches als Zweitwagen versichert ist (ca 850,-/ Jahr), die 5 Jahre würde ich versuchen geltend zu machen, einsteigen mit SF- Klasse 1/2, wie könnte ich noch eine niedrigere Einstufung erreichen?

Welche Versicherung wäre zu empfehlen? Da- Direkt, DVK, HUK Coburg?

Ist es besser, in eine Filiale zu gehen und persönlich vorzusprechen?

Vielen Dank für etwaige Hilfe!

Horst

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2020 um 18:52

Meine Tochter(20) fängt mit SF3 als Zweitwagen bei der LVM an, Sondereinstufung weil mein Passat mit SF32 als 1. Wagen zählt. Nach 3 Jahren, oder mit 24, weiss ich grad nicht genau, kann ich Ihr den Vertrag übertragen. Sehr gute Beratung in einer LVM Agentur gehabt

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am 16. April 2020 um 18:52

Meine Tochter(20) fängt mit SF3 als Zweitwagen bei der LVM an, Sondereinstufung weil mein Passat mit SF32 als 1. Wagen zählt. Nach 3 Jahren, oder mit 24, weiss ich grad nicht genau, kann ich Ihr den Vertrag übertragen. Sehr gute Beratung in einer LVM Agentur gehabt

Zitat:

@Hottewieich schrieb am 16. April 2020 um 20:49:14 Uhr:

Nabend allerseits,

ich habe schon seit 1990 den Führerschein, aber noch nie ein Auto versichert, seit 5 Jahren fahr ich ein Auto welches als Zweitwagen versichert ist (ca 850,-/ Jahr), die 5 Jahre würde ich versuchen geltend zu machen, einsteigen mit SF- Klasse 1/2, wie könnte ich noch eine niedrigere Einstufung erreichen?

Welche Versicherung wäre zu empfehlen? Da- Direkt, DVK, HUK Coburg?

Ist es besser, in eine Filiale zu gehen und persönlich vorzusprechen?

Vielen Dank für etwaige Hilfe!

Horst

Wer ist Versicherungsnehmer? Kannst Du den Vertrag nicht übernehmen?

Tja dann musst du der Versicherung klarmachen das du 30 Jahre unfallfrei nicht Autogefahren bist.

Themenstarteram 16. April 2020 um 19:05

Meine Schwiegermutter in spe, übernehmen geht wohl nicht, hatte schon mit dem Barmenia- Mann gesprochen, bei Ummeldung wären es 130,- pro Monat, das kam nicht in Frage, will auf jeden Fall wechseln und muss ja mal anfangen...

Themenstarteram 16. April 2020 um 19:11

Zitat:

@-Pitt schrieb am 16. April 2020 um 21:01:02 Uhr:

Tja dann musst du der Versicherung klarmachen das du 30 Jahre unfallfrei nicht Autogefahren bist.

So wahr mir Gott helfe...

Dann könnte Deine Frau in spe den Vertrag übernehmen und Dich als Fahrer mit angeben, im gemeinsamen Haushalt sogar als Partner ohne Beitragszuschlag.

Ansonsten Versicherung suchen, bei welcher Du über die Führerscheinreglung (3 Jahre Führerscheinbesitz) mit SF1/2 anfangen kannst. Ob es Versicherer gibt wo es in Deinem Fall eine bessere Einstufung gibt, weiß ich nicht.

Themenstarteram 16. April 2020 um 19:22

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. April 2020 um 21:12:25 Uhr:

Dann könnte Deine Frau in spe den Vertrag übernehmen und Dich als Fahrer mit angeben, im gemeinsamen Haushalt sogar als Partner ohne Beitragszuschlag.

Ansonsten Versicherung suchen, bei welcher Du über die Führerscheinreglung (3 Jahre Führerscheinbesitz) mit SF1/2 anfangen kannst. Ob es Versicherer gibt wo es in Deinem Fall eine bessere Einstufung gibt, weiß ich nicht.

Sie hat keinen Führerschein,

mit SF 1/2 würde ich doch ohnehin anfangen, oder?

Am besten wäre es wohl, jemanden zu kennen, der einen kennt.

Bei check 24 war diese DA- Direkt mit ca 830,- am günstigsten ,aber ob das wirklich zu empfehlen ist?

LVM wurde genannt, HUK Coburg soll gut sein....

Mit SF1/2 fängt man nicht überall automatisch an. Normal wäre SF 0.

Such Dir eine mit Beginn SF1/2 spätestens am 01.07.2020 mit Hauptfälligkeit 01.01.2021, dann bist Du ab dann in SF1.

Geh doch mal in ein Büro der von Dir genannten Versicherungen. Bestimmt besser als im Nebel oder bei irgendwelchen Onlinemaklern (24/Vox) rumzustochern.

Edith: Du könntest auch mal hier rumrechnen, da kommen auch Ergebnisse von Versicherern, welche auf den Maklerportalen nicht gelistet sind, da es ein reines Vergleichsportal ist.

Wer ist denn der VN von dem Zweitwagen den du fährst?

Den kannst du von deiner zukünftigen Schwiegermutter übernehmen, insofern du mit ihrer Tochter zusammen lebst

Themenstarteram 17. April 2020 um 19:10

Ja eben nicht die Schwiegermutter, aber wenn es doch gehen sollte...

Zitat:

@celica1992 schrieb am 17. April 2020 um 10:42:13 Uhr:

Wer ist denn der VN von dem Zweitwagen den du fährst?

Den kannst du von deiner zukünftigen Schwiegermutter übernehmen, insofern du mit ihrer Tochter zusammen lebst

Themenstarteram 17. April 2020 um 21:34

Aber stimmt es, daß meine Schwiegermutter ihre SF- Klasse verliert, wenn sie mir die SF 2 überträgt, d.h. wird sie bei ihrem Erstwagen hochgestuft?

Zitat:

@-Pitt schrieb am 16. April 2020 um 21:01:02 Uhr:

Tja dann musst du der Versicherung klarmachen das du 30 Jahre unfallfrei nicht Autogefahren bist.

Wenn er 30 Jahre nicht mit dem Auto gefahren ist, hatte er auch keinen Unfall.

Alles andere an der Aussage ist ziemlicher Unsinn :)

Total wirr jetzt alles...

Du fährst seit 5 Jahren auf der Zweitwagenversicherung Deiner Schwiegermutter mit dem SF 2 aktuell? (Kommt mir bereits ein wenig niedrig vor, müsste ja eigentlich schon 3 oder gar SF 4 sein.., egal.).

Wenn Deine Schwiegermutter Dir diese SF 2 von der Zweitwagenversicherung überträgt, bleibt natürlich bei Ihrer Erstversicherung alles beim Alten!

Wenn Dir die 5 Jahre vom aktuellen Fahrzeug übertragen werden können, dann kannst Du diese übernehmen. Ist die SF-Regelung aufgrund einer Zweitwagen-Regelung, dann bleibt die SF-Klasse vom 1. Wagen unberührt.

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